Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 44 Die Kostenentscheidung richtet sich nach §§ 81 ff. Rn 45 In Verfahren nach § 151 Nr 6 und 7 werden nach Vorb 1.3.1 I Nr 2 zu FamGKG-KV Nr 1310 keine Gerichtsgebühren erhoben; nach Vorb 2 III 2, 3 zu FamGKG-KV Nr 2000 gilt dies auch für gerichtliche Auslagen mit Ausnahme der Kosten des Verfahrensbeistands. Die Kosten des Sachverständigen werden demzufolge nicht erhoben (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 7 Fehler des Protokolls oder Verstöße nach § 762 machen die Vollstreckungshandlung nicht unwirksam, es sei denn, es handelt sich um eine Anschlusspfändung nach § 826. Enthält das Protokoll Fehler, kann der GV es gem § 164 I analog berichtigen (LG Frankenthal DGVZ 85, 88, 89 f; LG Köln DGVZ 83, 44). Im Erinnerungsverfahren kann er dazu allerdings nicht gezwungen werden (Br... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet. Rn 8 Die Kosten des Verfahrens,... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gg den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die im B... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gg den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner s... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG).... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 16 Für die Unterhaltssache ist für die Festsetzung des Verfahrenswerts § 51 FamGKG maßgeblich; der Wert der Abstammungssache richtet sich nach § 47 I 1 FamGKG. Werden beide Gegenstände verbunden, ist nach § 33 I 2 FamGKG der höhere Wert maßgebend. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 18 Durch das Verfahren nach § 494a entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Die Tätigkeit eines RA ist durch die Verfahrensgebühr abgedeckt. Deshalb bedürfen die nach § 494a getroffenen Entscheidungen keines Kostenausspruchs. Wird der Beschl, mit dem die Kosten gem Abs 2 auferlegt worden sind, auf die sofortige Beschwerde kassiert, bemisst sich der Streitwert nach den... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 20 Ergeht eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 495a oder wird eine Einigung geschlossen, entsteht eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG. Die volle 1,2-Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Beklagte sich im Verfahren nicht verteidigt (Ddorf AGS 09, 172 = JurBüro 09, 364; AG Kleve AGS 06, 542; unzutreffend: nur eine 0,5-Terminsgebühr gem A... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Entstehen einer Partei durch die Teilnahme an der Beweisaufnahme zusätzliche Kosten sind sie idR nach § 91 erstattungsfähig (Kobl ZIP 86, 1407), es sei denn es stünde von vornherein fest, dass die Anwesenheit der Partei nicht zur besseren Klärung der Beweisfragen beitragen könnte (s.o. § 357 Rn 11). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 20 Der Erlass eines Zwischenurteils schließt die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach KV 1211 GKG aus (Karlsr MDR 07, 1104; Köln JurBüro 20, 147, 148; zur streitigen Rechtslage vor Änderung des GKG zum 1.7.04 s München MDR 03, 115 mwN). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des GV (s.u.) stellen Zwangsvollstreckungskosten iSd § 788 I dar, sodass es darauf ankommt, ob sie notwendig waren. Der Gläubiger hat danach die Kosten des GV zu tragen, soweit ein Widerstand des Schuldners weder aus objektiver ex-ante-Sicht zu erwarten gewesen ist noch sich die Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers ex post wegen des tatsächlich geleisteten Wi... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Die Kosten der Hinterlegung sind Zwangsvollstreckungskosten nach § 788. Der Drittschuldner kann sie von der zu hinterlegenden Summe abziehen (Anders/Gehle/Nober ZPO § 853 Rz 8), sonst können die Kosten nach § 874 II im Verteilungsverfahren geltend gemacht werden (Wieczorek/Schütze/Lüke § 853 Rz 11). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten und Gebühren.

