Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / I. Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Die bisher und auch ab Geltung der durch das MoPeG eingeführten Änderungen maßgebliche Betrachtung[1] der Zuordnung der Wirtschaftsgüter auf der einen Seite und der Zurechnung von Einkünften auf der anderen Seite hat auch Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Bei Betrachtung von vermögensverwaltenden Personengesellschaften kam dabei in...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / 1. Gewerbliche Abfärbung/Infektion (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Die gewerbliche Abfärbung begründet für die vermögensverwaltende Personengesellschaft die Gefahr, dass die Einkünfte in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte gelten. Unter welchen Voraussetzungen diese in der Praxis regelmäßig nicht gewollte Folge eintritt, regelt § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Danach gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unte...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Anordnung einer Außenprüfung trotz gleichzeitiger Ermittlungen der Steuerfahndung (§ 193 Abs. 1 AO)

Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei einer Freiberufler-GbR eine Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO anzuordnen, auch wenn gegen einen der Gesellschafter der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht und die Steuerfahndung zeitgleich gegen ihn ermittelt (st. Rspr.; vgl. BVerfG v. 9.8.2012 – 1 BvR 1902/11, StEd 2012, 578; BFH v. 19.8.1998 – XI R 37/97, BStBl. II 1999, 7; v....mehr

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Status Quo nach den Nachfol... / 2. Die Ausgangsproblematik und der ewige Streit der Auslegung von EuGH-Entscheidungen

Unionsrechtsgrundlage: Nach Art. 11 MwStSystRL steht es den europäischen Mitgliedstaaten offen, in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Vertragsverletzungsverfahren: Inzwischen habe...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 2 Zweiter Schritt: Grundbuchfähigkeit der GbR wird anerkannt

Nunmehr hat der BGH mit Beschluss v. 4.12.2008[1] auch diese offene Frage dahingehend beantwortet, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter ihrer Bezeichnung (z. B. "Pension Waldfrieden, X-Stadt, Hauptstr. 23"), die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben, in das Grundbuch eingetragen werden kann. Sieht der Gesellschaftsvertrag kein...mehr

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Grundstückskauf durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zusammenfassung Zunehmende Bedeutung erlangt im Grundstücksverkehr die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Namentlich geschlossene Immobilienfonds, aber auch Familiengesellschaften organisieren sich in dieser Rechtsform. Die Gründe dafür liegen in der Mobilität der Gesellschaftsanteile und den Formerleichterungen bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile.[1] Dabei wirf...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 1 Erster Schritt: Parteifähigkeit der GbR wird anerkannt

Früher: Keine eigene Rechtsfähigkeit Nach der früheren herrschenden Meinung sollte die GbR – anders als juristische Personen oder die Personenhandelsgesellschaften des HGB (OHG, KG) – keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen.[1] In seiner Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001[2] hat der BGH erstmals die GbR in dem Umfang im Zivilprozess als parteifähig angesehen, indem sie als Tei...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3 Die GbR in der Zwangsvollstreckung

BGB-Gesellschaft Der BGH hat im Jahr 2001 die Partei- und Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anerkannt, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[1] Ferner hat er zu deren Grundbuchfähigkeit entschieden: Die GbR kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellsch...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.2.3 Großzügige Lösung

Großzügiger ist neuerdings das OLG Saarbrücken[1], welches bereits eine Erklärung über die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Erwerbsvertrag ausreichen lässt. Danach enthalte die Bezeichnung einer GbR im Urkundseingang des notariellen Erwerbsvertrags unter Angabe ihrer Gesellschafter inzidenter die bestätigende Erklärung der Gesellschafter, dass es di...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Erwerber

Das "größere" Problem Weitaus größer sind die Probleme auch nach der Gesetzesänderung durch das ERVGBG, wenn die BGB-Gesellschaft nicht auf der Veräußerseite, sondern auf der Erwerberseite steht. Hier sind 2 Unterfälle zu unterscheiden: 3.4.1 Die Gesellschaft wird aktuell (im Zusammenhang mit dem Erwerb) gegründet Das ERVGBG hat hierzu keine Lösung bereitgestellt. Materielles u...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.2 GbR als Schuldnerin

