Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 01/2026, Kostengrundent... / Leitsatz

Die für eine Festsetzung der notwendigen Auslagen des Betroffenen zu Lasten der Staatskasse erforderliche Kostengrundentscheidung kann gemeinsam mit dem Kostenfestsetzungsbescheid getroffen werden. Zur Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren. Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV ist eine Festgebühr. LG Saarbrücken, Beschl. v. 13.10.2025 – 8 Qs 125/25 mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Vergütung bei Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 248 Welche Vergütung für den RA bei seiner Mitwirkung beim Abschluss einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung entsteht, hängt maßgeblich davon ab, wann diese Vereinbarung geschlossen wird. a) Kein gerichtlicher Verfahrensauftrag Rz. 249 Besteht noch kein gerichtlicher Verfahrensauftrag, so entsteht für die Tätigkeit des RA die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG und für sein... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen

Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Einigungsgebühr

Rz. 458 Wirkt der Unterbevollmächtigte am Abschluss eines Vergleichs mit, kann er dadurch die Einigungsgebühr verdienen. Oftmals wird er aber einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren, damit er die erzielte Einigung mit dem Verfahrensbevollmächtigten besprechen kann. Bespricht dann der Verfahrensbevollmächtigte den Widerrufsvergleich mit dem Auftraggeber, entsteht auch für ihn ei... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Gebührenteilung mit BGH-Anwalt

Rz. 467 Eine Gebührenteilungsabrede mit einem BGH-Anwalt ist unzulässig (§ 49b Abs. 3 S. 6 BRAO). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Bereits gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 250 Hat der RA bereits einen gerichtlichen Verfahrensauftrag, entsteht für die Tätigkeit des RA die jeweilige Verfahrensgebühr (der jeweiligen Instanz) und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nrn. 1000 Nr. 1 oder 2, 1003, 1004 VV RVG; im letzteren Fall wieder unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung

1. Abgabe einer Willenserklärung Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserk... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Belehrung über die Vergütungshöhe

Rz. 4 Außer in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten erster Instanz bestehen grds. keine besonderen Belehrungspflichten über die Höhe der zu erwartenden Vergütung. Im Allgemeinen ist der RA nicht verpflichtet, seinen Mandanten unaufgefordert über die Höhe des Kostenrisikos aufzuklären. 1. Belehrungspflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz Rz. 5 Vertritt der RA s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung

Rz. 337 In zivilgerichtlichen Verfahren ordnet § 128 Abs. 1 ZPO an, dass grds. eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist. Findet keine mündliche Verhandlung statt, kann dennoch die Terminsgebühr entstehen, wenn eine mündliche Verhandlung obligatorisch ist. Rz. 338 So erhält der RA die 1,2 Terminsgebühr auch dann, wenn in den in Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG genannte... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht über die Höhe des Gegenstandswertes gem. § 49b Abs. 5 BRAO

a) Belehrung über den Gegenstandswert Rz. 8 Der RA muss den Auftraggeber gem. § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor Auftragsannahme darüber belehren, dass sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten. Rz. 9 § 49b Abs. 5 BRAO lautet: Zitat Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages hierau... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 340 Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bestimmt, dass eine Terminsgebühr auch im Fall des Erlasses einer Anerkenntnisentscheidung (§ 307 ZPO) entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung andernfalls obligatorisch durchzuführen wäre. Das gilt nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 3104 VV RVG und Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn nac... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Vergütung ohne Vereinbarung

a) Verweis in das BGB – Taxe/übliche Vergütung Rz. 103 Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der RA "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Maßgeblich ist hier im Regelfall § 612 Abs. 2 BGB (Rat oder Mediation) oder § 632 Abs. 2 BGB (Auskunft oder schriftliches Gutachten). Eine genau bezifferte Höhe der Vergütung lässt sich diesen Vorschriften... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Verfahrensgebühr Nr. 3208 VV RVG

Rz. 416 Der am BGH zugelassene RA verdient eine 2,3 Verfahrensgebühr Nr. 3208 VV RVG. Diese ist – wie alle Verfahrensgebühren – nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der BGH-RA mehrerer Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes vertritt. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 206 Vertritt der RA den Schuldner gegenüber mehr als fünf Gläubigern, entsteht anstelle der Geschäftsgebühr Nr. 2504 VV RVG mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr bei Einigung/Erledigung

Rz. 342 Eine Terminsgebühr entsteht nach Alt. 3 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bzw. nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Verfahrensgebühr

1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Infor... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Terminsgebühr und nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 344 Führt der RA auftragsgemäß Einigungsgespräche bei Gericht über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche, entsteht die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG auch dann, wenn keine Einigung über die nicht rechtshängigen Ansprüche erzielt wird. Es entsteht eine einheitliche Terminsgebühr aus dem zusammengerechneten Wert der gerichtlich rechtshängigen... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Parteien der Einigung

