Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftswagen

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 8 Besonderer Vorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Nutzung des Firmenwagens auch im Zusammenhang mit anderen Einkünften

Hat die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen überlassen, den er für betriebliche und private Zwecke nutzen darf, setzt die GmbH regelmäßig 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat als geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) an (nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung). Aber: Nutzt der Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschä...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 6 Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Firmenwagens mit einem Fahrtenbuch

Es macht nur dann Sinn, die tatsächlichen Kosten anzusetzen, wenn der Umfang der betrieblichen Fahrten hoch ist. Außerdem kann die GmbH die tatsächlichen Kosten nur ansetzen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Führt der Gesellschafter-Geschäftsführer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, kann die GmbH bei der Abrechnung die tatsächlichen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 10 Private Nutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der GmbH-Gesellschafter den Firmenwagen seiner GmbH für private Fahrten und erfolgt die private Nutzung nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags, dann ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, die der Gesellschafter als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hat. Die verdeckte Gewinnauss...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 12 Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen bei der Besteuerung der privaten Nutzung

Für die Besteuerung der privaten Nutzung gelten bei Hybrid- und Elektroautos gesonderte Regelungen. Für Elektro-Dienstwagen, die ab 2024 angeschafft werden und einen Bruttolistenpreis von weniger als 70.000 EUR haben dürfen 0,25 % anstatt der 1 % des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 EUR so sind 0,5 % des Bruttolistenpreises anzuse...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Methode für die private Nutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung. Es ist arbeitsvertraglich vereinbart, dass Herr Huber den Firmenwagen auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR be...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 5 Ermittlung des privaten Nutzungsanteils mit der pauschalen 1-%-Methode

Bei der pauschalen Methode spielt es keine Rolle, in welchem Umfang der Firmenwagen für betriebliche und private Fahrten genutzt wird. Die GmbH kann die 1-%-Methode sogar dann anwenden, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen nahezu ausschließlich für private Fahrten verwendet. Anders jedoch das Finanzgericht des Saarlandes, das bei ausschließlicher privaten ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / Wo die Probleme sind

Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttungmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt

Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfolgt die Privatnutzung, obwohl sie vertraglich ausdr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privatnutzung durch Gesellschafter

Wo die Probleme sind Das richtige Konto Geldwerter Vorteil Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen Entgeltlicher Überlassungsvertrag Verdeckte Gewinnausschüttung 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3.2 3 Varianten bei der privaten Nutzung

Kauft die GmbH einen Pkw, handelt es sich immer um einen Firmenwagen, der im Betriebsvermögen der GmbH auszuweisen ist. Zu der Frage, wie die Abgrenzung bei der privaten Pkw-Nutzung durch die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vorzunehmen ist, hat das BMF in seinem Schreiben vom 3.4.2012[1] Stellung genommen. Sofern eine ausschließliche private Nutzung durch den Gesel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Stellt die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen eines Arbe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7 Was bei Fahrten des Gesellschafters-Geschäftsführers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beachten ist

Die GmbH muss auch die Kosten des Firmenwagens als steuerpflichtigen Arbeitslohn erfassen, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Gesellschafter-Geschäftsführers entfallen. Die GmbH erfasst den vollen Betrag, weil eine Saldierung mit der Entfernungspauschale nicht zulässig ist. Die GmbH darf die Entfernungspauschale nur erstatten, wenn sie diese...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9 Die Privatnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer

Darf der Gesellschafter-Geschäftsführer den Firmenwagen auch für Privatfahrten und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte verwenden, liegt insoweit ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Die Gegenleistung des Gesellschafter-Geschäftsführers für die Fahrzeugüberlassung besteht in der anteiligen Arbeitsleistung, die er seiner GmbH gegenüber erbringt. Bei einer entgeltlich...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7.2 Pauschale Berechnung mit 0,03 % oder mit 0,002 %?

