Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Betriebsveräußerung

1. Allgemeines Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze, Abgrenzung zu Betriebsveräußerung, – verlegung und -abwicklung

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellt (entweder durch Verpachtung oder Stilllegung) und daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Veräußerungspreis

Rn. 260 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber erlangt, insb also der Anspruch auf den Kaufpreis oder auf ein Tauschobjekt (BFH v 19.01.1978, BStBl II 1978, 295 mwN). Der Veräußerungspreis setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Einzelteilen zusammen. Diese Einzelteile teilen einheitlich das Schicksal dessen, was a...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 2.7.2 Nicht berichtigungsfähige Rechnung

Werden Berichtigungen im Rahmen eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises[1] korrigiert, kann keine Rückwirkung erreicht werden. Dasselbe gilt, wenn fälschlicherweise von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausgegangen worden ist und keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden ist. fälschlich Organschaftsverhältnisse unterstellt worden sind. der Steuerausweis zu niedrig e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 15 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Veräußerung des (ganzen) luf Betriebs iSd § 14 Abs 1 S 1 EStG liegt vor, wenn der Betrieb in einem einheitlichen Vorgang mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann; nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den B...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Bei Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.3.2 Folgen einer fehlerhaften Rechnung

Unrichtiger Steuerausweis Folgende Fehler führen bei einem Unternehmer zu einer höheren Umsatzsteuer:[1] Für eine steuerpflichtige Leistung wird infolge Rechenfehlers eine höhere USt ausgewiesen. Steuerfreie Leistungen werden mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Nicht steuerbare Leistungen (unentgeltliche Leistungen, Leistungen im Ausland, Geschäftsveräußerungen im Ganzen[2]) we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerung in vorstehendem Sinne ist jede entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an WG auf eine andere natürliche oder juristische Person zu verstehen; dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH v 22.09....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einheitlicher Vorgang

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen grundsätzlich in einem einheitlichen Vorgang veräußert werden. Auch bei mehreren Übertragungsakten an ein und denselben Rechtsnachfolger kann noch ein einheitlicher Vorgang angenommen werden, wenn diese auf einem Kausalgeschäft beruhen oder (bei mehreren Kausalgeschäften) wenn zwischen den Übertragu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.5 Betriebsaufgabe/-verpachtung

Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung gleich.[1] Grundsätzlich werden die stillen Reserven aufgedeckt und gehen in den Aufgabegewinn ein. Mit der sachlichen Zuordnung der aufgedeckten stillen Reserven zum Aufgabegewinn ist noch nicht entschieden, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn aus der Veräußerung von einzelnen Wirtschaftsgütern realisiert wird. Der Zeitpunkt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Veräußerungskosten

Rn. 290 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, wie zB Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern usw (BFH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb

Rn. 25 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Begriff des luf Betriebs ist – anders als im Bewertungsrecht (§ 34 BewG) – im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgeführt, welche Betätigungen im Einzelnen zu den Einkünften aus LuF zählen; ein substantieller Unterschied soll allerdings zwischen den beiden Legaldefinitionen in § 13 EStG und § 34 BewG nicht bestehen (BFH v 05.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Aufgabezeitraum

Rn. 181 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Anders als die punktuelle Veräußerung eines Betriebs zu einem bestimmten Stichtag kann sich die Aufgabe eines bislang selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs auch über einen Zeitraum hinziehen (nachfolgend s Rn 182ff). Dies gilt aber nicht, wenn der Betrieb bereits verpachtet ist; in diesem Fall ist die Betriebsaufgabe auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der landwirtschaftliche Teilbetrieb

Rn. 62 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ein landw Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (BFH v 19.12.1975, BStBl II 1975, 415; BFH v 05.11.1981, BStBl II 1982, 158; BFH v 26.11.1989, BStBl II 1990, 373). Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtunternehmens, wenn von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 329 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 138 Abs 1 AO hat ein StPfl die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe eines luf Betriebs nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der (Belegenheits-)Gemeinde anzuzeigen. Nicht aufgeführt ist im Gesetz die Veräußerung des Betriebs; dies ist nach Auffassung des Gesetzgebers auch nicht erforderlich, denn anders als bei den im Gesetz genannten Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sperrfrist(verletzung)

Rn. 151 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bezüglich der Frage, in welchen Fällen die in § 16 Abs 3 S 3 normierte Sperrfrist verletzt wird und den sich daraus ergebenden Folgen kann auf die Erläuterungen in s § 16 neu Rn1581ff (Schacht) und BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6, Rz 24–27, verwiesen werden. Danach gilt insb für den Bereich der LuF, dass eine Sperrfristverletzung nicht vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 159 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Es reicht aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgegenstände ist nicht erforderlich (BFH v 22.09.1990, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs, einesTeilbetriebs oder eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus h...mehr

