Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / dd) Keine Auswirkung auf sog. "Kettenanrechnungen"

Rz. 44 Die Änderung des § 15a Abs. 2 RVG betrifft nur den Fall, dass mehrere Gebühren auf eine (einzige) Gebühr anzurechnen sind. Die Vorschrift des § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG hat dagegen keine Bedeutung für sog. Kettenanrechnungen, bei der eine Gebühr auf eine andere Gebühr angerechnet wird und diese dann wiederum auf eine dritte Gebühr. Hier bleibt es dabei, dass jede Gebühr i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 5. Weitere vollstreckbare Ausfertigung (§ 733 ZPO) für oder gegen Rechtsnachfolger (§ 727 ZPO)

Rz. 87 Im Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gem. § 733 ZPO für oder gegen einen Rechtsnachfolger gem. § 727 ZPO soll nach der Begründung des Gesetzgebers insgesamt nur eine Gebühr Nr. 2110 KV GKG, entstehen, da es sich insoweit lediglich um ein einziges Verfahren handelt.[21] Aus § 35 GKG ergibt sich das allerdings nicht zwin... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 35 § 34 Wertgebühren (1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Streitwert richten, beträgt bei einem Streitwert bis 500 EUR die Gebühr 40 EUR . 2Die Gebühr erhöht sich bei einem 3Eine Gebührentabe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Vertretung eines Auftraggebers wegen verschiedener Gegenstände (objektive Klagehäufung)

Schließlich ist die Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr auch denkbar, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in verschiedenen Angelegenheiten denselben Auftraggeber vertreten hat, für den es anschließend wegen aller Gegenstände zu einem gerichtlichen Verfahren kommt (objektive Klagehäufung, § 260 ZPO). Beispiel 4: Derselbe Auftraggeber und verschiedene Gegenstän... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Vertretung mehrerer Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände (subjektive Klagehäufung)

Zu einer Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann es auch kommen, wenn der Rechtsanwalt außergerichtlich in verschiedenen Angelegenheiten mehrere Auftraggeber vertreten hat, für die es anschließend zu einem gerichtlichen Verfahren kommt (subjektive Klagehäufung, §§ 59 ff. ZPO). Beispiel 3: Mehrere Auftraggeber und verschiedene Gegenstände Rechtsanwalt R macht für... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
zfs 06/2025, Kosten für die... / 2 Aus den Gründen:

[…] Il. Die Erinnerung ist zulässig. Da der Wert des Beschwerdegegenstand die Grenze von 200 EUR nicht überstiegt, war vorliegend nicht die Beschwerde, sondern die Erinnerung statthaft, der seitens des Rechtspflegers nicht abgeholfen wurde. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die Auslage des Verteidigers für die Aktenversendungspauschale war im vorliegenden Einzelfall nich... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Anwendungsbereich

§ 15a Abs. 2 RVG gilt für alle im RVG geregelten Gebührenanrechnungen, insbesondere also nicht nur für die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr, sondern insbesondere auch für die Anrechnung von Verfahrensgebühren (z.B. Vorbem. 3 Abs. 5 VV) oder Terminsgebühren (z.B. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV). Betragsrahmenge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FoVo 06/2025, Wann fällt We... / II. Die Lösung

Regelung im GvKostG Ist der Gerichtsvollzieher beauftragt, die gleiche Vollstreckungshandlung wiederholt vorzunehmen, so sind nach § 10 Abs. 2 S. 1 GvKostG die Gebühren für jede Vollstreckungshandlung gesondert zu erheben. Allerdings spricht § 10 Abs. 2 S. 1 GvKostG ausdrücklich von einer Gebühr, während es sich bei dem Wegegeld nach Nr. 711 KV GvKostG um eine Auslage handelt... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / I. Der neue Gesetzestext

Rz. 6 § 34 Wertgebühren (1) Wenn sich die Gebühren nach dem Geschäftswert richten, bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach Tabelle A oder Tabelle B. (2) Die Gebühr beträgt bei einem Geschäftswert bis 500 Euro nach Tabelle A 40 Euro, nach Tabelle B 15 Euro. Sie erhöht sich bei einem mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 138 Im Berufsverfahren ergeben sich folgende Gebühren. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Übergangsrecht RVG / LV. Zurückverweisung

