Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Teilweise Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV

Nach Abs. 2 S. 1 der Anm. zu Nr. 2503 VV ist die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV i.H.v. 102,00 EUR auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen. Beispiel 12: Mehrere Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV Rechtsanwalt R hat für die Vertretungen des Mandanten M gegen G zwei Geschäftsgebühren Nr. 2503 VV über je 102,00 EUR erhalten... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 51 Vorbemerkung 1.3.1: (1) Keine Gebühren werden erhoben für (2) Von dem Minderjährigen werden Gebühren nach diesem Abschnitt nur nach Maßgabe des § 1880 Abs. 2 i.V.m. § 1808 Abs. 2 Satz 1 und § 1813 Abs.... mehr

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AGS 06/2025, Fragen und Lös... / 1. Grundsatz

Ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig waren, beurteilt sich grds. danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte.[4] Für die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts ist erg... mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied... mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / H. Vereinbarte Vergütungen

Rz. 107 Treffen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung und nehmen sie Bezug auf die gesetzliche Vergütung (etwa das Doppelte, Dreifache o.Ä), kann dies zu Auslegungsfragen führen, die gegebenenfalls zur Unbestimmtheit, Unklarheit und damit zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung führen können.[52] Ist die gesetzliche Vergütung nicht näher bezeichnet, dann ist im Zweif... mehr

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AGS 06/2025, Die anwaltlich... / 2. Verfahrensgebühr/Terminsgebühr

Nach § 38 Abs. 1 S. 1 RVG können somit folgende Gebühren anfallen: Es entstehen zunächst die Verfahrensgebühren nach Nrn. 3206, 3207 VV, die nach den allgemeinen Regeln anfallen.[7] Es entsteht also mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vorabentscheidungsverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, fällt nur eine 1,1-Verfahrensge... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / I. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Sozialsachen

Rz. 66 Die Vorschriften der Nr. 1005 und 1006 VV RVG sind unverändert geblieben. Hier ergeben sich aber faktische Erhöhungen der Gebührenbeträge, da diese Gebühren auf die jeweilige Geschäfts- oder Verfahrensgebühr Bezug nehmen und diese Gebührenrahmen erhöht worden sind. Rz. 67 Eine eventuelle Erhöhung der Gebühren nach Nr. 1008 VV RVG wird allerdings nicht mitberücksichtigt... mehr

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AGS 06/2025, Zur angemessen... / II. Allgemeines zu Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren

Bei den streitigen Gebühren handelt es sich um Rahmengebühren. Diese bestimmt der Rechtsanwalt nach den Ausführungen des LG Hagen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG genannten Umstände. Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr seien dabei in der Regel nicht als unbillig anzusehen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 24.1.2008 – 4 Ws 528/0... mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Hintergrund der Einfügung von § 15a Abs. 2 RVG (KostRÄG 2021)

In der Rspr. war früher vor der Einführung des § 15a Abs. 2 RVG durch das KostRÄG 2021 umstritten, wie zu verfahren ist, wenn mehrere, in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten angefallene Gebühren auf eine und dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn in verschiedenen Angelegenheiten Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV entstan... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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AGS 06/2025, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Am 29.9.2022 wurde der Angeklagten Rechtsanwalt R 1 als notwendiger Verteidiger beigeordnet. Mit Beschl. des AG v. 27.9.2022, erweitert durch Beschl. des AG v. 9.11.2022 wurde ein Vermögensarrest i.H.v. 4.482.718,62 EUR in das Vermögen u.a. der Angeklagten angeordnet. Mit Schriftsatz ihres Verteidigers Rechtsanwalt R 1 vom 24.1.2023 legte die Angeklagte Beschwerde gegen Besc... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (1) Der neue Gesetzestext

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Vorwort

Am 18.6.2024 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt. Aufgrund des Scheiterns der Ampel-Regierung wurde dieser Entwurf dann von der Bundesregierung aber zunächst nicht mehr weiterverfolgt. Schließlich wurde der leicht überarbeitete Gesetzesentwurf von einer Gruppe von Abgeordneten in den Bundestag eingebracht. Dort ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Anlass der Änderungen 2021