Rn 7 Gem § 6 I FamGKG ist das frühere Verfahren auch kostenrechtlich als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. Gem § 29 FamGKG fallen Gerichtsgebühren für denselben Verfahrensgegenstand nur einmal an. Mehrkosten werden auch nicht gem § 6 III FamGKG erhoben, weil auch das abgebende Gericht zunächst für sich genommen örtlich zuständig war (vgl Zö/Fesk... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Der Verfahrenswert ist nach § 51 FamGKG zu bestimmen. Gerichtskosten fallen nur an, wenn entschieden wird (FamGKG-KV Nr 1210); eine Verfahrensgebühr entsteht nicht (vgl Oldbg MDR 16, 1387 [BGH 18.05.2016 - XII ZB 649/14] zur VKH-Bewilligung). Der RA erhält idR eine Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr 3100; diese wird auf die im nachfolgenden streitigen Verfahren (§ 255) an... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 42 Für das PKH-Verfahren entstehen keine Gerichtskosten. Wenn die PKH-Beschwerde zurückgewiesen wird, entsteht nach KV 1812 eine Gerichtsgebühr von 72 EUR. Wert des Verfahrens, der Beschwerde und der Rechtsbeschwerde ist der Wert der Hauptsache, auch wenn sich die Beschwerde gg die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet (BGH FamRZ 10, 1892). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Durch die Maßnahmen der §§ 882b ff, insb Eintragungen und Löschungen, entstehen grds keine Gerichtsgebühren (Wieczorek/Schütze/Schreiber Vor §§ 882b ff Rz 7). Allerdings können evtl Auslagen für die Erteilung von Abdrucken und Listen erhoben werden, vgl bei § 882g. Zu den Rechtsanwaltsgebühren für das Verfahren s die Kommentierung von §§ 882e, 882 f. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Die Höhe der Geb richtet sich nach den jeweiligen Kostenvorschriften der Länder (vgl für NRW Nr 2.3 des Gebührenverzeichnisses zum Justizgesetz NRW; demnach beträgt die Geb je übermitteltem Datensatz 4,50 EUR, auch im Falle einer Negativauskunft). Der Staatsvertrag (G zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k I 2, 882h I 2, 3 der Zivilprozessordn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Aufwendungen, die eine Partei hat, um an der Beweisaufnahme teilzunehmen, sind iSd § 91 für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig und daher zu erstatten. Eine Ausn wäre allenfalls denkbar, wenn die Partei schon vorher sicher ausschließen könnte, dass ihre Teilnahme keine andere oder bessere Sachaufklärung erbringen werde und deshalb über... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen. Der Streitwert einer Klage nach § 184 InsO richtet sich nach den späteren Vollstreckungsaussichten für den Insolvenzgläubiger nach Beendigung des Insolvenzverfahrens (BGH 09, 920; FG Ddorf EFG 14, 1619). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Erst beim Erlass des VB ist im Falle maschineller Erstellung des MB die Gerichtsgebühr vorauszuzahlen, §§ 12 I 1, III 1, 2 GKG. Sie bestimmt sich nach GKG KV 1100. Geschuldet wird sie vom ASt. Sie fällt an, wenn der Antrag eingereicht wird (BGH NJW 11, 1594 [BGH 03.02.2011 - IX ZR 105/10]). Rücknahme bewirkt keine Verminderung (keine Regelung wie in GKG KV 1211). Rn 31... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Da das Beschwerdeverfahren einen Teil der Hauptsache bildet, ergeht in der Rechtsmittelinstanz keine Kostenentscheidung; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und werden bei der Hauptsacheentscheidung berücksichtigt (BGH NJW-RR 14, 758 Rz 26; 20, 98 Rz 46; 21, 638 Rz 23). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Es fallen keine Gerichtsgebühren, insb keine Urteilsgebühren an. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist durch die Verfahrensgebühr, VV 3100 RVG, abgegolten (Zö/Herget § 113 Rz 4). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Gerichtsgebühren fallen allenfalls in Gestalt von Geb für Registereintragungen nach Nr 14110 ff KV GNotKG an. Die Kosten eines hierauf gerichteten Antrags des RA richten sich nach Nr 2300 VV RVG. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten und Gebühren.

Rn 9 Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen (§§ 91 ff, KV-GKG Nr 1210 ff, VV-RVG Nr 3100 ff). Die einstweilige Anordnung nach Abs 4 ist gerichtsgebührenfrei; das diesbzgl Verfahren gehört zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 11 RVG), sodass Anwaltsgebühren nur anfallen, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet (VV-RVG Nr 3328, 33... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Kosten und Gebühren.

Rn 25 Die in § 160 Abs 1 vorgeschriebene Anhörung der Eltern durch das Gericht stellt keine mündliche Verhandlung iSv Nr 3104 I Nr 1 VV-RVG dar, sodass für die Teilnahme allein an einer Anhörung eines Elternteils eine Terminsgebühr des Anwalts nicht entsteht (Schlesw NZFam 14, 470; Köln OLGR 09, 126; Stuttg FamRZ 07, 233; Sternal/Schäder § 160 Rz 25; aA Prütting/Helms/Hammer... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 16 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 241 KV GVKostG iHv 109 EUR. Ansonsten fallen die gleichen Geb an wie bei der Zwangsvollstreckung nach § 885. Der RA erhält iRd Räumungsvollstreckung die allg 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 sowie ggf die Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG (Zö/Seibel Rz 12). mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Zeitlich umfassen die Gebühren sämtliche Tätigkeiten zwischen Auftragsannahme und Erledigung der Angelegenheit. mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Terminsgebühr, Nr. 3102, 3202, 3210 VV RVG

a) Entstehung der Terminsgebühr Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmung mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Gerichtliche Tätigkeit

1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kosten/Gebühren.

Rn 49 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, § 11 IV RPflG. Der Rechtsanwalt erhält die Gebühr der Nr 3500 VV. Dabei ist jede Erinnerung/Beschwerde eine besondere Angelegenheit, § 18 I Nr 3 RVG, wobei § 16 Nr 10 RVG mehrere Verfahren über die Erinnerung/Beschwerde zu einer Angelegenheit zusammenfasst. Bei voller Abhilfe des Rechtspflegers hat dieser auch über die... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv EUR 24,–. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 6 UnivSchlichtV – Gebühren

Gesetzestext (1) Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erhebt für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist, eine Gebühr, deren Höhe sich an dem jeweiligen Streitwert orientiert. Die Gebühr beträgt mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Rechtbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, wird eine weitere Ausfertigung erteilt, die zwar nach Abs 3 als solche ausdrücklich bezeichnet werden muss, was aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Klausel ist (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 19). Ein unzulässiger oder unbegründeter Antrag wird durch einen Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, der zwar der Begründung be... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG

A. Das RVG Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite und zum 1.6.2025 die dritte Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die h... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 151 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun... mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwalt mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Für den Gläubiger entstehen grds keine Geb, da die Einholung von Auskünften durch den GV nach § 882c III 2 nicht auf Antrag des Gläubigers, sondern vAw erfolgt (vgl Nr 100–103 KV GvKostG; jetzt ausdr kodifiziert in Abs 2 S 2, bereits zuvor ghRspr, vgl nur Ddorf DGVZ 15, 91; LG Meiningen 7.10.15 – 5 T 116/15; AG Mannheim NJOZ 15, 1137; LG Lüneburg DGVZ 15, 173; AG Offen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für Pfändung und Überweisung nach § 886 fällt die Gerichtsgebühr nach Nr 2111 KV GKG an. Eine Vorauszahlungspflicht ergibt sich aus § 12 VI GKG. Bei Herausgabebereitschaft des Dritten entstehen dieselben Geb des GV wie in Fällen der Vollstreckung nach §§ 883–885. Rn 8 Der RA erhält für seine Tätigkeit eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Der Antrag stellt keine... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsfolgen bei Verstoß, Rechtsbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 8 Verstöße gg § 758 haben nicht die Unwirksamkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge. Sie hindern auch die Entstehung eines Pfändungspfandrechts nach §§ 803, 804 nicht (s vor §§ 704 ff Rn 15, § 758a Rn 16; aA Musielak/Voit/Lackmann § 758 Rz 9). Im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Durchsuchung durch den GV hat der Gläubiger dagegen die Erinnerung nach... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 8 Die Streitgenossenschaft bewirkt, dass mehrere Streitgenossen grds gem § 100 I nach Kopfteilen haften. Soweit sie als Gesamtschuldner verurteilt sind, haften sie gesamtschuldnerisch (§ 101 IV). Das Gericht kann auch eine abweichende anteilige Verteilung aussprechen (§ 101 II) oder die Kosten bestimmter Angriffs- und Verteidigungsmittel einem Streitgenossen gesondert auf... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 10 Für die Löschung fallen keine Gerichtsgebühren an. Der RA des Schuldners erhält für seine Tätigkeit gem § 18 I Nr 17 RVG, Nr 3309 VV die Verfahrensgebühr von 0,3. IdR beschränkt sich die Tätigkeit darauf, den Nachweis der Befriedigung des Gläubigers beizubringen. Die Geb fällt aber auch bereits an, wenn der RA des Schuldners den Nachweis der Befriedigung in Vorbereitun... mehr