Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 08/2023, Berechnung der... / III. Getrennte Gebühren fallen nach Verbindung nicht wieder weg

Nach § 15 Abs. 4 RVG fallen Gebühren, die bereits entstanden sind, nachträglich nicht mehr weg. Daher können die Terminsgebühren nur gesondert aus den Einzelwerten von 3.000,00 EUR und 5.000,00 EUR verlangt und festgesetzt werden. Demzufolge kommt im hiesigen Verfahren lediglich die Festsetzung einer 1,2-Terminsgebühr aus dem Wert von 3.000,00 EUR in Betracht.mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / b) Gebühren des Anwalts

Rz. 82 Der Anwalt kann im sozialgerichtlichen Verfahren – sofern an dem Prozess privilegierte Personen (Versicherte, Leistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger – s.o.) beteiligt sind – nur innerhalb eines Gebührenrahmens abrechnen. Dieser beläuft sich für eine Verfahrensgebühr (VV 3102 RVG) für das erstinstanzliche Verfahren vor dem SG auf 60 EUR bis 66...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VIII. Sonstige Gebühren rund um das arbeitsrechtliche Prozessmandat

Rz. 77 Bei der Abrechnung eines arbeitsgerichtlichen Mandates ist stets zu prüfen, ob auch vor Erteilung des Prozessmandates möglicherweise Nr. 2300 VV RVG erfüllt wurde (mit der Folge der Anrechnung zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75). Rz. 78 Wird der Titel nicht erfüllt, auf das Urteil oder den Vergleich nicht geleistet, erfüllt bereits die Androhu...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 6. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 80 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist gem. § 183 S. 1 SGG für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Kläger und Beklagte, die nicht zu dem vorstehend...mehr

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ZErb 08/2023, Die Verwahrun... / 5. Gebühren

Für die amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen fällt eine Festgebühr i.H.v. 75 EUR gem. Nr. 12100 KV GNotKG an.[13] Für jede Registrierung beim Zentralen Testamentsregister wird einmalig eine Gebühr von 15 EUR erhoben, womit sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / D. Anwaltsgebühren

Rz. 25 Nachstehend behandelt werden diejenigen Gebühren, die durch die anwaltliche Tätigkeit bei der Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandates entstehen können. Bei der Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandats kann es bei der Beratung bleiben, es kann sich eine außergerichtliche Vertretung anschließen oder (direkt) die gerichtliche Vertretung. I. Beratung Rz. 26 Seit dem...mehr

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AGS 08/2023, Berechnung der... / II. Gebühren sind getrennt entstanden

Die Terminsgebühren sind unstreitig zunächst einmal getrennt entstanden. Zum Zeitpunkt des Aufrufs der Sache waren die Verfahren noch nicht verbunden. Die bloße gemeinsame Terminierung zweier Verfahren löst noch keine Verbindung aus. Es bedarf vielmehr eines förmlichen Beschlusses hierzu. Dieser Beschluss ist erst nach Aufruf der Sache gefasst worden, also zu einem Zeitpunkt...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Streitwerte und Abrechnungsbeispiele in besonderen Verfahren

1. Verfahren vor dem Integrationsamt Rz. 54 Begehrt der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes nach dem SGB IX oder vertritt der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers diesen im Verfahren ggü. dem Integrationsamt, ist str., nach welchem Gegenstandswert diese Tätigkeit abzurechnen ist. Nach einer Entscheidung des VGH He...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 34 Für die außergerichtliche Vertretung gilt Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) – Stand RVG 2013. Der Rahmen bewegt sich von 0,5 bis 2,5. Die Mittelgebühr ist demnach 1,5. Allerdings regelt Nr. 2300 VV RVG, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Einschlägig ist somit § 14 RVG, d.h. man sollte nicht a...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / B. Gerichtskosten

Rz. 5 Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichtes. Auslagen, d.h. Aufwendungen des Gerichtes sind u.a. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Zustellungskosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren bestimmen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes, §§ 1 Nr. 5, 3 GKG. Die Verfahrensgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren sind ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / b) Mitvergleich anhängiger Ansprüche

Rz. 48 Abrechnungsbeispiel 1 Zwei Verfahren sind anhängig: Im 1. Verfahren werden beide Rechtsstreitigkeiten durch Vergleich beendet. Im 2. Verfahren mit dem höheren Streitwert von 10.000 EUR wurde noch keine Verhandlung durchgeführt. Abrechnung des 1. Verfahrens Wert: 4.000,00 EURmehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Zur Wertfestsetzung gem. § 33 Abs. 1 RVG

Rz. 72 Gem. § 62 Abs. 1 GKG gilt normalerweise ein für die Zuständigkeit des Prozessgerichtes oder die Zulässigkeit eines Rechtsmittels festgesetzter Streitwert auch für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Dieser Gebührenstreitwert hindert dann auch die gesonderte Festsetzung nach § 33 RVG. Dies gilt aber ausdrücklich nach § 62 S. 2 GKG nicht in Verfahren vor den ArbG. Dies...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Berufung und Revision

Rz. 16 Die Ausnahmevorschrift des § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG (Erstattungsausschluss) gilt in der 2. und 3. Instanz nicht. § 91 ZPO findet uneingeschränkt Anwendung: Der Unterlegene zahlt, bei teilweisem Unterliegen entsprechend anteilig. § 12a Abs. 2 ArbGG enthält jedoch für den Fall eine Sonderregelung, wenn die Kosten nach § 92 Abs. 1 ZPO geteilt werden und die eine Partei du...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren

A. Allgemeines[Autor] Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 4. Abrechnung gerichtlicher Vergleiche bei Einbeziehung verfahrensfremder Ansprüche (Mehrvergleich)

Rz. 45 Es kommt immer wieder vor, dass man bei Vergleichsverhandlungen vor Gericht verfahrensfremde Ansprüche mit erledigt. Um keine Gebühren zu verschenken, muss man stets darauf achten, diese verfahrensfremden Ansprüche als sog. Mehrvergleich mit abzurechnen. Stets zu berücksichtigen ist dabei die Vorschrift des § 15 Abs. 3 RVG. Wie abgerechnet wird, zeigen die folgenden B...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. Beratung

Rz. 26 Seit dem 1.7.2006 regelt § 34 RVG, dass der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts erhält, wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher bzw. Arbeitnehmer, beträgt die Gebühr dann für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 EUR netto, für ein erstes Beratu...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Einstweilige Verfügung und Arrest

Rz. 18 Die Frage der Kostenerstattung im Eilverfahren nach den §§ 916 ff. ZPO beantwortet sich nach den Regeln des Hauptprozesses, der Ausschluss der Kostenerstattung wegen Zeitversäumnis oder angefallener Vertretungskosten gilt auch hier.mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Kosten im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 24 § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG gilt bereits seinem Wortlaut nach nicht für das Zwangsvollstreckungsverfahren. Die durch die Zwangsvollstreckung dem Gläubiger entstehenden Kosten sind in vollem Umfang erstattungspflichtig.mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / III. Gerichtliche Vertretung

Rz. 35 Zur (angeblichen) versicherungsrechtlichen Obliegenheit, in Kündigungsschutzverfahren sofort Klage einzureichen und außergerichtliche Einigungsversuche zu unterlassen, wird auf die Ausführungen im Rechtsschutzteil verwiesen. In gebührenrechtlicher Hinsicht ist unstreitig, dass in solchen Fällen eine Geschäftsgebühr anfällt. Allerdings erstattet die Rechtsschutzversich...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / III. Mahnkosten

Rz. 17 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für das Mahnverfahren. Der Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Vertretungskosten gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG gilt auch im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren sind somit nicht erstattungsfähig (GK-ArbGG/Bader, § 46a Rn 89).mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. Mehrkosten bei Anrufung des unzuständigen Gerichts

Rz. 13 Gem. § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG gilt die Ausnahmevorschrift des Satzes 1 nicht für die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit zunächst angerufen hatte und dieses den Rechtsstreit dann an das ArbG verwiesen hat (BAG v...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 11 Gebühren, Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

(1) Die Gebühr für den Bußgeldbescheid bemisst sich nach der Höhe des verhängten Bußgelds; sie beträgt fünf Prozent von dessen Summe, mindestens aber 25 Euro und höchstens 7.500 Euro (§ 107 Abs. 1 OWiG). (2) 1Für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der BuStra-Stellen gelten abweichend von § 90 Abs. 1, § 108 Abs. 2 OWiG nicht die Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsg...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahren vor dem Integrationsamt

Rz. 54 Begehrt der Arbeitgeber bei einem Schwerbehinderten vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes nach dem SGB IX oder vertritt der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers diesen im Verfahren ggü. dem Integrationsamt, ist str., nach welchem Gegenstandswert diese Tätigkeit abzurechnen ist. Nach einer Entscheidung des VGH Hessen v. 23.12.1987 (AnwBl. 1988, 488...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VII. Honorarvereinbarung über Fotokopierkosten und Auslagen