Versteuert die GmbH die private Nutzung des Firmenwagens nach der 1-%-Methode, sind als Ausgleich für die nicht abziehbaren Kosten bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entweder pauschal 0,03 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs je Entfernungskilometer pro Monat (die pauschale 0,03-%-Reglung geht von 15 Fahrten pro Monat aus) oder 0,002 % vom Bruttolistenpr...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.3 Nutzungsentgelt: 1-%-Methode als Bemessungsgrundlage

Einfacher ist es, wenn GmbH und GmbH-Gesellschafter im Rahmen eines entgeltlichen Überlassungsvertrags das Nutzungsentgelt nach der 1-%-Methode festlegen. Wenn die Finanzverwaltung zulässt, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung aus Vereinfachungsgründen der Wert nach der 1-%-Methode ermittelt wird, kann dieser Wert auch als Entgelt für die private Nutzung gewählt werd...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 3 Private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Arbeitslohn, Miete, verdeckte Gewinnausschüttung

3.1 Wann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt Die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nur dann betrieblich veranlasst, wenn eine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung getroffen worden ist.[1] Liegt keine fremdübliche Überlassungs- oder Nutzungsvereinbarung vor oder geht die private Nutzung darüber hinaus oder erfo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 7.1 Erhöhung des Arbeitslohns des Gesellschafter-Geschäftsführers nur bei einer ersten Tätigkeitsstätte

Es werden nur die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einbezogen. Arbeitnehmer – also auch Gesellschafter-Geschäftsführer – können maximal nur eine erste Tätigkeitsstätte haben.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 9.2 Aus Vereinfachungsgründen kann die 1 %-Methode angewendet werden

Zur Höhe der Kfz-Miete: Im Schreiben vom 3.4.2012[1] führt das BMF aus, dass als Bemessungsgrundlage für eine verdeckte Gewinnausschüttung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das bei einer Vermietung üblicherweise erzielbar ist. Aus Vereinfachungsgründen kann die private Nutzung auch mithilfe der 1-%-Methode ermittelt werden. Wenn dieser Wert für eine verdeckte Gewinnausschei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw der GmbH, Privat... / 11 Der Gesellschafter-Geschäftsführer kauft einen Pkw, den er an seine GmbH vermietet

Denkbar ist auch, dass der Gesellschafter einen Pkw erwirbt und an die GmbH vermietet. Die Miete, die die GmbH an den Gesellschafter zahlt, muss marktüblich sein. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Überlassung an die GmbH ist der Gesellschafter umsatzsteuerlicher Unternehmer. Der Gesellschafter kann aus der Anschaffung den Vorsteuerabzug beanspruchen. Die GmbH kann den Vorste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsprämie

Begriff Mit "Versicherungsprämie" werden oft unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet. Es handelt sich um keinen feststehenden Begriff. Beispiele hierfür sind u. a. die Prämienrückvergütung bei geringer Unfallbelastung des Arbeitgebers, die dem Arbeitgeber z. B. durch Berufsgenossenschaften gezahlt werden, vom Arbeitgeber gezahlte Versicherungsbeiträge zur betrieblichen Alter...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 2 Hintergrundinformationen und erster Überblick zur steuerlichen Behandlung von Dienstwagen

Die steuerliche Behandlung von Dienstfahrzeugen wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Wird ein Pkw privat genutzt, egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor, muss der Vorteil aus der Privatnutzung versteuert werden. Für einen Arbeitnehmer wird ein sogenannter geldwerter Vorteil ermittelt, der lohnversteuert werden muss und darüber hinaus sozialversicherungspflichtig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 5 Fahrtenbuch statt 1-%-Methode

Neben der Ermittlung der steuerpflichtigen Privatnutzung eines Fahrzeugs durch die 1-%-Regelung ist die Erfassung der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode möglich. Letztere ermöglicht eine realistischere Darstellung der Privatnutzung als die 1-%-Methode. Das Führen eines Fahrtenbuchs zielt darauf ab, die Gesamtkosten, die durch das Fahrzeug innerhalb eines Veranlagungsz...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 3 Geldwerter Vorteil

Eine wichtige Maßzahl für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung ist zudem der Antrieb entscheidend. Wie bereits erwähnt, gelten für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren andere Regelungen als für rein elektrische Antriebe. Für die grundlegenden Unterscheidungen von Elektro-Pkw ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / Zusammenfassung

Im Zuge des Wachstumschancengesetzes gibt es verschiedene Neuerungen, unter anderem die private Nutzung von Dienstfahrzeugen betreffend. Dieser Beitrag geht Fragen rund um die private Nutzung von dienstlich genutzten Pkws nach und liefert wichtige Informationen zum Thema geldwerter Vorteil. Das an die neue Gesetzgebung angepasste Haufe-Lexware-Excel-Tool unterstützt bei der ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4 Pauschalversteuerung

Bei der Pauschalversteuerung aller Privatfahrten wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Umsatzsteuer (unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers) zum Zeitpunkt der Erstzulassung als geldwerter Vorteil versteuert. Dabei wird der Bruttolistenpreis auf volle 100 EUR abgerundet. Der Bruttolistenpreis erhöht sich gegebenenfalls um Sonderausstattunge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.1 Differenzierung nach Antriebsart

Die Anwendung der 1-%-Methode für Elektro- und Hybridfahrzeuge wurde in der Vergangenheit mehrfach modifiziert. Der geldwerte Vorteil wurde ab 2019 unter Beachtung einer Höchstgrenze für den Bruttolistenpreis zunächst halbiert. Das heißt, für Elektrofahrzeuge kam zunächst nur der halbe Bruttolistenpreis zum Ansatz. Das bedeutet, hier waren statt 1 % lediglich 0,5 % zu verste...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Privatnutzung von Vereinsfa... / 4.3 Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Tagespauschale von 0,002 %

Bei der 1-%-Regelung können Steuerpflichtige, wie bereits ausgeführt, zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und einer 0,002-%-Tagespauschale wählen. Bei der Tagespauschale ist der geldwerte Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Dies erfordert jedoch einen Nachweis. Es sind Aufzeichnungen zu führen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.2 Dienstwagen-Pool

Eine Reduzierung des Fuhrparks lässt sich in bestimmten Fällen durch die Einführung eines Fahrzeugpools erreichen. Solange die Poolfahrzeuge ausschließlich für den Einsatz für Dienstfahrten und andere berufliche Auswärtstätigkeiten zur Verfügung stehen, ist die betriebliche Nutzung für den Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer ohne Bedeutung. Bei Unternehmen mit zahlreichen Dien...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3 Dienstfahrzeuge

3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektro...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 7 Mobilitätsbudget

Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern u. a. die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle eines eigenen Firmenwagens alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen, sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten. Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter also keinen festen Dienstwagen zur Verfügung, sondern ein flexibles Budget, das insbesondere ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 6.2 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung der Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Steuerlich sind Maßnahmen wie z. B. der (Aus-)Bau von Umkleide- und Duschmöglichkeiten, die der Arbeitnehmer in der Firma nutzen kann, oder die Einrichtung von Fahrradräumen oder Fahrradstellplätzen unproblematisch. Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind kein Arbeitslohn. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen oder Dusch- und Badeeinrichtung...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.2 Sammelbeförderung/Fahrgemeinschaft

Bei größeren Firmen kann es für den Arbeitgeber sinnvoll sein, für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Sammelbeförderungen zu organisieren, z. B. durch den Einsatz von (Werks-)Bussen oder Personen-Kleintransportern. Gerade für Unternehmen mit großer Belegschaft im ländlichen Raum oder aber für Industriefirmen mit Schichtbetrieb ist diese Form der Arbeitsweggestaltung übe...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.3 Möglichkeiten steuer- und beitragsfreier Fahrtkosten bei Dienstreisen

