Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Anlass der Änderungen

a) Anlass der Änderungen 2021 Rz. 30 Mit dem KostRÄG 2021 ist seinerzeit § 15a Abs. 2 RVG neu eingefügt worden. Sein Satz 1 hatte eingangs folgenden Wortlaut: "Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen …" Der Gesetzgeber hatte mit der damals neu eingeführten Regelung bezweckt, dass im Falle der Anrechnung mehrerer einzelner Geschäftsgebühren auf eine ein... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Anrechnung bei Wertgebühren

(1) Anrechnungsfälle bei vollständiger Anrechnung Rz. 35 Die nunmehr auch geregelte vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann sich insbesondere bei Verfahrensgebühren ergeben. Beispiel 3: Der Anwalt wird für den Kläger zunächst in dem selbstständigen Beweisverfahren 1/25 tätig, in dem es um Gewerke im Wert von 10.000,00 EUR geht. Später kommt es zu ein... mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / D. Verfahren, in denen § 63 Abs. 1 FamGKG keine Anwendung findet (§ 63 Abs. 2, 2. Alt. FamGKG)

Rz. 14 Des Weiteren soll ebenfalls das bisherige Recht gelten, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das nicht unter § 63 Abs. 1 FamGKG fällt und die Gebühren vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung fällig geworden sind. Bei Fälligkeit nach Inkrafttreten soll dann neues Recht gelten. Unklar ist, allerdings welche Verfahren hiervon erfasst sein sollen. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 9. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 6. Hauptabschnitt 5 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehört

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Verfahren erster Instanz

a) Nr. 3102 VV RVG (Art. 11 Abs. 2 Nr. 16 KostBRÄG) aa) Der neue Gesetzestext Rz. 127 bb) Anhebung des Gebührenrahmens (1) Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags Rz. 128 Angehoben worden ist der Betragsrahmen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (3) Anhebung der Anrechnungsgrenze

Rz. 130 Zur Anhebung der Anrechnungsgrenze nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG s. Rdn 103. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Beratungshilfegebühr

Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. 2500 VV RVG). Damit ist sie eine Bruttogebühr (12,61 EUR zuzüglich 19% Umsatzsteuer). mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Die Gebührenbeträge

a) Überblick Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren. b) Beratungshilfegebühr Rz. 93 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst ist nicht geändert worden. Sie bleibt unverändert bei 15,00 EUR und beinhaltet weiterhin sämtliche Auslagen (Anm. zu Nr. ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / cc) Berechnung der fiktiven Terminsgebühr

(1) Bezugsgröße Rz. 133 Unverändert bleibt die Berechnung einer fiktiven Terminsgebühr mit 90 % der im konkreten Fall angemessenen Verfahrensgebühr, allerdings ohne Berücksichtigung einer eventuellen Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. (2) Auslegungsprobleme Rz. 134 Die Bindung an die konkrete Verfahrensgebühr war mit dem 2. KostRMoG[26] eingeführt worden. Die sich dabei ergebenden ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 3. Berufungsverfahren

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Überblick

Rz. 93 Die Fest- und Mindestgebühren sind, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Hauptabschnitt 4 – Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 7. Hauptabschnitt 6 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Gehörsrüge

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / IV. Betragsrahmengebühren in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV

In einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, in welchem sich die Gebühren im Ausgangsrechtsstreit nach den Vorschriften in Teil 4, 5 oder 6 VV, also für Straf- und Bußgeldsachen sowie für die sonstigen in Teil 6 VV aufgeführten Verfahren, wie z.B. Disziplinarverfahren richten, sind die Nrn. 4130 und 4132 VV entsprechend anzuwenden. 1. Persönlicher Anwendungsbereich Die R... mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 9.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2024 – 20 WF 83/24

Maßgeblich für den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren gegen das wegen Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung festgesetzten Ordnungsgelds ist regelmäßig dessen Höhe. mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLIII. Verbundverfahren

Rz. 78 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehesache und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für da... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Hauptabschnitt 2 – Einziehung und verwandte Maßnahmen

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 8. Allgemeine Beschwerdeverfahren

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Überblick

Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Hauptabschnitt 4 – Sonstige Beschwerden

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Überblick

Rz. 124 Auch in sozialgerichtlichen Angelegenheiten sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Hier beläuft sich das Anhebungsvolumen auf ca. 9 % (s. § 10 Rdn 2). Rz. 125 Zur Anhebung des Gebührenrahmens bei der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG s. Rdn 81. Rz. 126 Zur Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr s. Rdn 66. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Anhebung des Gebührenrahmens

(1) Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags Rz. 128 Angehoben worden ist der Betragsrahmen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG für die erstinstanzliche gerichtliche Tätigkeit in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 Abs. 1 RVG nach Betragsrahmen anzurechnen ist. Auch hier wurden der Mindest- und der Höchstbetrag angehoben, so dass sich auch eine neue Mitt... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 10. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

a) Der neue Gesetzestext Rz. 154 b) Die neuen Gebührenbeträge Rz. 155 mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / a) Überblick

