Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Zustellung notwendig

Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV und 3201 Nr. 1 VV RVG

Rz. 377 Mit der Nr. 3200 VV RVG wird die Verfahrensgebühr des RA für die Vertretung im Berufungs- bzw. familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) geregelt. Die "volle" 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG entsteht z.B. mit der Einreichung des Schriftsatzes, der das Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) enthält. Eine Begründung des Rechtsmittels ist dafür nicht ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Kostenerstattung

Rz. 698 Schließt der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, bindet diese Vereinbarung nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner oder einem an dem Verfahren beteiligten Dritten (z.B. die Gegenpartei oder ein sonstiger Dritter) hat sie keine Bindungswirkung. Einen Vertrag zu Lasten Dritter kennt das deutsche Recht nicht. Das hat zur Folge... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit

Rz. 702 Der RA kann nicht grds. in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Vielmehr kann er das nur in den in § 4a Abs. 1 S. 1 RVG genannten Fällen (s. auch Rdn 482): Nach Nr. 1 kann es grundsätzlich bei Zahlungsforderungen bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Nach Nr. 2 kann es darüber hinaus (wertunabhängig) zulässigerweise bei einer au... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Bewilligung von PKH und obsiegende Beendigung des Verfahrens

Rz. 521 Obsiegt der Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, kann der RA gem. § 126 ZPO den Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner im eigenen Namen geltend machen. Der RA erhält auf diesem Weg einen eigenen Vollstreckungstitel (Kostenfestsetzungsbeschluss) gegen den unterlegenen Gegner. Im Kostenfestsetzungsantrag muss der RA deutlich machen, dass er den Antrag... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 76 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung (HV) die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber üblicherweise gemeinsam mit seiner HV verklagt wird, behält sich diese meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der A... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht anhängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 253 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die dort nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. Sind diese Ansprüche in keinem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig, entsteht die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz von 1,5. Ist der in die Ei... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Tätigkeit des RA des Schuldners bei der Vollstreckungsabwehr

Rz. 618 Hat der Schuldner seine titulierte Verpflichtung erfüllt, so hat er einen Anspruch darauf, dass ihm der Vollstreckungstitel herausgegeben wird. Weigert sich der Gläubiger und wird der RA des Schuldners daher in diesem Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten z.B. einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) oder einer negativen Feststellungsklage beauftragt,... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Kostenaufhebung (§ 98 ZPO)

Rz. 254 Einigen sich die Parteien in einem Rechtsstreit, ohne eine Regelung über die Kosten des Verfahrens und der Einigung zu treffen, ist nach § 98 ZPO davon auszugehen, dass die Kosten als gegeneinander aufgehoben gelten sollen (Ausnahme: Sie beantragen, dass die Kostenregelung der gerichtlichen Entscheidung vorbehalten bleiben soll). Sie hat zur Folge, dass außergerichtl... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 622 Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist Maßnahme der Zwangsvollstreckung (s. Musterantrag zu § 5 Rdn 409). Gem. § 867 ZPO wird die Zwangssicherungshypothek auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Es handelt sich bei jedem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit für den ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 89 Mit der Vollmacht des Auftraggebers weist der RA seine Vertretungsberechtigung nach. Fügt der RA seinem ersten Schreiben (z.B. Kündigung, Mahnung, Forderung nach einer bestimmten Handlung oder Unterlassung) keine Vollmacht bei, kann der Gegner den Inhalt des Schreibens unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) allein wegen des mangeln... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 391 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die "volle" 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Anders ist es, wenn der Berufungskläger säumig ist. Dann kommt eine Reduzierung der Terminsgebühr nach Nr. 3203 VV RVG in Betracht. Hier gelten die ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einfluss der Vereinbarung auf Kostenübernahme

Rz. 707 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 RVG ist anzugeben, welchen Einfluss die Vereinbarung auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter haben soll. Denn nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO ist es zulässig, dass der RA diese Kosten im Rahmen des Erfolgshonorars übernimmt. In der Vereinbarung ist desha... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 187 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG keine Anrechnung statt. Rz. 188 Beispiel: Der außergerichtliche Auftrag des RA ist in 2022 beendet. In 2025 wird der RA mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Seit 2022 sind mehr als zwei Kalenderjahre (20... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Vergütungsvereinbarung bei Forderungseinzug

Rz. 540 § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung (Auszug) (1) … (2) Ist Gegenstand der Angelegenheit eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren, kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden oder kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. Rz. 541 Mit dem am 1.10.2021 in Kraf... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einigungsgebühr für mehrere Anwälte

Rz. 259 Haben die Parteien in die Kostenregelung auch die Kosten des Vergleiches einbezogen oder das Gericht eine entsprechende Kostenentscheidung getroffen, so ist bei Anfall der Einigungsgebühr sowohl bei einem Unterbevollmächtigten/Terminsvertreter als auch dem Hauptbevollmächtigten die doppelt entstandene Einigungsgebühr erstattungsfähig, soweit aus Sicht der erstattungs... mehr

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AGS 01/2026, Kostengrundent... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

Die sofortige Beschwerde sei gem. § 108 Abs. 1 S. 2 2. Hs. OWiG statthaft, da sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid richte und der Beschwerdewert von 200,00 EUR überschritten sei. Grundlage der Kostenfestsetzung sei eine rechtskräftige Entscheidung der Verwaltungsbehörde, aus der sich die Kostentragungspflicht ergebe (vgl. KK-OWi... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahren mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Angabe der gesetzlichen Vergütung im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG)

Rz. 709 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber für den Einzelfall i.S.v. § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG ein Erfolgshonorar, muss nach § 4a Abs. 3 Nr. 4 RVG die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsabhängige vertragliche Vergütung, zu der der RA bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angegeben werden. An dieser Regelung hält der Gesetzgeber trotz der Kritik de... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Geltendmachung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr

Rz. 192 Die Geschäftsgebühr, die für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA entstanden ist, ist in der Kostenfestsetzung gem. §§ 103, 104 ZPO nicht festsetzbar, da es sich dabei nicht um Kosten des Rechtsstreites handelt.[19] Die Erstattung der Geschäftsgebühr kann daher lediglich aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches vom Gegner verlangt ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 478 Das gerichtliche Verfahren beginnt nicht immer unverzüglich mit der Einreichung der Klageschrift. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung selbst zu tragen, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), im Rahmen derer der RA bei seiner Beiordnung dann einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskass... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 328 Gesetzgeberisches Ziel bei Einführung des RVG war es, durch Gebührenanreize den RA dazu anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit auch die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, dass bereits die Mitwirkung des RA an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Weiterleitung von Kosten (Gerichtskosten und Kosten eines fremden RA)

Rz. 271 Keine Hebegebühr kann der RA gem. Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV RVG berechnen, soweit er Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiterleitet, eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt oder eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Rz. 272 Zahlt der Auftraggeber für das gerichtliche Verfahren einen Vorschuss auf die Gerichtskosten an den RA und leitet er d... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Auskunft über die Vergütungshöhe

Rz. 95 Bereits bei Anbahnung des ersten Beratungsgesprächs (z.B. im ersten Telefonat zur Terminsvereinbarung) wird oftmals danach gefragt: "Was kostet die Beratung?" Eine allgemeine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Denn sie hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Was ist das konkrete Anliegen? Soll nur eine (einfache) Auskunft oder ein (rechtlicher) Rat erteilt werden? ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 413 Will der Mandant die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zur Durchführung der Revision prüfen lassen, sollte der bisher tätige RA zur Vermeidung doppelter RA-Vergütung dem Mandanten empfehlen, einen BGH-RA zunächst nur damit zu beauftragen. Kommt der BGH-RA zum Ergebnis, dass das weitere Vorgehen nicht aussichtsreich ist, ist die Vergütung des BGH-RA geri... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Geltendmachung der Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 563 Die vor Erlass des Mahnbescheides entstandene Terminsgebühr muss in den Mahnbescheidsantrag ("Sonstige Nebenforderung") mit aufgenommen werden. Denn Kosten, die schon vor oder bei Antragstellung angefallen waren, sollen nach h.M. im späteren Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden können.[66] Rz. 564 Die nach Erlas... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 275 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es sich dabei um notwendige Kosten des Rechtsstreites (§ 91 Abs. 1 ZPO) oder der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO) handelt. Das kann bejaht werden, wenn der RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen werden musste (z.B. aufgrund der Person oder des Verhalte... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. PKH-Bewilligungsverfahren und Terminsgebühr

