Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Handelsregister

Rz. 90 Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die zum Handelsregister eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken durch einzelne Abrufe gestattet, § 9 Abs. 1 S. 1 HGB. Abweichend von § 13 FamFG ist hier ein berechtigtes Interesse für die Einsicht oder die Erteilung von Abschriften nicht erforderlich. Die Landesregierungen werden in § 387 Abs. 1 FamFG er...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Grundmuster der Vermögensauseinandersetzung: die Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 9 Die Bruchteilsgemeinschaft ist strukturell nicht auf Dauer angelegt; jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, § 749 Abs. 1 BGB. Die Vorschriften über die Teilung der Bruchteilsgemeinschaft gelten ergänzend auch bei der Teilung von Gesamthandsgemeinschaften. Auf die entsprechenden Vorschriften wird verwiesen bei der:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Grundmuster der Vermögensauseinandersetzung: die Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Die einfache Bruchteilsgemeinschaft ist strukturell nicht auf Dauer angelegt; jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, § 749 Abs. 1 BGB. Die Vorschriften über die Teilung der Bruchteilsgemeinschaft gelten ergänzend auch bei der Teilung von Gesamthandsgemeinschaften. Auf die entsprechenden Vorschriften wird verwiesen bei der:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Gesellschaftsrechtliche Situation

Rz. 319 Nach § 727 BGB wird mit dem Tod eines BGB-Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst. Haben die Gesellschafter jedoch die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart, so bleibt die Gesellschaft bestehen, der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbliebenen nach § 738 BGB an. Welche schuldrechtlichen Ansprü...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Anteil an einer Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 207 § 9 Abs. 1 PartGG stellt die Regel auf, dass auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft die §§ 131–144 HGB entsprechend anzuwenden sind, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes geregelt ist. Daneben finden subsidiär gem. § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften des BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Für die ...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 2. Das Herbeiführen der Teilungsreife

Rz. 4 Da Gebäudegrundstücke im Regelfall nicht in Natur teilbar sind (§§ 2042 Abs. 2, 752 BGB), findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung – in der Variante der Teilungsversteigerung, §§ 180 ff. ZVG – zur Vorbereitung der Nachlassauseinandersetzung statt, sofern sich die Erben nicht über einen freihändigen Verkauf einig werden.[3] Rz. 5 Vor dem (Zwangs-)Verkauf ist ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 12. Muster: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb

Rz. 255 Muster 10.13: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb Muster 10.13: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: Die Anwesenden erklären mit der ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – Idee des "Neustarts bei Null"

Rz. 450 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei Null"

Rz. 189 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Mitgliedschaft an einer Personengesellschaft

Rz. 196 Beim Tod eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wird die Gesellschaft nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst (§ 727 BGB). Damit wandelt sich die Gesellschaft kraft Gesetzes in eine Liquidationsgesellschaft um. Die Erben werden Mitglieder der Liquidationsgesellschaft mit den nachstehenden Folgen:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Stiftung & Co. (KG)

Rz. 78 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG) übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwirkung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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zfs 07/2023, Erteilung der ... / 3 Anmerkung:

Mit seinem Versäumnisurteil vom 16.2.2023 hat der IX. ZS des BGH seine bisher zu § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ergangene Rechtsprechung fortgesetzt. Dem ist zuzustimmen. Zwischen der Vorgängerregelung des § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO und der jetzt geltenden Vorschrift des § 10 RVG über die Vergütungsberechnung gibt es keine inhaltlichen Unterschiede. Beide Vorschriften stimmen weitgehe...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (2) Muster: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben

Rz. 281 Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben Muster 10.15: Grundbuchberichtigungsbewilligung und -antrag nach Abschichtung eines Miterben An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundbuch von _________________________ Band _________________________ Heft _________________________ hier: Grundbuchberichtig...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 7 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[15] Der Anteil des Gesamthänders ist...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesamthandsgemeinschaft

Rz. 9 Während die Bruchteilsgemeinschaft an einzelnen Rechten besteht, hat die Gesamthandsgemeinschaft ein Vermögen zur Verwaltung und/oder Aufteilung zum Gegenstand. Der zentrale Unterschied zur Bruchteilsgemeinschaft besteht darin, dass die Rechtszuständigkeit bei der Gesamthand ungeteilt, bei der Bruchteilsgemeinschaft aber geteilt ist.[9] Der Anteil des Gesamthänders ist ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Universalsukzession

Rz. 2 War der Erblasser im Grundbuch als Eigentümer oder als Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts eingetragen, so ist es häufig erforderlich, den oder die Erben anstelle des Erblassers im Grundbuch eintragen zu lassen. Die seit dem Urteil des BGH vom 29.1.2001[1] (zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft) viel diskutierte Frage, ob auch die Erbengemeinschaft rechtsfä...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Erbteilsübertragung

Rz. 23 Das Ausscheiden des "weichenden" Miterben kann dadurch geschehen, dass er seinen Anteil den verbleibenden Erben nach § 2033 BGB überträgt. Auf diese Weise erfolgt eine Anwachsung bei den anderen Miterben analog §§ 1935, 2094 BGB.[30] Die Erbengemeinschaft umfasst damit nur noch die verbleibenden Miterben. Die Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB ist der entschiede...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 9. Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen

Rz. 205 Der Nießbrauch an einem Anteil einer Personengesellschaft wird gem. § 1069 BGB durch Vereinbarung bestellt; die Zustimmung aller Gesellschafter ist hierzu nötig (für die BGB-Gesellschaft: § 719 BGB). Diese Zustimmung kann allerdings bereits im Vorhinein im Gesellschaftsvertrag erteilt worden sein. Rz. 206 Gehört zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück, so ist streiti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.2 Betriebsveräußerer verpachtet Betriebsgrundstücke an Betriebsfortführer

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht. Hierfür kann die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen ein Indiz sein.[1] Umsatzsteuerlich liegt aber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann vor, wenn der bisherige Unternehmer das Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.6 Mehrstufige Geschäftsveräußerung durch eine "Gruppe" an eine andere "Gruppe"

Die für die Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Geschäftstätigkeit muss bei einer im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden mehrstufigen Übertragung nur dem Grunde nach, nicht aber auch höchstpersönlich beim jeweiligen Erwerber vorliegen.[1] Für das Vorliegen der Rechtsfolgen einer Geschäftsveräußerung auf jeder Stufe ist erforderlich, dass auf je...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.5.2 Verkauf eines bisher noch nicht vermieteten Gebäudes

Wird ein Bürogebäude veräußert, das vor der Veräußerung nicht benutzt bzw. vermietet wurde (kein "lebender Vermietungsbetrieb"), kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vorliegen, wenn der Veräußerer die Vermietung (und nicht von vornherein die Veräußerung) ernsthaft beabsichtigte und der Erwerber das Gebäude zu Vermietungsumsätzen nutzt.[1] Praxis-Beispiel Verkauf ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 1.3 Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

Mit der Veräußerung geht einher, dass der bisherige Betriebsinhaber seine mit dem veräußerten Betrieb verbundene Tätigkeit beendet.[1] Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb an eine Personengesellschaft veräußert, an der er weiterhin selbst beteiligt ist.[2] Allerdings gilt der Veräußerungserlös insoweit als laufender Gewinn, wie der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung: Sonder... / 1.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Begünstigt ist auch der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer eines Betriebs anzusehen ist.[1] Hierunter fallen insbesondere die Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG), die als Mitunternehmerschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu betrachten sind. Das gilt auch für Anteile an wirtschaftlich ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung / 3 Gleichgestellte ­Vorgänge

Einer Betriebsveräußerung wird gleichgestellt: Die Veräußerung eines Teilbetriebs. Dies ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich betrachtet alle Merkmale eines Betriebs i. S. d. EStG aufweist und für sich lebensfähig ist.[1] Zwar ist keine völlig selbstständige Organisation mit eigener Buchführu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Genossenschaftsgründung und... / 1.3 Rechtslage vor und nach der Registereintragung

Rz. 40 Nach § 13 GenG hat die Genossenschaft vor ihrer Eintragung in das Genossenschaftsregister nicht die Rechte einer eG. Rz. 41 Man unterscheidet zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgenossenschaft und der eingetragenen Genossenschaft. Vorgründungsgesellschaft Rz. 42 Sobald – über die Phase der unverbindlichen Vorplanungen und Vorbesprechungen hinaus – zwischen den ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.8.1.2 Wesentliche Aufgaben des Vorstands

Rz. 479 Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben des Vorstands im Rahmen seiner Leitungsverantwortung gehören (vgl. § 23 Abs. 2 MS): Rz. 480 Geschäftsführung/ Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführung durch den Vorstand umfasst alle notwendigen Maßnahmen und Handlungen zur Leitung der eG und des Unternehmens.[1] Der Vorstand hat die notwendigen personellen, sachliche...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Genossenschaftsgründung und... / 1.1.1 Mindestzahl an Mitgliedern

Rz. 2 Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass die Zahl der Mitglieder einer eG mindestens drei beträgt (§ 4 GenG). Die Herabsetzung der gesetzlichen Mindestzahl – statt bisher sieben entsprechend dem eingetragenen Verein (§ 56 BGB) – erfolgte durch die Genossenschaftsrechtsreform 2006[1]. Damit wurde bezweckt, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern.[2] Rz. 3 Sofern d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.2 Beteiligungen von Wohnungsgenossenschaften

Rz. 88 In den Satzungen der Wohnungsgenossenschaften ist aufgrund der Empfehlung in der Mustersatzung (§ 2 Abs. 4 MS) in der Regel ausdrücklich vorgesehen, dass Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernommen werden können. Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes zwingend beachtet werden, unter denen Beteiligungen zulässig si...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.3.7 Persönliche Teilnahme, Stimmvollmacht und gesetzliche Vertretung

Rz. 903 Das Genossenschaftsmitglied "soll" sein Stimmrecht "persönlich" ausüben (§ 43 Abs. 4 Satz 1 GenG). Stimmrecht und Teilnahmerecht hängen jedoch zusammen, da in der Regel bei persönlicher Anwesenheit in der Versammlung abgestimmt wird. So ist auch der Wortlaut des Gesetzes zu verstehen: als Apell, da das Abstimmungsverhalten des Mitglieds durch die vorherige Diskussion...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Vertragsbeendigung / 6.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Bedürfnis, Dauerschuldverhältnisse vorzeitig "aus wichtigem Grund" aufzulösen, findet seine gesetzliche Stütze in § 314 BGB. Danach kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein Dauerschuldverhältnis kündigen. Daneben gelten für einzelne Verträge speziellere Normen (leges speciales), die der Regelung in § 314 BGB vorgehen, wie für W...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktvertriebsvertrag / 1.1 Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher

Ein Direktvertriebsvertrag liegt nur vor, wenn der Anbieter ein "Unternehmer" ist und auf Kundenseite ein "Verbraucher" steht[1], und dieser eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat.[2] Der Verbrauchsgüterkauf umfasst auch den Fall, dass nicht nur der Verkauf einer beweglichen Sache, sondern auch die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 8 Festgemeinschaft, Spielgemeinschaft, Kooperationen

Vereine kooperieren miteinander, wenn die eigene Leistungskraft nicht ausreicht, um bestimmte Unternehmungen durchzuführen. Beispielsweise schließen sie sich zusammen, um gemeinsame Veranstaltungen durchzuführen. Im Bereich Sport geschieht dies häufig in der Form, dass Sportarten, insbesondere im Wettkampfbetrieb, unter einem einheitlichen Namen nach außen zusammengefasst we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.3 Gemeinschaftspraxen

Von einer Gemeinschaftspraxis spricht man, wenn sich Ärzte in Form einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zum gemeinsamen Betrieb einer Arztpraxis zusammenschließen. Die GbR oder Partnerschaftsgesellschaft tritt nach außen in Erscheinung und wird daher auch als Außengesellschaft bezeichnet. Bei der Gemeinschaftspraxis tritt der Patient im Allgemeinen nicht mit einem besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.1 Keine Buchführungspflicht

Eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft ist kraft ihrer Rechtsform nicht zur Buchführung verpflichtet. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) besteht für eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform keine Buchführungspflicht. Eine Buchführungspflicht ergibt sich für eine Sozietät zwischen Angehörigen der freien Berufe auch nicht aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.4 Abfärbewirkung bei Beteiligung berufsfremder Personen

Nur wenn sämtliche Mitunternehmer entweder Freiberufler oder sonstig selbstständig Tätige i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 EStG sind und entsprechende Leistungen für Rechnung der Gesellschaft erbringen – also keine Berufsfremde sind –, kann die Gesellschaft Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielen.[1] Wird an einer Freiberufler-Sozietät eine sog. berufsfremde Person beteiligt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / Zusammenfassung

Begriff Die Motive für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät sind vielfältig. Eine Freiberufler-Sozietät oder Gemeinschaftspraxis ermöglicht eine Spezialisierung der Partner, den kollegialen Meinungs- und Erfahrungsaustausch, eine bessere Kapitalausstattung, eine bessere Ausstattung mit Personal und technischen Hilfsmitteln sowie eine bessere Versorgungsmöglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.1 Überblick

Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Koopera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 1.2 Sozietäten

Schließen sich Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten oder Ingenieure usw. zur gemeinsamen Berufsausübung in der Rechtsform einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft zusammen, spricht man von einer Sozietät.[1] Entscheidendes Merkmal einer echten Sozietät ist, dass die Sozien nicht nur ein gemeinsames Büro haben, sondern ihren Beruf im Interesse und auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.3 Abfärbewirkung bei Beteiligung an gewerblicher Mitunternehmerschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG tritt die Abfärbewirkung auch dann ein, wenn eine freiberufliche (oder sonstige selbstständige Tätigkeiten i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) ausübende Personengesellschaft aus ihrer Beteiligung als Mitunternehmerin einer gewerblichen Personengesellschaft gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Ungeklärt war, ob bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freiberuflersozietät/Partne... / 2 Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

Schließen sich Freiberufler zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Form einer Gesellschaft (Sozietät) zusammen, liegt steuerlich grundsätzlich eine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor. Wie bei jeder anderen Mitunternehmerschaft ist auch bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern der Gewinn gesondert und einheitlich festzuste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Weitere Förderangebote

Genossenschaften Als Alternative zur Mietwohnung oder zum klassischen Erwerb von Wohneigentum fördert Hamburg Baugemeinschaften bzw. Mietergenossenschaften, die neu bauen oder ein Bestandsobjekt erwerben. Die Besonderheit: In der Bauphase bilden die Interessenten in der Regel eine GbR, nach Fertigstellung wird die GbR in eine Genossenschaft überführt bzw. wird individuelles E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarf – Neue Kündigun... / 4 Die Entscheidung

Wird die Aufteilung nach dem WEG jedoch später geändert und das Sondereigentum an der Mietwohnung mit einem veränderten Miteigentumsanteil erneut veräußert, wird nach einem neuen Urteil des LG Berlin eine neue Kündigungssperrfrist in Gang gesetzt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin, eine GbR, nach Abschluss des Mietvertrags eine Aufteilung in Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.1 Einzelne Berufe

Berater Erbringt ein Berater im Auftrag seines Vertragspartners Beratungsleistungen gegenüber einem Dritten, so folgt die Notwendigkeit der zeitlichen Abstimmung mit dem Dritten aus der Beratungsaufgabe und nicht aus einem arbeitgeberseitigen Weisungsrecht. Auch die Kontrolle der erbrachten Leistungen und die Aufforderung, die Leistungen innerhalb vorgegebener Frist gegenüber...mehr