Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Einfluss des Unionsrechts auf die nationale Anwendung des Unternehmerbegriffs

Rz. 10 Das Unionsrecht hat einen immer größeren Einfluss auf die Rechtsentwicklung im Umsatzsteuerrecht in Deutschland, begründet durch den Anwendungsvorrang unionsrechtlicher vor den innerstaatlichen Normen, vgl. dazu ausführlich die Einführung in das EU-Recht. Es gibt kaum eine Entwicklung in der Rechtsauffassung bezüglich der Unternehmereigenschaft, die nicht durch die Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.1 Organträger als Unternehmer

Rz. 207 § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bestimmt, dass Organschaft dann vorliegen soll, wenn eine juristische Person (zur Möglichkeit der Eingliederung einer Personengesellschaft vgl. Rz. 182a ff.) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Damit ist vorgegeben, dass der Organträger selbst die Unternehmereigenschaft nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen erlangen muss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 6.1 Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern während oder nach einer Betriebsaufgabe sind als laufender Gewinn zu behandeln[1] und unterliegen ggf. der Gewerbesteuer.[2] Sie sind nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigt, wenn mit den Wirtschaftsgütern die bisherige unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt wird. Die Veräußerung von Wirtschaftsgüte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 1.1 Echte Betriebsaufspaltung

Unter einer echten Betriebsaufspaltung versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf 2 selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen 2 Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen des bisher einheitlichen Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.4 Veräußerung nach dem 1.1.2022

Veräußert der Unternehmer seine PV-Anlage nach dem 1.1.2022 gilt aufgrund von § 3 Nr. 72 EStG auch der Veräußerungsgewinn als steuerfrei. Lagen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 3 Nr. 72 EStG nicht vor, gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen zu Betriebsveräußerungen gem. § 16 EStG. Hierbei ist der Freibetrag von bis zu 45.000 EUR gem. § 16 Abs. 4 EStG, die Fün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitvermietung von Betriebsv... / 7. Auswirkungen einer geänderten Auslegung des § 4 Nr. 12 S. 2 UStG auf Vermietungsumsätze

Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Vermieter auf die Steuerfreiheit von Grundstücksvermietungen grundsätzlich verzichten, falls an einen Unternehmer für sein Unternehmen vermietet wird. Diese Möglichkeit wird bei gewerblichen Grundstücksvermietungen wegen der wirtschaftlich positiven Effekte aufgrund des so erlangten Vorsteuerabzuges bezüglich der den Vermietungsumsätzen zuzuordn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2022: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schr. v. 17.12.2021 (BMF v. 17.12.2021 – III C 3 - S 7015/21/10001 :001, BStBl. I 2021, 2504) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot

Rechte aus vertraglichen Wettbewerbsverboten sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter.[1] Ein Wettbewerbs- oder Konkurrenzverbot stellt jedoch nur dann ein selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar, wenn es sich – gemessen an den sonstigen Abreden – in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt, und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Mandantenstamm

Der Mandantenstamm ist ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Im Gegensatz zum Firmen- oder Geschäftswert kann der Mandantenstamm/Kundenstamm bei der Betriebsveräußerung Gegenstand eines selbstständigen Übertragungsgeschäfts und damit auch Gegenstand eines selbstständigen Pachtvertrags oder auch Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.[2] Der Ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 4 Veräußerung

Die Übertragung eines Gebäudes, das im Unternehmen gehalten wird, stellt bei Belegenheit des Grundstücks im Inland eine steuerbare Lieferung dar. Diese ist allerdings steuerfrei, soweit der Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Auch die Veräußerung eines Grundstücks bei dessen gleichzeitiger Bebauung, Sanierung oder sonstiger Veränderung ist ein steuerfreier Umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2 Steuerliche ­Rechtsfolgen

Wird ein gewerblicher Betrieb eingestellt, hat dies grundsätzlich die Realisierung aller stillen Reserven im Betriebsvermögen zur Folge. Es liegt dann der Tatbestand einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 1 bzw. 3 EStG vor. Diese grundsätzliche Rechtsfolge tritt bei einer Betriebsverpachtung aber nicht zwingend ein. Denn wird ein Betrieb im Ga...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / Zusammenfassung

Begriff Wird die werbende Tätigkeit eines Betriebs eingestellt, hat dies grundsätzlich eine Betriebsaufgabe zur Folge. Sofern die Beendigung aber in der Weise erfolgt, dass der Betrieb an einen Dritten überlassen wird, kann der Sonderfall einer Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen. Das Steuerrecht sieht für solch eine Betriebsverpachtung , anders als im Fall einer Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.1.2 Persönliche Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen in persönlicher Hinsicht gehören, dass der Verpächter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, der Verpächter oder dessen Rechtsvorgänger den Betrieb bisher selbst aktiv betrieben hat, eine Fremdverpachtung vorliegt und damit insbesondere keine Betriebsaufspaltung gegeben ist, die Absicht besteht, den Betrieb später wieder selbst aktiv zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.4 Bestimmte Sachverhalte

Rz. 26 Nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO kann sich die Außenprüfung auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Damit ist gemeint, dass nicht der – durch Steuerart und/oder Besteuerungszeitraum bestimmte – Steueranspruch als Ganzes, sondern nur einzelne Besteuerungsgrundlagen oder -merkmale geprüft werden. Dabei kann es sich z. B. um eine einzelne Einkunftsart, eine bestimmte Einkunftsq...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 19 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeile 143 Diese Zeile betrifft den Fall, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb in Zeile 39 einen Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs enthält, der nach § 18 Abs. 3 UmwStG gewerbesteuerpflichtig ist, weil die Betriebsveräußerung oder -aufgabe innerhalb von 5 Jahren nach einer Umwandlung erfolgt ist. Dieser Gewinn unterliegt nach § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG nicht d...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage OT / 4 Weitere Werte

In den Zeilen 26–41 sind Werte der Organgesellschaft aufzunehmen, die für die Besteuerung des Organträgers benötigt werden. Diese Werte werden für den Organträger und die Organgesellschaft gesondert festgestellt. Bei Organschaftsketten enthalten die Daten auch die Werte der vorgelagerten Organgesellschaften. Zeile 26 Für die Ermittlung des Höchstbetrags der anzurechnenden ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Begriff der Rückwirkung

Rz. 72 "Rückwirkend" ist ein den steuerlich relevanten Sachverhalt änderndes Ereignis, wenn die Änderung zeitlich nach dem Entstehen des Steueranspruchs erfolgt und daher nachträglich der Finanzbehörde bekannt wird.[1] Tritt das Ereignis vor dem Entstehen des Steueranspruchs (d. h. bei periodischen Steuern vor dem Ende des Vz) ein, handelt es sich um ein Ereignis mit unmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.3.1 Erlass, Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung

Rz. 150 Rechtsfolge des Eintritts eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit ist, dass die Steuerfestsetzung erlassen, geändert oder aufgehoben werden muss. Nach dem Wortlaut des Gesetzes "ist" die Steuerfestsetzung zu ändern oder aufzuheben. Das Gesetz enthält also eine unbedingte Verpflichtung der Finanzbehörde zur Berücksichtigung des rückwirkenden E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Umfang der Folgeänderung

Rz. 32 Der Umfang der Folgeänderung bestimmt sich nach dem bindenden Inhalt Grundlagenbescheid; es erfolgt keine Gesamtaufrollung (vgl. den Ausdruck "soweit" in Nr. 1).[1] Die Finanzbehörde ist zur Änderung des Folgebescheids nur insoweit berechtigt und verpflichtet, als die Bindungswirkung des Folgebescheids reicht.[2] Die für den Folgebescheid zuständige Finanzbehörde hat ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Veräußerungspreis

Rn. 235 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der Veräußerungspreis entspricht dem Wert der Gegenleistung für das übertragene WG, das der Veräußerer vom Erwerber oder von einem Dritten erhält. Im Falle eines Tausches entspricht der Veräußerungspreis dem gemeinen Wert des hingegebenen WG im Veräußerungszeitpunkt (BFH BStBl II 1983, 303). Auch ein als "Entschädigungsprovision" bezeichnete...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Reinvestitionsklausel

Rz. 61 [Autor/Stand] Die negativen Folgen des § 162 Abs. 2 Satz 1 BewG treten nicht ein, wenn der aus der Veräußerung der wesentlichen Wirtschaftsgüter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielten Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Rz. 62 [Autor/Stand] Die Frist von sechs Monaten ist auch hier tag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Gratz/Uhl-Ludäscher in H/H/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundaussage

Rn. 11 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß § 32c Abs 1 EStG ist für die Ermittlung der Tarifermäßigung für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum die Summe der auf die Einkünfte aus LuF entfallenden ESt der entsprechenden Summe einer fiktiven tariflichen ESt gegenüber zu stellen; bei Ermittlung der fiktiven tariflichen ESt ist davon auszugehen, dass die Einkünfte aus LuF in al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Förster, Die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes durch Personenunternehmen, DStR 2001, 1913; Kanzler, Die Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG idF UntStFG, FR 2002, 117; Hartmann/Meyer, Die Bildung von § 6b Rücklagen nach dem UntStFG, INF 2002, 141; Strahl in Korn, § 6b EStG (September 2002); Dötsch, Die Behandlung der Reinves...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 133 – ET: 01/2019 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594ff (Hoffmann)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleitend (§ ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachgesamtheit

Rn. 1400 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Tatbestandlich wird die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils einschließlich Sonder-BV vorausgesetzt. Die Begriffsinhalte hierfür sind gesetzlich nicht definiert. Die stillschweigende Bezugnahme auf § 16 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG ist dabei unübersehbar. Auf die Kommentierung zu s § 16 neu Rn 201, 251 (Schacht) ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 § 20 Abs. 2 UStG 1980 (Geschäftsveräußerung)

Rz. 149 Nach § 20 Abs. 2 UStG 1980 war die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ausdrücklich für Geschäftsveräußerungen ausgeschlossen. Zum 31.12.1993 wurde diese Sonderregelung aufgehoben, da zum 1.1.1994 die Geschäftsveräußerung – wie auch die Veräußerung eines Teilbetriebs – nicht mehr als steuerbarer Umsatz erfasst wurde (§ 1 Abs. 1a UStG). Rz. 150 Für alle bis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Gesamtumsatz bei Betriebsübernahme

Rz. 56 Besonderheiten ergeben sich auch für die Prüfung des Gesamtumsatzes bei einer Betriebsübernahme. Die Betriebsübernahme kann im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge oder der Gesamtrechtsnachfolge erfolgen. Rz. 57 Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn der Unternehmer einen Betrieb oder einen Teilbetrieb im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG erwirbt. War ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Sonderregelungen des § 20 Abs. 2 UStG a. F.

Rz. 147 Seit der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf ein Allphasenumsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzugsberechtigung zum 1.1.1968 waren in § 20 Abs. 2 UStG a. F. unterschiedliche Sonder- und Übergangsregelungen enthalten: Im UStG 1967 war zur Klarstellung – für die weiteren Rechtsvorschriften des UStG – geregelt, dass bei Genehmigung der Berechnung der USt nach § 20 UStG a...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr