Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erleichterungen bezüglich des Offenlegungszeitpunkts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für kleine und Kleinst-UN bestehen hinsichtlich der Offenlegungsfrist keine Erleichterungen. Sie haben die diesbezüglichen Regelungen des § 325 zu beachten (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 7f., sowie ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. Aufstellung des JA bestehen jedoch für kleine und Kleinst-UN zeitlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf kleine UN Anwendung finden. Dahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Diejenigen PIE i. S.d § 316a Satz 2, die keinen AR oder Verwaltungsrat besitzen, der § 100 Abs. 5 AktG unterworfen ist, müssen gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 einen eigenständigen, vom AR unabhängigen Prüfungsausschuss nach § 324 Abs. 2 einrichten (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 324 HGB, Rn. 30; überdies HdR-E, HGB § 324, Rn. 38a), der sich mit den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB erlaubt kleinen KapG sowie kleinen PersG i. S. d. § 264a bereits i. R.d. Aufstellung des JA bedeutende Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 20). § 326 übernahm die Regelungen des Art. 47 Abs. 2 der 4. EG-R (derweil: Art. 31 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013)) in deutsches Recht und enthä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Eigenkapitalspiegel

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 DRS 22 wurde am 23.02.2016 durch das BMJV bekannt gemacht und regelt die Darstellung der Entwicklung des Konzern-EK. Die letzten Änderungen wurden durch das BMJV am 04.12.2017 bekannt gemacht. Der Standard schreibt in DRS 22.13 vor, dass die Entwicklung des EK des MU gesondert von der des EK anderer Gesellschafter abzubilden ist. Anlage 1 des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich des § 264 Abs. 3

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gilt unmittelbar für alle KapG, sofern diese nicht gemäß § 264d kap.-marktorientiert sind. Eine kap.-marktorientierte KapG darf die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 nicht in Anspruch nehmen, denn diese muss als Inlandsemittent gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 WpHG i. V. m. Abs. 2 WpHG einen Jahresfinanzbericht veröffentlichen, der den g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestellung des Abschlussprüfers

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 318 Abs. 1 wird der AP von den Gesellschaftern gewählt (vgl. zum internationalen Vergleich Boecker (2010), S. 109f.). Gemäß § 324 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 124 Abs. 3 Satz 2 AktG obliegt es dem Prüfungsausschuss, den AP zu empfehlen. Der AR hat sich beim Vorschlag zur Wahl des AP auf diese Empfehlung zu stützen. Dies schließt nicht aus,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aufgrund der Platzierung im Zweiten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB gilt § 328 unmittelbar nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie über den Globalverweis des § 264a auch für solche PersG (OHG und KG), an denen keine natürliche Person direkt oder indirekt als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist (sog. KapG & Co. bzw. haftung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 324

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 324 selbst enthält keine direkten inhaltlichen Hinweise bezüglich Rechtsfolgen einer Verletzung der Vorschriften des § 324 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 (2. Halbsatz) i. V. m. § 100 Abs. 5 AktG bzw. einer Nichterfüllung der geforderten Aufgaben (vgl. § 324 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 107 Abs. 3 Satz ;2f. AktG). Kommt betreffende Gesellschaft de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Nutzungsverbot

Rz. 4 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine dem ArbN ausdrücklich verbotene Privatnutzung führt nicht zu > Einnahmen des ArbN "für eine Beschäftigung" iSv § 19 EStG (BFH 229, 228 = BStBl 2010 II, 848), sondern zu einer Schädigung des ArbG mit ggf arbeitsrechtlichen Folgen (> Arbeitslohn Rz 126). Arbeitslohn kann aber gegeben sein, wenn der ArbG auf den Ersatz des Schadens verzicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Literaturverzeichnis

Rn. 82 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 981–993. Baetge/Fischer/Paskert (1989), Lagebericht, Stuttgart. Baetge/Hüls/Uthoff (1995), Früherkennung der Unternehmenskrise – Neuronale Netze als Hilfsmittel für Kreditprüfer, in:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachholung von Aufstellungserleichterungen

Rn. 20 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Neben den Offenlegungserleichterungen nach § 326 bestehen für kleine UN bereits bei der Aufstellung des JA bestimmte Erleichterungen. Hierzu gehören die Möglichkeit einer Beschränkung der Bilanzgliederung auf die in § 266 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3); die Befreiung von der Erläuterungspflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB gestattet KapG und PersG i. S. d. § 264a, die nach § 267 als mittelgroß einzustufen sind, bereits i. R.d. Aufstellung des JA gewisse Informationsreduktionen (vgl. HdR-E, HGB § 327, Rn. 20). Während jedoch kleine KapG durch § 266 Abs. 1 Satz 2 davon befreit sind, ihre Bilanz in der in § 266 Abs. 2f. kodifizierten Tiefe zu gliedern, werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normentsprechung, Vollständigkeit und Richtigkeit

