Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Streitwert/Kosten/Gebühren/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH v. 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8). II. Gericht. Rn 30 2,0 Gebühr,Nr 1620 KV-GKG. III. Rechtsanwalt. Rn 31 1,3 Verfahrens- und ggf 1,2 Terminsgebühr Nr... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / C. Anwaltliche Gebühren für den Testamentsentwurf

I. Gesetzliche Gebühren nach dem RVG Rz. 5 Die Höhe der Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten bemisst sich nach dem RVG, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die gesetzliche Vergütung(shöhe) entsteht unabhängig davon, ob sie ausdrücklich vereinbart wurde oder nicht. 1. Maßgebliche Gebührentatbestände Rz. 6 Seit dem Inkrafttreten des RVG wurde lange darüber gestritte... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 In Verfahren über den Antrag auf Aufhebung (Abs 2) werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV). II. Anwalt. Rn 12 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausn gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Abänderungs- oder... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Zur Änderung des Streitwerts bei ›Aliud‹- und ›Mehr‹-Entscheidungen E. Schneider MDR 71, 437 mit differenzierter Lösung. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 53 Nach Nr 2111 KV GKG fallen Gerichtskosten als Festgebühr iHv 24 EUR an. Daneben können Auslagen ersetzt werden, Nr 9000 ff KV GKG. II. Anwaltsgebühren. Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 26 Da der Kostenausspruch erst im Endurteil erfolgt, stellen sich Grund- und Betragsverfahren als ein einheitlicher Rechtszug dar; wie § 302 Rn 18. II. RA. Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gg das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Kosten. Rn 5 S § 69 Rn 6. II. Gebühren. Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 13 Im gerichtlichen Verfahren wird eine 0,5 Gebühr nach Nr 1623 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 14 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren. Zuständig nach Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung ist das Gericht des Nachverfahrens (Köln 27.8.24 – 17 W 138/24 = BeckRS 24, 21805). II. RA. Rn 19 Auch bei den RA-Kosten gelten gem § 15 II R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Das Verfahren vor dem Amtsgericht und dem Gericht der Hauptsache gelten als ein Rechtsstreit, so dass hier die Gebühren nur einmal entstehen (Vorbem 1.4.1 S 2 KV). II. Anwalt. Rn 9 Die Gebühren vor dem AG und dem Gericht der Hauptsache entstehen nur einmal (§§ 15 I, II, 20 S 1 RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D.sw Kosten/Gebühren.

