Fachbeiträge & Kommentare zu Fristversäumnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist des Widerspruchs, § 574b II.

Rn 5 Es handelt sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter ggü erklärt werden und zugegangen sein (§§ 130, 574b II 1). Die Fristversäumnis ist nur auf Einrede des Vermieters zu berücksichtigen. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristen.

Rn 8 Für die Geltendmachung des Anspruchs besteht eine Ausschlussfrist von 15 Monaten (IV). Dieser Frist unterliegen auch der Anspruch wegen Aufwendungen beruflicher Dienste (BayObLG FPR 03, 177; Frankf FPR 04, 35; LG Münster FamRZ 08, 1659). Die Frist wird ab Entstehen des Anspruchs und nicht erst ab Beendigung des Amtes des Betreuers gerechnet. Sie wird nur gewahrt, wenn d...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / aa) Erstellen des schriftlichen Gutachtens innerhalb der vom Gericht festgesetzten Zeit

Den Sachverständigen trifft zunächst die Prüf- und Mitteilungspflicht nach § 407a Abs. 1 S. 1 ZPO.[19] Da der Richter nach § 411 Abs. 1 ZPO bei der schriftlichen Begutachtung dem Sachverständigen eine Frist setzt, innerhalb derer der Sachverständige das von ihm unterschriebene Gutachten zu erstatten hat, geht es bei dem Sachverständigen um die Überprüfung seiner eigenen frei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Frist.

Rn 25 Die Frist beträgt einen Monat nach positiver Kenntniserlangung (vgl Horst NZM 22, 238) vom Tod des Mieters. Vermutungen oder Gerüchte reichen nicht aus. Es besteht keine Erkundigungspflicht (Sternel ZMR 04, 717). Bei einem verschollenen Mieter kommt es auf die Bestandskraft der Todeserklärung an. Für die Fristberechnung gelten die §§ 187 ff. Fristablauf ggü nicht voll ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht, bei Fristversäumnis die Ausschlagung anzufechten, wurde aus ›Billigkeitsgründen‹ (RGRK/Johannsen § 1956 Rz 1) geschaffen und ist ebenso wie die Anfechtung der erklärten Annahme möglich. Ist jedoch die Frist versäumt, weil die erteilte gerichtliche Genehmigung nicht innerhalb der Frist vorgelegt wurde, scheidet die Anfechtung aus, weil es an einer anzufechtend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Norm enthält eine Ausschlussfrist für Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers ggü seinem Zahlungsdienstleister. Betroffen von der Ausschlussfrist sind Ansprüche des Nutzers wegen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen. Für Ansprüche auf den Ersatz von Folgeschäden kann das Fristversäumnis entschuldbar sein. Die Fristen gelten auch, falls ein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ausschluss (Abs 1).

Rn 1 Die Einreden der §§ 2014, 2015 sind für unbeschränkbar haftende Erben ausgeschlossen, da sie die Haftungsbeschränkung weder vorbereiten noch sichern können. Unerheblich ist, aus welchem Grund (Fristversäumnis nach § 1994 I, Inventaruntreue, § 2005 I, Verzicht auf das Haftungsbeschränkungsrecht, Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 III oder fehlende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 5 Nach II muss der Antrag auf Gewährung einer neuen Frist innerhalb von zwei Wochen vor Fristablauf gestellt werden. Erneute schuldlose Fristversäumnis berechtigt zum wiederholten Antrag auf Fristsetzung; wegen Art 103 GG ist rechtliches Gehör zu gewähren (Grüneberg/Weidlich § 1996 Rz 2). Eine erneute Prüfung der Voraussetzungen der Bestimmung einer Inventarfrist erfolgt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Partielle Geschäftsunfähigkeit.

Rn 6 In Ausnahmefällen kann sich die Geschäftsunfähigkeit nur auf einen gegenständlich beschränkten, abstrakt zu umschreibenden Kreis von Angelegenheiten beziehen (BGH NJW 70, 1680; BayObLG NJW 92, 2100), während Willenserklärungen in anderen Bereichen voll wirksam sind. Angenommen worden ist eine solche partielle Geschäftsunfähigkeit von der Rspr zB bei Querulantenwahn für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (Abs 2).

Rn 4 Einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gg den gesetzlichen Vertreter haben weder der Minderjährige noch der Vertragspartner. Dieser kann den Schwebezustand dadurch beenden, dass er den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert. Die Aufforderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, formlos mögliche, geschäftsähnliche Handlung, die nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es den Nachlassgläubigern, Druck auf den Erben auszuüben, um an Informationen über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu gelangen. Diesem Recht entspricht aber keine im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbare Pflicht. Der Erbe hat, wenn er diese Obliegenheit verletzt, Nachteile in Form einer nicht mehr beschränkbaren Haftun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Fristbestimmung.

Rn 2 Nach 1 wird die Fristbestimmung kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unwirksam, sofern die Frist noch läuft. Fristversäumnis führt zum endgültigen Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts, und zwar auch dann, wenn die Eröffnung der Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wenngleich di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristablauf.

Rn 17 Die Frist berechnet sich nach §§ 187 I, 188, 193 (Sarres ZFE 06, 344). Eine Fristverlängerung oder -verkürzung der gesetzlichen Frist durch das Nachlassgericht ist unzulässig; auch kann § 233 ZPO keine Anwendung finden, weil es sich allein um eine Willenserklärung handelt (Jena FamRZ 16, 661; Zimmer NJ 16, 44). Allerdings kann der Erblasser durch Bestimmung eines besti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unwiderlegliche Vermutung.

Rn 2 Die Vorschrift beinhaltet die unwiderlegbare Vermutung, dass mit der angefochtenen Annahme die Ausschlagung und mit der angefochtenen Ausschlagung die Annahme der Erbschaft erfolgt ist. Ist für die Ausschlagung eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, ist sie auch für die Anfechtung der Annahme einzuholen (BayObLGZ 83, 13f). Entspr gilt für die Anfechtung der...mehr

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Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 326 legt eine Ausschlussfrist für Leistungen an Träger (§ 21) fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Maßnahmen innerhalb des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums nach dem SGB III ist nicht vorgesehen. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten für eine Gesamtabrechnung. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Förderung der Maßnahme auc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Beratungspflicht der zuständigen Stellen (Abs. 2)

Rz. 10 § 12 Abs. 2 verpflichtet die von den Ländern als zuständig bestimmten Stellen, "auch" über Elternzeit zu beraten. Schon der Wortlaut der Vorschrift legt nahe, dass nicht allein über die Elternzeit nach §§ 15 f., sondern erst recht über die Leistungen nach §§ 1-6 BEEG (Elterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus) zu beraten ist. Die Beratungspflicht hinsichtlich d...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.3 Verfahrensfristen

Rz. 8 Für Fristen enthalten Satz 2 und 3 Regelungen. Hierunter fallen nur Verfahrensfristen, wofür systematische Erwägungen sprechen, da Satz 3 ausdrücklich von Verfahrensfristen spricht. Zunächst bestimmt Satz 2, dass der Ablauf der Fristen, die ohne Verschulden (Vorsatz und Fahrlässigkeit) des Sozialhilfeträgers verstrichen sind, nicht gegen ihn wirkt. Diese Regelung hat B...mehr

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Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss die Kündigungserklärung zugehen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Vermutungen, selbst grob fahrlässige Unkenntnis, reichen nicht ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Erklärungsfrist; Folgen der Fristversäumnis

Rz. 6 Das FA hat für die Abgabe der angeforderten Steuererklärung eine bestimmte Frist zu setzen. Diese Frist muss mindestens einen Monat betragen (§ 31 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Frist kann gem. § 109 AO auf Antrag oder von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen des FA verlängert werden, ggf. auch rückwirkend.[1] Eine solche Fristverlängerung wird insbesondere bei umfangreic...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zähler / 4 Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser

Ausstattungen zur Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser müssen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV fernablesbar sein, soweit sie nach dem 1. Dezember 2021 installiert wurden. Für Bestandsimmobilien besteht insoweit nach § 5 Abs. 3 Satz 1 HeizkostenV eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also fernablesbare Zähler installiert sein....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unverschuldete Fristversäumnis.

Rn 5 Abs 1 setzt bei der Fristversäumnis ein fehlendes Verschulden voraus. Dies ist bei unabwendbaren Zufällen (Naturereignis, Unfall) und für jedes Ereignis zu bejahen, das die rechtzeitige Fristwahrung verhindert. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache in der Sphäre des Beteiligten liegt (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 17 Rz 8). Die Versäumung der Frist muss auf den un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verschulden bei Fristversäumnis (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 setzt das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters dem Verschulden eines Beteiligten gleich. Die Vorschrift gilt nicht für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern für die Versäumung aller Fristen. Die Zurechnung des Verschuldens des gewillkürten Vertreters ist in § 11 S 5 geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Fristversäumnis.

Rn 4 Früher erster Termin ist vollwertiger Verhandlungstermin (BGHZ 86, 31). Deshalb kann bei Versäumnis der gesetzten Frist das Vorbringen gem § 296 als verspätet zurückgewiesen werden (iE Geisler AnwBl 06, 524); aber nicht, wenn nach der Sach- und Rechtslage eine Streitbeendigung in diesem Termin von vornherein ausscheidet (BGH NJW-RR 05, 1296), Frist formunwirksam (BGHZ 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entspr der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr berüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Haftungsvoraussetzung bei Aufhebung wegen Fristversäumnis (Alt 2).

Rn 7 Die Schadensersatzhaftung aus § 945 Alt 2 hat zur Voraussetzung, dass die einstweilige Verfügung durch Endurteil aufgehoben worden ist (§ 926 II, § 942 II). Die in § 945 Alt 2 dem Grunde nach ausgesprochene Schadensersatzverpflichtung des Verfügungsklägers knüpft an die Tatbestandswirkung des die einstweilige Verfügung aufhebenden Endurteils an (BGH NJW-RR 92, 998, 1001...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mehrfache Zustellung, falsche Auskünfte, falsche Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 58 Bei doppelter Zustellung, die mit dem (unzutreffenden) Hinweis des Gerichts verbunden ist, die erste Zustellung sei unwirksam, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Anwalt im Vertrauen darauf die Rechtsmittelfrist berechnet und das Rechtsmittel verspätet eingelegt hat (BGH MDR 05, 1184 [BGH 04.05.2005 - I ZB 38/04]; NJW 11, 522); ansonsten muss der Anwalt wissen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen eine Frist, innerhalb derer er das von ihm unterschriebene Gutachten zu übermitteln hat. (2) 1Versäumt ein zur Erstattung des Gutachtens verpflichteter Sachverständiger die Frist, so soll gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. 2Das Ordnungsgeld muss vorher unter Setzung einer Nachfr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Präklusion.

Rn 3 Das Gericht kann bei Fristversäumnis bestimmte Umstände in dem Haushaltsverfahren unberücksichtigt lassen. Damit liegt eine Durchbrechung des Amtsermittlungsgrundsatzes zugunsten der Verfahrensbeschleunigung vor (KG Beschl v 12.2.14 – 17 UF 155/13, openJur 14, 5258). Von der Präklusionswirkung nicht betroffen ist die Amtsermittlungspflicht selbst, die uneingeschränkt be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einwendungsfrist (Abs 5).

Rn 12 Der Gesetzgeber hat die in § 251 I Nr 3 genannte Monatsfrist, innerhalb der der Antragsgegner seine Einwendungen erheben muss, nicht als Ausschlussfrist ausgestaltet (BTDrs 13/7338, 41); dies stellt § 252 V klar: Einwendungen können so lange erhoben werden, wie der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen ist (bis zum 31.12.16 war dessen Verfügung entscheidend, vgl BT...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4; daher auch keine Wiederaufnahme wegen Vorliegens einer sozial-familiären Beziehung nach BVerfG FamRZ 24, 846 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / a) Streitwertbeschwerde

Rz. 11 Die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung erfolgt nach § 68 GKG. Sie ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt oder die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit vom Gericht zugelassen wurde. Die Streitwertbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Rz. 12 Diese Vorschrift geht davon aus, dass die Partei des Rechtsstrei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Entscheidung.