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 Abs. 1 enthält Formvorschriften, die bei der Pflichtpublizität und damit insbesondere bei der Offenlegung zu beachten sind und die sich mit Abweichungen zwischen den zur Offenlegung verwendeten Fassungen und den jeweiligen Originalen der entsprechenden Unterlagen befassen. Die Frage, ob i. R.d. Offenlegung tatsächlich Originale oder beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 enthält lediglich Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen und hier nur bezüglich des offenzulegenden JA. Diese Erleichterungen werden, was Satz 1 des § 327 verdeutlicht, im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abges...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Nutzungsüberlassung für Privatfahrten

Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Darf der ArbN ein betriebliches Fahrzeug auch zu privaten Fahrten benutzen, so entsteht daraus ein geldwerter Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört (> Arbeitslohn Rz 28 ff, > Sachbezüge; BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370; zur Vorteilsbewertung > Rz 20 ff). Der Sachbezug ist übrigens auch arbeitsrechtlich Teil der Arbeitsvergütung (BAG vom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Betroffene Formen der Publizität

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 unterscheidet mit "Offenlegung", "Veröffentlichung" und "Vervielfältigung" drei Begriffe, die mangels konkreter Legaldefinitionen der Abgrenzung bedürfen. Während bis zum Inkrafttreten des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kleine UN i. S. d. § 267, die § 326 in Anspruch nehmen dürfen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.), müssen lediglich die Bilanz sowie den Anhang offenlegen. Damit besteht für sie keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, eines freiwillig erstellten Lageberichts (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 4), des Berichts des AR, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfristen

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellungsfrist von vier Mona...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.4 Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter

Die Einkünfte aus Insolvenzverwaltertätigkeit sind solche aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht gewerbesteuerpflichtig.[1] Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 2.5 Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

Die auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer ist in § 1897 Abs. 6 BGB a. F. von der Rechtsordnung als zulässige berufliche Betätigungsform anerkannt; die Betätigung als Berufsbetreuer setzt gem. § 1897 Abs. 1 BGB a. F. voraus, dass der Betreuer geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5 Kriterien für die Bewertung von Nachhaltigkeit

Für die Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sowie für nachhaltige Geschäftsmodelle sind Kennzahlen notwendig. Rasch lassen sich eine Reihe von Kenngrößen identifizieren, wie die CO2-Emissionen aus dem lokalen Energieverbrauch des Unternehmens, die CO2-Emissionen der von Beschäftigten des Unternehmens zurückgelegten Flug-, Bahn- und PKW-Reisen oder die von Bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / d) Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens

Eine Besonderheit beinhaltet § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO, wonach das grobe Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich ist, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stehen. Die Vorschrift ist gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

Leitsatz 1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein "Wegfallgewinn", der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert. 2. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen

Leitsatz 1. § 3c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil vom 06.02.2020 – IV R 5/18, BFHE 268, 199, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder‐)Mitunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Satzungsdurchbrechender Beschluss trotz entgegenstehender Stimmrechtsbindung

Zusammenfassung Eine entgegen einer Stimmrechtsbindung erfolgte Stimmabgabe ist grundsätzlich wirksam. Nach dem OLG Celle kann dies jedoch anders zu beurteilen sein, wenn sämtliche Gesellschafter eine konkrete Stimmbindung eingegangen sind, da deren Durchsetzung anderenfalls bloße Förmelei wäre. Sachverhalt Der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt betraf die Abberufu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wandeldarlehensverträge nur beim Notar?

Zusammenfassung Ob Wandeldarlehensverträge notariell zu beglaubigen bzw. zu beurkunden sind, um wirksam zu sein, ist umstritten. An einer höchstrichterlichen Klärung dieser äußerst praxisrelevanten Frage fehlt es auch nach dem Beschluss des BGH v. 25.4.2023, II ZR 96/22. Sachverhalt Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Geschäftsführer einer GmbH aufgrund unerlaub...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds

Leitsatz Auch sitzungsabhängige Aufsichtsratsvergütungen führen nicht (zwangsläufig) zur Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsvorsitzenden. Sachverhalt Der Kläger war in den Jahren 2015-2020 Aufsichtsratsvorsitzender verschiedener Gesellschaften einer Unternehmensgruppe. Für seine Tätigkeit schlossen die Gesellschafter jeweils eine D&O Versicherung ab. Der Kläger erhielt...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Plan-Jahresabschluss: Mögli... / 2.4 Funktionen des Plan-Jahresabschlusses

Rz. 14 Grundsätzlich können alle aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre bekannten Planungsfunktionen auf die Planbilanzierung übertragen werden.[1] Im Vordergrund stehen die Informationsfunktion, die Koordinationsfunktion, die Steuerungsfunktion und die Kontrollfunktion. Rz. 15 Informationsfunktion Die Informationsfunktion der Jahresabschlussplanung besteht in der Bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch / 4.9 Körperschaftsteuer