Rz. 30 Mit dem KostRÄG 2021 ist seinerzeit § 15a Abs. 2 RVG neu eingefügt worden. Sein Satz 1 hatte eingangs folgenden Wortlaut: "Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen …" Der Gesetzgeber hatte mit der damals neu eingeführten Regelung bezweckt, dass im Falle der Anrechnung mehrerer einzelner Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr zw... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 160 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für das vorbereitende Verfahren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge: mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 205 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich damit für allgemeine Tätigkeiten gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge: mehr

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§ 1 Einleitung / B. RVG

Rz. 3 Im RVG sind zum einen die Wertgebühren nach der Tabelle des § 13 RVG (Wahlanwalt) und der Tabelle des § 49 RVG (Pflichtanwalt) angehoben worden. Zum anderen wurden darüber hinaus auch mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren angehoben. Dabei war es in sozialrechtlichen Angelegenheiten und in Verfahren nach der... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (1) Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags

Rz. 128 Angehoben worden ist der Betragsrahmen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG für die erstinstanzliche gerichtliche Tätigkeit in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 Abs. 1 RVG nach Betragsrahmen anzurechnen ist. Auch hier wurden der Mindest- und der Höchstbetrag angehoben, so dass sich auch eine neue Mittelgebühr ergibt. mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Erstmalige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für oder gegen einen Rechtsnachfolger

Rz. 85 Die erstmalige Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist gebührenfrei und der damit einhergehende Aufwand mit den Gebühren für das gerichtliche Erkenntnisverfahren abgegolten. Auch die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für oder gegen einen Rechtsnachfolger ist deshalb gebührenfrei, wenn es sich hierbei um die erstmalige Erteilung einer vollstreckbare... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / d) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 95 Die Gebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ist von 77,00 EUR auf 84,00 EUR angehoben worden. mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 6 Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen (1) 1In folgenden Verfahren wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig: 1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 2. in Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisation... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / f) Geschäftsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 99 Hinsichtlich der Geschäftsgebühren für eine Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ergeben sich folgende Beträge: mehr

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AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Scheidungsverbundverfahren

Ein Anwendungsfall des § 15a Abs. 2 RVG kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich wegen verschiedener Gegenstände vertreten hat, die dann im Scheidungsverbundverfahren zu Folgesachen werden. Beispiel 1: Scheidungsverbundverfahren Rechtsanwalt R wird außergerichtlich wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) sowie wegen der Auseinandersetzun... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (3) Anrechnungsfälle ohne Kürzung

Rz. 38 Möglich ist auch, dass es gar nicht zu einer Kürzung kommt. Beispiel 6: Der Anwalt legt für den Mandanten Widerspruch gegen einen Mahnbescheid über 1.000,00 EUR ein. Parallel dazu fordert er für den Mandanten außergerichtlich 25.000,00 EUR ein. Auszugehen ist von der Mittelgebühr. Nach Widerspruch des B wird die Mahnsache an das Streitgericht abgegeben. Dort erhebt der... mehr

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AGS 06/2025, Zeitpunkt des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hätte man auch anders entscheiden können. Denn das RVG nennt keinen Zeitpunkt für die Stellung des Pauschgebührenantrags. Es ist zwar richtig, dass der Pauschgebührenantrag grds. erst gestellt werden, wenn die zu vergütende Tätigkeit abgeschlossen ist und die gesetzliche Gebühr gem. § 8 RVG fällig ist. I.d.R. wird das dann sein, wenn zumindest die Instanz abgeschloss... mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / II. Einführung einer Festgebühr

Rz. 35 Auch bei Gericht ist im Rahmen des GNotKG die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel gebührenpflichtig. Betroffen sind hier nur die Verfahren, in denen nach Buch 1 Abschnitt 8 des FamFG vollstreckt wird (Vorbem. 1.8 Satz 1 KV GNotKG). Für Handlungen durch das Vollstreckungsgericht werden Gebühren nach dem GKG erhoben (Vorbem. 1.8 Satz 2 KV GNotKG), so dass insoweit Nr.... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / I. Intention des Gesetzgebers

