Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 4.1 Personenkreis

In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, wenn sie durch über- oder zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 8 Beschäftigung der Doktoranden

Personen, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen, jedoch anlässlich einer Promotion weiterhin an einer Hochschule eingeschrieben sind, befinden sich nicht mehr in der wissenschaftlichen Ausbildung. Nehmen diese Doktoranden eine Beschäftigung auf, sind die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von beschäftigten Studenten nicht anzuwenden, sodass bei Ausübung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / Zusammenfassung

Begriff Bei Beendigung der versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse abzumelden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlage der Abmeldung ist § 28a SGB IV. In § 8 DEÜV sind weitergehende Regelungen für die Abgabe der Abmeldung enthalten. Für die Praxis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 3 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.7.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Durch den Bez...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021, Regelrentenalter ab 14.1.2024

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1959, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2023 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.3.2025. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 9 Arbeitnehmer bezieht volle Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2024 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.3 Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 7 SGB V bleibt außer Betracht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Reihenfolge der Einkommensarten

Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt.[1] Durch diese Bestimmung sollen Zweifelsfragen hinsichtlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 2.1 Rechtsstatus

Für mehr als geringfügige Beschäftigungen, die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind die Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern anzuwenden. Danach sind diese Beschäftigungen grundsätzlich kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit kann nur bestehen, wenn die Beschäftigung im Rahmen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schüler / Zusammenfassung

Begriff Ein Schüler ist eine lernende Person, die von einer anderen Person (Lehrer), innerhalb eines organisierten Rahmens, wie z. B. der Schule, etwas lernt. Die Art des Schüler-Seins unterscheidet sich nach der Schulform (z. B. allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen). Bei der Beschäftigung von Schülern gelten besondere rechtliche Anforderungen. Dies trifft insbesondere im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Überstundenabgeltungsklauseln

Rz. 40 Überstunden sind grundsätzlich vergütungspflichtig und damit mindestlohnrelevant, da nach dem MiLoG alle Stunden zu vergüten sind, die der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat. Unerheblich ist die Bezeichnung "Überstunde". Da es nach der Rechtsprechung des BAG keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dafür gibt, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Sozialvers... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bezugsgröße / 2 Von der Bezugsgröße abgeleitete Werte

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.3 Befristung

Für die Befristung von kurzfristigen Beschäftigungen gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das TzBfG, nicht aber die Einschränkungen des § 30 Abs. 3 Satz 2 TVöD, da dieser nicht gilt. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Beschäftigung setzt aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen im Ergebnis immer einen rechtswirksam befristeten Arbeitsvertra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlung für Dienstjahre ohne Vergütung

Rn. 2662 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) wurde mit Wirkung ab 01.01.2018 eine bedeutende Erweiterung der steuerfreien Einzahlungen in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingeführt. Hat der ArbN des inländischen ArbG in einem Kj keinen Arbeitslohn trotz bestehenden Dienstverhältnisses erhalten, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.4.1 Vorgeschriebene Praktika

Ein Praktikum, das ausgeübt wird, weil es nach der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, ist immer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es während des Studiums (sog. Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, unabhängig von der Dauer des Praktikums, der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des Arbeitsentgelts. Versicherungsfreiheit besteht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Begriff und Zulässigkeit

Die Eingehung von mehreren Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen ist als Ausdruck der Berufsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich zulässig. Dementsprechende Verbotsklauseln (z. B.: "Die Übernahme von Nebenbeschäftigungen in anderen wirtschaftlichen Unternehmungen sind nicht erlaubt.") sind unwirksam.[1] Handelt es sich dagegen um einen nebentät...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag von 3.000 EUR

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.000 EUR j...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / Zusammenfassung

Begriff Der Bundesfreiwilligendienst ist eine nach dem Aussetzen der Wehrpflicht (in Form des Wehr- oder des Zivildienstes) eingeführte neue Form des freiwilligen Dienstes. Er steht beiden Geschlechtern ohne Altersgrenze offen und dauert im Regelfall zwischen 6 und 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Ziel ist es, sowohl Möglichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2024 beträgt 7.248 EUR (2023: 7.008 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.6 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.7 Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben Teilrente)

Ab dem 1.1.2023 kann neben einer vorgezogenen Altersrente unbeschränkt und ohne jede Rentenkürzung hinzuverdient werden; eine Hinzuverdienstgrenze gibt es dann – wie bisher schon neben einer Altersrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze – nicht mehr. Ein neben einer Altersvollrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder neben einer Teilrente erzielter Hinzuverdienst f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.1 Ermittlung

Persönliche Entgeltpunkte (West) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting Zuschläge bei Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben, Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.2 Geringfügig Beschäftigte

Jeder Arbeitgeber, der Minijobber und kurzfristig Beschäftigte (= geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB IV) beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Er hat diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Umfasster Personenkreis

Jeder Mitarbeiter kann Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber erhalten, gleichgültig, ob es sich um Festangestellte, Teilzeitmitarbeiter, Werkstudenten oder Minijobber handelt. Die Leistung kann vom Arbeitgeber überdies nicht nur an Mitarbeiter, sondern auch an deren Familien, also Ehepartner und Kinder, gewährt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 1 Begriff der geringfügigen Beschäftigung

Die geringfügige Beschäftigung kommt in 2 Arten vor, die in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert sind: Geringfügig entlohnte Beschäftigung [1] Kurzfristige Beschäftigung [2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügige Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügige Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelten. Im Gegensatz zu freien Mitarbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3 Inhalt des Arbeitsverhältnisses

3.1 Arbeitsvergütung Die Arbeitsvergütung des geringfügig Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.2 Entgeltfortzahlung

Die geringfügig Beschäftigten haben wie jeder andere Arbeitnehmer nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen. Es bestehen keine Besonderheiten. Das EFZG gilt für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig von der vereinbarten Stundenzahl. Entsprechend dem Lohnausfallprinzip erhalten geringfügig Beschäftigte daher die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte

Zusammenfassung Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügige Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügige Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelten. Im Gegensatz zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügigen Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtlich der zu leistenden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Die geringfügige Beschäftigung[1] ist eine Sonderform des Teilzeitarbeitsverhältnisses.[2] Teilzeitbeschäftigte haben im Arbeitsrecht gegenüber Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich keine Sonderstellung. Die Vertragsparteien treffen daher grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer hat also (auf Basis der gegenüber dem Vollzeitbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.4 Urlaub

Der geringfügig Beschäftigte hat wie jeder Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h. der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines Arbeitsentgelts.[1] Wie bei anderen Teilzeitarbeitsverhältnissen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.1.1 Eintritt der Versicherungspflicht bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch flexible Arbeitszeitregelungen

Seit Inkrafttreten des sog. Flexi II-Gesetzes zum 1.1.2009 ist die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit (etwa im Rahmen betrieblicher Zeitkontenregelungen) auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Es kann also auch bei geringfügig Beschäftigten bei schwankender Arbeitszeit ein verstetigtes Monatsentgelt gezahlt werden. Allerdings sind d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.5 Mutterschutz

Gemäß § 1 Abs. 2 MuSchG genießen Mutterschutz alle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Demnach sind geringfügig Beschäftigte hiervon nicht ausgeschlossen. Unerheblich ist, ob der geringfügig Beschäftigte bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist. Jeder Arbeitgeber ist an die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes gebunden. Für geringfügig Beschäftigt...mehr