Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / II. Teilweise Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr

Der Anwendungsbereich des § 15a Abs. 2 RVG ist dann eröffnet, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Erfasst sind damit also alle im RVG enthaltenen Teilanrechnungen (vgl. insbesondere Vorbem. 2.3 Abs. 4, 5, 6 VV, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV, Vorbem. 3 Abs. 4 VV, Abs. 2 der Anm. zu Nr. 4143 VV, Vorbem. 6.4 Abs. 2 VV).[8] 1. Scheidungsverbundv... mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025: Deckelung der Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr auch bei vollständiger Anrechnung (§ 15a Abs. 2 RVG)

Nach dem durch das KostRÄG 2021[1] zum 1.1.2021 eingefügten § 15a Abs. 2 S. 1 RVG (der frühere § 15a Abs. 2 RVG ist seitdem § 15a Abs. 3 RVG) ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Das KostBRÄG 2025 erweitert den Anwendungsbereich von § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch ... mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / IV. Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung verschiedener Gebühren auf dieselbe Gebühr

1. Außergerichtliche Vertretung und Mahnverfahren Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr nur teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Die Erweiterung des Wortlauts des § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch auf vollständige Anrechnungen durch das KostBRÄG 2025 stellt sicher, dass auch diese Fälle nach § 15a Abs. 2 RVG zu beurtei... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 4. Hauptabschnitt 3 – Besondere Gebühren

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebühren

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gebührenanteile, die dem > Arbeitnehmer verbleiben, gehören im Allgemeinen zum > Arbeitslohn. Sie können aber ganz oder teilweise > Aufwandsentschädigungen sein, die eine > Öffentliche Kasse zahlt. Zu Einzelheiten > Gerichtsvollzieher Rz 1, > Notare Rz 4, > Tierärzte Rz 2. Zu Gebühren für > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 12, 55/1, 66. Zur V... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Zusätzliche Anhebung von PKH/VKH-Gebühren

Rz. 9 Die Wertgebühren, die ein beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält, waren bisher nach § 49 RVG dergestalt begrenzt, dass bei einem Gegenstandswert von über 50.000,00 EUR (entspricht der Wahlanwaltsstufe bis 65.000,00 EUR) keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Diese Kappungsgrenze ist auf "über 80.000,00 EUR" angehoben worden. Das entspricht der W... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / III. § 15a Abs. 2 RVG – Anrechnung mehrerer Gebühren (Art. 11 Abs. 1 Nr. 3 KostBRÄG)

1. Der neue Gesetzestext Rz. 29 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der an... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Allgemeine Gebühren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / XII. Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren

1. Überblick Rz. 124 Auch in sozialgerichtlichen Angelegenheiten sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Hier beläuft sich das Anhebungsvolumen auf ca. 9 % (s. § 10 Rdn 2). Rz. 125 Zur Anhebung des Gebührenrahmens bei der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG s. Rdn 81. Rz. 126 Zur Höhe der Einigungs- und Erledigungsgebühr s. Rdn 66. 2. Verfahren erster ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Allgemeine Gebühren

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / III. Gebühren in Verfahren nach Teil 3 VV

1. Anwendbare Gebühren In § 38 Abs. 1 S. 1 RVG wird für die Abrechnung in allen Verfahren, in denen sich die anwaltlichen Gebühren nicht nach Teil 4–6 VV richten, auf "Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2" VV verwiesen. Damit ergibt sich die Anwendung der das Revisionsverfahren betreffenden Gebührenvorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV unmittelbar aus dem Ge... mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 1. Anwendbare Gebühren

In § 38 Abs. 1 S. 1 RVG wird für die Abrechnung in allen Verfahren, in denen sich die anwaltlichen Gebühren nicht nach Teil 4–6 VV richten, auf "Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2" VV verwiesen. Damit ergibt sich die Anwendung der das Revisionsverfahren betreffenden Gebührenvorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV unmittelbar aus dem Gesetz. Bis zu den Änderu... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XIV. Anhebung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung, Insolvenzverfahren und ähnlichen Verfahren (Art. 5 Abs. 2 Nr. 30 bis 38 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 93 Die Fest- und Mindestgebühren sind, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: 2. Hauptabschnitt 1 – Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung Rz. 94 mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XVII. Anhebung der Gebühren in Teil 4 – Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Art. 5 Abs. 2 Nr. 108 bis Nr. 121 KostBRÄG)

1. Überblick Rz. 110 Auch in Bußgeldsachen sind die Fest-, Mindest- und Höchstgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt. 2. Hauptabschnitt 1 Abschnitt 1 – Erster Rechtszug Rz. 111 mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XIX. Anhebung der Gebühren in Teil 6 – Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit (Art. 5 Abs. 2 Nr. 125 bis 127 KostBRÄG)

Rz. 117 Ebenso sind in den finanzgerichtlichen Verfahren Festgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / VII. Anhebung der Gebühren in der Beratungshilfe, Nr. 2501, 2502, 2503, 2504, 2505, 2506, 2507 und 2508 VV RVG – (Art. 11 Abs. 2 Nr. 7 bis Nr. 14 KostBRÄG)

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XVIII. Anhebung der Gebühren in Teil 5 – Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Art. 5 Abs. 2 Nr. 122 bis 124 KostBRÄG)

Rz. 116 Auch in Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind die Festgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / XX. Anhebung der Gebühren in Teil 7 – Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (Art. 5 Abs. 2 Nr. 128 und 129 KostBRÄG)

Rz. 118 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren sind die Festgebühren, wie in Abschnitt II Nr. 4 des allgemeinen Teils der Begründung (§ 10 Rdn 2) dargestellt, angehoben worden. Dies hat zu folgenden Änderungen geführt: mehr

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§ 11 Gebührentabellen / V. Gebühren in Bußgeldsachen

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§ 11 Gebührentabellen / VI. Gebühren in Verfahren nach Teil 6 VV

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Kombination aus teilweiser und vollständiger Anrechnung der Gebühren Nrn. 2501 und 2503 VV

Auch in der Beratungshilfe kann es zu einer Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung von Beratungshilfegebühren kommen. Beispiel 13: Beratungsgebühr Nr. 2501 VV und Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretung des Mandanten M gegen G eine Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV über 102,00 EUR erhalten. Außerdem hat er für eine Beratung eine Beratungsg... mehr

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§ 11 Gebührentabellen / IV. Gebühren in Strafsachen

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§ 11 Gebührentabellen / III. Gebühren in Sozialsachen

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 2. Wegfall der Gebühr bei Anordnung einer Vormundschaft

Rz. 54 Der Tatbestand der Gebühr Nr. 1310 FamGKG KV ist dahingehend geändert werden, dass die Gebühr auch dann nicht entsteht, wenn das Verfahren mit der Anordnung einer Vormundschaft endet. Deser Gebührenausschluss erschien dem Gesetzgeber geboten, da in diesen Fällen bereits die Jahresgebühr der Nr. 1311 FamGKG KV anfällt. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 7. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG

Rz. 169 Die Zusätzliche Gebühr in Nr. 4141 VV RVG enthält keinen eigenen Gebührenrahmen. Vielmehr wird auf die jeweilige Verfahrensgebühr Bezug genommen. Maßgebend ist die Rahmenmitte. Faktisch handelt es sich damit eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Mittelgebühr. Bei der Gebühr Nr. 4141 VV RVG handelt es sich um eine Festgebühr, die immer in Höhe der jeweiligen Rahmenmi... mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für die nicht erledigte Zustellung nach Antragsrücknahme bei der Vermögensauskunft?

Leitsatz Wird der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vor der Zustellung der Ladung zurückgenommen, entsteht eine Nichterledigungsgebühr. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2025 – 25 W 9/25 1 Der Fall Erledigung des Vollstreckungsantrags vor der ersten Handlung Die Gläubigerin beantragte die Zwangsvollstreckung in Form der Abnahme der Vermögensauskunft. Noch bevor der Gerichtsvollzieh... mehr

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 2. Wegfall der Gebühr

Rz. 62 Neben den bisher geregelten Fällen, die jetzt zu Nr. 1 und Nr. 2 geworden sind, ist in der Nr. 1410 FamGKG KV die Anmerkung dahingehend um eine Nr. 3 erweitert worden, dass die Gebühr Nr. 1410 FamGKG KV auch nicht für Verfahren entsteht, die mit der Anordnung einer Vormundschaft oder Pflegschaft enden. Entsprechend der für das Hauptsacheverfahren geltenden Regelung in... mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 2 II. Die Entscheidung

OLG sieht den Gerichtsvollzieher im Recht Die weitere Beschwerde der Staatskasse ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i. V. m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthaft. Das LG hat als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen. In der Sache hat die weitere Beschwerde jedoch k... mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 3 Der Praxistipp

Gesetzeslage ist nicht befriedigend Wie das OLG Celle (17.11.2023 – 2 W 141/23) stellt sich nun auch das OLG Hamm auf den Standpunkt, dass die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft eine Zustellung im Parteibetrieb darstellt. Dem kann grundsätzlich gefolgt werden und genau dies – und nur dies – hat auch der BGH in dem vom OLG Hamm genannten Beschluss entschie... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 5. Zusätzliche Gebühr

Rz. 193 Auch bei der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte. S. dazu auch Rdn 169 zu Nr. 4141 VV RVG. Die Gebühr Nr. 5115 VV ist eine Festgebühr. LG Dresden, Beschl. v. 28.10.2010 – 5 Qs 164/10 [36] Rz. 194 Maßgebend ist im vorbereitenden Verfahren nicht die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor ... mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / 1 Der Fall

Erledigung des Vollstreckungsantrags vor der ersten Handlung Die Gläubigerin beantragte die Zwangsvollstreckung in Form der Abnahme der Vermögensauskunft. Noch bevor der Gerichtsvollzieher den Schuldner laden konnte, teilte die Gläubigerin mit, dass der Auftrag als erledigt angesehen werden solle, da die Vollstreckungsforderung zwischenzeitlich beglichen worden sei. Der Geric... mehr