3.2.1 Anforderungen an den Titel Vollstreckung möglich Schwierigkeiten kann die Vollstreckung gegen eine GbR bereiten. Allerdings hat der BGH einiges zur Klärung beigetragen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Vollstreckungstitel, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung, wenn das Vollstreckungsverfahren gegen eine im Grundbuch eingetragene GbR betrieben w...mehr

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Stimmverbot und Willensbildung in der GbR bei "Richten in eigener Sache"

Zusammenfassung Auch im Personengesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass niemand "Richter in eigener Sache" sein darf. Ein Gesellschafter ist danach vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Beschluss darauf abzielt, sein Verhalten zu missbilligen. Überblick Die Frage, in welchen Fällen Gesellschafter aufgrund von Interessenkollisionen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, ist ...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / Zusammenfassung

Zunehmende Bedeutung erlangt im Grundstücksverkehr die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Namentlich geschlossene Immobilienfonds, aber auch Familiengesellschaften organisieren sich in dieser Rechtsform. Die Gründe dafür liegen in der Mobilität der Gesellschaftsanteile und den Formerleichterungen bei der Veräußerung der Gesellschaftsanteile.[1] Dabei wirft die Teilnahme...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3 Probleme aus der Anerkennung der Grundbuchfähigkeit

Fehlende Publizitätswirkung Das zentrale Problem der Eintragung der GbR im Grundbuch lediglich unter ihrem Namen oder zur Identifizierung auch unter Angabe der Gesellschafter als Eigentümerin oder Inhaberin eines dinglichen Rechts ist die fehlende Publizitätswirkung der GbR. Für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs (§§ 891, 892 BGB) fehlt der GbR die Vertrauensgrundlage, w...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.1 Neue Gesetzeslage

Neue Gesetze schaffen mehr Klarheit Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und in dem Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)[1] kurzfristig einige materiellrechtliche und mehrere grundbuchverfahrensrechtliche Vorschr...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.1 Die Gesellschaft wird aktuell (im Zusammenhang mit dem Erwerb) gegründet

Das ERVGBG hat hierzu keine Lösung bereitgestellt. Materielles und formelles Konsensprinzip Erwirbt eine BGB-Gesellschaft dingliche Rechte, ist zu differenzieren, ob beim Grundbuchamt materielles (Erwerb von Eigentum, Erbbaurecht usw., § 20 GBO) oder formelles Konsensprinzip (Erwerb beschränkter dinglicher Rechte, § 19 GBO) zur Anwendung kommt. Im ersten Fall muss das Grundbuc...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.2.1 Radikale Lösung: Neu- oder Wiedergründung der Gesellschaft

Die radikale, aber auch alle Zweifel ausräumende und von der Literatur teilweise als notwendig erachtete Lösung ist die Neu- oder Wieder-Gründung der Gesellschaft in beurkundeter Form. Es erscheint allerdings äußerst fragwürdig, ob das formelle Recht den Grundstückserwerb oder den Erwerb eines Grundstücksrechts durch eine materiell-rechtlich bereits wirksam entstandene BGB-Ge...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.2 Die Gesellschafter tragen vor, die Gesellschaft bestehe bereits (sie sei früher begründet worden)

Sehr problematisch Das ist die für Notar und Grundbuchamt problematischste Situation: Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsbefugnis der Gesellschaft müssten nach geltendem Recht nach Maßgabe des § 29 GBO erbracht werden.[1] In diesem Zusammenhang ist auf die aktuelle Entscheidung des OLG München vom 5.2.2010[2] hinzuweisen, mit der das Gericht einen Antrag...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.4.2.2 Lösung in der Grundbuchpraxis

Versicherung an Eides statt Demgegenüber haben nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Meinung, der sich die überwiegende Grundbuchpraxis angeschlossen hat[1], die Gesellschafter im Erwerbsvertrag alle Tatsachen, die für Existenz, Identität (Gründungszeitpunkt, Gründungsgesellschafter und derzeitiger Gesellschafterbestand, vereinbarter Gesellschaftszweck, ggf. Name der G...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.3 Gutglaubenswirkung auch für schuldrechtlichen Vertrag?

Als unklar wird jedoch auch nach der Gesetzesnovellierung die Frage gesehen, ob sich die Gutglaubenswirkung des § 899a BGB auch auf den schuldrechtlichen Vertrag über das eingetragene Recht bezieht. Die Konsequenzen wären allerdings erheblich, würde sich der Gutglaubensschutz nicht auch auf den schuldrechtlichen Vertrag beziehen. Sind die im Grundbuch eingetragenen Personen ...mehr

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Grundstückskauf durch eine ... / 3.2 Die meisten Probleme bei Veräußerung und Belastung sind gelöst

Vertretungsberechtigte Gesellschaft Damit hat der Gesetzgeber jedenfalls die meisten Probleme für den Fall gelöst, dass die BGB-Gesellschaft ein Recht an einem Grundstück oder das Eigentum an einem Grundstück veräußert oder belastet. Der neue § 899a BGB bewirkt, dass das Grundbuch hinsichtlich des konkreten Rechts den guten Glauben daran vermittelt, dass alle Gesellschafter ...mehr

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Grundstückskauf: Kaufgegens... / 3 Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts

Verkauf von GbR-Gesellschaftsanteilen mit Grundbesitz Beim Verkauf eines Anteils eines Gesellschafters an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu deren Gesamthandsvermögen Grundbesitz gehört, handelt es sich um den Kauf eines Mitgliedschaftsrechts an der Gesellschaft. Dies gilt selbst dann, wenn das Gesellschaftsvermögen ausschließlich aus einem Grundstück besteht (Rechts...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.2.1 Anforderungen an den Titel

Vollstreckung möglich Schwierigkeiten kann die Vollstreckung gegen eine GbR bereiten. Allerdings hat der BGH einiges zur Klärung beigetragen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an den Vollstreckungstitel, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung, wenn das Vollstreckungsverfahren gegen eine im Grundbuch eingetragene GbR betrieben wird.[1] Praxis-Beispiel Vollstre...mehr

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Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). Miteigentümer Das Miteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen Ant...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.2.2 Vollstreckungsklausel

Klauselumschreibung Die Rechtmäßigkeit des Anordnungsbeschlusses hingegen bejahte der BGH in obigem Beispielsfall, insbesondere die ausreichende Vollstreckungsklausel. Auf die hierzu erforderliche Klauselumschreibung ist § 727 ZPO analog anzuwenden. Die Klauselumschreibung auf die im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter ist unabhängig vom Tod des eingetragenen Gesellschafte...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.1 Grundbuchfähigkeit

Gesetzliche Neuregelung Die Frage der Grundbuchfähigkeit der GbR ist bereits seit geraumer Zeit gesetzlich verankert durch das ERVGBG.[1] Nach § 47 Abs. 2 GBO sind bei Grundstücksgeschäften einer BGB-Gesellschaft stets auch deren Gesellschafter im Grundbuch einzutragen. Ergänzend dazu erweitert § 899a BGB den Gutglaubensschutz. Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.1 Gemeinsames Eigentum

Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise den Erwerb des Objekts a...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / Zusammenfassung

Überblick Weil Grundbesitz in der Regel den wertvollsten Vermögensbestandteil darstellt, ist er für Gläubiger ein begehrtes Zugriffsobjekt. Im Rahmen einer solchen Immobiliar-Zwangsvollstreckung besteht die Wahl zwischen einem Zwangsversteigerungsverfahren, der Anordnung der Zwangsverwaltung oder der Eintragung einer Zwangshypothek. Von der Vollstreckung werden auch bestimmt...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.3 Teilungsversteigerung

Auseinandersetzung Soll eine Grundbesitzgemeinschaft aufgelöst werden, ist die Teilungsversteigerung anerkannt. Diese Grundsätze hat der BGH [1] nun auch auf die GbR übertragen. Den Antrag kann der einzelne Gesellschafter stellen, ohne zuvor seinen Anspruch auf Versteigerung des Gesellschaftsgrundstücks gegen die übrigen Gesellschafter oder die GbR gerichtlich durchsetzen zu m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.8 Eintragung im Grundbuch

Recht muss genau bezeichnet werden Das einzutragende Recht muss im Grundbuch klar und deutlich gekennzeichnet werden. Um eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB). Der vollständige Inhalt eines Rechts ergibt sich hier nicht ohne We...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Antragstellung

Adressat Das Land Bremen hat die BreMo GbR mit der Bearbeitung dieser Förderung beauftragt. Der Förderantrag ist auf der Webseite der BreMo GbR (www.bremer-modernisieren.de) unter dem Button "Förderung" zu finden. Dieser ist vollständig ausgefüllt an die BreMo GbR, Postfach 10 72 25, 28072 Bremen zu richten. Antragsteller aus Bremerhaven wenden sich an SWB Vertrieb Bremerhaven...mehr

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Zwangshypothek: Voraussetzu... / 4.1 Wirkung und Rang

Wann entsteht die Hypothek? Grundsätzlich entsteht die Zwangssicherungshypothek mit ihrer Eintragung im Grundbuch (§ 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO), und zwar als Buchhypothek (also ohne Erteilung eines Hypothekenbriefs, § 1185 BGB). Welcher Rang? Sie wird an nächstbereiter Stelle eingetragen. Das Rangverhältnis unter mehreren Belastungen bestimmt sich, wenn diese in derselben Abteilun...mehr

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Zum Wegfall des Kleinbeteiligtenprivilegs bei koordinierter Finanzierung durch mehrere Gesellschafter

Zusammenfassung Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.1.2023 erstmals die konkreten Voraussetzungen genannt, nach denen bei einer koordinierten Finanzierung durch mehrere Gesellschafter das Kleinbeteiligtenprivileg des § 39 Abs. 5 InsO entfallen kann. Sachverhalt Drei Gesellschafter, die mit ca. 50 %, ca. 40 % und mit 10 % an einer zwischenzeitlich insolventen Gesellschaft...mehr

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Immobiliar-Zwangsvollstreckung / 3.2.3 Wirksame Zustellung

2 Wege Der BGH musste in der genannten Entscheidung die Sache zurückverweisen, da er die wirksame Zustellung des Anordnungsbeschlusses nicht abschließend prüfen konnte. Diese hätte entweder an alle Gesellschafter erfolgen müssen – was wegen des Erbfalls ausschied – oder aber an einen "geschäftsführenden" Gesellschafter. Der überlebende Gesellschafter war aber nach dem Gesells...mehr

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Zwangshypothek: Voraussetzu... / 2.2.2 Vollstreckungsklausel

Vollstreckbare Ausfertigung Besondere Probleme können sich bezüglich der grundsätzlich erforderlichen Vollstreckungsklausel ergeben, etwa wenn die vollstreckbare Urteilsausfertigungen eine "stark abgeschliffene" Unterschrift der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle aufweist.[1] Stirbt ein eingetragener Gesellschafter einer GbR, so ist die Gesellschaft durch den Tod gemäß § 727 A...mehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.6.2 Grundsteuer

Einschränkung Der Zwangsverwalter hat die laufenden öffentlichen Lasten der Bewirtschaftung nach §§ 156 Abs. 1, 13 Abs. 1 ZVG ohne vorherige Berichtigung aus der Masse auszugleichen.[1] Dazu zählt auch die Grundsteuer – jedoch erst ab Anordnung der Beschlagnahme: Praxis-Beispiel Grundstücksübergang vor Inbesitznahme durch Zwangsverwalter Der Kläger war im März 2009 zum Zwangsve...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 4 Grundbesitz

Erwerb Wollen die Lebenspartner gemeinsam Grundbesitz erwerben, müssen sie entscheiden, ob sie als (beispielsweise hälftige) Miteigentümer eingetragen werden oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen wollen, die dann im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen wird. Der Abschluss eines notariellen Partnerschaftsvertrags – mit fachkundiger Beratung – ist in solchen Fäll...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.3 Abgrenzung zur Gesamthand

Kein besonderer Zweck Merkmal einer solchen Bruchteilsgemeinschaft ist zudem, dass die jeweiligen Mitglieder lediglich als Gruppe von Einzelpersonen ihre gemeinsamen Interessen an dem in Miteigentum stehenden Gegenstand wahrnehmen, jedoch darüber hinaus keinen weitergehenden Zweck verfolgen – wie etwa bei einer Gesellschaft. Damit unterscheidet sie sich von der Gesamthandsgem...mehr

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Zwangshypothek: Voraussetzu... / 2.2.1 Vollstreckungstitel

Gläubigerschaft Der Vollstreckungstitel muss auf den Namen des Gläubigers lauten.[1] Hier sind insbesondere bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft[2] oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Besonderheiten zu beachten. Titel gegen Miterben Die Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels gegen einen Miterben an einem zum Nachlass der Erbengemeinschaft gehörenden Gr...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / Zusammenfassung

Überblick Die Zahl nichtehelicher Partnerschaften ist steigend. Da gesetzliche Regelungen hierfür fehlen, ist ein Partnerschaftsvertrag jedenfalls dann sinnvoll, wenn größere Investitionen getätigt werden. Kommt es zur Trennung, können nach der neuen Rechtsprechung des BGH Ausgleichsansprüche leichter geltend gemacht werden als früher. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.2 Vermietung an Teilhaber

Welches Recht gilt? Überlässt eine Miteigentümergemeinschaft eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Wohnung gegen Zahlung eines Entgelts einem Mitglied zur alleinigen Nutzung, stellt sich die Frage, wie die Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft ausgestaltet sind: Richten sie sich nach Gemeinschaftsrecht oder nach Mietrecht? Praxis-Beispiel Wirksamer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Förderprogramme des Landes Bremen und Bremerhavenmehr

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Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.8 Bekanntgabe

Zustellung und Grundbuchvermerk Der Beschluss ist in jedem Fall an den Schuldner, sicherheitshalber auch an den Gläubiger[1], zuzustellen. Er kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR zugestellt werden.[2] Die Bestellung eines Zustellungsvertreters nach § 6 ZVG, die bei unbekanntem Aufenthalt des Zustellungsempfängers den Fortgang des Verfahrens ermöglicht, ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

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Identitätsfeststellung durc... / 3.1 Einsicht in das Transparenzregister

Ab 1.1.2020 besteht die Pflicht, bei juristischen Personen des Privatrechts (etwa AG, GmbH) oder eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG oder KG, nicht aber GbR), die dem Verpflichteten noch keinen Auftrag vor dem 1.1.2020[1] erteilt haben, einen Transparenzregisterauszug einzuholen.[2] Dabei ist stets auch die Staatsangehörigkeit zu beachten.[3] Hat der Verpflichtete...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die den Energiebedarf durch Wärmedämmung eines Hauses oder einer Wohnung senken. Das geförderte Objekt muss ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen, vor dem 1.1.1995 errichtet worden sein und darf über max. 12 Wohneinheiten verfügen. Gebäude oder auch Gebäudeteile (Aufstockungen oder Anbauten), die nach dem 1.1.1984 fertiggestellt worden sind, werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 7.2.3 Geschützte Rechtsvorgänge

Wie weit geht der Schutz? Geschützt ist nur der rechtsgeschäftliche Erwerb durch Verkehrsgeschäft. Auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs können sich demnach nicht berufen der im Wege der Zwangsvollstreckung vorgehende Gläubiger und der Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe). Letzterem gleichgestellt wird der Erwerber, der im Wege vorweggenommener Erbfolge erwirbt.[1] E...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Auflassung / 1 Notwendigkeit der Auflassung

Wechsel des Rechtsträgers Eine Auflassung ist erforderlich, wenn die Übertragung des Eigentums mit einem Wechsel des Rechtsträgers verbunden ist. Das ist dann der Fall, wenn Veräußerer und Erwerber personenverschieden oder zwar personenidentisch sind, aber unterschiedlichen Gemeinschaftsformen angehören. Praxis-Beispiel Unterschiedliche Gemeinschaftsformen Die Erbengemeinschaf...mehr