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Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4.4 Tonnagebesteuerung

Geht ein Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland für seinen Betrieb(steil) von Handelsschiffen im internationalen Verkehr unwiderruflich zur Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG über, ist zum Schluss des Übergangs(wirtschafts)jahrs für jedes betroffene Wirtschaftsgut der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen. Dieser Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 2.1 729

Umsatzsteuerlich ergeben sich bei der Auflösung bzw. Aufgabe keine Besonderheiten. Die Veräußerung und die Entnahme ("Verteilung an die Gesellschafter") unterliegen der Umsatzsteuer, es sei denn, die Befreiungsvorschriften des § 4 UStG greifen. Die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. Die geschäftsführende GmbH ist umsatzsteuerlich Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung sonstiger Leistungen

Rz. 53 Üben Personen oder Zusammenschlüsse Tätigkeiten aus und ist es strittig, ob diese Tätigkeit zu einem steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG führt, wird in aller Regel eher die Frage der Unternehmereigenschaft (selbstständig; mit Einnahmeerzielungsabsicht, nachhaltige Tätigkeit) oder die Verknüpfung mit einer konkreten Gegenleistung (Leistungsaustausch) Gegensta...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.1 715

Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.1 Entstehung und Zweck der Regelung

Rz. 461 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist an di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 26 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung

Leitsatz 1. Wasserversorgungsanlagen, die als Bauten auf fremdem Grund und Boden errichtet wurden, können an den Eigentümer oder einen Dritten geliefert werden. 2. Erwirbt eine Stadt im Rahmen des Wechsels des Wasserversorgers die Wasserversorgungsanlagen vom alten Versorger zurück und liefert sie die Wasserversorgungsanlagen unmittelbar an den neuen Versorger mit der Verpfli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10 Entgeltliche Betriebsveräußerung

5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2 Unternehmensverkauf an Dritte

5.10.2.1 Einführung Rz. 163 Fehlt es an einem geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie, kommt zur Gestaltung der Nachfolge auch ein Verkauf des Unternehmens ("asset deal", "share deal") an einen Dritten in Betracht. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten,z. B. die Unternehmensnachfolge durch ein unternehmensinternes Management ("Mangement Buy Out") oder dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.5 Unternehmensbörse "nexxt"

Rz. 175 Eine Möglichkeit zur Suche eines Unternehmenskäufers bietet die nexxt-change-Unternehmensbörse: Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, der KfW sowie von Vertretern von Verbänden, Institutionen und Organisationen der Wirtschaft, des Kreditwesens und der Freien Berufe. Ziel ist es, ein günstiges Klim...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.2 Erbfall bei einem Erben

Rz. 135 Der Erbfall ist keine Betriebsveräußerung oder -aufgabe durch den Erblasser, sondern eine insgesamt unentgeltliche Betriebsübertragung i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG mit notwendiger Fortführung der Buchwerte durch den Alleinerben. Der Alleinerbe tritt demnach in die Fußstapfen des Erblassers, wobei stille Reserven nicht aufgedeckt werden.[1] Eine Auseinandersetzung ist dam...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.1 Einführung

Rz. 163 Fehlt es an einem geeigneten Nachfolger innerhalb der Familie, kommt zur Gestaltung der Nachfolge auch ein Verkauf des Unternehmens ("asset deal", "share deal") an einen Dritten in Betracht. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten,z. B. die Unternehmensnachfolge durch ein unternehmensinternes Management ("Mangement Buy Out") oder durch ein unternehmens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.3 Verkauf an Dritte

Rz. 169 Mangement Buy Out und Mangement Buy In scheitern insbes. bei größeren Unternehmen häufig aus Gründen der Finanzierung. In diesem Fall kommt ein unternehmensexterner Verkauf an Konkurrenzunternehmen (strategische Investoren) oder Finanzinvestoren in Betracht. Praxis-Beispiel Verkauf an Dritte Zwischen dem alleinstehenden und kinderlosen Unternehmer U und dem Geschäftsfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.4 Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen

Rz. 171 Die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge richtet sich nach dem Einzelfall. Als Hilfsmittel dient eine Due Diligence (Detailuntersuchung des Kaufobjekts). Daneben sind u. a. folgende Punkte zu beachten: rechtliche Klärung des Ablaufs der Transaktion, Formulierung des Unternehmenskaufvertrags und Integration des erworbenen Unternehmens in die Strukturen des Käufers. Rz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Rn 38 Im Anwendungsbereich des KSchG (§§ 1, 23 KSchG) können Arbeitsverhältnisse somit auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur bei Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung rechtswirksam beendet werden.[83] Rn 39 Typischerweise geht es dabei um betriebsbedingte Kündigungen. Ein Grund zur Kündigung liegt nicht bereits in einer schlechten wirtschaftlichen Lage oder der (d...mehr