Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Wird das streitige Verfahren durchgeführt, entsteht die Gerichtsgebühr nach FamGKG-KV Nr 1220; eine Pflicht zur Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses besteht nicht (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 18 mwN). Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen, für die ›Einreichung des Antrages‹ iSv § 51 I, II FamGKG ist auf die Antragstellung im vereinfachten Verfah... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Für die Erteilung von Abdrucken können Geb erhoben werden, deren Höhe sich nach den Kostenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes richtet (vgl für NRW Nr 2.1, Nr 2.2 des Gebührenverzeichnisses in Anl 2 zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des laufenden Bezugs von Abdrucken 525 EUR [2.1] und die Erteilung vo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gg die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gg die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensrüge: B... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 22; Zö/Lorenz (34. Aufl) § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFa... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 163,50 EUR. Hinzutreten weitere 24 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirku... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeentscheidung, Kosten, Gebühren.

Rn 9 Gem I 4 iVm § 522 I 1, 2, 4 ZPO prüft das Beschwerdegericht zunächst vAw, ob die Beschwerde statthaft u auch sonst zulässig, also ordnungsgemäß eingelegt u begründet, ist (s Rn 2, 3). Der Sachverhalt, der die Zulässigkeit rechtfertigen soll, ist dabei vollständig u schlüssig innerhalb der Rechtsmittelbegründungsfrist vorzutragen (BGH FamRZ 24, 717). Mangelt es hieran, i... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Gebührenrahmen

Rz. 98 Der Satz der Geschäftsgebühr bewegt sich im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren. Der Rechtsanwalt kann innerhalb dieses Rahmens seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen bestimmen und festlegen (Näheres dazu Rdn 9 ff.). Dabei wird der Satz von 1,3 als Regelgebühr und der Satz von 1,5 als Mittelgebühr bezeichnet. Die Regelgebühr darf nur übers... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Bestimmung des Gebührenrahmens

Rz. 9 Teilweise gibt das Gesetz die Bestimmung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens frei und überlässt dem Rechtsanwalt die Festlegung der Gebühr innerhalb des Rahmens. Wichtigster Anwendungsfall für den Zivilrechtler dürfte die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sein. Der Gebührenrahmen beträgt hier 0,5 bis 2,5 Gebühren. Nach § 14 RVG muss der Rechtsanwalt die Gebühr... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[156] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Verfahrensgebühr für Beantragung einer Räumungsfrist, Nr. 3334 VV RVG

Rz. 168 Das RVG gewährt nach Nr. 3334 VV RVG eine eigene Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist i.S.d. §§ 721, 794a ZPO. Die Gebühr entsteht jedoch nach dem Wortlaut der Nr. 3334 VV RVG nicht, wenn der Antrag im eigentlichen Räumungsprozess gestellt wird. Hier kann sich aber durch den zusätzlichen Antrag der Strei... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Außergerichtliche Tätigkeit

1. Beratungs- und Gutachtertätigkeit, § 34 RVG Rz. 89 Eine gesetzliche Vergütung besteht seit der Einführung des RVG nicht mehr. Seither hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese ... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 75 Die Auftraggeber haften nach § 7 Abs. 2 RVG gesamtschuldnerisch lediglich bis zur Höhe der Gebühren, die anfallen würden, wenn lediglich ein Auftraggeber in Anspruch genommen wird. Insbesondere bei der gerichtlichen Geltendmachung der Honorarforderungen nach § 11 RVG oder im Mahn- oder Klageverfahren ist daher auf die Begrenzung der einzelnen Forderungen zu achten. mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Kappung, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 76 Es kommt vor, dass der Rechtsanwalt für bestimmte Teile seines Auftrages verschiedene Gebührensätze anwenden kann. Hierdurch entstehen teilweise mehrere Gebühren, deren Summe gelegentlich die Gebühren überschreiten, die bei einer Bearbeitung des gesamten Auftrages entstanden wären. Für diese Gebühren enthält § 15 Abs. 3 RVG den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt insgesa... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[168] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Zusammenhängende Tätigkeiten, § 19 RVG

Rz. 28 § 19 RVG konkretisiert den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt für die Tätigkeiten im gleichen Verfahren oder Rechtszug die Gebühren jeweils nur einmal erhält. Mit den Gebühren sind vorbereitende Handlungen, wie Sachverhaltsermittlung, die Einreichung einer Schutzschrift und die Beschaffung von Beweismitteln, Nebentätigkeiten, wie die Verhandlung mit der Gegenseite außer... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren gehört bereits zu den gerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entstehen, wenn der Rechtsanwalt mit Dritten Besprechungen führt, die der Vermeidung oder Erledigung des Rechtsstreites dienen. Die Gebühr kann erst mit dem unbedingten Auftrag entstehen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, da di... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit führt auch zur Erhöhung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens. Sie ist außerdem eines der Kriterien, welche die Überschreitung der Regelgebühr rechtfertigt. Die Schwierigkeit definiert hierbei die inhaltliche Intensität der Arbeit.[14] Sie kann juristischer Natur sein, wie z.B. die Klärung höchstrichterlich ungeklärter od... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Vollstreckungsbescheid, Nr. 3308 VV RVG

Rz. 117 Im gerichtlichen Mahnverfahren löst auch die Beantragung des Vollstreckungsbescheides eine eigene Gebühr nach Nr. 3308 VV RVG in Höhe von 0,5 Gebühren aus. Dafür muss der Antrag auch zulässig sein. Ein Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides vor Ablauf der Widerrufsfrist löst die Gebühr folglich nicht aus. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides lös... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG

Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar 1,6 Gebühren nach Nr. 3200, 3207 VV RVG, vor dem BGH ... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Berechnung des Mehrvertretungszuschlages

Rz. 71 Der Mehrvertretungszuschlag fällt auf alle Verfahrens- und Geschäftsgebühren an. Es erhöhen sich also die Geschäftsgebühren mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IX. Mehrvergleich

Rz. 197 Alle Parteien sind gehalten, auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreites hinzuwirken. Daher liegt es nahe, in einem gerichtlichen Vergleich gleich eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten mit zu erledigen. Das Gebührenrecht schafft dafür einen Anreiz, indem es die Vergütung dieser zusätzlichen Tätigkeit erlaubt. Neben 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, fällt da... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Neue Angelegenheit nach Erledigung, § 15 Abs. 5 S. 2 RVG

Rz. 29 Besonderes Augenmerk verdient die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Hier wird der Grundsatz durchbrochen, dass auch bei erneutem Auftrag zum Tätigwerden in einer Angelegenheit die Tätigkeiten mit den Gebühren abgedeckt sind. Eine neue Angelegenheit soll dann vorliegen, wenn der Auftraggeber 2 Jahre nach Erledigung des ersten Auftrages einen erneuten Auftrag über die ... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG)

Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen (vgl. hierzu § 1 Rdn 66 ff.). Rz. 115 Auch di... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 155 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Gebührenteilung

Rz. 202 Beauftragt der Rechtsanwalt den Terminsvertreter im eigenen Namen, so kann er eine geringere Vergütung als die nach dem RVG mit ihm vereinbaren.[251] In diesen Fällen handelt es sich bei den Kosten jedoch nicht um die gesetzlichen Kosten einer Partei, sondern um die des Rechtsanwaltes. Diese Kosten sind deshalb nicht erstattungsfähig. [252] In der Regel wird eine Pausc... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Verbindung von Verfahren

Rz. 31 Werden ähnliche Streitgegenstände in unterschiedlichen Klagen geltend gemacht, entstehen zunächst für jedes dieser Verfahren eigene Gebühren. Daran ändert sich wegen § 15 Abs. 4 RVG auch nichts, wenn die einzelnen Verfahren später zu einem Verfahren verbunden werden. Der Rechtsanwalt erhält in diesen Fällen vielmehr ein Wahlrecht, ob er die bereits vor der Zusammenleg... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Beratungs- und Gutachtertätigkeit, § 34 RVG

Rz. 89 Eine gesetzliche Vergütung besteht seit der Einführung des RVG nicht mehr. Seither hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese Tätigkeit nicht mit anderen gebührenpflichtige... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / A. Das RVG

Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite und zum 1.6.2025 die dritte Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächli... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 6. Weitere Merkmale

Rz. 21 Neben den genannten Merkmalen können auch weitere Merkmale die Einordnung der Angelegenheit im Gebührenrahmen beeinflussen. Die Aufzählung des § 14 RVG ist insoweit nicht abschließend.[29] Die besondere Spezialisierung des Rechtsanwaltes, die zusätzliche Arbeit an Feiertagen und am Wochenende, extremer Zeitdruck oder die Übernahme der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber d... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Übergang ins gerichtliche Verfahren

Rz. 122 Im Falle eines Widerspruches kann das Verfahren in das gerichtliche Klageverfahren übergeleitet werden. Dabei gilt, dass bereits die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses als verfahrenseinleitenden Antrag für das Klageverfahren gewertet wird. Diese Handlung gehört damit nicht mehr zum Mahnverfahren, sondern löst bereits die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RV... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG

Rz. 43 Die Auslagen für Post und Telekommunikation kann der Rechtsanwalt ebenfalls von seinem Mandanten erstattet verlangen. Der Rechtsanwalt hat dabei die Wahl, ob er die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nr. 7001 VV RVG oder die Pauschale in Höhe von 20 % der gesetzlichen Gebühren[54] mit der Obergrenze von 20,00 EUR je Angelegenheit geltend machen möchte. Rz. 44 Nach Nr... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[159] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 24,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VIII. Schlichtungsverfahren

Rz. 196 Für nachbarrechtliche Streitigkeiten ist die Durchführung eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens vorgesehen; § 15a EGZPO. Auch in anderen Angelegenheiten kann ein solches Verfahren durchgeführt werden. Ziel ist der Abschluss eines Vergleiches oder der Erhalt eines Schiedsspruches, der nach § 1060 ZPO vollstreckbar erklärt werden kann. Diese Verfahren sind gebü... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entscheidung und Gebühr.

Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04]; Zö/Vollkommer § 46 R... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Reduzierter Gebührensatz, Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG

Rz. 146 Als Sonderfall fällt eine Terminsgebühr nicht in voller Höhe an, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird. Die Terminsgebühr beträgt in der ersten Instanz und in der Berufung 0,5 Gebühren, nach Nr. 3105 und 3203 VV RVG. In der Revision beträgt... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmung mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 179 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / d) Terminsgebühr

Rz. 109 Auch vor Einreichung der Klage kann eine Terminsgebühr anfallen, wenn der Rechtsanwalt an Besprechungen mit Dritten mitwirkt, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind; Vorbem. 3 (3) Nr. 2 RVG. Diese Terminsgebühr ist im Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses, also bei den gerichtlichen Verfahren geregelt. Deshalb kann die Terminsgebühr nur an... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[127] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Verschiedene Angelegenheiten, § 17 RVG

Rz. 26 Per Gesetz sind in § 17 RVG diverse Angelegenheiten geregelt, die immer als verschiedene Angelegenheiten behandelt werden müssen. Hier sind getrennte Abrechnungen zu erstellen. Für die Praxis im Mietrecht sind folgende Fälle von Bedeutung: mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Mehrvertretungszuschlag, Nr. 1008 VV RVG

Rz. 67 Vertritt ein Rechtsanwalt in ein und derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so kann er den durch die Unterrichtung und Beratung mit mehreren Parteien entstandenen Mehraufwand im Rahmen des Mehrvertretungszuschlages nach Nr. 1008 VV RVG geltend machen. In diesen Fällen darf der Rechtsanwalt diese Angelegenheiten nur als eine Angelegenheit abrechnen. Die Mandante... mehr