Fachbeiträge & Kommentare zu Fristversäumnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4 Unverschuldete Fristversäumnis (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 98 Nach § 364b Abs. 2 S. 3 AO gilt bei Überschreitung der Frist § 110 AO entsprechend. War also der Einspruchsführer ohne Verschulden verhindert, die gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten, so ist ihm danach – obwohl es sich um eine behördliche und nicht wie in § 110 Abs. 1 Satz 1 AO gefordert um eine gesetzliche Frist handelt – auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Fristverlängerung

Rz. 58 Ob die nach § 364b AO von der Finanzbehörde gesetzte Frist verlängert werden kann, ist umstritten. Teilweise wird dies verneint, weil § 364b Abs. 2 Satz 3 AO bei einer Fristversäumnis ausdrücklich die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO für anwendbar erklärt, die eigentlich nur für gesetzliche Fristen gelten. Hierdurch sei die behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6 Form und Inhalt der Fristsetzung

Rz. 71 Ein Verwaltungsakt kann nach § 119 Abs. 2 Satz 1 AO schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. § 364b AO trifft – anders als etwa §§ 157 Abs. 1 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 2, 196, 205 Abs. 1 oder 366 AO – keine hiervon abweichende Regelung zur Form der Fristsetzung. Die schriftliche oder elektronische Form wird vor diesem Hintergrund als zwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.4 Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori, § 17 Abs. 1 S. 1 GVG)

Rz. 5 Durch nach Eintritt der Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen bzw. nachträglich eintretende Umstände wird die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs zum angerufenen Gericht gem. § 17 Abs. 1 S. 1 GVG grundsätzlich nicht berührt. Durch diesen Grundsatz der sog. perpetuatio fori soll verhindert werden, dass bei jeder Veränderung eines die Zuständigkeit begründend...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.2 Unterlassene oder zu spät vorgenommene Mitteilung (Satz 2)

Rz. 57 Hat der Versicherungspflichtige der zur Meldung verpflichteten Stelle nicht spätestens 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht Angaben über die gewählte Krankenkasse gemacht, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; Satz...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsnatur und Abdingbarkeit der Fristen

Rz. 1 § 45 WEG ersetzt seit dem 1.12.2020 den § 46 Abs. 1 S. 2 und 3 WEG a.F., ohne, dass hiermit inhaltliche Änderungen verbunden worden sind.[1] Rz. 2 Der Sinn und Zweck der Norm besteht darin innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Rechtssicherheit über einen Beschluss zu erhalten, d.h. darüber, ob dessen Gültigkeit in Frage gestellt wird. Die Frist zur Erhebung der Anfechtu...mehr

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FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 15 Die Folge der Versäumung der ihm gesetzten Inventarfrist ist, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkbar haftet mit den sich aus § 2013 Abs. 1 BGB ergebenden Folgen. Auf ein Verschulden des Erben kommt es grundsätzlich nicht an.[49] Unter den Voraussetzungen des § 1996 Abs. 1 BGB – höhere Gewalt oder unverschuldete Unkenntnis der Anordnungsverfügun...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums

Rz. 3 Der Eigenschaftsirrtum gem. § 119 Abs. 2 BGB beruht auf der unrichtigen Beurteilung verkehrswesentlicher Eigenschaften, also bspw. über den Bestand des Nachlasses. Soweit dieser Irrtum kausal für den Fristablauf gewesen ist, kann der Ausschlagungsberechtigte hierauf die Anfechtung stützen. Das Kausalitätskriterium erfordert hier jedoch, dass nur die bewusste Fristversä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Versäumung der Inventarfrist durch den gesetzlichen Vertreter wird durch das Gesetz dem Erben zugerechnet, und zwar so, als hätte er sie selbst versäumt. Durch die Vorschrift soll derjenige Erbe, der unter elterlicher Sorge (meist: Minderjährige), unter Vormundschaft steht oder für den eine Betreuung angeordnet ist, vor einer eventuellen Fristversäumnis seitens sei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Weitere Gründe des Verlustes des Rechts zur Beschränkung der Haftung

Rz. 9 Die Inventaruntreue – als Institut des Verlustes der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung – ist in § 2008 BGB nicht erwähnt. Nach allg. Auffassung gilt für sie jedoch das zur Fristversäumnis Geregelte entsprechend.[20] Jeder Ehegatte kann die vom anderen begangene Inventarverfehlung (Fristversäumnis oder Inventaruntreue) durch ein fristgerechtes und richtiges Inventar ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Bestimmung des Anteils

Rz. 6 Die Bestimmung des Anteils kann der Erblasser dem Beschwerten oder einem Dritten übertragen. Das Bestimmungsrecht kann dabei auch einem Bedachten selbst zustehen.[7] Rz. 7 In entsprechender Anwendung des § 2151 Abs. 2 BGB ist die Bestimmungserklärung vom Beschwerten gegenüber dem Bedachten und von dem Dritten gegenüber dem Beschwerten abzugeben.[8] Die Erklärung muss au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sonstiges