Rz. 74 Fotokopierkosten sind – vorbehaltlich der in Nr. 7000 VV RVG geregelten Ausnahmen – grds. nicht erstattungsfähig (so schon zur BRAGO BGH v. 5.12.2002 – I ZB 25/02, NJW 2003, 1127). Es wird deshalb zu Recht der Abschluss von zusätzlichen Honorarvereinbarungen für Fotokopiekosten und Auslagenpauschalen empfohlen, wobei § 3a des RVG (Vereinbarung der Vergütung) zu beacht...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. PKH

Rz. 357 Bzgl. der PKH bestehen keine Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im Sinne einer guten umfassenden Beratung und Betreuung des Mandanten sollte jedoch gerade wenn der Rechtsuchende in einem Kündigungsschutzverfahren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt gegen Erhalt einer Abfindung unbedingt der Hinweis erfolgen, dass die ausgehandelte Abfindun...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Vertretung vor einem Ausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG

Rz. 60 Abrechnungsbeispiel Der Auszubildende wird fristlos gekündigt. Er beauftragt einen Rechtsanwalt, welcher zunächst vergeblich versucht, außergerichtlich den Arbeitgeber zur Rücknahme der Kündigung zu bewegen. Danach ruft er den zuständigen Schlichtungsausschuss bei der Kreishandwerkerschaft an. Nach erfolglosem Schlichtungstermin erhebt der Rechtsanwalt Klage vor dem A...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG

Rz. 36 Die Verfahrensgebühr ist zunächst unproblematisch, sie korrespondiert mit dem Streitwert – vgl. § 23, insb. Abs. 3 RVG. Der Gegenstandswert wird bestimmt durch die Vorgabe in der Klageschrift. Es empfiehlt sich grds. in arbeitsgerichtlichen Verfahren, obwohl nicht erforderlich, im Klagerubrum eine Streitwertangabe vorzunehmen mit den Worten "Streitwert vorläufig … Euro"...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / VI. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 62 Die bisherige Sondervorschrift des § 12 Abs. 7 ArbGG ist durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben und unverändert in § 42 GKG übergeleitet worden. Zwischenzeitlich ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mit Datum v. 23.7.2013 in Kraft getreten, um für eine deutliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz zu sorgen. Rz. 63 Da das Arbeits...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / E. PKH und Beiordnung gem. § 11a ArbGG

Rz. 356 Ist der Rechtsuchende nicht rechtsschutzversichert und erkennt man bei der Erteilung des Mandates, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH erfüllt sind, ist der Mandant hierauf hinzuweisen. Zu prüfen ist insb., ob der Mandant Gewerkschaftsmitglied ist. In diesem Fall ist der Mandant nicht prozesskostenhilfefähig, da es ihm möglich ist, kostenfrei den von d...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / a) Mehrvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

Rz. 46 Abrechnungsbeispiel 1 Im Prozess werden 2.000 EUR eingeklagt. Im Termin kommt es zum Vergleichsabschluss, bei dem auch ein weiterer zwischen den Parteien streitiger – nicht anhängiger – Anspruch über 10.000 EUR mit erledigt wird. Sämtliche Ansprüche sind erörtert worden. Es sind folgende Gebühren entstanden:mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / C. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Rz. 7 Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Wegen dieser Ausnahmeregelung fordert S. 2 der Vorschrift, dass vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 1. Zur Wertfestsetzung

Rz. 66 Die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren richtet sich nach § 63 Abs. 2 GKG und nicht nach § 33 RVG (GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn 362, 380; LAG Hamm v. 27.7.2007 – 6 Ta 357/07). Die Höhe des Urteilsstreitwerts bemisst sich nach den zuletzt gestellten Anträgen in den letzten mündlichen Verhandlungen. Zu beachten ist, dass die zuletzt gestellten Ant...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 2. Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG

Rz. 37 Nach Anhängigkeit des Verfahrens lösen Besprechungen unstreitig die Terminsgebühr aus: Der Beklagtenvertreter kündigt telefonisch ggü. dem Klägervertreter die Zahlung der Klageforderung/die Rücknahme der Kündigung an und bittet um Rücknahme der Klage. Die Terminsgebühr ist für beide Anwälte angefallen (OLG Koblenz v. 3.5.2005, NJW-RR 2005, 1592 = RVGreport 2005, 270). E...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 360 Früher stand nach § 11a ArbGG neben der Möglichkeit der PKH eine Beiordnung des Anwalts, wenn die Partei außerstande war, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern vertreten werden...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / V. Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Rz. 19 Nach herrschender Meinung regelt die Vorschrift des § 12a Abs. 1 ArbGG nicht nur den Ausschluss der Kostenerstattung für den prozessualen Kostenerstattungsanspruch aus § 91 ZPO, sondern darüber hinaus auch den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch. Als materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche könnten in Betracht kommen solche aus Verzug oder solche au...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IX. Berechnung des Monatsentgelts