Die steuerliche Betrachtung der betrieblichen Mobilität von Dienstreisen bestimmt sich nach dem lohnsteuerlichen Reisekostenrecht. Fahrtkosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, zu denen auch Dienstreisen zählen, können unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.[1] Auch sozialversicherungsrechtlich können Fahrtkosten bei Dienst...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2 Steuerliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Bei der umwelt- und klimaorientierten Neuausrichtung des betrieblichen Fahrzeugparks ist der Wechsel zur Elektromobilität ein wesentlicher Grundpfeiler. 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ö...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4 Arbeitsweggestaltung

Neben den Dienstreisen und dem Dienstwagen gibt es auch bezüglich der Wege zur Arbeitsstätte viele Einsparpotentiale sowohl aus Umwelt- als auch aus Kostengesichtspunkten. Zum einen geht es darum, "wie" ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt und zum anderen darum, "ob" er überhaupt zur Arbeit fahren muss. 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs Der Arbeitsw...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.3 Überlassung eines Dienstrads

Ein umweltschonender Beitrag, der den CO2-Ausstoß deutlich verringert, ist in jedem Fall der Einsatz von Diensträdern im Straßenverkehr. Dementsprechend sieht das Steuerrecht auch eine umfassende Vergünstigung für die betriebliche Überlassung von Fahrrädern und E-Bikes (sog. Diensträder) beim Arbeitnehmer vor. Mitarbeiterprogramme, die für die Belegschaft die kostenlose Nutz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 1 Relevanz und Herausforderungen

Das medienwirksame Thema Mobilität nimmt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Unternehmen stetig an Bedeutung zu. Sie müssen je nach Art, Standort und Mitarbeitergruppe unterschiedliche Herausforderungen meistern: Ist die Arbeitsstätte in einer Großstadt mit guter ÖPNV-Anbindung oder können die Mitarbeiter ihre Arbeitsstelle nur mit dem Pkw erreichen? Sind die Mitarb...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werbungskostenabzug für berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs durch einen Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber ein Geschäftsfahrzeug überlassen wurde

Leitsatz Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses ein Fahrzeug überlassen, spricht grundsätzlich der erste Anschein dafür, dass dieses auch für beruflich veranlasste Fahrten eingesetzt wird. Es obliegt in einem solchen Fall dem Arbeitnehmer, den Nachweis für die tatsächliche berufliche Nutzung eines daneben vorhandenen privaten Pkw zu führen. Sachver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Reisekosten

Rz. 19 Reisekosten können dem Betriebsratsmitglied unter anderem durch die Teilnahme an auswärtigen Sitzungen, z. B. des Gesamtbetriebsrats oder des Konzernbetriebsrats entstehen. In Betracht kommt auch der Besuch von Betriebsteilen oder Nebenbetrieben, für deren Mitarbeiter der Betriebsrat ein Mandat hat, ferner der Besuch von Wirtschaftsausschusssitzungen, die Teilnahme an...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit

Rz. 6 Die Kosten sind nur dann vom Arbeitgeber zu tragen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Betriebsratsarbeit notwendig waren. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. der Betriebsrat hat zu prüfen, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist. Er darf si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.6 ABC des Arbeitslohns

Rz. 139b ABC des Arbeitslohns [1] Abfindung, die einem Arbeitnehmer für eine in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit gezahlt wird, unterliegt dem Besteuerungsrecht dieses Staates.[2] Zu einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach dem DBA Frankreich hat der BFH entschieden.[3] Abtretung des Lohnanspruchs s. Rz. 134 Aktienüberlassung an Arbeitnehmer s. Rz. 124a Alter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Minister

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Als Mitglieder des Kabinetts einer Landes- oder der Bundesregierung werden Minister ebenso wie Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler bei der Besteuerung ihrer Amtsbezüge steuerlich als Arbeitnehmer behandelt, erzielen also in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 EStG; zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 10...mehr