Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.19: Arbeitsvertrag mit kurzfristig Beschäftigten § 1 Anstellung Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4 Entgelt bei Mehrfachbeschäftigungen

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Hinweis Keine Anrechnung des Entgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Wird neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 1 Fallkonstellationen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, so sind für die Sozialversicherung im Wesentlichen folgende Fallkonstellationen von Bedeutung: Neben einer Hauptbeschäftigung wird eine oder werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt. Es werden nur geringfügig entlohnte Beschäftigungen verrichtet. Neben einer Hauptbeschäftigung und/oder einer geringfügig entl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Zu den in der Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Versicherten gehört nicht das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung.[1] Die Zahlung von Pauschalbeiträgen aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen schließt die zusätzliche Berechnung von Beiträgen aus diesem Arbeitsentgelt im Rahmen der freiwilligen Versicherung aus. Abw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die Grenze von 603 EUR (bis 31.12.2025: 556 EUR) für Minij...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.2 Midijob als Nebenverdienst: weitere Einkünfte prüfen

Ist die Aufnahme einer Beschäftigung im Übergangsbereich oder ein Wechsel vom Minijob zum Midijob beabsichtigt, sollte geprüft werden, welche sonstigen Einkünfte im jeweiligen Beschäftigungsjahr voraussichtlich erzielt werden und wie hoch der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung der jeweiligen Progressionsstufe ist. Hinweis Keine pauschale Beurteilung möglich Die Ent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.2 Berechnung des Arbeitnehmeranteils

Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt einzubehalten, in den Beitragsnachweis aufzunehmen und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Da aber mindestens ein Beitrag i. H. v. 32,55 EUR/Kalendermonat zu zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit / 2.2.2 Wechsel von versicherungspflichtiger in versicherungsfreie Beschäftigung

Etwas anders gilt, wenn während der Elternzeit ein Wechsel von einem versicherungspflichtigen in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorgenommen wurde und die Einmalzahlung während der geringfügig entlohnten Beschäftigung ausbezahlt wird.[1] In diesem Fall ist zunächst zu klären, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabsch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 4 2 Nebenjobs

Sachverhalt Eine Sekretärin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden bei einem Stundenlohn von 25 EUR. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Seit Mai arbeitet sie zusätzlich regelmäßig an 2 Tagen pro Woche jeweils 2 Stunden in einem Immobilienbüro für 14,50 EUR je Stunde, monatlich 252,30 EUR. Die Arbeitnehmerin hat für den Minijob die Befreiung von der Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegezeit / 4 Pauschsteuer von 2 % bei geringfügiger Beschäftigung

Übt der pflegende Arbeitnehmer während der teilweisen Arbeitsfreistellung sozialversicherungsrechtlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis[1] aus, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschaliert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 15 % oder 5 % (in Privathaushalten) zahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichtversicherte GKV / 7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung

Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. In der Pflegeversicherung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2026. Nach Ablau...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 3 Rechtsmittel des Arbeitgebers gegen die rückwirkende Feststellung von Versicherungspflicht

Die rückwirkende Feststellung von Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Entgeltabrechnung zunächst nach den Kriterien eines Minijobs mit Verdienstgrenze verbeitragt und versteuert wurden, kostet Arbeitgeber Zeit und Geld. Neben dem administrativen Aufwand, den eine solche Umrechnung mit sich bringt, steht vor allen Dingen der finanzielle Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.3 Unvorhersehbares zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

1.3.1 Unvorhersehbare Umstände Als unvorhersehbar sind Umstände anzusehen, die vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussen und auch nicht absehbar sind. Ganz allgemein können hier Entgelte zum Tragen kommen, die bei der vorausschauenden Prognose zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt werden konnten. Hierunter sind ohne Weiteres Umstände höherer Gewalt a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.3.1 Unvorhersehbare Umstände

Als unvorhersehbar sind Umstände anzusehen, die vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussen und auch nicht absehbar sind. Ganz allgemein können hier Entgelte zum Tragen kommen, die bei der vorausschauenden Prognose zur Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt werden konnten. Hierunter sind ohne Weiteres Umstände höherer Gewalt anzusehen, wenn diese das Erfor...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.3 Turnusmäßige Überprüfung

Die Verpflichtung zur turnusmäßigen Überprüfung entfällt, wenn in den Verhältnissen keine Veränderungen eintreten; wenn also der Beschäftigte beispielsweise dauerhaft ein monatlich fixes Gehalt von nicht mehr als 603 EUR erhält.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.7 Unterscheidung von Fehlbeurteilungen und Änderungen der Verhältnisse

Der Fall des Überschreitens der Arbeitsentgeltgrenze im Laufe der Beschäftigung, der durch eine Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen hervorgerufen wird, ist von dem Fall einer anfänglichen Fehlbeurteilung im Rahmen der vom Arbeitgeber angestellten Jahresbetrachtung abzugrenzen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.2 Erneute Prüfung der Geringfügigkeit

Der Arbeitgeber muss nach Ablauf des 12-Monats-Zeitraums erneut das Vorliegen von Geringfügigkeit überprüfen. Dies macht er in der bereits beschriebenen Art und Weise in Form einer vorausschauenden Betrachtung der nächsten 12 Monate. Praxis-Tipp Prüfung zu Beginn eines Kalenderjahres Aus Vereinfachungsgründen ist es ausdrücklich erlaubt und auch zu empfehlen, die Prüfung jewei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Konsequenzen des Ü... / Sozialversicherung

1 Jährliche Geringfügigkeitsgrenze 1.1 12-Monats-Zeitraum Für die Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 603 EUR (2025: 556 EUR) nicht überschreitet, ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn ein 12-Monats-Zeitraum zu bilden. Es ist dabei immer die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten, die zum Zeitpunkt der Beurteilung maßgeblich ist. Beginnt eine Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 141) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) § 1 Tätigkeit Der/die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als ____________________...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2026 bis 28.2.2027 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 10 Beiträge für beschäftigte Studenten

Der Arbeitgeber hat für rentenversicherungspflichtig beschäftigte Studenten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Diese Pflichtbeiträge sind – mit Ausnahme bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung[1] – vom beschäftigten Studenten und seinem Arbeitgeber je zur Hälfte aufzubringen. Evtl. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika

Die Bezüge aus einer freiwilligen Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor- bzw. Nachpraktikum oder um ein Zwischenpraktikum handelt. Einheitliche Pauschalsteuer von 2 % scheidet aus Die einzige steuerliche Besonderheit gegenüber einer sonstigen Beschäftigung besteht für ein nicht vorgeschrieben...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt 8,4 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspa...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Zusammenfassung

Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus geringeren Nettoentg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1.2 Vorausschauende Betrachtung der Geringfügigkeitsgrenze

Arbeitgeber müssen vorausschauend über einen Zeitraum von 12 Monaten prüfen, ob die Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR eingehalten wird. Dabei sind innerhalb dieses Zeitraums alle laufenden und einmaligen Einnahmen zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind und auf die ein Rechtsanspruch besteht. Diese Prüfung ist bei Beschäftigungsbeginn und jewei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnte Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 21,15 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.1 Übergangsbereich/Auswirkung auf die Lohnsteuer

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich im Jahr 2026 bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.350 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsscheck / 3 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von privaten Haushalten.[1] 3.1 Mehrere Beschäftigungen Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsscheck / 3.1 Mehrere Beschäftigungen

Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zusammenzurechnen sind. Infolge von Zusammenrechnung kann auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten Versicherungspflicht eintreten.[1] Wichtig Keine Zusammenrechnung einer geringfügigen mit einer mehr als ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 800 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Praktikant / 2.1.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht. Praktika sind auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung versicherungspflichtig. Lässt sich der Praktikant von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber befreien[1], sind keine Pauschalbeiträge zu zahlen.[2] Bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis zu 2.000 EUR sind die Reg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 6 Keine Pauschalbeiträge

6.1 Kurzfristige Beschäftigungen Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind keine Pauschalbeiträge fällig. Das gilt auch, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Davon unberührt ist die Beitragspflicht geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigungen zur Unfallversicherung so...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 2 Krankenversicherung

2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Der Pauschalbeitrag beträgt 13 % des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung. Für Beschäftigte im Privathaushalt ist ein Pauschalbeitrag i. H. v. 5 % ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3 Rentenversicherung

3.1 Personenkreise 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. H...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1 Personenkreise

3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvortei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 1 Kranken-/Rentenversicherung

1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge ausschließlich zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Achtung Sanktion bei Abwälzung der Pauschalbeiträge Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

3.4.1 Mehrere Beschäftigungen Für Personen, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausüben, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung der Mindestbemessungsgrundlage aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern das Entgelt aus mehreren Beschäftigungen insgesamt die Mindestbemessungsgrundlage von 175 EUR übersteigt, werden die Beiträge aus dem jeweiligen tatsäc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / f) Muster: Erklärungen des geringfügig Beschäftigten zur Zusammenrechnung mehrerer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 146 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.11: Erklärung des/der Beschäftigten zur Zusammenrechnung mehrerer geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitgeber macht den/die Beschäftigte(n) darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungen unter Umständen zusammengerechnet werden. Die Aufnahme einer weiteren geringfügigen entlohnten Beschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Provision / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Provisionen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, gehören zum Arbeitsentgelt und werden bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung ggf. berücksichtigt. Sie sind als laufendes oder als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Anrechnung von Provisionen Provisionen sind bei der Beurteilung der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr