Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.1 Anpassung bei der Vorsteueraufteilung

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] wird eine erneute Anpassung bei der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG – diesmal ausdrücklich bezogen auf die Vorsteueraufteilung bei Immobilien – vorgenommen. Hinweis Wiederholte Anpassung des § 15 Abs. 4 UStG Eine Anpassung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG war schon zum 6.12.2024 durch ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2025

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Kleinunternehmer sind aber seit 2024 von der Verpflichtung, eine Jahressteuererklärung abzugeben, grundsätzlich befreit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regelmäßig 7 Monate n...mehr

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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I) (estb 2025, Heft 12, S. 461)

Neufassung des BMF-Schreibens Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 ...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 8. Zwischenfazit und Ausblick

Mit der Neufassung des BMF-Schreibens zu § 35c EStG präzisiert die Finanzverwaltung die Voraussetzungen und Grenzen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. In diesem Teil des Beitrags konnte gezeigt werden, dass der objektbezogene (Gesamt-)Höchstbetrag von 40.000 EUR und die dreijährige Verteilung der Jahreshöchstbeträge klarer konturiert werden sowie dass die Behand...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 2. Nutzung zu Vermietungszwecken

Anders ist dies jedoch, wenn das Grundstück nachfolgend vermietet wird und nunmehr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Gebäudes auf der Basis des Teilwerts als Entnahmewert, mit dem das Grundstück bei der Überführung in das PV steuerlich erfasst worden ist (R 7.3 Abs. 6 S. 1 EStR). Entnahmewert falsch (zu niedri...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 1. Begünstigtes Objekt: Einbeziehung von energetischen Maßnahmen an neu geschaffener Wohnfläche im Zuge der Sanierung

Das neue BMF-Schreiben regelt in Rz. 3, dass bei einer energetischen Sanierung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes auch Maßnahmen an einer gleichzeitig geschaffenen Wohnflächenerweiterung (z.B. Gaube, Dachgeschossaufstockung, Anbau) nach § 35c EStG begünstigt sein können. Die Altfassung des BMF-Schreibens enthielt keinen ausdrücklichen allgemeinen Passus zur Wohn...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 3. Arbeitszimmer

Bei einem zu betrieblichen Zwecken genutzten häuslichen Arbeitszimmer kann die Aufgabe der Tätigkeit oder die räumliche Veränderung durch Verkauf des Grundstücks und Neuerrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers im neu erworbenen Objekt zur "Steuerfalle" werden. Beispiel A ist als Werbetexter und Werbeberater gewerblich tätig. Seine Tätigkeit übt er so gut wie ausschließlich von...mehr

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Entnahme von Grundstücken d... / 4. Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Übertragung eines zum BV gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt zur Entnahme des Grundstücks und damit zur Realisierung der stillen Reserven. Der Vorbehaltsnießbraucher, der das Grundstück aufgrund seines Nießbrauchsrechts weiterhin betrieblich nutzt, ist zwar nicht zur Einlage eines Nießbrauchsrechts, wohl aber zur weiteren gewinnmindernden Geltendma...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 6. Bescheinigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei Eigentumswohnungen können selbstnutzende Eigentümer energetische Sanierungskosten gem. § 35c Abs. 5 EStG nach Rz. 42 (neu) = Rz. 35 (alt) geltend machen für das Sondereigentum: in voller Höhe und für das Gemeinschaftseigentum: anteilig nach der jeweiligen Miteigentumsquote. Beachten Sie: Allerdings verlangt eine Aufteilung für Aufwendungen am Gemeinschaftseigentum aufgrund...mehr

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Förderung energetischer Maß... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 [Teil I] und Bleschick, EStB 2...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 2. Gemischte Nutzung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen

Reine Stromerzeuger nicht förderfähig: Die Neufassung des BMF-Schreibens stellt nun ausdrücklich klar, dass reine Stromerzeuger – wie PV-Anlagen- nicht förderfähig sind (Rz. 17 [neu] unter Verweis auf Anlage 6 zu § 1 ESanMV). Beachten Sie: Gleichzeitig bleibt das Gebäude nach zutreffender Auffassung des BMF – wie bisher (Rz. 15 [alt]) – auch dann ein begünstigtes Objekt i.S.d...mehr

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Förderung energetischer Maß... / 4. Auszug und Veräußerung eines Miteigentumsanteils an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung

Das BMF ergänzt in Rz. 36 (neu) spezielle Fälle zur Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Erwirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Folgenden: Ehegatte) den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten infolge einer Scheidung entgeltlich hinzu und zieht der veräußernde Ehegatte aus, kann der auf den veräußernden Ehegatten entfallend...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.6 Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden

Allgemeines In Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Werte: für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Wertermittlung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden[1] Die Ermittlung des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist wie folgt vorzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.4 Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes (Zeilen 21 bis 28)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Bezugsfertigkeit sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 21 bis 28 sind Angaben zur Bezugsfertigkeit und zum Zustand des Gebäudes zu machen. Von der Benutzbarkeit eines Gebäudes ist auszugehen, wenn es bezugsfertig ist, d. h. die Bewohner das Gebäude nach objektiven Verhältnissen nutzen können. Das Gebäude ist b...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.10 Angaben zu Gebäude und Gebäudeteilen für den Zivilschutz (Zeilen 110 bis 111 bzw. Zeilen 142 bis 144)

In der Zeile 111 bzw. Zeile 143 sind Angaben zu Gebäuden und Gebäudeteilen für den Zivilschutz zu machen. Dienen Gebäude und Gebäudeteile dem Zivilschutz und werden diese im Frieden nicht oder nur gelegentlich bzw. geringfügig für andere Zwecke genutzt, so bleiben diese bei der Grundstücksbewertung außer Betracht. Diese liegt beispielsweise vor, wenn in einem für die begünsti...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8 Angaben zu Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Zeilen 101 bis 106 bzw. Zeilen 131 bis 137)

2.8.1 Rechtslage bis 2022 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.1 Rechtslage bis 2022

Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert zu ermitteln. Hinsichtlic...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.1 Rechtslage bis 2022

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Dieses entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch. Bei Erbbaurechten bzw. einem Erbbaugrundstück sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.1 Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Benutzbar ist ein Gebäude erst, wenn es bezugsfertig ist und somit von den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Merkmalen zugemutet werden kann, die Wohnungen oder Räume des gesamten Gebäudes zu benutzen. Dagegen ist ein Gebäude nicht mehr benutzbar, wenn info...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.7 Wohnteil (Zeilen 31 bis 36)

In der Zeile 32 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Betriebsinhaber, den zu seinem Haushalt gehörigen Familienangehörigen oder den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Zurechnung von Gebäuden zum Wohnteil Gebäude oder Gebäudeteile, ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3.2 Bebaute Grundstücke

Ein bebautes Grundstück[1] ist dagegen ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Wichtig für die Bewertung ist die Definition einer Wohnung. Hierbei ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sind, dass ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Die Zusammenfassung der Räume muss eine von ander...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 1.4 Erläuterung zur Anlage Grundstück

Aus den Angaben in der Anlage Grundstück ermittelt das Finanzamt den Bedarfswert für das jeweilige Grundstück. Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude bzw. Gebäudeteile, dann sind entsprechende zusätzliche Einlageblätter einzureichen. Hinsichtlich des Grundvermögens wird unterschieden zwischen: unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke Sonderfälle (z. B. Erbbaurecht, Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.6 Betriebswohnungen (Zeilen 25 bis 30)

In der Zeile 26 ist anzugeben, ob zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft Gebäude bzw. Gebäudeteile gehören, die Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zur Verfügung gestellt werden (so genannte Betriebswohnungen). Solle dies der Fall sein, dann ist jeweils eine Anlage Grundstück beizufügen. Wichtig Betriebswohnungen Für eine Betriebswohnung genügt es, dass der jeweilige...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 1.3.4 Sachwertverfahren

Auch beim Sachwertverfahren haben sich Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben. Hierbei bleibt die Grundstuktur des Sachwertverfahrens im Wesentlichen erhalten. Änderungen haben sich insbesondere ergeben durch die Einführung eines Regionalfaktors und die Ablösung der Alterswertminderung durch einen Alterswertminderungsfaktor.[1] Regionalfaktor[2] Um den Unterschied...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.1 Angaben zum Vergleichswert (Zeilen 33 bis 35)

Die Zeilen 33 bis 35 betreffen das Vergleichswertverfahren, das für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäuser zur Anwendung kommt, sofern entsprechende Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vorliegen (Zeile 34). Hinweis Formulare Die Angaben zum Vergleichswert sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. Bei der Anwendung des Vergleichswertv...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.2 Bewertung der Betriebswohnungen

Die Bewertung der Betriebswohnungen erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten.[1] Eine Wohnung wird nach § 181 Abs. 9 BewG definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so bes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.9 Nutzungsüberlassungen/Verpachtungen (Zeilen 40 bis 44)

In der Zeile 41 ist anzukreuzen, ob der Betrieb am Bewertungsstichtag im Ganzen verpachtet war. War dies nicht der Fall, ist in die Zeile 42 weiterzugehen.[1] War dies hingegen der Fall, dann ist in die Zeile 43 weiterzugehen. Wichtig Betriebsverpachtung im Ganzen Von einer Betriebsverpachtung im Ganzen ist auszugehen, wenn der bisherige Eigentümer am Bewertungsstichtag die wes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.3 Bewertung des Wohnteils