Rz. 93 Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[42] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[43] Rz. 94 In Verfahren nach Teil 3 VV RVG ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht die Anrechnung der (alten) Verfahrensgebühr nach V... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / e) Mindestbetrag

Rz. 22 Der Mindestbetrag einer Gebühr beträgt gem. § 13 Abs. 3 RVG nach wie vor 15,00 EUR. Während dieser Mindestbetrag nach der vorherigen Fassung des RVG bei den 0,3-Gebühren in der Zwangsvollstreckung bei Werten bis 500,00 EUR zur Anwendung kam, liegt jetzt eine 0,3-Gebühr mit 15,45 EUR bereits darüber. Eine Anhebung kommt daher nur noch bei Gebührensätzen von unter 0,3 i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / bb) Streitiges Verfahren

Rz. 19 Im nachfolgenden streitigen Verfahren wird eine 3,0-Gebühr nach Nr. 1210 GKG-KV erhoben, wobei die bereits im Mahnverfahren gezahlte 0,5-Gebühr darauf anzurechnen ist (Anm. Abs. 1 Satz 1 zu Nr. 1210 GKG-KV). Rz. 20 Soweit häufig zu lesen ist, dass für die Durchführung des streitigen Verfahrens eine weitere 2,5-Gebühr anfalle,[4] ist dies nicht zutreffend. Ist im Mahnve... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 1. Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (a) Der neue Gesetzestext

Rz. 221 Vorbemerkung 6.4: (1) Die Gebühren nach diesem Abschnitt entstehen in Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach der WBO, auch i.V.m. § 42 WDO, wenn das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt. (2) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2302 ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Erhöhung ist gesondert zu berechnen

Rz. 101 Betrifft eine Strafsache mehrere Angeschuldigte, ist die Gebühr von jedem Angeschuldigten gesondert nach Maßgabe der gegen ihn erkannten Strafe, angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung oder festgesetzten Geldbuße zu erheben (Vorbem. 3.1 Abs. 6 Satz 1 KV GKG). Durch die nunmehr eingeführte Ergänzung der Vorbem. 3.1.5 KV GKG soll klargestellt werden, dass die... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Übergangsrecht RVG / III. Anrechnung

Rz. 22 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten zugrunde. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jewe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

Rz. 158 Aufgrund der neuen Gesetzesfassung ergeben sich für die Allgemeinen Gebühren gegenüber der vorherigen Fassung folgende Beträge: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Überblick

Rz. 92 Auch die Beträge für die Gebühren in der Beratungshilfe sind angehoben werden. Die Erhöhung fällt hier prozentual etwas höher aus als bei den Wertgebühren. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Übergangsrecht RVG / VIII. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 33 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren jeweils eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.6.2025 ein Arrest- oder ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.5.2025 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

Rz. 18 § 13 Wertgebühren (1) 1Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 51,50 Euro. 2Die Gebühr erhöht sich bei einem mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 3. Rundungsregelung (Art. 5 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b KostBRÄG)

Rz. 40 Eine Rundungsregelung für Gerichtskosten war bislang nur im GNotKG vorgesehen (§ 34 Abs. 4 GNotKG). Diese Rundungsregelung hat der Gesetzgeber jetzt auch durch den neuen Satz 2 in § 34 Abs. 2 GKG eingeführt. Bis 0,004 wird abgerundet; ab 0,005 wird auf einen Cent aufgerundet. Rz. 41 Die Rundungsregelung kommt nur zur Anwendung, soweit das KV GKG einen Gebührensatz mit ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 102 Vorbemerkung 3: … (4) 1Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. 2Bei Betragsrahmengebühren beträgt der Anrechnungsbetrag höchstens 225,00 EUR . 3Sind mehrere Gebühren ent... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 6 Übergangsrecht RVG / XXXIV. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 65 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren bzw. das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a) und Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Verfahrensgebühr

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / III. Anpassung der Betragsgebühren

Rz. 7 Auf die Betragsrahmen-, Fest- und Höchstgebühren hat die Entwicklung der Verbraucherpreise keinen Einfluss. Für diesen Bereich ist daher eine Erhöhung um durchschnittlich 9 % vorgenommen worden. Die sich daraus ergebenden Beträge sind grds. auf volle Euro gerundet worden. Sofern die Höhe einer Gebühr von einer anderen Gebühr abgeleitet ist, kann sich für einzelne Gebühr... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / I. Der neue Gesetzestext