Rz. 1 Mit dem KostBRÄG sind alle Gebührenbeträge mit Ausnahme der Gebühr Nr. 2500 VV RVG und der Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG) angehoben worden. Insoweit hat sich als Maßstab für die Bemessung des Anpassungsvolumens bei den Rechtsanwaltsgebühren die allgemeine Einkommensentwicklung etabliert. Seit der letzten Anpassung des RVG zum 1.1.2021[1] bis April 2024 sind die Tarifverd... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / bb) Anhebung des Gebührenrahmens

Rz. 132 Angehoben worden ist auch der Betragsrahmen der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG für die erstinstanzliche gerichtliche Tätigkeit in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 Abs. 1 RVG nach Betragsrahmen anzurechnen ist. Auch hier wurden der Mindest- und der Höchstbetrag angehoben, so dass sich auch eine neue Mittelgebühr ergibt. mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / I. Der neue Gesetzestext

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (1) Bezugsgröße

Rz. 133 Unverändert bleibt die Berechnung einer fiktiven Terminsgebühr mit 90 % der im konkreten Fall angemessenen Verfahrensgebühr, allerdings ohne Berücksichtigung einer eventuellen Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. mehr

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§ 10 Materialien / A. Einleitung

Rz. 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)[1] A. Problem Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 erhöht worden. Seither verzeichnen Rechtsanwaltskanzleien einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Damit die ... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / g) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 100 Die Einigungs- und Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV RVG) ist in allen Fällen von 165,00 EUR auf 180,00 EUR angehoben worden. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 4. Revisionsverfahren

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§ 6 Übergangsrecht RVG / I. Verfahrensvorschriften

Rz. 108 Im Gegensatz zu § 61 RVG gilt die Vorschrift des § 60 RVG nur für die Vergütung, also für Gebühren und Auslagen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 RVG). Die Vorschrift gilt nicht für Verfahrensregelungen. Werden also im RVG enthaltene Verfahrensregelungen geändert, ist nicht auf § 60 Abs. 1 RVG abzustellen. Solche Änderungen sind im KostBRÄG diesmal allerdings nicht enthalten, so da... mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / I. Gliederung (Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 KostBRÄG)

Rz. 60 Die Änderung der Gliederung ist Folge der Aufhebung der in Teil 1 Hauptabschnitt 6 Abschnitt 5 geregelten Gebühren und der daraus folgenden Neunummerierung des darauffolgenden Abschnitts (s. Rdn 68 ff.). mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Verfahren über die Prozesskostenhilfe

a) Der neue Gesetzestext Rz. 143 b) Verfahrensgebühr Rz. 144 c) Terminsgebühr Rz.... mehr

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§ 8 Übergangsrecht FamGKG / I. Überblick

Rz. 6 Die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 1 FamGKG regelt die Anwendbarkeit des Kostenrechts in gerichtlichen Verfahren. Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass sich in demselben Verfahren sämtliche Gebühren einheitlich nach demselben Recht richten (§ 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Eine Ausnahme besteht für Rechtsmittelverfahren. Diese können nach einem anderen Recht zu beu... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 6. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 168 In Wiederaufnahmeverfahren sieht das Vergütungsverzeichnis in den Nr. 4136 bis 4140 VV RVG keine eigenen Gebührenbeträge vor, sondern gewährt Beträge in Höhe der Verfahrens- oder Terminsgebühr für den ersten Rechtszug. Faktisch ergibt sich damit auch hier eine Gebührenanhebung. Zur Höhe wird auf die erstinstanzlichen Gebühren (Rdn 161) Bezug genommen. mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 7. Einzeltätigkeiten

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Anlass der Änderungen 2025

aa) Überblick Rz. 33 Übersehen hatte der Gesetzgeber, dass sich das zugrunde liegende Anrechnungsproblem nicht nur bei der teilweisen Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren ergibt, sondern auch bei Anrechnung anderer Gebühren, die voll anzurechnen sind. Insoweit war die Kommentarliteratur allerdings bereits von Anfang an der Auffassung, dass hier § 15a Abs. 2 RVG analog anzuwen... mehr