Rz. 227 Es ist nicht erforderlich, dass die Einigung zwischen den Parteien getroffen wird. So ist eine Einigung mit einem Dritten (z.B. der Haftpflichtversicherung oder dem Bürgen) ausreichend für den Anfall der Einigungsgebühr. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Feststehender Gebührenrahmen

Rz. 282 Der Gebührenrahmen der Verfahrensgebühr ist feststehend. Die Verfahrensgebühr ist also keine Satzrahmengebühr, die nach dem Umfang oder der Schwierigkeit vom RA zu bestimmen ist. Der Gebührenrahmen der Verfahrensgebühr kann sich aus anderen Gründen (z.B. wegen vorzeitiger Erledigung) ändern. Die Höhe der Verfahrensgebühr hängt davon ab, in welcher Instanz die Verfahr... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 506 Hat der RA mit dem Auftraggeber z.B. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich erst im laufenden Verfahren seine Bedürftigkeit, so dass ihm PKH bewilligt wird, werden Vorschüsse und Zahlungen zunächst auf die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und derjenigen nach § 49 RVG verrechnet. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr bei Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 357 Eine reduzierte 0,5 Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3105 VV RVG entsteht, wenn das Gericht von Amts wegen lediglich eine Entscheidung zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung trifft. Voraussetzung dafür ist, dass die gegnerische Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, also ein Fall der Säumnis vorliegt. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütungsschuldner

Rz. 59 Grundsätzlich ist der Auftraggeber Schuldner der anwaltlichen Vergütung. Das ist derjenige, demgegenüber sich der RA verpflichtet hat und dem im Regelfall die anwaltliche Tätigkeit zugutekommt. Von diesem Grundsatz der Vergütungsschuldnerschaft des Auftraggebers gibt es eine Reihe von Ausnahmen: 1. Staatskasse a) Beratungshilfe Rz. 60 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Dritter

Rz. 64 Nicht selten kommt es vor, dass ein Dritter anstelle des Auftraggebers die Vergütung zahlt oder schuldet. Im Unterschied zu den Fällen unter den Rdn 59 ändert sich aber nichts daran, dass weiterhin allein der Auftraggeber des RA Schuldner der Anwaltsvergütung bleibt. a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratu... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 445 Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG vergütet die Einzeltätigkeiten des RA. Übliche Einzeltätigkeiten sind der Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter, der anstelle des Prozessbevollmächtigten den Termin für den Auftraggeber vor Gericht wahrnimmt. Die Tätigkeit des RA als Verkehrsanwalt ist ebenfalls in Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG geregelt. 1. Unterbevollmächtigter Rz. 446 Ein R... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Grundsatz der Formfreiheit

Rz. 233 Der Abschluss der Einigung (bzw. des Vergleichs/Vertrags) ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Einigung ist daher formfrei möglich, kann also z.B. auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Sie kann auch konkludent erfolgen, also sich stillschweigend oder aus schlüssigem Handeln der Parteien ergeben. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Teilbewilligung von PKH

Rz. 516 Wird PKH nur teilweise bewilligt, kann der RA lediglich in Höhe des bewilligten Teils eine Vergütung aus der Staatskasse fordern (s. Rdn 494 ff.). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Beratungshilfe

Rz. 60 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) gewährt, schuldet die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber selbst erhält keine Vergütungsberechnung. Der RA reicht sein Erstattungsgesuch bei der Staatskasse ein und erhält von dort die bei gewährter BerHG vorgesehene gesetzliche Vergütung. Rz. 61 Der Auftraggeber allerdings schuldet dem RA einen Festbetrag (sog. Schutz... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verkehrsanwalt

Rz. 447 Wird ein Verfahren z.B. vor dem BGH geführt, kann der bisherige Prozessbevollmächtigte aufgrund der Singularzulassung vor dem BGH nicht für seinen Auftraggeber auftreten. Nur der BGH-Anwalt kann den Auftraggeber wirksam vertreten und ist deshalb als Prozessbevollmächtigter des Auftraggebers dort tätig. Der bisherige Prozessbevollmächtigte kann in diesem Fall aber als... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 605 In der Zwangsvollstreckung kann der RA eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG verdienen (s. Rdn 248 ff.). Dabei muss der RA insbesondere aber die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Zahlungsvereinbarung (§ 31b RVG) beachten (s. Rdn 215). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 697 Hat der RA mit einem rechtsschutzversicherten Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss die Rechtsschutzversicherung nicht diese vereinbarte Vergütung zahlen. Sie schuldet allein die gesetzliche Vergütung. Die darüberhinausgehende Vergütung schuldet der Auftraggeber dem RA. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Definition

Rz. 701 Ein Erfolgshonorar liegt vor, wenn die Höhe der Vergütung des RA vom Ausgang der Sache oder dem Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder der RA einen Teil der erstrittenen Forderung als Vergütung erhält. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Abrechnung bewilligter PKH/Formulare

Rz. 520 Für den RA gibt es keine Pflicht, die Festsetzung seiner PKH-Vergütung mit dem amtlichen Formular zu beantragen (vgl. Teil A Ziff. 1.1 der bundeseinheitlichen "AV Vergütungsfestsetzung"). Die amtlichen Formulare sind u.a. auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlich: https://justiz.de/service/formular/f_kosten_verguetungen/index.php mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Art der Verfahrensgebühr

Rz. 181 Unerheblich für die Anrechnung ist es, welche Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren entsteht. Die Anrechnung erfolgt nicht nur auf die "vollen" Verfahrensgebühren (z.B. 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG, 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG, 1,0 nach Nr. 3305 VV RVG oder 1,0 nach Nr. 3335 VV RVG), sondern auch auf ermäßigte Verfahrensgebühren (z.B. 0,8 Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG, ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG und mehrere Auftraggeber

Rz. 312 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG um 0,3 für jeden zusätzlichen Auftraggeber. Die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG kann nicht mehr als 2,0 betragen (s. Rdn 290). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vorliegen der Vollstreckungsklausel

Rz. 613 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Vollstreckungsandrohung ist es dagegen erforderlich, dass dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel bereits erteilt ist. Denn ohne Vorlage einer mit Vollstreckungsklausel versehenen vollstreckbaren Ausfertigung (Ausnahmen z.B. Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid) ist keine Zwangsvollstreckung... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Inhaltliche Form

Rz. 703 Die inhaltliche Form der Vereinbarung eines Erfolgshonorars regelt § 4a Abs. 3 RVG. 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll. 2. Definition des Erfolgsfalls Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hie... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 249 Besteht noch kein gerichtlicher Verfahrensauftrag, so entsteht für die Tätigkeit des RA die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 oder 2 VV RVG; im letzteren Fall unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bekanntlich unterliegt der RA in jedem Mandat gegenüber seinem Auftraggeber diversen Belehrungspflichten. Auch über seine Vergütung und die übrigen Kosten, insbesondere aber auch die fehlende Erstattung, hat er seinen Auftraggeber zu belehren. Wann den RA diese Pflicht trifft, wie er sie erfüllen kann und in welcher Form er dazu verpflichtet ist, dazu dient vorab das n... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Sonstige Formvorschriften

Rz. 710 Im Übrigen gelten für die Vereinbarung über das Erfolgshonorar die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 RVG, auf die hier verwiesen wird (s. Rdn 679 zum Kap. "Vergütungsvereinbarung"). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einschaltung mehrerer Rechtsanwälte bei überörtlicher Sozietät

Rz. 468 Erhält eine überörtliche Sozietät einen Prozessauftrag, tritt keine Veränderung der Gebührenlage ein, wenn diese Kanzlei (z.B. in Frankfurt) den Auftrag erhält und die notwendigen Informationen an einen anderen RA der überörtlichen Sozietät (z.B. in Hamburg) übermittelt. Fertigt in diesem Fall die Hamburger Kanzlei die erforderlichen Schriftsätze und die Frankfurter ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

Rz. 623 Für die Entgegennahme und Weiterleitung der Zahlung des Schuldners kann der RA die Hebegebühr verdienen (s. Rdn 275). mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr bei Zustimmung

Rz. 339 Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG und Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht) bestimmt, dass eine Terminsgebühr entsteht, wenn die Parteien bzw. Beteiligten ihre Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren erteilt haben, da andernfalls das Gericht mündlich zu verhandeln hat. mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 565 Das Mahn- und das streitige Verfahren sind gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 2 RVG). Hat der RA bereits im Mahnverfahren die Terminsgebühr verdient, entsteht sie im nachfolgenden Rechtsstreit aber erneut, so kann der RA sie nicht doppelt fordern. Denn die im Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr ist nach Anm. 4 zu Nr. 3104 VV RVG auf die Term... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Antragsteller/Vollstreckungsbescheid)

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Das "einfache Schreiben"

Rz. 159 Nr. 2301 Rz. 160 Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG wird ergä... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 269 Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst den Anspruch auf die Hebegebühr erneut aus. Sie beträgt mindestens 1 EUR und ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf den vollen Cent (bei 0,5 oder höher) auf- bzw. abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % bei Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500 EUR (Nr. 1009 Nr. 1 V... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zurücknahme des Mahnbescheids nach Widerspruch/Kostenantrag

Rz. 584 Nimmt der Antragsteller aufgrund des Widerspruchs des RA des Antragsgegners seinen Mahnbescheidsantrag zurück, hat der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen (§ 269 Abs. 3 ZPO). Stellt der RA des Antragsgegners daraufhin den Antrag auf Kostenentscheidung (§ 269 Abs. 4 ZPO), entsteht für ihn eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus dem Kostenwert, ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 427 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 428 Eine 1,6 Verfahrensgeb... mehr