Leistet die Alleingesellschafterin einer überschuldeten und sich in Abwicklung ihres Geschäftsbetriebs befindlichen GmbH eine Einlage in deren Kapitalrücklage mit dem alleinigen Zweck, mit den eingelegten Mitteln die gegenüber der Alleingesellschafterin bestehenden Verbindlichkeiten zu bedienen, und werden die Einlage und die Rückzahlungen der Verbindlichkeiten nur buchhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / II. Aufnahme neuer Gesellschafter

Sperrfristverhaftete Anteile: Werden Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften als Gegenleistung für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Mitunternehmeranteil in eine inländische Kapitalgesellschaft gewährt und erfolgt diese Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert, unterliegen die erhaltenen Anteile einer siebenjährigen Sperrfrist. Rückwirkende Steuerpflicht ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Behandlung der Anwachsung

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zu der Frage der steuerlichen Behandlung einer Anwachsung Stellung genommen. Konkret geht es um das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft. Dies führt dazu, dass dessen Gesellschaftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter anwächst (§ 712 BGB). Es gibt allerdings keine st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / VI. Fazit

Trotz laufender Sperrfristen bestehen Möglichkeiten, neue Gesellschafter ohne Sperrfristverstoß an der GmbH zu beteiligen. Zur Beteiligung fremder Dritter eignet sich dabei der Weg über eine Kapitalerhöhung unter gleichzeitiger Vereinbarung der Pflicht zur Leistung eines verkehrswertangemessenen Aufgelds. Es verbleibt dann die Möglichkeit der Veräußerung der verbleibenden Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spartentrennung bei Kapital... / 2. Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei begünstigten Dauerverlusten (§ 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG)

Eine Eigengesellschaft wird grundsätzlich wie jede Kapitalgesellschaft besteuert. Daher führen Dauerverlustgeschäfte (z.B. Betrieb des ÖPNV durch eine städtische GmbH) grundsätzlich zu einer vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Aber auch hier begünstigt der Gesetzgeber die in § 8 Abs. 7 S. 2 KStG genannten Dauerverlustgeschäfte (z.B. ÖPNV = verkehrspolitische Zwecke). Bei Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / a) Fiktion des § 22 Abs. 3 S. 2 UmwStG bei fehlendem Nachweis

Automatisch steuerschädliche Veräußerung: Gesellschafter, die durch Kapitalerhöhung aufgenommen worden sind und zunächst davon ausgehen, dass ihre Leistung auf Stammeinlage und Agio dem gemeinen Wert der erhaltenen Beteiligung entspricht, werden jedoch keine Erklärung abgeben. Folglich kommt es aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 3 S. 2 UmwStG automatisch zu einer steuerschäd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / 2. Zusätzliches voluntatives Element geboten?

In Folge der Bewertungsunwägbarkeiten und davon ausgehend der Unsicherheiten in Zusammenhang mit § 22 Abs. 7 UmwStG, fordern einige Stimmen i.R.d. Mitverstrickung des § 22 Abs. 7 UmwStG ein zusätzliches, den Tatbestand beschränkendes voluntatives Element.[7] Beachten Sie: Ist ein Übergang von stillen Reserven nicht beabsichtigt und lässt sich dies anhand der Umstände des Einzelfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/StB[*] Aus vielen Gründen – sei es krisenbedingt, aus Gründen des Bilanzbildes oder der Wachstumsfinanzierung – suchen Unternehmen Wege zur Verbesserung ihrer Liquidität und Steigerung des Eigenkapitals. Laufen Sperrfristen – insbesondere nach § 22 UmwStG –, wird zuweilen aus der Sorge, stille Reserven zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / 1. Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG

Für die mitverstrickten Anteile gelten – ebenso wie für die Altanteile – die Nachweispflichten des § 22 Abs. 3 UmwStG auf den 31. Mai eines jeden Jahres, welche nach Auffassung der Finanzverwaltung (auch) durch die neuen Gesellschafter zu erfüllen sind.[5] Dies kann in Streitfällen zu erheblichen Problemen führen. Kommt es später – z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung – zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 1.4 Unbefugtes Offenbaren

Der Finanzbehörde ist untersagt, dem Steuergeheimnis unterliegende Verhältnisse zu offenbaren oder zu verwerten.[1] Offenbaren ist jedes ausdrückliche oder konkludente Verhalten, aufgrund dessen nach § 30 Abs. 2 AO geschützte Daten einem Dritten bekannt werden können. Offenbaren bedeutet nicht nur schriftliches oder mündliches Weitergeben an andere Personen, sondern auch Weit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter die Rubrik "Sonstige Vermögensgegenstände" fallen Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition im Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Hierunter sind i. d. R. sämtliche anderen Forderungen (an Mitarbeiter, Geschäftsführer, Gesellschafter), sonstige Darlehensforderungen, Guthaben bei Bausparkassen, Schadensersatzansprüche, Arbeitnehmervorschüsse und -darlehen und (Umsatz)-...mehr