Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Gesellschafterwechsel

Rz. 189 Hat die Gesellschaft einen Phantasienamen oder eine Sachbezeichnung, bereitet der Wechsel im Bestand der Gesellschafter regelmäßig keine Schwierigkeiten, da Probleme hinsichtlich der Verwechslungsgefahr bzw. des Namensschutzes eines Gesellschafters keine Rolle spielen können. Problematisch wird ein Gesellschafterwechsel immer dann, wenn dessen Name Bestandteil des Nam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 220 Ergänzend zur eingangs vorgeschlagenen Klausel kann etwa noch Folgendes geregelt werden: Muster 3.30: Alternativen Muster 3.30: Alternativen (5) Das Wettbewerbsverbot gilt auch im Verhältnis zu einem Rechtsnachfolger des Arbeitgebers, insbesondere geht es bei einer Veräußerung auf den Erwerber über. Der Arbeitnehmer ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbaru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 65 Buchst b EStG

Rn. 2684 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 65 Buchst b EStG sichert im Falle einer Unternehmensschließung die Altersversorgung ab. Hiernach sind die Leistungen des ArbG oder einer Unterstützungskasse zur Übertragung von Versorgungsleistungen oder unverfallbarer Versorgungsanwartschaften auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen steuerfrei. Diese Vorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / 4. Arbeitsrechtliche Erleichterungen

Rz. 196 Die Vorschriften des BetrVG über den Interessensausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Betriebsänderungen gelten grds. auch in der Insolvenz. Insolvenzverwalter müssen daher vor einer Betriebsänderung den Betriebsrat informieren und mit diesem über einen Interessenausgleich verhandeln.[204] Die §§ 120 ff. InsO erleichtern aber dem Insolvenzverwalter, einen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.1 Allgemeine Risikovorsorge

Neben etwaigen tätigkeitsspezifischen Risiken sollten unternehmensunabhängig gewisse Grundparameter beachtet werden. Ganz allgemein ist dabei die Vorsteuerabzugsberechtigung aus Eingangsleistungen sowie bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung der Rechnungsprüfungsprozess in den Blick zu nehmen und zwar auch und gerade in materiell-rechtlicher Hinsicht. Besteht kein Vorste...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft. 2. Stille...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.1 Betriebsvermögen

Rz. 93 Verbindlichkeiten werden steuerlich grundsätzlich nur dann bilanziert, wenn sie zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören. Sie rechnen zum Betriebsvermögen, soweit sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hierfür ist der tatsächliche Verwendungszweck der Verbindlichkeit maßgebend. Bei einer Geldschuld kommt es daher auf die tatsächliche Verwendung der finanziellen M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / H. Umsatzsteuer

Rz. 861 Steuersubjekte der Umsatzsteuer sind die Unternehmer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 UStG). Unternehmer ist, wer eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit in der Absicht ausübt, Einnahmen zu erzielen (§ 2 Abs. 1 UStG). Gefordert wird eine Marktteilnahme in der Art eines Kaufmanns oder Gewerbetreibenden. Unternehmer können natürliche Personen sein, Personengesellschaften, Kapit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 131 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung nicht vor. Für Grundstücks- und Betriebsveräußerungen hat der BGH aber selbst bei Veräußerungen bis zu fünf Jahre,[407] in einem Einzelfall sogar sechseinhalb Jahre[408] nach dem St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Ausgleich von... / bb. Behandlung nach Eintritt des Nacherbfalls

Die Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen des Nacherbfalls und das damit verbundene Heranreifen des Erstattungsanspruchs zu einem unbedingten, durchsetzbaren Anspruch erfordert zunächst, den Unterschied zu den im ersten Teil des Aufsatzes erörterten Veräußerungsgewinnen zu skizzieren: Ein Veräußerungsgewinn, der aus Substanzwertsteigerungen resultiert, etwa wenn Acker- z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 278 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 4 Veräußerungsgewinn

Rz. 1059 [Betriebsveräußerung → Zeilen 22 ff.] Siehe weitere Ausführungen zum Veräußerungsgewinn unter → Tz 1026 ff. und → Tz 1011 zur Anlage G wegen nachträglicher Einkünfte.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 2. Betrieb/Bilanzierung

mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Renten aus gesetzlichen und privaten Versicherungen

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten sind idR > Sonstige Einkünfte iSv § 22 EStG (zur Systematik > Rz 3). Zu den Begriffsmerkmalen einer Leibrente > Renten Rz 3 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sonstige Einkünfte sind vor allem die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV iSd SGB VI), der > Landwirtschaftliche Alterskasse und den > Berufsständische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.2.2 Bewertung