Rz. 4 § 1957 BGB gilt auch für die Anfechtung der Annahme bzw. Ausschlagung der Nacherbschaft, selbst wenn der Nacherbfall noch nicht eingetreten ist (§ 2142 BGB) und für die Anfechtung der Fristversäumnis (§ 1956 BGB).[7] Im Fall der Anfechtung der Ausschlagung durch den Erben kann dieser gegen den ersatzweise berufenen Erben als Erbschaftsbesitzer nach §§ 2018 ff. BGB vorg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ausschluss des unbeschränkt haftenden Erben (Abs. 1)

Rz. 2 Der Erbe, der unbeschränkt haftet, kann sich nicht mehr auf §§ 2014, 2015 BGB berufen. Dabei ist es unerheblich, weshalb der Erbe unbeschränkt haftet. Der Eintritt der unbeschränkten Haftung kann sich ergeben aus der Fristversäumnis nach § 1994 Abs. 1 BGB, der Inventarverfehlung nach § 2005 Abs. 1 BGB, der Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 Abs....mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Verfahren

Rz. 34 Derjenige, der nach dem Willen des Erblassers die Auswahl treffen soll, ist vom Erblasser genau festzulegen. Eine besondere Sachkunde ist nicht erforderlich.[116] Im Testament sollte seitens des Erblassers für den Fall, dass ein Dritter die Erbenbestimmung übernehmen soll, geregelt werden, gegenüber wem, in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine Entscheidung get...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 427 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Anfechtungsklage

Rz. 122 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.27: Anfechtungsklage An das Landgericht Düsseldorf – Kammer für Handelssachen – _________________________ Klage des Aktionärs Ernst Kolb, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Elektro-Apparatewerke AG, Düsseldorf, vertreten durch den Vorstand, die H...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr

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§ 15 Familienrecht / 7. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 209 Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen: Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 110 Im Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hat sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht überzeugen lassen. Es erlässt am Donnerstag, 19.12.2023, die ablehnende Einspruchsentscheidung und verschickt diese wie üblich mit einfachem Brief per Post an M und F. Ein Bevollmächtigter hatte sich für die Eheleute nicht bestellt.[137] Am Montag, 27.1.2024, faxen die Eheleute M und F ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 1. Pflichtverletzung

Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Vergleichsreue des Mandanten, Unkenntnis des materiellen Rechts, Führen aussichtsloser Prozesse und Streit um den Mandatsumfang.[80] Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der folgenden vier Grund...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 402 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es beim Stufenantrag gemäß § 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wird auch der – z...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 407 Beachten! Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren, beim nachehelichen Unterhalt außerhalb des Scheidungsverbunds, eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. Gemäß § 114 Abs. 4 Nr. 1 FamFG gilt kein Anwaltszwang, während im Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 204 Ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden.[321] Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zur Klärung der Unterhaltshöhe ein weiterer Antrag folgen. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung

Rz. 431 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.67: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung und gleichzeitige Berufungseinlegung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ bestelle ich mich zum Verteidige...mehr

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§ 26 Kartellrecht / IV. Muster: Klage auf Belieferung (§ 33 GWB)

Rz. 116 Kann eine Rechtsverletzung nur durch aktives Tun des Verletzers abgestellt werden, so steht dem Betroffenen aus § 33 Abs. 1 GWB ein Beseitigungsanspruch zu. Betroffener ist, wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist;[170] im Bereich der Diskriminierungs- und Behinderungstatbestände sind zu nennen:mehr

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§ 26 Kartellrecht / II. Muster: Klage auf Schadensersatz wegen überhöhten Kartellpreises (§ 33a GWB)

Rz. 113 Der Betroffene hat bei einem Verstoß gegen das GWB, Art. 101 und 102 AEUV oder gegen eine Verfügung der Kartellbehörde einen Anspruch auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung (§ 33 Abs. 1 GWB) und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung auch ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 33a Abs. 1 GWB). Betroffen i.S.d. § 33 GWB ist, wer als Mitbewerber ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wiedereinsetzung bei verspä... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts: Die Revision des Finanzamts blieb erfolglos. Nach der Abgabenordnung (§ 355 AO) muss ein Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Der Versand einer einfachen E-Mail ohne Lesebestätigung beweist nicht, dass die E-Mail tatsächlich beim Finanzamt angekommen ist. Auch wen...mehr

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Rechtsschutz und elektronis... / b) Wegfall des Hindernisses

Die Antragsfrist des § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 FGO betrifft zwei Wochen – im Fall der Begründung einer Revision oder NZB nach § 56 Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 FGO einen Monat – ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, regelmäßig mit dem Zeitpunkt, in dem der Kläger oder sein Berater von der Fristversäumung Kenntnis erlangt und unter Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / aa) Kenntnis des Bevollmächtigten von § 52a Abs. 3 FGO

Ohne Verschulden verhindert ist jedoch ein Beteiligter, wenn sein Fristversäumnis nicht ursächlich dafür gewesen ist, dass die (Klage-)Frist versäumt worden ist. Dies wird aufgrund des allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) angenommen, wenn die Frist bei pflichtgemäßem Verhalten des Gerichts hätte gewahrt werden kö...mehr

