Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 133 Entsprechend der Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV RVG ist die Beratungsgebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Geht die Tätigkeit des RA demnach über die Beratungstätigkeit hinaus, wird er also z.B. vor- oder außergerichtlich oder gerichtlich tätig, hat eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für di... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 364 Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5–1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG. Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzra... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA

Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, löst die Kündigung die Folgen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB aus. Aus diesem Grund kann eine bereits entstandene Gebühr entfallen. Da... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / g) Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands

Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nur nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Wird im Anschluss an die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nur wegen einer Teilforderung Klage erhoben, erfolgt die Anrechnung nur wegen des Wertes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Ist der Anrechnungsbetrag höher... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr bzw. Mehrfachanrechnung

Rz. 553 Dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber bereits auftragsgemäß tätig, dann ist die dort entstandene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte (höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 263 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird oder wurde, noch, dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Rz. 264 Durch die Hebegebühr wird die über die allgemeine Tätigkeit hinausgehende Verwahrungstätigkeit des RA von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten abgegolten. Neben der Hebegebühr erhä... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Verrechnung von Beträgen mit eigenen Vergütungsansprüchen

Rz. 274 Wenn der RA eingezogene Beträge (also nicht nur eingezogene Kosten, sondern auch sonstige eingezogene Beträge, wie z.B. die Hauptforderung) mit eigenen Vergütungsansprüchen verrechnet, entsteht ebenfalls keine Hebegebühr. Beispiel: Der RA hat für den Auftraggeber einen Betrag i.H.v. 5.000 EUR als Hauptforderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben (in dem Betr... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Erstberatung – keine Gebührenvereinbarung/Verbrauchereigenschaft

Rz. 108 Berät der RA den Auftraggeber mündlich und nur einmal ("erstes Beratungsgespräch", vgl. § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG), so kann er ohne Gebührenvereinbarung und, wenn der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, keine höhere Gebühr als 190 EUR verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 3 RVG). Auch hier gilt dasselbe wie vorstehend bereits ausgeführt, dass der RA unter Heran... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323 mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Außergerichtliche/vorgerichtliche Tätigkeit, Geschäftsgebühr

Rz. 138 Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Rz. 139 Wird dem RA ein Auftrag über eine Beratung hinaus (sog. Geschäftstätigkeit) erteilt, erhält er für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit die Geschäftsgebühr. Ein Indiz für den A... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berufung/Beschwerde (FamG) nur zur Fristwahrung

Rz. 379 Trotz der mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten zur schnellen Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Notfrist für die Einlegung der Berufung/Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) nicht abschließend geklärt ist, ob das Rechtsmittelverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Um den Eintritt der R... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei nur außergerichtlichem Auftrag

Rz. 318 In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob bei Einbeziehung von in dem Verfahren nicht rechtshängiger Ansprüche die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG auch aus diesen Gegenständen entsteht, wenn es bisher an einem gerichtlichen Auftrag fehlt. Denn besteht dafür lediglich ein außer- bzw. vorgerichtlicher Auftrag und führt der RA außerhalb des gerichtlichen V... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 493 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse dafür erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Mit ihm sind eine Reihe von Einschränkungen bestimmt (die obige Darstellung von § 48 RVG ist g... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratung und Rechtsschutzversicherung

Rz. 112 Fast jede Rechtsschutzversicherung (RSV) erstattet ihrem Versicherungsnehmer für den Fall einer anwaltlichen Beratung andere Beträge. Regelmäßig trägt die RSV aber nicht mehr als den Höchstsatz von 190 EUR. Ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages des Auftraggebers kann der RA daher keine zutreffende Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe die RSV dem Auftragg... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann oftmals, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA "unproblematisch" ist, weil er davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung vollständig übernimmt. Rz. 39 Genau das ist aber aus vielerlei Gründen oftmals gerade nicht der Fall. So kann es sein, dass der Au... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Ist dem Auftraggeber PKH/VKH bewilligt, so befreit ihn das im Falle seines Unterliegens vor Gericht nicht von der Erstattung der Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten des RA der gegnerischen Partei). Spätestens bei Erhalt des Beschlusses über die Bewilligung von PKH/VKH sollte der RA den Auftraggeber daher entsprechend belehren. Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitung... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 283 Die Verfahrensgebühr unterliegt in bestimmten Fällen ebenfalls der Anrechnung. Ist sie z.B. für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 ff. FamFG entstanden, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit nach § 255 FamFG entsteht (§ 17 Nr. 3, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt bei ein... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Schutzgebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG

Rz. 121 Neben dem Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse kann der RA vom Auftraggeber eine Beratungshilfegebühr von 15 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG fordern (sog. Schutzgebühr). Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes kann der RA daneben keine Auslagen vom Auftraggeber fordern (vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG), also z.B. weder Entgelte für Post- und Telekommunikations... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 424 Die Möglichkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil hängt in erster Linie davon ab, ob sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist. Ist sie nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Rz. 425 Die Anfechtung d... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Formerfordernis

Rz. 679 Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem RA und seinem Auftraggeber muss mindestens die Textform erfüllen. Rz. 680 Die Textform ist in § 126b BGB legaldefiniert. Danach muss die Erklärung Rz. 681 Die Lesbarkeit s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 290 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die wertgebundene Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Erhöhung selbst ist aber begrenzt auf max. 2,0. Vertritt der RA in diesem Fall also mehr als sieben Auftraggeber, ist diese Höchstgrenze erreicht. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bes... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 147 Die Abgrenzung zwischen einer Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und daher oftmals auch mit Schwierigkeiten verbunden. Da der Gesetzgeber die Vergütung für beide Tätigkeiten und ihre Abgeltung (Gebührenvereinbarung/Vergütungsvereinbarung) unterschiedlich und daher auch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestaltet hat, muss vo... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 62 Ist dem Auftraggeber ganz, teilweise oder ratenweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber bleibt daneben zwar weiterhin Vergütungsschuldner. Die Bewilligung der PKH/VKH bewirkt aber, dass der RA seine Vergütung solange nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann (§ 122 Abs.... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Terminsgebühr bei Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 358 Grds. fordert das Gericht den Beklagten mit Zustellung der Klageschrift von Amts wegen auf, sich innerhalb der in § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Nicht selten werden diese Fristen gerade bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtze... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 151 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, dann erhöht sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (sog. Erhöhungstatbestand). Die Erhöhung selbst (nicht also die Geschäftsgebühr insgesamt) darf aber nach Anm. Abs. 3 Hs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG insgesamt nicht mehr als 2,0 be... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Unterbevollmächtigter

Rz. 446 Ein RA als Unterbevollmächtigter wird oftmals dann beauftragt, wenn der RA als Prozessbevollmächtigter des Auftraggebers (in diesem Zusammenhang auch oft Hauptbevollmächtigter genannt) den Gerichtstermin nicht selbst für den Auftraggeber wahrnimmt. Der Auftraggeber kann grds. so viele Anwälte mit seiner Vertretung beauftragen, wie er will (und bezahlen kann). Mehrere... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung

Rz. 608 Oftmals "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht durch Beantragung einer bestimmten Maßnahme. Insbesondere in den Fällen der anwaltlichen Vertretung des Schuldners wird der RA üblicherweise zuvor dem Schuldner über seinen RA eine letzte Zahlungsfrist einräumen, bevor er die Mittel der Zwangsvollstreckung ausschöpft. Dabei kommt es nicht selten vor, dass der Schuldner ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 700 § 49b Abs. 2 S. 2 u. 3 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinba... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 517 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist streitig, in welcher Höhe der RA gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Grundsätzlich schuldet jeder Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG die Vergütung, die entstanden wäre, wenn der RA nur ihn vertreten hätte. Hat das Gericht nur einem der Auftraggeber PKH be... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Darstellung der Anrechnung in der Berechnung

Rz. 180 Sinnvollerweise sollte die Anrechnung in der Praxis immer gesondert dargestellt werden. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern zwingt auch automatisch zur Prüfung, den Gegenstandswert für die Anrechnung festzustellen, inwieweit also überhaupt eine Gegenstandsidentität zwischen der vor- und gerichtlichen Tätigkeit vorliegt: 1,3 Geschäftsgebühr, §§ 1, 2, 13,... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden: mehr