Rz. 488 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren Vorbemerkung 3.3.6: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber vor PKH-Bewilligung

Rz. 495 Der RA ist berechtigt, bis zur Bewilligung von PKH von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern. Wegen der Ungewissheit über dessen Leistungsfähigkeit (die ggf. erst mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt ist), ist der RA bei fraglicher Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung gut beraten, einen Vorsc... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 15. Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

Rz. 346 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG findet § 333 ZPO keine Anwendung. Das bedeutet, dass die volle 1,2 Terminsgebühr für den RA entsteht, wenn der vertretungsbereit erschienene RA erklärt, dass er keine Anträge stellen wird (sog. "Flucht in die Säumnis"). Anders liegt der Fall, wenn der RA am Anfang erklärt, dass er seinen Mandanten in dem Termin nicht vertritt, also... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsanspruch für die Kostendeckungsanfrage

Rz. 42 Ob die Kostendeckungsanfrage eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit für den RA darstellt, darüber wird in Rechtsprechung und Literatur seit Längerem gestritten. In seinem Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 – ließ der VI. ZS des BGH durchblicken, dass er der Auffassung zuneige, es liege zumindest dann keine gesonderte Angelegenheit für den RA vor, wenn der RA unte... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Wirtschaftliches Missverhältnis

Rz. 51 Nicht selten geht es dem Auftraggeber meist "nur um das Prinzip". Der Auftraggeber hat z.B. einen Anspruch von 5 EUR und möchte "nur aus Prinzip" diesen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe verfolgen. Hier obliegt dem RA eine Belehrungspflicht über das wirtschaftliche Missverhältnis seines Auftrags zu den dadurch entstehenden Kosten. Die anwaltliche Tätigkeit übersteigt de... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Begriff der Einigung

Rz. 224 Eine Einigung setzt einen Vertrag der Parteien voraus, durch den ihr Streit oder ihre Ungewissheit über ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird durch die Einigung ein Rechtsverhältnis überhaupt erst begründet, entsteht daher keine Einigungsgebühr (s. nachfolgend "4. Gestaltung von Verträgen"). Rz. 225 Die Einigungsgebühr ist erst dann entstanden,... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 590 Wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, hat der RA oftmals den Auftraggeber bereits im gerichtlichen Verfahren zuvor vertreten, um den zur Zwangsvollstreckung notwendigen Titel zu schaffen. Der Auftraggeber musste dafür meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen begleichen. Auch wenn die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung für den RA selbs... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Weitere Belehrungspflichten

Rz. 56 Aufgrund des stetigen gesellschaftlichen Wandels, der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der damit immer einhergehenden Spezialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob diese die mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis ... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 145 Wirkt der RA an der Gestaltung eines Vertrages mit, so entsteht nach Vorb. 2.3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber abspielt. Denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es in diesem Fall nicht erforderlich, dass der... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu, in welchen Fällen das R... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 238 In gerichtlichen Verfahren werden Vergleiche oftmals unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Häufig will der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten und sein ausdrückliches Einverständnis einholen. Oder sein Mandant ist verpflichtet, die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung für... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 693 Eine Vergütungsvereinbarung kann der RA mit dem Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, nur begrenzt abschließen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung nichtig, wenn der RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Der RA kann aufgrund einer nichtigen Vereinbarung keine Vergütun... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / N. Erfolgshonorar

Rz. 699 § 4a Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn 1. sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 EUR bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. d... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 152 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit dem Gegner oder Dritten oder nimmt er an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.ä. teil, entsteht keine Terminsgebühr. Eine solche Tätigkeit des RA wird allein durch die Geschäftsgebühr innerhalb ihres Rahmens von 0,5 bis 2,5 vergütet. Damit e... mehr