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Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 bis 7 AO

Rz. 55 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit § 89 Abs 2 AO wurde eine allgemeine verbindliche Auskunft für das Besteuerungsverfahren (> Rz 56) eingeführt (Gesetz vom 05.09.2006, BGBl 2006 I, 2098 = BStBl 2006 I, 506; Bruschke, DStZ 2007, 267; Dißars/Bürkle, StB 2007 54; Brühl/Süß, DStR 2016, 2617; Dannecker/Werder, BB 2017, 284; grundlegend zB Horst, Die verbindliche Auskunft nach ...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 3.1.2 Fristbeginn

Mit Blick auf eine etwaig auszusprechende außerordentliche Kündigung erlangt das schnelle Handeln des Arbeitgebers enorme Wichtigkeit. Dies ergibt sich daraus, dass eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, in dem die kündigungsberechtigte Person von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis er...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3.2 Antragsfrist

Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats[1] nach Wegfall des Hindernisses bzw. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO (2 Wochen) zu stellen. Die Monatsfrist für die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gewahrt, wenn innerhalb dieser Frist zumindest im Kern die Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verh...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.5 Finanzamt

Die Grundsätze der AO und der FGO über Fristversäumnis und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörden in gleicher Weise wie für Steuerpflichtige.[1] Versäumt also das Finanzamt eine Frist (z. B. die Frist für die Begründung der Revision), dann kann auch ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur unter den Voraussetzungen des § 56 FGO gewährt werden...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.7 Mandatsniederlegung

Eine Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten schließt ein Verschulden des Steuerpflichtigen für eine Fristversäumnis jedenfalls dann nicht aus, wenn dieser rechtzeitig von der Mandatsniederlegung unterrichtet wird. Auch Arbeitsüberlastung ist grundsätzlich kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.[1]mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.7 Kausalität

Schädlich ist ein Mangel aber stets nur dann, wenn er auch ursächlich für die Versäumung der Frist war (Kausalität des Verschuldens für die Fristversäumnis). Auch ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Vertreterverschulden setzt voraus, dass der Mangel der von der Rechtsprechung geforderten Fristenkontrolle für die Versäumung der Frist ursächlich war.[1] Letzteres ist z. B....mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.6.1 Vertreter

Ein mögliches Verschulden eines Vertreters ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.[1] Wirksame Vertretung setzt entweder (gesetzliche) Vertretungsmacht oder (rechtsgeschäftlich erteilte) Vollmacht voraus.[2] Vom Vertreter zu unterscheiden ist der (im Gesetz nicht eigens geregelte) Bote. Während der Vertreter eine eigene Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgibt, überbrin...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Sowohl die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als auch der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde sind als unzulässig zu verwerfen. 1. Die Frist zur Einlegung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde versäumt. Die Frist begann, nachdem der Betroffene nach § 73 Abs. 3 OWiG von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptve...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Organisationsverschulden

Ein Organisationsverschulden liegt vor, wenn z. B. eine wirksame Fristenkontrolle fehlt. Die Büroabläufe müssen so organisiert werden, dass Fristversäumnisse grundsätzlich ausgeschlossen sind; das setzt u. a. voraus, dass der Ausgang eines Schriftstücks, das eine gesetzliche Frist wahren soll, nicht dokumentiert wird, solange die zur Absendung erforderlichen Arbeitsschritte n...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 2 "Kann"-Regelung (Abs. 1)

Sie gilt als Grundregel für die Fälle, in denen die "Muss-Regelung" des § 152 Abs. 2 AO nicht anzuwenden ist. "Kann-Fälle" betreffen demnach zum einen Steuererklärungen, u. a. ESt-Erklärungen, wenn diese zwar verspätet, aber vor dem 1.3. des Zweitfolgejahres abgegeben wurden. Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine gesetzliche oder behördliche Frist für di...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageanbringung beim Finanzamt – Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO

Leitsatz 1. Ein Steuerberater, der eine Klage nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gemäß § 47 Abs. 2 FGO in Papierform bei dem Finanzamt anbringt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, würde sich – selbst wenn § 47 Abs. 2 FGO durch § 52d Satz 2 FGO suspendiert würde, was hier nicht zu entscheiden ist – bis zur Veröffentlichung der ersten Entscheidungen, in denen die Möglichkeit einer Klageerhebung nach § 47 Abs. 2 FGO verneint wird, in einem unverschuldet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Sozialwidrigkeit der Kündigung

Rz. 25 § 4 Satz 1 KSchG zwingt den Arbeitnehmer zur fristgemäßen Erhebung einer Kündigungsschutzklage, wenn er die Kündigung für "sozial ungerechtfertigt" hält. Versäumt der Arbeitnehmer die Klagefrist, ohne dass eine nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG möglich ist oder ein Fall des § 6 Satz 1 KSchG vorliegt (verlängerte Anrufungsfrist), fingiert § 7 KSchG die s...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird,[1] den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr