Fachbeiträge & Kommentare zu Fristversäumnis

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei Globalpauschale

Rz. 340 Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________________________...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei Stundenlohnvereinbarung

Rz. 348 Muster 1.7: Werklohnklage bei Stundenlohnvereinbarung Muster 1.7: Werklohnklage bei Stundenlohnvereinbarung An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Muster: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung

Rz. 19 Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung Muster 9.1: Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums auf kleinen Schadensersatz und/oder Minderung An das Landgericht _________________________ Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft (alterna...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Aufgrund einstweiliger Verfügung eingetragene Vormerkung

Rz. 79 Die aufgrund einer einstweiligen Verfügung eingetragene Vormerkung (§ 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlischt schon dann, wenn die einstweilige Verfügung durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben wird (siehe § 25 GBO Rdn 20 ff.).[192] Für die Löschung der Vormerkung gilt dann § 25 S. 1 GBO (siehe § 25 GBO Rdn 1, 3; zum erneuten Erlass der einstweiligen Verfügung ...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 2.1 Betriebliche Veranlassung

Schadensersatzleistungen sind Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn ihr Rechtsgrund in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt oder die Entstehung des Schadens selbst beruflich/betrieblich veranlasst ist, z. B. bei mangelhaften Warenlieferungen oder Werkleistungen, Fristversäumnis durch Steuerberater usw. Wichtig Schadensersatzleistungen sind...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.1 Fristversäumnis

Für das Verwaltungsverfahren ist für das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zunächst das Tatbestandsmerkmal der Fristversäumnis erforderlich. Dabei muss es sich um eine gesetzliche Frist handeln.[1] Wichtig Unterschied gesetzliche und behördliche Frist Um eine gesetzliche Frist handelt es sich, wenn die Frist gesetzlich normiert ist. Grundsätzlich sind ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Fristversäumnis

Auch in einem sozialgerichtlichen Verfahren gibt es das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Tatbestandsmerkmal ist zunächst erstmal das Versäumnis einer gesetzlichen Verfahrensfrist, mithin u. a. Widerspruchs- oder Rechtsmittelfrist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.5 Unzulässigkeit

In einer Rechtsvorschrift kann allerdings bestimmt sein, dass die Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist.[1] Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine materiell-rechtliche Frist als Ausschlussfrist gesetzlich geregelt wurde, mithin den Anspruch explizit beschränkt oder sich dies durch Auslegung des Sinn und Zweckes der Vorschrift ergibt.[2] Neben dem Anspruch auf Wiederein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen bewirkt eine Fristversäumnis, dass die entsprechende versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden kann. Unter gewissen Voraussetzungen ist in Ausnahmefällen jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. Mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird jemand so gestellt, als ob die Fristversäumnis nicht erfolgt ist, mithin kann unvers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.3 Verschulden

Weitere Voraussetzung ist, dass den Beteiligten kein Verschulden an der Fristversäumnis trifft. Das Verschulden eines Vertreters ist hierbei dem Vertretenen zuzurechnen.[1] Ohne Verschulden handelt, wer die nach den Umständen des Falls von einem gewissenhaft Handelnden zu erwartende Sorgfalt beachtet. Grundsätzlich gilt ein subjektiver Maßstab. Es sind insbesondere der Geiste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 1 Unterschied zu Fristen/Terminen

Ausschlussfristen unterscheiden sich von sonstigen Fristen und Terminen. Rechtsmittelbegründungsfristen lassen beispielsweise eine Verlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu. Das Wesen der Ausschlussfrist besteht hingegen darin, dass eine derartig befristete Befugnis nur innerhalb der Frist ausgeübt werden kann, die der Gesetzgeber von vornherein hierfür eing...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.2 Antrag/Frist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nur auf Antrag gewährt.[1] Der Antrag ist binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses, welches ursächlich für die Fristversäumnis war, zu stellen.[2] Er ist zu begründen und die Tatsachen zur Begründung des Antrages sollen glaubhaft gemacht werden.[3] Die versäumte Rechtshandlung ist innerhalb der Antragsfrist na...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.2 Ende

Das Ende der Frist berechnet sich bei Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 1 BGB nach § 188 Abs. 2 1. Halbsatz BGB Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 2 BGB nach § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB Praxis-Beispiel Wochenfrist Berechnung bei Fristbeginn mit Ereignis[1]:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 7.3 Fortsetzung des Klageverfahrens

Rz. 60 Nach Ergehen des Einstellungsbeschlusses (Rz. 48) kann die Unwirksamkeit der Rücknahme wegen § 128 Abs. 2 FGO nicht mit der Beschwerde geltend gemacht werden, vielmehr hat der Kläger bei dem mit der Sache befassten Gericht – das den Einstellungsbeschluss erlassen hat – unter Bezugnahme auf die Unwirksamkeit der Rücknahme einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu ...mehr