Rn 3 Gg die Entscheidung darf ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht gegeben sein. Damit sind sowohl diejenigen Fälle erfasst, in denen die Entscheidung ihrer Art nach generell nicht anfechtbar ist, als auch solche, in denen im Einzelfall kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf in Betracht kommt (zB mangels Zulassung oder wegen zu geringem Beschwerdewert). Zu den von Beginn an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verschulden.

Rn 30 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn die Partei bzw ihr Vertreter/Bevollmächtigter (§§ 51 II, 85 II; vgl München 13.6.13 – 1 U 4904/09) die Verspätung (Rn 14 f) genügend entschuldigt. Für eine Zurückweisung müssen Verzögerung und fehlende Entschuldigung zusammentreffen (BGH NJW 81, 287; 87, 1949, 1950 [BGH 13.01.1987 - VI ZR 280/85]). Der Begriff des Verschuldens umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Versäumnis einer richterlichen Frist.

Rn 8 Der Vortrag muss verspätet nach Ablauf einer der in Abs 1 aufgezählten, ordnungsgemäß gesetzten (Rn 11) richterlichen Frist erfolgen. § 296 I nennt: § 273 II Nr 1: Frist zur Ergänzung oder Erläuterung klärungsbedürftiger Punkte in vorbereitenden Schriftsätzen § 273 II Nr 5 iVm § 142: Frist zur Vorlage von Urkunden, iVm § 144: Vorlage von Augenscheinsobjekten durch eine Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise § 750 ZPO 9 FamFG Anwendbarkeit § 1 FamFG 1 Entwicklung Einl. FamFG 1 Evaluation Einl. FamFG 9 Familiensachen Einl. famFG Rdn. 5 geregelte Angelegenheiten § 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz § 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einl. FamFG 6 Unanwendbarkeit § 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einl. FamFG 2 Verfahrensvorschriften § 25 EGGVG 4 Familiengericht § 23b GVG 2; § 764 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einfluss der Bedarfsbewertung

Rz. 516 [Autor/Stand] Die Anteilsbewertung ist bereits seit dem 1.1.2007 nicht mehr Sache der Erbschaft-/Schenkungsteuerstellen, sondern von ihnen lediglich zu veranlassen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, Satz 2 BewG).[2] Im Verfahren der sog. Bedarfsbewertung ermittelt das beauftragte Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 BewG) den Steuerwert des Gesell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristversäumung und Wiedereinsetzung.

Rn 6 Wird die (Not-)Frist versäumt, ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen. (§ 341 I 2). Rn 7 Bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung beantragt werden. Bei unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung wird das Fehlen des Verschuldens nunmehr vermutet (§ 233 S 2). Mit der ges Belehrungspflicht in § 232 (vormals in § 338 S 2) ist die Basis der bisherigen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit der notwendigen Streitgenossenschaft, bei der entweder aus prozessualen oder materiell-rechtlichen Gründen abw von § 61 ggü allen Streitgenossen eine inhaltlich übereinstimmende Entscheidung ergehen muss (BGHZ 36, 187, 189 f = NJW 62, 633; WM 17, 1940 Rz 19). Der Zwang zu einer einheitlichen Entscheidung erfordert eine engere Verzahnung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Schweigen/Fristversäumnis

Rz. 31 Gibt der Arbeitnehmer nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess überhaupt keine Erklärung ab, besteht das alte Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fort.[1] Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die Wochenfrist verpasst und die Erklärung erst verspätet abgibt bzw. diese dem alten Arbeitgeber verspätet zugeht. Eine verspätete Erklärung kann n...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schadensersatzleistungen sind als BA zu berücksichtigen, wenn das schädigende Ereignis im Bereich der beruflichen Aufgabenerfüllung lag (s BFH BStBl II 1978, 105). Ein privater Zurechnungszusammenhang darf nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Wie der Empfänger die Schadensersatzleistungen behandelt und inwieweit ihn ein Verschulden...mehr