Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4. 2. Gebühren und Verfahrenswert. Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Haupt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

Rn 8 S § 387 Rn 9. RA als Sachverständigenbeistand wie Verfahrensbevollmächtigter (Vorb 3 I VV RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnw vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2. II. RA. Rn 11 Keine Besonderheiten; wie § 313a Rn 12. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 12 Gerichtsgebühren entstehen nicht. II. Anwalt. Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten und Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 20 Keine Gebühren, allenfalls Auslagen. II. Anwalt. Rn 21 Das Verfahren auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zählt nach § 16 Nr 3a RVG (eingeführt durch das 2. KostRMoG) immer mit zum Rechtszug und löst für den Prozessbevollmächtigten keine gesonderte Vergütung aus. Die frühere differenzierende Rspr (s dazu die 14. Aufl) ist nach der Neufassung des RVG überhol... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 24 Keine Besonderheiten, da keine Urteilsgebühren anfallen. Kostenentscheidung im Schlussurteil nach allgemeinen Regeln. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gg einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rücknahme... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 17 Bei vom SV anberaumtem Termin: Terminsgebühr des RA, Vorb 3 III VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV). II. Anwalt. Rn 11 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausn gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Aufhebungsverfahren mehr als zwei Ka... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Wird durch den Einspruch das streitige Verfahren eingeleitet, entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Es besteht keine Vorauszahlungspflicht (arg e § 12 III 3 H... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 5 Erhoben wird eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1624 KV. Der Wert ist nach § 3 auf einen Teil der Hauptsache zu schätzen (München OLGR 07, 189 = SchiedsVZ 07, 280 [OLG München 10.01.2007 - 34 SchH 08/06] – hier 1/3). II. Anwalt. Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 15 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für den Rechtsstreit gelten die allgemeinen Kostenregeln der §§ 91 ff für einen erstinstanzlichen Rechtsstreit. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. II. Anwalt. 1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Recht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 7 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gg die Vollst... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 72 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]). II. RA. Rn 21 Das Verfahren n... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / B. Einteilung und Berechnung der Gebühren

I. Bestimmung der Gebühr Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 14 Für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und für das Erinnerungsverfahren nach Abs 2 iVm § 766 werden keine Gerichtsgebühren fällig. II. RA. Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr n... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gg die Voll... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. VKH/Kosten und Gebühren.

Rn 30 Fraglich ist, ob VKH für das gerichtliche Verfahren nach § 155a auch dann bewilligt werden kann, wenn nicht zuvor außergerichtlich versucht worden ist, die Möglichkeit der Beurkundung einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamts nach §§ 59 I 1 Nr 8, 87e SGB VIII) abzuklären oder ob die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens dann mu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kosten/Gebühren.

Rn 58 Die Gebühren des Gerichts richten sich nach Nr 1812 GKG-KV, werden mithin nur bei einer Verwerfung oder Zurückverweisung erhoben. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach Nr 3500 VV (s Rn 49). Das Beschwerdegericht hat über die Kosten zu entscheiden. Diese trägt nach § 97 I bei erfolgloser Beschwerde der Beschwerdeführer. IÜ gelten die §§ 91 ff. Der Unterlegene... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 12 Durch die Verweisung an ein anderes Gericht entsteht kein neues Verfahren; es zieht lediglich um und bleibt ansonsten dasselbe Verfahren mit allen sich hieraus ergebenden Konsequenzen (zB Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 6 FamGKG Rz 5). Die Vorschrift verweist weder auf § 3 IV noch – anders als § 153 S 2 – auf § 281 III 1 ZPO. Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 4 Ziff 1410, 1420 f. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 1 sowie §§ 16 Nr 5, 17 Nr 4b RVG. Das Verfahren der EA ist kein Verfahren, in dem eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist; ohne mündliche Verhandlung entsteht daher keine Terminsgebühr (Köln FamRZ 17, 1337; aA Brandbg AGS 17, 214). Die vorgenannten Gebühren erster Instanz sind auch maßgeb... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Anträge nach §§ 239 ff lösen grds keine zusätzlichen Gebühren und Kosten aus. Das Verfahren vor und nach Aufnahme bildet für die Gerichtskosten eine einheitliche Gebühreninstanz (§ 35 GKG); für eventuelle Zwischenurt fallen keine Gebühren an (Musielak/Voit/Stadler § 239 Rz 17; Zö/Greger § 239 Rz 19). Erfolgt ein mündlicher Verhandlungstermin ohne einen der mehreren... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Für die Änderungsentscheidung entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Gerichtsgebühren für die Anordnungen nach § 850e Nr 2, 2a, 4 entstehen nicht. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 3 Keine Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist mit der Verfahrensgebühr VV 3100 RVG abgegolten. War der Rechtsanwalt insoweit noch nicht tätig, ist die Tätigkeit nach VV 3403 RVG zu vergüten; im Einzelfall ermäßigt sich die Gebühr nach VV 3405 RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Die Kosten für den Überweisungsbeschluss sind mit den Verfahrensgebühren abgegolten. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beträgt gem §§ 3 II, 12 V GKG iVm KV Nr 2110 EUR 24,–. Die Anwaltsgebühr entsteht dafür mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 59 Für die Bestimmung des unpfändbaren Teils der Einkünfte entsteht keine Gerichtsgebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 16 Mit Klageeinreichung wird die volle Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen der jeweiligen Instanz (s § 578 Rn 12) fällig. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I 1 GKG (Oldbg NdsRpfl 17, 119). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 29 Kosten sind gem § 788 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 06, 1141). Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr bis zum 31.5.25 von EUR 28,60 und ab dem 1.6.25 von EUR 31,20 gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem ... mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / II. Gebühren

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten entstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Daue... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GvKostG iVm KV Nr 206 von EUR 19,20. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GvKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 31,20. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GvKo... mehr

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zfs 08/2025, Abschleppanordnung; Ersatzvornahme, Umsetzung eines Fahrzeugs: Gebühren und Kosten; Parken innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone; Verhältnismäßigkeit

StVO § 13 Abs. 2; VwVG HH 2013 § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 4 S. 3 Leitsatz 1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 80 Abs. 4 S. 3 Alt. 1 VwGO rechtfertigen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher als sein Unterliegen... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Vertretung des Antragstellers

a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gerichtsgebühren für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers entstehen nicht. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 19,20. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 iHv EUR 62,40 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 24,– ab d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Kosten/Gebühren.

Rn 109 Für Pfändung und Überweisung entsteht eine Gerichtsgebühr von 24 EUR gem KV Nr 2110. Dies gilt auch, wenn beide in getrennten Entscheidungen erfolgen. Die Gebühr entsteht auch dann nur einmal, wenn in einem Antrag wegen einer Vollstreckungsforderung die Pfändung mehrerer Ansprüche des Schuldners verlangt wird (Frankf NJW 64, 1080 [OLG Frankfurt am Main 23.12.1963 - 6 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten, Gebühren und Verfahrenswert.

Rn 28 Für das gerichtliche Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310; dem Rechtsanwalt stehen Gebühren nach Teil 3 VV RVG zu. Der Verfahrenswert bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt für die seit dem 1.1.21 anhängig gewordenen Verfahren (§ 63 I 1 FamGKG iVm Art 2 I Nr 4 KostRÄG) jeweils 4.000 EUR (ab dem 1.6.25 5.000 EUR, vgl Art 6 I Nr 3 KostBR... mehr