Rn 9 Im Beschwerdeverfahren wie § 380 (s § 380 Rn 7). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Über die Kosten des alten und des neuen Verfahrens ist einheitlich und nach den allgemeinen Regeln der §§ 91 ff zu entscheiden. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel werden keine Gebühren erhoben. Im Falle einer Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel gelten die Gebühren wie in einem erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 6 Die Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Im Verfahren auf Erteilung d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Keine zusätzlichen Verfahrens- oder Urteilsgebühren. II. RA. Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 27 Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt eine Gebühr von 72 EUR gem 1811 KV-GKG an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 216 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. II. RA. Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiteru... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 10 Für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fällt nach Nr 2115 KV GKG eine Festgebühr iHv 38 EUR an. Im Falle der Freiwilligkeit und damit des FamFG-Verfahrens (§ 410 Nr 1 FamFG) ist Nr 15212 Nr 1 KV GNotKG einschlägig. II. Anwaltsgebühren. Rn 11 Der RA erhält eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RV... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 16 Die Verfahrensgebühr ist ermäßigt (KV 1211, 1222, 1232), wenn das gesamte Verfahren durch das Anerkenntnisurteil beendet wird, also nicht bei Teilanerkenntnisurteil mit streitigem Schlussurteil, wohl aber nach zutr Ansicht bei Anerkenntnis unter Verwahrung gg die Kostenlast, da die Kostenentscheidung dann bloße Nebenentscheidung bleibt (Stuttg 3.2.09 – 8 W 3... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 6 Erhoben wird im Verfahren nach Abs 1 S 2 eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. II. Anwalt. Rn 7 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 20 Das Verfahren ist gebührenfrei und wird durch die Gebühren im Hauptsacheverfahren mit abgegolten. II. Anwalt. Rn 21 Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung löst keine gesonderte Vergütung aus, sondern ist durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten (§ 19 I 2 Nr 11 RVG). Lediglich dann, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet, liegt nach §... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 108 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 72 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 72 EUR aus... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 29 Ablehnungsantrag: Das Verfahren gehört zur Instanz und ist daher gebührenfrei. Beschwerdeverfahren: KV-GKG 1812; Rechtsbeschwerde: KV-GKG 1826; Ermäßigung: KV-GKG 1827. Der Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach dem Streitwert der Hauptsache, s.a. § 3 II, so zum Richterablehnungsverfahren BGH NJW 68, 796. II. RA. Rn 30 Nach § 19 I 2 Nr 3 RVG zum Rec... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 17 Das Verfahren über eine Austauschpfändung ist nach § 18 I Nr 7 RVG ein selbstständiges Verfahren und löst die Vollstreckungsgebühren der Nr 3309, 3310 VV RVG erneut aus. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 In fG-Familiensachen: §§ 81, 84; in Ehe- u Familienstreitsachen: § 113 I 2 iVm §§ 91 ff, 97 ZPO sowie §§ 150, 243. Eine Kostenentscheidung ist grds nicht erforderlich bei Zurückverweisung, auch in diesem Fall aber möglich, wenn die Kostenverteilung für das Beschwerdeverfahren nicht v weiteren Verfahren in der ersten Instanz abhängt. 2. Gebühren... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AG... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Kosten der Sicherheitsleistung. Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht ersta... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es entstehen keine besonderen Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Gerichts wird durch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. II. Anwalt. Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteilsgebühren werden nicht erhoben. Bei einem Zwischenurteil ist eine Reduzierung der Verfahrensgebühr gem KV 1211 ausgeschlossen (›es sei denn, dass ein anderes als der in Nummer 2 genannten Urteile vorausgegangen ist‹). Für Zwischenurteile gg Dritte gilt das nicht. Die Beschwerde in Fällen des § 71 II löst Kosten nach KV 1810, 1811 aus; Rechtsbeschwerde ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 36 Gericht: keine. RA: keine, die Tätigkeit nach Abs 3 ist über die Terminsgebühr, VV RVG 3104, die nach Abs 4 über die Verfahrensgebühr abgegolten, VV RVG 3100. Abs 2 wie § 409 Rn 9. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 24 EUR nach Nr 2113 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gg die Voll... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 5 1/4 der vollen Gebühr für die Eintragung und Löschung der Zwangshypothek (§§ 84 III, 62, 63 I KostO). II. RA. Rn 6 Der Antrag auf Eintragung der Schiffshypothek ist eine besondere Angelegenheit (§ 18 RVG, VV 3309 0,3 Gebühr). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 55 Nach Nr 2111 KV GKG entstehen für das gesamte Verfahren Gerichtskosten als Festgebühr iHv 24 EUR (vgl etwa Frankf AGS 17, 284 [OLG Frankfurt am Main 07.10.2016 - 1 WF 177/16], Rz 2). Die Kosten einer Zwangshaft gehören zu den Auslagen, Nr 9010 KV GKG. Für die Tätigkeit des GV bei Durchführung der Ersatzhaft fallen Kosten iHv 46,80 EUR an, vgl Nr 270... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert/Gebühren/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 88a In Verfahren nach § 1059 entspricht der Streitwert dem Wert des aufzuhebenden Schiedsspruchs (BGH v. 19.11.20– I ZB 115/19, juris Rz 6). Die Streitwerte von Klage und Widerklage werden zusammengerechnet, wenn hierdurch eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht lediglich ein wirtschaftlich identisches Interesse. Wirtschaftliche Identität liegt v... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, w... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1625 KV. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 20 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsg... mehr

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I. Gericht. Rn 47 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 48 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). mehr

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I. Gerichtsgebühren. Rn 39 Gerichtsgebühren werden in Höhe einer einmaligen Festgebühr von 24 EUR erhoben, Nr 2111 KV GKG, welche gem § 12 VI 1 GKG im Voraus zu entrichten ist (daher keine Streitwertfestsetzung vAw, Nürnbg NJW-RR 18, 1277). Der Streitwert des Verfahrens nach § 890 richtet sich nach dem Interesse, das der Unterlassungsgläubiger an der Einhaltung des ausgesproc... mehr

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I. Kostenentscheidung. Rn 6 Gerichtsbeschlüsse nach § 36 über die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfordern grds keine Kostengrundentscheidung (BayObLG NJW-RR 19, 957 Rz 2 ff). Soweit das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren eine besondere Angelegenheit darstellt, also bei Rücknahme oder Zurückweisung des Antrags, ohne dass die Hauptsache bereits anhängig ist (s § 36 Rn 20)... mehr

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1. Entscheidung und Gebühr. Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 2... mehr

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I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren wird nach Nr 1623 KV eine 0,5 Gebühr erhoben. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG. mehr