Rz. 142 Im Vergleich zur Bewertung der latenten Steuern nach § 274 HGB ergeben sich für die Bewertung nach IAS 12.47 ff. keine grundsätzlichen Besonderheiten (Rz. 72 und Rz. 73); allerdings dominiert die Einzeldifferenzenbetrachtung. Sofern in Abhängigkeit der Art der Realisierung von Differenzen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen (bspw. ein ermäßigter im Rahme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend. Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / a. Veräußerung eines Betriebs oder einer Beteiligung

aa. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten Der Verkauf eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer nicht nur vermögensverwaltenden Personen- oder einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist ein Fall der Mittelsurrogation, nämlich der Erwerb von Geld in Form des Veräußerungserlöses "durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft" dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / aa. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten

Der Verkauf eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer nicht nur vermögensverwaltenden Personen- oder einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist ein Fall der Mittelsurrogation, nämlich der Erwerb von Geld in Form des Veräußerungserlöses "durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft" durch den betreffenden Verkauf. Der Verkaufserlös steht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / bb. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Der Vorerbe muss im Veranlagungszeitraum der Veräußerung einen entsprechenden Veräußerungsgewinn versteuern, obwohl er ihm nicht zusteht und mit Eintritt des Nacherbfalls an den Nacherben herausgeben muss. Der Vorerbe zahlt damit im Jahr’der Veräußerung Steuern auf einen Gewinn, den er über das Ende der Vorerbschaft hinaus nicht behalten darf. Unterstellt man mit den eingangs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / dd. Abweichungen zwischen steuer- und erbrechtlicher Behandlung

Vorbehaltlich noch zu erörternder erbrechtlicher Ausgleichsansprüche muss nach dem Vorgesagten der Vorerbe die Steuern auf einen erzielten Veräußerungsgewinn zahlen, obwohl dieser Veräußerungsgewinn dem (nicht befreiten) Vorerben nicht dauerhaft verbleibt, sondern dem Nachlass zusteht und als dessen Teil vom Vor- an den Nacherben herauszugeben ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / cc. Steuerliche Behandlung beim Nacherben

Für den Nacherben ergeben sich im Veranlagungszeitraum der Veräußerung keinerlei steuerliche Konsequenzen, da der Vorerbe noch Eigentümer des Nachlasses ist und allein der Vorerbe im Jahr der Veräußerung steuerpflichtige Einkünfte aus der Veräußerung von Teilen des Nachlasses erzielt. Eine etwaig nach § 2126 BGB geschuldete Erstattung der vom Vorerben auf einen realisierten V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / ee. Auflösung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Betriebs- und Anteilsveräußerungen durch den Vorerben und die Frage, wer letztlich die daraus resultierende Steuerlast zu tragen hat, waren bereits Gegenstand zweier höchstrichterlicher Entscheidungen. In dem einen Urteil hatte der BGH über die Stilllegung einer defizitären Pension zu entscheiden und die ihrer Schließung folgende gewinnbringende Veräußerung der Betriebsimmobi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 4 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze unter diese Regelung fallen, die nicht als Geschäftsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Erbringung sonstiger Leistungen

Rz. 27 § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG nimmt die Formulierung auf, die vor dem 1.4.1999 umfassend in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG den sog. Leistungs-Eigenverbrauch regelte. Die besondere Form der Verwendung von Gegenständen, die nach dem seinerzeitigen Verständnis von dieser Formulierung umschlossen war, ist also seit dem 1.4.1999 in § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG besonders geregelt. Deshalb sprich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von Gegenständen

Rz. 27 § 4 Nr. 28 UStG erstreckt sich nur auf die Lieferung von Gegenständen. Für die Auslegung des Begriffs der Lieferung in § 4 Nr. 28 UStG ist der allgemeine Lieferungsbegriff i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG maßgeblich.[1] Danach verlangt eine Lieferung die Verschaffung der Verfügungsmacht. Von daher kommt § 4 Nr. 28 UStG bei einer entgeltlichen Verpflic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnungslegung nach HGB – ... / 3.1.1 Aktivierungsfähigkeit

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.7 Hofübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 513 Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung sein.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG vor, sind die Versorgungsleistungen beim Verpflichteten als Sonderausgaben abziehbar und beim Berechtigten nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 6 Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen

Rz. 47 Hat ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut seiner betrieblichen Betätigung und damit seinem Betriebsvermögen zugeordnet, verliert das Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als Betriebsvermögen durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb.[1] Rz. 48 Bei der Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden.[1] Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr