Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.2 Entstrickung

Rz. 143 Handlungen, die nicht mit Aufgabeabsicht vorgenommen werden, behandelt die Rspr. gleichwohl in Sonderfällen wie Aufgabehandlungen, wenn durch sie eine spätere Erfassung der stillen Reserven unmöglich wird[1]. Dies ist bei der sog. Entstrickung der Fall, wenn ein inländischer Unternehmer seinen Betrieb ins Ausland verlegt und ein mit dem ausl. Staat bestehendes DBA da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.1 Betriebsaufgabe durch Erklärung, § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 147e Die Vorschrift verlangt eine ausdrückliche Erklärung. "Ausdrücklich" ist eine Erklärung, wenn aus ihrer Wortfassung der Wille zur Betriebsaufgabe hervorgeht. Eine Äußerung, die einen solchen erkennbaren Erklärungsinhalt nicht besitzt, genügt dem Gesetz nicht. Damit sind konkludente Erklärungen, bei denen zur Ermittlung ihres Aussagegehalts auf außerhalb der Erklärun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.1 Eintritt

Rz. 168 Der Eintritt von Gesellschaftern in eine bereits bestehende oder neu zu gründende Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich als Tauschvorgang zu werten (Rz. 58)[1]. Der eintretende Gesellschafter erbringt seine Gesellschaftereinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Steuerlich ist der Tausch als doppeltes Anschaffungsgeschäft zu behandeln und deshalb kein Vorgan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.1 Überblick

Rz. 177a Realteilung ist eine besondere Form der Auseinandersetzung über das Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft. Entgegen der für Personengesellschaften (§§ 730ff. BGB) bzw. für Personenhandelsgesellschaften (§§ 145, 161 HGB) vorgesehenen Auseinandersetzung, Veräußerung des aktiven Vermögens, Tilgung der Gesellschaftsschulden, Rückzahlung der Einlagen sowie schließlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.5 Übertragung in ein Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

Rz. 177m Nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG setzt eine Realteilung – bzw. deren Rechtsfolge – voraus, dass ein Betriebsvermögensteil der real zu teilenden Mitunternehmerschaft in ein Betriebsvermögen eines der Mitunternehmer gelangt. Ein Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens genügt nicht[1], weil das Gesetz eine Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.7 Objekt der Realteilung

Rz. 177s Gegenstand einer Realteilung kann jeder Zusammenschluss mehrerer Stpfl. sein, sofern es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine Mitunternehmerschaft mit Betriebsvermögen handelt. Auf Betriebsvermögen anderer Gewinnermittlungs-Einkunftsarten ist die Vorschrift nach §§ 14 S. 2, 18 Abs. 3 S. 2 EStG entsprechend anwendbar. Rz. 177t Die Realteilung erfasst das gesamte akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.1 Zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG

Rz. 50 § 6 Abs. 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Diese erfolgt steuerneutral zu Buchwerten. Da nach der h. L. § 16 EStG nur entgeltliche Übertragungen erfasst, besteht keine Gesetzeskonkurrenz (§ 6 EStG Rz. 466). Ausgehend von der hier vertretenen Ansicht, dass § 16 EStG nach seiner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.3 Fingierte Betriebsaufgabe bei Betriebs- und Teilbetriebsverlagerung ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG

Rz. 207e § 16 Abs. 3a EStG wurde – ebenso wie die Ergänzung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG durch den im 3. Teils enthaltenen Verweis auf § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (Rz. 177ab) – durch das JStG 2010[1] mit Rückwirkung auf alle offenen Fälle (§ 52 Abs. 34 S. 5 EStG) und aus denselben Gründen – Beseitigung der steuerrechtlichen Folgen der Aufgabe der Theorie der Finalität des Entnahmebegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.2 Einheitlicher Vorgang der Betriebsaufgabe, zeitliche Begrenzung