Rz. 36 Die Vorschrift des § 34 GKG enthält die Berechnungsgrundlage der wertabhängigen Gerichtsgebühren. Diese Gebühren werden um durchschnittlich 6 % angehoben. Auf Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (s. § 10 Rdn 2) wird Bezug genommen. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Nr. 3102 VV RVG (Art. 11 Abs. 2 Nr. 16 KostBRÄG)

aa) Der neue Gesetzestext Rz. 127 bb) Anhebung des Gebührenrahmens (1) Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags Rz. 128 Angehoben worden ist der Betragsrahmen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG für die erstinstanzliche gerichtliche Tätigkeit... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Nr. 3106 VV RVG (Art. 11 Abs. 2 Nr. 18 KostBRÄG)

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Vorbereitendes Verfahren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Allgemeine Beratungsgebühr

Rz. 94 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 38,50 EUR auf 42,00 EUR angehoben worden. mehr

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AGS 06/2025, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist unzutreffend. Denn die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV ist entstanden und sie ist auch zugunsten des Pflichtverteidigers festzusetzen (eingehend dazu Burhoff, RVGreport 2014, 410). 1. Erstattung/Festsetzung Noch zutreffend ist die Entscheidung des LG, wenn es offenbar davon ausgeht, dass die Gebühr Nr. 4130 VV zwar entstanden ist (dazu 2.), aber nicht erstatt... mehr

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§ 10 Materialien / F. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GNotKG

Rz. 6 Zu Artikel 3 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 19 GNotKG) Der Regelungsvorschlag trägt dem Wunsch der notariellen Praxis Rechnung, die elektro-nische Übermittlung von Kostenberechnungen zu erleichtern. Derzeit erfordert dies den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur. Künftig soll die Textform genügen. Die vorgeschla... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / IV. Bemessung im Einzelnen

1. Grundgebühr Nr. 5100 VV Das LG hat eine Grundgebühr i.H.v. mindestens 90,00 EUR für angemessen gehalten. Dieser Wert liege noch innerhalb der zuzugestehenden Toleranzgrenze (120 % entsprechen 108,00 EUR), deren Anwendung und Reichweite eine streng mathematische Genauigkeit aufzwinge, da es bei der Billigkeitskontrolle nicht um eine trennscharfe Abgrenzung, sondern stets um... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / bb) Vorauszahlungspflicht

Rz. 31 Eine Vorauszahlungspflicht für die weitere Gebühr besteht allerdings nicht. Das ist auch sachgerecht, weil anderenfalls der Antragsteller doch wieder durch Nichtzahlung der Gebühr die Abgabe verhindern könnte. Dies folgt aus einem Umkehrschluss zu § 12 Abs. 3 Satz 3 GKG, wonach nur bei einem Antrag des Antragstellers nach Erhebung des Widerspruchs die Sache an das für... mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / II. Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG

1. Gesetzliche Regelung Wird durch Verschulden einer Partei oder eines Vertreters die Vertragung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nötig, kann das Gericht der Partei von Amts wegen gem. § 38 S. 1 GKG eine besondere Gebühr, in der Praxis als Verzögerungsgebühr bezeichnet, mit einem Gebührensatz von 1,0 auferlegen. ... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / b) Anhebung der Ausgangsgebühr

Rz. 37 Angehoben wird zum einen die Ausgangsgebühr in der untersten Wertstufe für Streitwerte bis 500,00 EUR. Die Gebühr betrug bisher 38,00 EUR und beträgt jetzt 40,00 EUR. Unverändert verblieben ist der Mindestbetrag einer Gebühr mit 15,00 EUR (§ 34 Abs. 2 Satz 1 GKG). Dieser Mindestbetrag greift nur in der untersten Wertstufe (bis 500,00 EUR) bei Gebührensätzen von 0,25 un... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 4. Die kostenrechtliche Lösung

Rz. 77 Ungeachtet der Frage, nach welchen verfahrensrechtlichen Vorschriften sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests sowie in Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 richtet (§§ 59 ff. FamFG oder § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 567 ZPO), ist durch den neuen Unterabschnitt die gebührenrechtliche Streitfrage in Anlehnung... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Die Anhebung des Mindestbetrags

Rz. 62 Im zivilprozessualen Mahnverfahren wird eine Gerichtsgebühr i.H.v. 0,5 erhoben. Diese Gebühr betrug bislang mindestens 36,00 EUR. Dieser Mindestbetrag ist jetzt auf 38,00 EUR angehoben worden. Der Mindestbetrag greift nur bei Werten bis 1.000,00 EUR. Die 0,5-Gebühr nach der Tabelle würde sich bei Werten bis 500,00 EUR auf 20,00 EUR und bis 1.000,00 EUR auf 30,50 EUR be... mehr

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FoVo 06/2025, Wann darf die... / II. Die Lösung

Grundlage der Kostenerstattung: § 788 ZPO Wann und welche Kosten zu ersetzen sind, ergibt sich grundsätzlich aus § 788 ZPO. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie i.S.d. § 91 ZPO notwendig waren, dem Schuldner zur Last. Sie dürfen dann zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Hauptanspruch und den sonstigen titulierten Nebenforderungen, wie etwa den Z... mehr

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§ 7 Übergangsrecht GKG / 18. Mahnverfahren

Rz. 28 War vor einer Gesetzesänderung ein Mahnverfahren eingeleitet worden und wird nach der Gesetzesänderung beantragt, das streitige Verfahren durchzuführen, so ist strittig, ob für das streitige Verfahren bereits neues Recht anzuwenden ist und damit auch die geänderte Kostenschuldnerschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GKG (s. § 3 Rdn 9) oder ob es beim alten Recht bleibt. Rz. ... mehr