Die Bewertung des Wohnteils erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten. Ferner ist noch eine Ermäßigung in Höhe von 15 % für Besonderheiten zu beachten. Sie wird gewährt, wenn eine räumliche Verbindung zu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.3 Angaben zur Grundstücksart (Zeilen 16 bis 20)

Hinweis Formulare Die Angaben zur Grundstücksart sind für beide Formulare (BBW 2/16 / BBW 2/23) identisch. In den Zeilen 16 bis 20 sind Angaben zur Grundstücksart zu machen. Hiervon hängt es ab, ob die Bewertung für ein unbebautes Grundstück oder für ein bebautes Grundstück erfolgt und welche Bewertungsmethode anzuwenden ist. Bei der Bestimmung der Grundstücksart ist stets die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.4.3 Einzelfälle der Verhinderung:

Rz. 12 Krankheit: Ein kranker und dadurch arbeitsunfähiger Betriebsrat ist normalerweise auch verhindert. Allerdings muss das nicht immer so sein, denn es sind Situationen denkbar – z.B. Armbruch – in denen der Betriebsrat zwar seiner Arbeitstätigkeit nicht nachgehen, trotzdem aber seine Aufgaben als Betriebsrat ausüben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat hier die Regel aufge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1 Begriff der beweglichen Sache

Rz. 3 § 286 AO gilt, wie sich aus der Stellung der Norm in der AO ergibt, nur für die Vollstreckung in bewegliche Sachen[1] Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegenstände, die selbstständig und gegen andere Gegenstände abgegrenzt sind.[2] Diese Sachen müssen für eine Anwendung des § 286 AO beweglich sein, sodass Grundstücke und Grundstücksbestandteile keine Sachen i. S. d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.10 Geldleistung

Rz. 39 Geldleistungen in der Pflege sind monatliche Zahlungen der Pflegekasse an Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 2), die ihre Pflege selbst organisieren, oft durch Angehörige oder Ehrenamtliche, und das Geld frei für Pflege und Betreuung einsetzen, im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt werden. Die Erbringung von Leistungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.6 Statistik

Rz. 85 Im Jahr 2023 erhielten rund 5,7 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Über 80 % (ca. 86 % im Jahr 2023) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt, entweder überwiegend durch Angehörige (Pflegegeld) oder mit Unterstützung ambulanter Pflegedienste (Pflegesachleistungen). Rund 14 % wurden vollstationär in Pflegeheimen betreut (...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.7 Dienstleistung

Rz. 27 Dienstleistung in der Pflege meint die professionelle, organisierte Hilfe durch qualifizierte Pflegekräfte (Pflegedienste), die körpernahe Grundpflege (Waschen, Anziehen), Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung (Einkaufen, Kochen) bei Pflegebedürftigen zu Hause leisten, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu bestimmten Grenzen übernimmt, um die Selbstständig...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.8 Sachleistung

Rz. 29 Der Begriff der Pflegesachleistung ist weitgehende deckungsgleich mit dem Begriff der Dienstleistung. Rz. 30 (Pflege)Sachleistungen sind professionelle Pflege- und Betreuungsdienstleistungen durch ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, anstatt als Geld an den Pflegebedürftigen gezahlt zu werden, wobei sie Aufgaben wie Körperpflege, ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.2.2 Neuerungen im Zusammenhang mit Kinderpflegekrankengeld bei stationärer Behandlung

Seit 1.1.2024 besteht ein neuer Kinderpflegekrankengeldanspruch für Versicherte, die aus medizinischen Gründen bei einer stationären Behandlung ihres Kindes mitaufgenommen werden.[1] Anders als beim Kinderpflegekrankengeld bei häuslicher Betreuung[2] ist für diesen Kinderpflegekrankengeldanspruch keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Im Datenaustausch wurden in diesem Zusamm...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 1.3 Änderung der Bewertung von Grundbesitz

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden Änderungen in der Bewertung von Grundvermögen vorgenommen, d. h. es wurde eine Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.7.2021 vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Be...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Steuerbefreite Objekte (Zeile 2)

Folgende Objekte sind steuerbefreit, sofern darin vom Erblasser eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde: Ein- und Zweifamilienhäuser (§ 181 Abs. 1 Nr. 1 BewG); Mietwohngrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 2 BewG); Wohnungs- und Teileigentum (§ 181 Abs. 1 Nr. 3 BewG); Geschäftsgrundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 4 BewG); Gemischt genutzte Grundstücke (§ 181 Abs. 1 Nr. 5 BewG); Sonstig...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr