Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2022: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schr. v. 17.12.2021 (BMF v. 17.12.2021 – III C 3 - S 7015/21/10001 :001, BStBl. I 2021, 2504) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Mandantenstamm

Der Mandantenstamm ist ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Im Gegensatz zum Firmen- oder Geschäftswert kann der Mandantenstamm/Kundenstamm bei der Betriebsveräußerung Gegenstand eines selbstständigen Übertragungsgeschäfts und damit auch Gegenstand eines selbstständigen Pachtvertrags oder auch Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.[2] Der Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 4 Veräußerung

Die Übertragung eines Gebäudes, das im Unternehmen gehalten wird, stellt bei Belegenheit des Grundstücks im Inland eine steuerbare Lieferung dar. Diese ist allerdings steuerfrei, soweit der Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Auch die Veräußerung eines Grundstücks bei dessen gleichzeitiger Bebauung, Sanierung oder sonstiger Veränderung ist ein steuerfreier Umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / Zusammenfassung

Begriff Wird die werbende Tätigkeit eines Betriebs eingestellt, hat dies grundsätzlich eine Betriebsaufgabe zur Folge. Sofern die Beendigung aber in der Weise erfolgt, dass der Betrieb an einen Dritten überlassen wird, kann der Sonderfall einer Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen. Das Steuerrecht sieht für solch eine Betriebsverpachtung , anders als im Fall einer Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.1.2 Persönliche Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen in persönlicher Hinsicht gehören, dass der Verpächter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, der Verpächter oder dessen Rechtsvorgänger den Betrieb bisher selbst aktiv betrieben hat, eine Fremdverpachtung vorliegt und damit insbesondere keine Betriebsaufspaltung gegeben ist, die Absicht besteht, den Betrieb später wieder selbst aktiv zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2 Steuerliche ­Rechtsfolgen

Wird ein gewerblicher Betrieb eingestellt, hat dies grundsätzlich die Realisierung aller stillen Reserven im Betriebsvermögen zur Folge. Es liegt dann der Tatbestand einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 1 bzw. 3 EStG vor. Diese grundsätzliche Rechtsfolge tritt bei einer Betriebsverpachtung aber nicht zwingend ein. Denn wird ein Betrieb im Ga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.4 Bestimmte Sachverhalte

Rz. 26 Nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO kann sich die Außenprüfung auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Damit ist gemeint, dass nicht der – durch Steuerart und/oder Besteuerungszeitraum bestimmte – Steueranspruch als Ganzes, sondern nur einzelne Besteuerungsgrundlagen oder -merkmale geprüft werden. Dabei kann es sich z. B. um eine einzelne Einkunftsart, eine bestimmte Einkunftsq...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 19 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 Diese Zeile betrifft den Fall, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 39 einen Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs enthält, der nach § 18 Abs. 3 UmwStG gewerbesteuerpflichtig ist, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung erfolgt ist. Dieser Gewinn unterliegt nach § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht.[2] Die für den Folgebescheid zuständige Finanzbehörde hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundaussage

Rn. 11 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 1 EStG ist für die Ermittlung der Tarifermäßigung für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum die Summe der auf die Einkünfte aus LuF entfallenden ESt der entsprechenden Summe einer fiktiven tariflichen ESt gegenüber zu stellen; bei Ermittlung der fiktiven tariflichen ESt ist davon auszugehen, dass die Einkünfte aus LuF in al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung

Rz. 36 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; ebenso zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf den Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.2.2 Übergang zur Liebhaberei

Liebhaberei ist grundsätzlich bei allen Arten von Gewinneinkünften möglich. In dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige bei einer bisher mit Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit keine solche Absicht mehr hat, geht er zur Liebhaberei über.[1] Für die Annahme des Übergangs zur Liebhaberei sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 12–22). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.1 Grundsatz: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Wird ein ganzes Unternehmen mit all seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen (im Rahmen eines Asset Deals) auf einen Erwerber übertragen, liegt im Regelfall eine nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vor.[1] Dem Institut der Konstruktion der Geschäftsveräußerung im Ganzen wohnt der Grundgedanke inne, dass ein funktionsfähiges Steuerobjekt, ein lebendes Unternehmen,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.1 Grundsatz: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Im Zusammenhang mit einem Share Deal kehrt sich das oben gezeigte Regel-Ausnahme-Verhältnis faktisch um. Soweit der Veräußerer lediglich die Anteile an dem Unternehmen veräußert, liegt im Regelfall keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.[1] Von seiner Rechtsprechung zur Ausnahme im Falle einer 100 %- Beteiligung[2] ist der BFH wieder abgerückt.[3] Dies liegt darin begründe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.2 Ausnahme: Steuerbare (und ggf. steuerpflichtige) Einzelumsätze