Rz. 81 Die korrekte Berechnung des Monatsentgeltes liegt sowohl im Interesse des Anwaltes als auch seines Mandanten. Bereits bei der Annahme des Mandates zeigt sich häufig, dass Arbeitnehmer – aber ebenso auch Arbeitgeber – keine Vorstellungen darüber haben, welches Bruttomonatsentgelt in dem konkreten Arbeitsverhältnis erzielt wird. Maßgeblich für die Gegenstandswertberechn...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XI. Weiterbeschäftigungsantrag

Rz. 113 Erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage und stellt er zugleich im Wege der objektiven Klagehäufung den Antrag, den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung zu verurteilen, so ist dieser Antrag nach der Ansicht verschiedener LAG isoliert zu bewerten, sodass eine Streitwertaddition vorzunehmen ist (LAG Baden-Württemberg v. 27.1.1982, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr....mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / 3. Einigungsgebühr gem. Nr. 1000/1003 VV RVG

Rz. 41 Zu beachten ist, dass die Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren in I. Instanz 1,0 gem. Nr. 1003 VV RVG beträgt, während sich nach dem Gebührentatbestand Nr. 1004 VV RVG die Einigungsgebühr im Fall einer vergleichsweisen Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren, einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel auf 1,3 er...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / X. Mehrere Kündigungen

Rz. 99 Gem. einer Entscheidung des BAG (v. 6.12.1984, NZA 1985, 296) kann nach § 42 Abs. 2 GKG in einem Prozess, in dem mehrere Kündigungen behandelt werden, der Streitwert nur einmal bis zur Höchstgrenze des dreimonatigen Arbeitsentgeltes festgesetzt werden (s. so auch LAG Nürnberg v. 22.10.2010 – 4 Ta 31/10). Rz. 100 Der Streitwertkatalog besagt in I. Nr. 21.2 gleichfalls, ...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde

Fraglich ist, wie der Rechtsanwalt abrechnet, wenn er nach der letztinstanzlichen Entscheidung – im Zweifel des OLG oder des BGH und nach Erschöpfung des Rechtswegs den Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde erhält. Unabhängig davon, wie die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde zu vergüten ist, sollte der Rechtsanwalt unbedin...mehr

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AGS 08/2023, Berechnung der... / V. Wahlrecht

Nach einhelliger Rspr. und Auffassung in der Lit. steht einem Anwalt im Falle der Verbindung bzw. Trennung ein Wahlrecht zu (VGH Kassel AnwBl. 1987, 291 = JurBüro 1987, 1359 m.w.N.). Er hat die freie Wahl, ob er die einzelnen Gebühren vor Verbindung bzw. nach Trennung abrechnet oder die gemeinsamen Gebühren des verbundenen Verfahrens. Dabei besteht das Wahlrecht für jede Geb...mehr

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AGS 08/2023, Anrechnung von... / IV. Zukünftige Vergütungsansprüche sind unerheblich

Einen darüber hinausgehenden Anspruch hat er nicht. Er möchte von der Staatskasse die volle PKH-Vergütung i.H.v. 463,15 EUR haben und zudem die von seinem Mandanten gezahlten 200,00 EUR behalten, um möglicherweise in der Zukunft noch anfallende Gebühren abzudecken. Seine diesbezügliche Argumentation, der Kläger habe seine Zahlung nicht auf die entstandenen Rechtsanwaltsgebüh...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / b) Abrechnungstatbestände

§ 37 Abs. 1 RVG bestimmt für die strafprozessähnlichen Verfahren die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für die Revision in Strafsachen in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Das bedeutet, dass nicht nur auch die Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV Anwendung findet und daher durch die anfallenden Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten wird,[12] sondern ggf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kostenerstattung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 36 [Autor/Stand] § 408 Satz 1 AO erweitert den Erstattungsanspruch gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 (Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, s. Rz. 28 ff.) im Steuerstrafverfahren auf die Kosten der Inanspruchnahme besonders sachkundiger, mit dem Steuerrecht speziell vertrauter Berufsangehöriger. Hierzu zählen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereid...mehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der notwendigen Auslagen

a) Entschädigung für notwendige Zeitversäumnis Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff der "notwendigen Auslagen" eines Beteiligten ist in der StPO nicht abschließend geregelt[2]. § 464a Abs. 2 StPO nennt nur exemplarisch die notwendige Zeitversäumnis (Nr. 1) und die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (Nr. 2). Rz. 27.1 [Autor/Stand] In § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO wird auf das Jus...mehr