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FoVo 06/2025, Gebühr für di... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft vor der Zustellung der Ladung zurückgenommen, entsteht eine Nichterledigungsgebühr. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2025 – 25 W 9/25 mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 7. Die Höhe der Gebühr

Rz. 92 Mit der Änderung der Nr. 2110 KV GKG ist gleichzeitig ist auch der Gebührenbetrag von bisher 22,00 EUR auf nunmehr 24,00 EUR angehoben worden. mehr

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§ 10 Materialien / C. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des RVG

Rz. 3 Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen zur Aufhebung des § 24 RVG. Zu Nummer 2 (§ 13 RVG) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Änderung bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 Prozent. Auf Abschnitt II Nummer 1 des allgemeinen Teils der Begründung wird verwies... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 29 § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren. (2) 1Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für j... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Die neuen Gesetzestexte

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§ 10 Materialien / D. Gesetzesbegründung zu den Änderungen des GKG

Rz. 4 Zu Artikel 1 (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen in der Inhaltsübersicht sind eine Folge der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes durch Artikel 12 des Risikoreduzierungsgesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773). Zu Nummer 2 (§ 6 GKG) Zu Buchstabe a Nach der Aufhebung des Kreditinstitute-Reorga... mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Außergerichtliche Vertretung und Mahnverfahren

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr nur teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Die Erweiterung des Wortlauts des § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch auf vollständige Anrechnungen durch das KostBRÄG 2025 stellt sicher, dass auch diese Fälle nach § 15a Abs. 2 RVG zu beurteilen sind. Hinweis Hiervon nicht erfasst sind aber ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Konkretisierung des einfachen Falls

Rz. 75 Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen InkassoRVerb/uaÄndG[10] war in der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG folgender Abs. 2 angefügt worden: Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war... mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / I. Anwendungsbereich

Der EuGH wird in (Klage-)Rechtsstreitigkeiten im sog. Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage von Gerichten der Mitgliedsstaaten tätig.[1] Die Gebühren des (deutschen) Rechtsanwalts, der (auch) in einem solchen Verfahren für seinen Mandanten tätig wird, sind in § 38 RVG geregelt. Die Vorschrift befasst sich aber – entgegen ihrer weiter gehenden Überschrift – nur mit den Gebü... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (1) Anrechnungsfälle bei vollständiger Anrechnung

Rz. 35 Die nunmehr auch geregelte vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann sich insbesondere bei Verfahrensgebühren ergeben. Beispiel 3: Der Anwalt wird für den Kläger zunächst in dem selbstständigen Beweisverfahren 1/25 tätig, in dem es um Gewerke im Wert von 10.000,00 EUR geht. Später kommt es zu einem weiteren Beweisverfahren 2/25 über Gewerke im ... mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XLII. Verbindung

Rz. 76 Werden mehrere selbstständige Verfahren, in denen gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, miteinander verbunden, so berechnen sich nach der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1 Satz 1 GKG, 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht... mehr

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§ 10 Materialien / B. Begründung

Rz. 2 A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) erhöht worden. Der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien ist seitdem erheblich gestiegen. Neben einem sprunghaften A... mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Gebührentatbestände

Kommt es in Verfahren nach den Teilen 4, 5 oder 6 VV zu einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH, sind für die Gebühren des Verteidigers die Vorschriften betreffend die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV und die Terminsgebühr Nr. 4132 VV entsprechend anzuwenden. Für den Abgeltungsbereich der Gebühren gelten die allgemeinen Regeln.[18] Die Verfahrensgebühr deckt folglich alle... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Überblick

Rz. 33 Übersehen hatte der Gesetzgeber, dass sich das zugrunde liegende Anrechnungsproblem nicht nur bei der teilweisen Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren ergibt, sondern auch bei Anrechnung anderer Gebühren, die voll anzurechnen sind. Insoweit war die Kommentarliteratur allerdings bereits von Anfang an der Auffassung, dass hier § 15a Abs. 2 RVG analog anzuwenden sei.[6] R... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / e) Allgemeine Geschäftsgebühr

Rz. 96 Die allgemeine Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG ist von 93,50 EUR auf 102,00 EUR angehoben worden. Rz. 97 Wie bisher bleibt es dabei, dass sich diese Gebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöht, und zwar unabhängig davon, ob der Gegenstand derselbe ist. Rz. 98 Ferner bleibt es dabei, dass die Gebühr gem. Anm. zu Nr. ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 53 § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 die folgenden Gebühren vergütet: mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 5 § 28 Wertgebühren (1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt bei einem Verfahrenswert bis 500 Euro die Gebühr 40 Euro . 2Die Gebühr erhöht sich bei einem 3Ei... mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / [Ohne Titel]

Nach dem durch das KostRÄG 2021[1] zum 1.1.2021 eingefügten § 15a Abs. 2 S. 1 RVG (der frühere § 15a Abs. 2 RVG ist seitdem § 15a Abs. 3 RVG) ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Das KostBRÄG 2025 erweitert den Anwendungsbereich von § 15a Abs. 2 S. 1 RVG auch a... mehr