Es können nun die Fälle auftreten, dass der Erwerber nicht in die Lage versetzt wird, das Unternehmen des Erwerbers fortzuführen (Unternehmenszerschlagung) oder, der wohl in der Praxis häufiger auftretende Fall, der Erwerber das Unternehmen faktisch nicht fortführt. Es liegt dann ausschließlich eine Ansammlung von Einzelübertragungen vor, welche jeweils für sich steuerlich z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.3 Risikominimierung durch vertragliche Steuerklauseln

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen können, wie zuvor gezeigt, leicht entfallen (insbesondere durch eine fehlende Absicht des Erwerbers zur Unternehmensfortführung) und die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Diesem Risiko einer steuerlichen Nachbelastung kann durch angepasste Steuerklauseln im Rahmen des Abschlusses der zivilrechtlichen Verpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.3 Folgen der Unterscheidung und Risikooptimierung

Vor dem Hintergrund, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen regelmäßig nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit ist, dürfte das Risiko einer Nachbelastung mit Umsatzsteuern bei einem Share Deal wohl als verhältnismäßig gering einzustufen sein. Bedeutung erlangt die Frage hingegen im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Kosten, insbesondere solchen aus der Abwickl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.3 Übersicht

Entsprechend der vorstehenden Ausführungen sind grundsätzlich insbesondere folgende Fragen zu prüfen: Handelt es sich um einen Share oder Asset Deal? Asset Deal Werden alle (wesentlichen) Betriebsgrundlagen übertragen? Erfolgt der Übertrag auf einen oder mehrere Erwerber? Werden nicht übertragende wesentlichen Betriebsgrundlagen langfristig (z. B. mietweise) überlassen? Sind Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2 Der "Share Deal"

Neben dem "Asset Deal" und seinen Folgen im Hinblick auf die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist es ebenso denkbar, dass die Veräußerung des Unternehmens mittels eines sog. "Share Deals" erfolgt. Ein solcher liegt vor, wenn das Unternehmen in einer Gesellschaft gehalten wird (z. B. einer GmbH) und der Veräußerer die Anteile ("Shares") an der GmbH an den Erwerber abtritt. 2.2.1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1 Der "Asset-Deal"

Ein "Asset Deal" liegt vor, wenn die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens selbst (z. B. Betriebsgrundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, aber auch Forderungen oder Lizenzen, die sog. "Assets") vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Sofern dies nicht zu einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen führt, liegen zahlreiche Einzeltransaktionen vor, die jeweils ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.2 Ausnahme: Beräußerung eines "Management-Holding-Unternehmens"

Ein anderes Ergebnis ist angezeigt, wenn der bisherige Inhaber der Gesellschaftsanteile zugleich auf diese Gesellschaft besonders eingewirkt hat, d. h. als. sog. Management- oder Führungsholding qualifiziert, und gemeinsam mit den Gesellschaftsanteilen auch die bestehenden Dienstleistungsverträge mit den Gesellschaften mitübergehen.[1] Beispielhaft sei die Erbringung kaufmän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / Zusammenfassung

Der Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen ist als Geschäftsveräußerung im Ganzen vielfach nicht umsatzsteuerbar. Der Erwerber tritt dann in die Fußstapfen des Veräußerers und führt etwaige Vorsteuerberichtigungszeiträume fort. Dies kann auch für die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen (sog. Share Deals) gelten, jedoch reicht hier eine reine Übertragung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverkauf: Umsatz... / 1 Problematik

Die Veräußerung oder auch die Umwandlung eines gesamten Unternehmens oder Unternehmensteils, z. B. in Form einer Einbringung, stellt bei weitgehender Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen umsatzsteuerlich vielfach eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dar. Solche Unternehmenstransaktionen bergen jedoch umsatzsteuerlich zahlreiche ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / I. Einführung

Ein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang des Eingangsumsatzes mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen voraus.[1] Für Leistungen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG). Vorsteuerabzug nur bei Verzicht auf Steuerbefreiung ... Da eine Anteilsveräu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / IV. Fazit

Zwar sind mittlerweile durch die Rechtsprechung die wesentlichen Kriterien für die Anerkennung einer Anteilsveräußerung als (nicht steuerbare) Geschäftsveräußerung im Ganzen geklärt, jedoch bleibt die Anteilsveräußerung umsatzsteuerlich risikobehaftet. Denn eine Geschäftsveräußerung ist nicht nur an enge Voraussetzungen geknüpft, sondern auch von der weiteren Tätigkeit des E...mehr