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AGS 12/2023, Keine unrichti... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsbehelfsbelehrung a) VG Köln Die Rechtsbehelfsbelehrung des VG Köln war nicht unrichtig i.S.v. § 21 Abs. 1 GKG. Gem. § 58 Abs. 1 VwGO hat das Gericht seiner Entscheidung eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen, die den in dieser Vorschrift aufgeführten Anforderungen genügen muss. Bereits der Einleitungssatz dieser Vorschrift ("Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Anfechtungsbeschränkung bei Folgebescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Gemäß § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 S. 1 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch die Anfechtung des Folgebescheids[1], angegriffen werden. Diese Regelungen führen indes nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die ausschließlich gegen den Folgebescheid gerichtete K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Wiedereinsetzung in eine versäumte Einspruchsfrist

Steuerberater S wollte gegen einen – nach einer BP geänderten – KSt-Bescheid Einspruch einlegen. Das vorbereitete Einspruchsschreiben ist versehentlich nicht an das FA versandt worden. Als das Versehen drei Monate später auffiel, legte S Einspruch ein und beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund unverschuldeter Fristversäumnis. Das FG hat – wie das FA – keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.1 Rechtzeitige Antragstellung

Rz. 13a Die Härteregelung ist nach dem Wortlaut des Abs. 3 Satz 1 nur anzuwenden, wenn die Zahlung von Beiträgen nach Ablauf der in Abs. 1 und 2 genannten Fristen vom Versicherten beantragt worden ist. Hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Versicherten, das auch dann zum Tragen kommt, wenn es sich bei dem jeweiligen Beitragsschuldner um eine drit...mehr

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zfs 10/2023, Frist zur ärzt... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat keine Ansprüche gegen die Bekl. aus der zwischen den Parteien bestehenden Unfallversicherung wegen einer Invalidität aufgrund einer Borreliose-Infektion. Dabei kann der zwischen den Parteien streitige Umstand, ob der Kl. an Borreliose erkrankt ist und ob dies zu einer Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen geführt hat, dahinstehen. Selbst wenn dies zug...mehr

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zfs 10/2023, Dürfen Krankhe... / 2. Wann benachteiligt eine solche Fristbestimmung die Versicherungsnehmer unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB?

Eine Fristregelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligt einen Versicherungsnehmer allgemein unangemessen im Sinn von § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie mit Grundgedanken der einschlägigen gesetzlichen Regelung unvereinbar ist und/oder wesentliche, sich aus der Natur des Versicherungsvertrages der einschlägigen Art ergebende Rechte und Pflichten so einschränkt, dass ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2. Schuldhaftes Verhalten

Ein Steuerpflichtiger versäumt schuldhaft i.S.v. § 110 AO die Einspruchsfrist, wenn er keinen Vertreter mit der Vornahme fristwahrender Handlungen bestellt und die Berechnung der Einspruchsfrist sowie die Bescheidüberprüfung auf als Hilfspersonen agierende Konzernunternehmen übertragen hat, von denen er nicht über den Ablauf der Einspruchsfrist informiert worden ist, wenn er...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X

Rz. 49 Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X Muster 10.8: Möglichkeiten bei Versäumung der Rechtsbehelfsfrist II – Wiedereinsetzungsantrag nach § 27 SGB X _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Am Ende jedes Bescheides findet sich im Regelfall eine Rechtsbehe...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 50 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit. Das Institut des Wiedereinsetzungsantrags soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit auf der einen Seite und des materiellen Rechts auf der anderen Seite schaffen. Der Wiedereinsetzungsantrag ...mehr

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§ 14 Datenschutzrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 Die Zahl der sog. Betroffenenanfragen nach Art. 15 DSGVO steigen aus Sicht des Autors immer mehr. Hinzu kommt, dass immer mehr "Legal Tech"-Anbieter auf den Markt strömen, die Betroffenen die Stellung automatisierter Anfragen erleichtern. Zum Teil steht die Absicht hinter derlei Anfragen, im Fall verspäteter oder falscher Beauskunftung mit Schadensersatzansprüchen "nac...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 9 Mit dem Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts zum 1.1.2018 ändert sich auch das Recht der Abnahme im Werkvertragsrecht (§ 640 BGB). Die Neuregelung gilt für Bauverträge, die nach den 31.12.2017 abgeschlossen werden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes haben sich die Anforderungen an die fiktive Abnahme im Wege der Fristsetzung erhöht. Der frühere § 640 Abs. 1 S. 3 ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 & Vorbemerkung Da der Rentenbescheid sehr umfangreich ist und die gesamte Rentenberechnung und die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen beinhaltet, ist eine Überprüfung häufig aufwendig. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berechnungsfaktoren wie die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte sind nur ...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Mündliche Verhandlung

Rz. 100 Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Muster 9.15: Mündliche Verhandlung Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________, 1. Ladung In der Anlage überreichen wir die Ladung des Verwaltungsgerichts zum Termin. Sie müssen zu dem Termin nur erscheinen, wenn Sie persönlich geladen worden sind. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie zum Termin erscheinen und diesen gemei...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 61 & Vorbemerkung Nach Durchlaufen des Verwaltungsverfahrens, welches mit dem Widerspruchsbescheid endet, ist die Klage vor dem Sozialgericht zulässig. Das Klageverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Häufigste Klagearten sind die Anfechtungs- und die Verpflichtungsklage, ggf. kombiniert mit einer Leistungsklage. Die Anfechtungsklage ist statthaft gegen Eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

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FF 09/2023, Kindesunterhalt / 6 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 21.6.2023 – XII ZB 418/22 Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegrü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht

Leitsatz 1. Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird. 2. Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Zulässigkeitsprüfung

Rz. 4 Der Beschwerde kann grundsätzlich nur dann abgeholfen werden, wenn sie zulässig ist. Hält das FG die Beschwerde für unzulässig, ist sie dem BFH vorzulegen, der über die Zulässigkeit zu befinden hat. Auch wenn die Beschwerde eindeutig unstatthaft oder sonst klar ersichtlich unzulässig ist, muss sie durch Nichtabhilfebeschluss verbeschieden und dem BFH vorgelegt werden.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Frist

Rz. 4 Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen nach der Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung (Abs. 1). Abweichend hiervon beträgt die Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde einen Monat[1], gegen die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld usw.) eine Woche[2]. Keiner Frist unterliegt die (unselbstständige) Anschlussbeschwerde.[3] Rz. 5 Die Frist beginnt m...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Rechtzeitiges Verlangen der Arbeitszeitverringerung

Rz. 1531 Das Verlangen, die Arbeitszeit herabzusetzen, muss mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Monaten vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung geäußert werden. Es kann wirksam erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit geltend gemacht werden. Sofern die Drei-Monats-Frist nicht gewahrt ist, wird ein Verringerungsverlangen regelmäßig jedenfalls ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter einseitiger Ausschlussfristen

Rz. 828 Einseitige Ausschlussfristen in AGB, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen, sind nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG v. 31.8.2005 – 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324, 326; Krause, RdA 2004, 36, 47; Reinecke, BB 2005, 378, 381; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564). Hier kommt es nicht mehr zu einer ausgewogenen Vertragsgestaltung, denn derartige Klauseln ers...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / b) Formvorschriften

Rz. 26 Der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Er ist beim zuständigen ArbG zu stellen. Hat der Arbeitnehmer z.B. wegen seiner Ortsabwesenheit, die den Zugang der Kündigungserklärung nicht hindert (vgl. oben Rdn 5), die Drei-Wochen-Frist versäumt, be...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Mitteilung der Schwangerschaft bzw. der Entbindung nach erfolgter Kündigung

Rz. 1078 Ist dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft der zu Kündigenden nicht bekannt, kann sich die Arbeitnehmerin den besonderen Kündigungsschutz erhalten, indem sie die Schwangerschaft oder die Entbindung innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist dem Arbeitgeber mitteilt (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und ist nach den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 15.2 Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bzw. § 79 Abs. 2 BPersVG setzt voraus, dass eine ordentliche Kündigung vorliegt, der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat, der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat, der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung verlangt hat. Jede einzelne dieser Voraussetzungen muss vorlieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung der Anspruchsberechtigten erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag. [1] Eine Belehrungspflicht über den Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch sieht das JVEG nicht vor.[2] Zuständig für die Festsetzung und damit Adressat des Entschädigungsantrags ist die Finanzbehörde[3], die den Anspruchsberechtigten herange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 27 Nach der Neufassung des Abs. 2 durch das 2. FGOÄndG[1] läuft die Begründungsfrist unabhängig von der Einlegungsfrist. Der Lauf der Begründungsfrist wird demnach von der Versäumung der Einlegungsfrist nicht beeinflusst. Wurde die Einlegungsfrist versäumt und insoweit Wiedereinsetzung beantragt, ist die Revision, sofern die Begründungsfrist noch läuft, somit gleichwohl ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Fortwirkung der Präklusion nach § 79b Abs. 3 FGO (S. 3)

Rz. 9 Nach § 79b Abs. 1, 2 FGO kann das FG (Vorsitzender oder Berichterstatter) dem Kläger eine Frist zur Angabe von Tatsachen oder zur Bezeichnung von Beweismitteln bzw. zur Vorlage von Urkunden usw. setzen. Als prozessleitende Verfügung i. S. v. § 128 Abs. 2 FGO kann die Fristsetzung nicht mit der Beschwerde angefochten werden.[1] Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann das...mehr