Rz. 67 Die Betriebsaufgabe muss in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Nur dann wird sie von § 16 Abs. 3 EStG erfasst. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung des wesentlichen Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung "in einem Akt" erfolgen muss. Denn das ist bei der Betriebsaufgabe gerade nicht vorausgesetzt und im Regelfall auch nicht möglich, weil die Aufgabeha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.1 Allgemeines

Rz. 98 Gegenstand einer Betriebsveräußerung können nach § 16 Abs. 1 EStG sein: der ganze Gewerbebetrieb, der Teilbetrieb, eine im Betriebsvermögen gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der Anteil an einer Mitunternehmerschaft und der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. Dies gilt in gleicher Weise für die Betriebsaufgabe, denn § 16 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.14 Ausnahmen von der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 2 und S. 4 EStG

Rz. 177al Bei Vorgängen der Realteilung ist eine Buchwertfortführung von vornherein ausgeschlossen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist (§ 16 Abs. 3 S. 2, Teils. 1 EStG) bzw. soweit einzelne Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf KSt-pflichtige Empfänger übertragen werden (§ 16 Abs. 3 S. 4 EStG). Im ersteren Fall entspricht die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.7 Insbesondere: laufender Gewinn bei Beteiligung derselben Personen auf Veräußerer- und Erwerberseite (§ 16 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 5 EStG)

Rz. 226 Nach § 16 Abs. 2 S. 3 EStG gilt bei Betriebsveräußerungen, bei denen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers dieselben Personen als Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sind, der entstehende Gewinn insoweit als laufender Gewinn. Gleiches gilt für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 24 UmwStG, soweit durch den T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.3 Der Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 113 Der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs ist die eines Teilbetriebs gleichgestellt. Die Einbeziehung der Teilbetriebsveräußerung war bereits in § 30 EStG 1925 enthalten. Die Teilbetriebsaufgabe ist der Veräußerung gleichgestellt (Rz. 99). Die Teilbetriebsveräußerung vollzieht sich im Rahmen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs, denn es wird nur ein Teil des Gesamtb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.3 Historische Entwicklung

Rz. 4 § 16 Abs. 1 bis 3 EStG geht zurück auf § 30 EStG von 1925 und besteht seither im Wesentlichen in unveränderter Form. Die Regelung war bei ihrer Einführung 1925 heftig umstritten[1]. In der Zeit davor waren Veräußerungsgewinne allenfalls als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wozu jedoch die Anschaffung des Betriebs in Spekulationsabsicht erforderlich war[2]. Rz. 5 Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.1 Allgemeines, persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 238 Durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG sollte über die Tarifvergünstigung des § 34 EStG hinaus insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in bestimmten Grenzen eine Steuererleichterung geschaffen werden (Rz. 3, 6)[1]. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab 1996 grundlegend umgestaltet worden (zur früheren Rechtsentwicklung Rz. 8). Der allgemeine Freibet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2022) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.2 Begriff der Realteilung

Rz. 177e Der Begriff der Realteilung ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich gesetzlich definiert. Er bezeichnet die – vollumfängliche oder teilweise – Verteilung der realen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens "in natura", also ohne vorhergehende Veräußerung (Rz. 200). Dabei können die Wirtschaftsgüter sowohl als funktionsfähige Einheit des Betriebsvermögens in der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.6 Abgrenzung zum Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 177o Als Unterart der Betriebsaufgabe ist die echte Realteilung i. S. des Realteilungserlasses[1] auf die Aufgabe des mitunternehmerischen Betriebs gerichtet, erfolgt also zum Zweck der Auflösung der Mitunternehmerschaft. Die "echte" Realteilung ist deshalb begrifflich vom Ausscheiden eines einzelnen Mitunternehmers abzugrenzen, auch wenn der Ausscheidende nicht mit Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.11 Spitzenausgleich

Rz. 177ac Werden bei einer Realteilung einem Mitunternehmer ausschließlich Wirtschaftsgüter zugeteilt, kommt es meist zu Über- oder Unterdotierungen gegenüber dem rechnerischen Auseinandersetzungsanspruch. Die Wertabweichungen werden durch Zahlung eines Spitzenausgleichs zwischen den betroffenen Realteilern ausgeglichen. Der Spitzenausgleich kann entweder aus dem Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.10 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 177ab Steuerneutralität einer Realteilung setzt weiter voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven in den zum Buchwert übergehenden Wirtschaftsgütern gesichert ist. Eine Gefährdung der steuerlichen Erfassung sieht der Gesetzgeber insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsgüter in ein ausl. Betriebsvermögen des Realteilers gelangen. Deshalb ist in § 16...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.4 Umwandlungsfälle

Rz. 31 Die Ausnahmeregelung für die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils soll ausweislich der Gesetzesbegründung und nach der Auffassung von Teilen der Literatur nicht gelten, "wenn die unternehmerische Tätigkeit aufgrund von Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungssteuergesetz in anderer Rechtsform oder durch einen anderen Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.5 Kapitalgesellschaften

Rz. 34 Nicht explizit geregelt ist auch, was gilt, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren ganzen Betrieb oder gesamten Mitunternehmeranteil aufgibt oder veräußert. Allerdings findet § 16 Abs. 1 bis 3 EStG bei der Besteuerung von Körperschaften über § 8 Abs. 1 S. 1 KStG Anwendung (R 32 Abs. 1 Nr. 1 KStR 2004 bzw. R 8.1 KStR 2015). Da auch dem Wortlaut von S. 3 keine Einschränkun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Betriebs unter Familienangehörigen kann auch dann unentgeltlich sein, wenn der Erwerber sämtliche Betriebsschulden übernimmt und das Eigenkapital im Zeitpunkt der Übertragung negativ ist. 2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung auch für den Rechtsnachfolger, so dass unrichtige ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Regelungsgegenstand/Normzweck des § 120

Rn 4 Vor diesem Hintergrund begründet § 120 ein an den Insolvenzverwalter sowie die betroffenen Betriebsräte gerichtetes Gebot zur Beratung über eine einvernehmliche Herabsetzung von Leistungen, die in Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind und die Insolvenzmasse belasten (§ 120 Abs. 1 Satz 1). Weiterhin enthält die Vorschrift ein Recht zur vorzeitigen Kündigung von die Inso...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Besonderheiten für Rechnungen über Geschäftsveräußerungen und über gem. § 9 UStG steuerpflichtig gemachte Umsätze

Rz. 32 Die grundsätzlich voraussetzungslose Rechnungsberichtigungsmöglichkeit gem. § 14c Abs. 1 S. 1 UStG wird durch S. 3 eingeschränkt. In den Fällen des § 1 Abs. 1a UStG, d. h. bei einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung sowie bei der Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung gem. § 9 UStG (§ 9 UStG Rz. 1 ff.), gelten die S. 3-5 des § 14c Abs. 2 UStG en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 9 § 14c Abs. 1 UStG regelt den unrichtigen Steuerausweis, der dann vorliegt, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausweist, als er nach dem UStG schuldet. Der Rechnungsaussteller schuldet dann neben der gesetzlichen Steuer auf den Umsatz – die er übrigens selbstverständlich auch dann sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Betriebsveräußerung

Rz. 155 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Umsatzsteuer

Rz. 1 Steuersubjekte der Umsatzsteuer sind die Unternehmer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist (§ 2 Abs. 1 UStG). Gefordert wird eine Marktteilnahme in der Art eines Kaufmanns oder Gewerbetreibenden. Unternehmer können natürliche Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 2.3.3 Übergang zur Liebhaberei

Eine Entnahme liegt nicht vor, wenn ein Betrieb wegen anhaltender Verluste der Liebhaberei zugeordnet wird. Obwohl hier die betriebliche Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht als beendet anzusehen ist und der Übergang des Betriebsvermögens in den privaten Bereich nahe läge, nimmt der BFH an, dass der Steuerpflichtige nach dem Übergang zur Liebhaberei "ruhendes Betriebsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.3 Folgen einer erfolglosen Gründung

Eine Gründung kann als gescheitert angesehen werden, wenn es endgültig nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang zu den geplanten Ausgangsumsätzen kommt und die Unternehmung letztendlich aufgegeben wird. Aus dieser Situation ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Für den Vorsteuerabzug kommt es auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges an, so dass im Idealfall keine Rückzahlung n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.1 Einlagen

Bei einer Neugründung setzt sich das Gesellschaftsvermögen i. d. R. aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen, wobei Einlagen auch in anderen Gründungskonstellationen oder im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen können. Wird dagegen ein Einzelunternehmen gegründet, kommt es zwar nicht zu Einlagen i. S. d. Gesellschaftsrechts, umsatzsteuerrechtlich ordnet der Unternehmer je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2 Gestaltungsempfehlungen

Bei der Gründung eines (Einzel-)Unternehmens sind – insbesondere mit Blick auf den Vorsteuerabzug – die allgemeinen Regeln anzuwenden. D.h. der Vorsteuerabzug setzt eine steuerbare Eingangsleistung voraus, die für steuerbare und steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet wird, gerade bei Einzelunternehmern ist die Abgrenzung zwischen einem privaten und unternehmerischen Leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.4.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aus umsatzsteuerlicher Sicht komplexer, da sie in mehreren Phasen abläuft und in den einzelnen Phasen unterschiedliche Rechtssubjekte bestehen. Die Gründung läuft in folgenden Phasen ab: Vorgründungsgesellschaft (i. d. R. GbR); Vorgesellschaft (Gesellschaft eigener Art); Kapitalgesellschaft (GmbH/AG). Bei einer Ein-Personen-GmbH ist zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 1 Problematik

Die Gründung eines Unternehmens ist nicht selten mit erheblichen Kosten verbunden, so werden vielfach bereits vor einem ersten Tätigwerden verschiedene Leistungen bezogen. Dies reicht je nach Geschäftsart von Wareneinkäufen über Geschäftsausstattung bis zu Dienstleistungen, wie insbesondere IT- oder Beratungsleistungen, die auch bei Unternehmen anfallen, die mit verhältnismä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5 Betriebsverpachtung

Rz. 90 Dem Betriebsinhaber bietet sich die Möglichkeit, seinen Betrieb im Ganzen oder einen Teilbetrieb[1] an einen anderen Unternehmer zu verpachten.[2] 4.5.1 Grundsachverhalte Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.1 Grundsachverhalte

Rz. 91 Grundsätzlich ist der Gewinn bei Gewerbetreibenden weiterhin durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Der Verpächter kann jedoch bei Wegfall der Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG übergehen. In diesem Fall sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen grundsätzlich im erste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Neuanlagen (Erwerb ab 1.1.2023)

Rz. 105 Veräußert ein Unternehmer (kein Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG), dessen Unternehmen (unter anderem) im Betrieb einer Fotovoltaikanlage besteht, diese Fotovoltaikanlage oder übereignet er die Anlage unentgeltlich an einen Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es sich um eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG handelt. Dies ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Verkauf

Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichtet (Option zur Regelbesteuerung). Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und dementsprechend den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage in Ans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 112 Die unentgeltliche Übertragung (Schenkung) einer Fotovoltaikanlage z. B. auf ein Kind im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist nach § 3 Abs. 1b UStG einer Lieferung gleichgestellt. Werden vor dem 1.1.2023 erworbene und voll dem Unternehmensvermögen zugeordnete Fotovoltaikanlagen im Jahr 2023 oder später vom bisherigen Betreiber an einen neuen Betreiber unentgeltli...mehr