Rz. 2 § 19 GNotKG Einforderung der Notarkosten (1) 1 Der Notar kann seine Kosten nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Kostenschuldner mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist nicht von der Mitteilung der Berechnung abhängig. (2) Die Berechnung muss enthalten mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Klage und Widerklage

Die Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren kann auch eine Rolle spielen, wenn die den Geschäftsgebühren zugrundeliegenden Gegenstände durch Klage und Widerklage im Zivilprozess geltend gemacht werden. Beispiel 2: Klage und Widerklage Rechtsanwalt R wird außergerichtlich für M wegen eines Anspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) gegen G tätig. Außerdem verteidigt er M hinsichtlich eines... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 8 Übergangsrecht FamGKG / III. Änderungsverfahren, Arrest

Rz. 17 Wird nach dem 31.5.2025 die Änderung eines zuvor ergangenen Arrestbeschlusses beantragt (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 926 Abs. 2, 927, 934 ZPO), so ist dies – im Gegensatz zur Anwaltsvergütung, § 16 Nr. 5 RVG) – ein neues Verfahren i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG (§ 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG). Es gilt daher neues Recht, wenn die Änderung nach dem 31.5.2025 beantragt wo... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Geltung von § 15a Abs. 2 RVG nur im jeweiligen Innenverhältnis

Weil § 15a Abs. 2 RVG wie § 15a Abs. 1 RVG das Innenverhältnis des jeweiligen Rechtsanwalts zu seinem Mandanten betrifft,[12] ist § 15a Abs. 2 RVG nicht anwendbar, wenn die anzurechnenden mehreren Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind. Beispiel 9: Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr eines Mahnverfahrens Rechtsanwalt R wird für M gegen G im Mahnverfah... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, KostBRÄG 2025:... / 2. Mehrere Mahnverfahren

Nach den Anm. zu Nr. 3305 und Nr. 3307 VV werden die 1,0-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers (Nr. 3305 VV) sowie die 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners (Nr. 3307 VV) vollständig auf die 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet. Sofern im Mahnverfahren eine Terminsgebühr entstanden ist (Vorbem.... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (2) Anrechnungsfälle bei vollständiger und teilweiser Anrechnung

Rz. 37 Möglich ist auch, dass eine teilweise anzurechnende Gebühr mit einer voll anzurechnenden Gebühr zusammentrifft. Auch dann gilt § 15a Abs. 2 RVG. Beispiel 5: Der Anwalt erwirkt für den Mandanten gegen den B einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Parallel dazu wehrt er für den Mandanten eine Forderung i.H.v. 8.000,00 EUR außergerichtlich ab. Nach Widerspruch des B wird d... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 2. Anlass der Erweiterung

Rz. 81 Die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist grds. gebührenfrei. Der damit einhergehende Aufwand ist mit den Gebühren für das gerichtliche Erkenntnisverfahren im Allgemeinen abgegolten. Die erstmalige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung soll auch künftig gebührenfrei bleiben, unabhängig davon, ob eine einfache oder eine qualifizierte Vollstreckungskla... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Die neue Gesetzesfassung

Rz. 56 § 54 Zwangsversteigerung (1) 1Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken sind die Gebühren für das Verfahren im Allgemeinen und für die Abhaltung des Versteigerungstermins nach dem gemäß § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung festgesetzten Wert zu berechnen. 2Ist ein solcher Wert nicht festgesetzt, ist der Grundsteuerwert m... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

Rz. 9 § 12 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung (1) 1In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. 2Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 06/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG (S. 241 ff.). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Begrenzung der Anrechnung mehrerer Gebühren nicht nur bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren in Betracht kommt, sondern auch bei anderen Gebühren, und hat daher den Anwendungsbereich mit dem KostBRÄG 2025 erweitert. Anhand zahlreicher Beispielsfälle e... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Verkehrsanwalt

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / d) Sonstige Einzeltätigkeiten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / b) Die neuen Gebührenbeträge

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Terminsgebühr

Rz. 145 Gem. Vorbem. 3.3.6 Satz 2 VV RVG bestimmt sich die Terminsgebühr im Verfahren über die Prozesskostenhilfe weiterhin nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Insoweit greift also mittelbar auch hier eine Erhöhung der Gebühr. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Änderungen des Rechtsan... / c) Terminsvertreter

mehr