Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Die Klageerwiderung / 3. Der Verzicht auf die Verteidigungsanzeige und der Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 47 Soweit der Beklagte die mit der Klage geltend gemachte Forderung für begründet erachtet, kommt neben dem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast in Betracht, dass der Beklagte sich gegen die Klage nicht zur Wehr setzt und entweder im frühen ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil[30] ergehen lässt. Neben der Erledigung in der H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2018, Maßgeblichkeit... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen." Zwar ist der maßgebliche Versicherungsfall – Nichterfüllung des Darlehensrückzahlungsanspruchs nach aus gesprochener Darlehenskündigung – nach Versicherungsbeginn eingetreten (Teil B, § 4 Ziff. 1 AVB 2014). Die Kl. hat jedoch keinen Anspruch auf Rechtsschutzgewährung, weil nach Teil B, § 4 Ziff. 2 S. 2–4 AVB 2014 dann,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2018, Maßgeblichkeit... / Sachverhalt

Die Kl. macht Versicherungsschutz aus einer bei der Bekl. gem. Versicherungsschein vom 23.9.2014 geführten Rechtsschutzversicherung geltend. Die Kl. hatte Herrn T. E. mit Vertrag vom 1.3.2011 ein verzinsliches Darlehen i.H.v. 20.000 EUR gewährt und den Darlehensbetrag ausgezahlt. Die vereinbarten, halbjährlich zu zahlenden Zinsen zahlte der Darlehensnehmer von Anfang an nicht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 148 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.9 Amtsenthebung, Amtsentbindung

Rz. 17 Ein Vorstandsmitglied ist nach § 59 Abs. 2, 3 SGB IV von seinem Amt zu entbinden oder seines Amtes zu entheben (§ 35a Abs. 7 Satz 1 SGB IV). Eine Amtsentbindung ist durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind. Eine Amtsenthebung ist erforderlich, wenn ein Vorst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.2 Arbeitsentgelt (Abs. 2)

Rz. 23 Der Begriff des Arbeitsentgelts ist umfassend zu verstehen und umfasst alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, die als Gegenwert für die geleistete Arbeit oder für das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers angesehen werden können. Bei dem ausstehenden Entgelt kann es sich um das volle Entgelt oder – bei teilweiser Erfüllung bzw. A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.2 Informationspflichten des Gerichts bei Räumungsklage (Abs. 2)

Rz. 17 Hintergrund für die Regelung ist § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB , wonach eine (fristlose) Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) unwirksam ist, wenn sich innerhalb von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Sozialhilfeträger bereit erklärt, den ausstehenden Mietzins zu begleichen....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers

Rz. 41 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der schriftlichen Kündigung, aber vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für die Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG, so können die Erben auch die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirkungen des § 7 Hs. 1 KSchG zu verhindern und um die Leistungsklage auf Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 564 S. 2 BGB

Rz. 73 Der Wortlaut des Gesetzes gibt sowohl dem Vermieter als auch dem Erben ein Kündigungsrecht in die Hand. Die Kündigung ist binnen Monatsfrist und schriftlich (§ 568 BGB) zu erklären. Es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wurde.[97] Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mietrecht / III. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 2 BGB

Rz. 63 Den überlebenden Mietern steht nach § 563a Abs. 2 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist gem. § 573d Abs. 1 BGB zu, ohne dass die Kündigung weiter begründet werden muss. Sie muss jedoch der Form – Schriftform – des § 568 BGB genügen. Die Kündigung kann auch bei einem Mietverhältnis ausgesprochen werden, das für eine bestimmte Zeit eing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Arbeitsrecht / 1. Form der Kündigung

Rz. 63 Bringt die Erbengemeinschaft keinen Geschäftsführer in Position und sind die Miterben die "Unternehmensträger", dann sollten sie auf einige Stolpersteine achten, die das Arbeitsrecht im Bereich der Kündigung bereithält. Rz. 64 Entscheidet sich die Erbengemeinschaft Kündigungen auszusprechen, so hat sie diese in der Form des § 623 BGB abzugeben. Kündigungen bedürfen zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.1.1 Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn der Vorschrift

§ 22 Abs. 3 Satz 3 und 4 VBLS lauten: "Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt ferner auch dann vor, wenn ein Beteiligter einen wesentlichen Teil der über ihn Pflichtversicherten auf einen oder mehrere Arbeitgeber übertragen hat, der/die weder an der Anstalt noch an einer Zusatzversorgungseinrichtung, zu der Versicherungen übergeleitet werden, beteiligt ist/sind. Eine Kündigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.4 Umgehung der Wesentlichkeitsgrenze? – Haftungsrisiken für Bürgermeister, Landräte, Geschäftsführer etc.

Die "Übertragung von Arbeitnehmern" auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber ist der einzige Fall im Zusammenhang mit einer Ausgründung/Privatisierung, der in der VBLS konkret geregelt ist und die VBL nach der VBLS ausdrücklich zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligungsverhältnisses berechtigt. Hingegen wird der folgende Fall von § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.1 Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Übersteigt die Anzahl der auf einen nicht bei der VBL beteiligten Arbeitgeber übertragenen Arbeitnehmer 10 % der pflichtversicherten Arbeitnehmer des Beteiligten, so hat die VBL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, § 22 Abs. 3 Satz 3 VBLS. Grundsätzlich ist in diesem Fall vom öffentlichen Arbeitgeber der "Gesamt-Gegenwert" gemäß § 23 Abs. 2 VBLS zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.2.1 Fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten

Rz. 14 Die fiktive Kündigungsfrist beträgt 18 Monate nach Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, wenn die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen ist, typischerweise aufgrund eines bestimmten erreichten Lebensalters oder einer bestimmten Anzahl von Jahren mit Betriebszugehörigkeit. Ein zeitlich unbegrenzter Kündigungsausschluss bezieht sich auf die Volle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen, für die der Arbeitslose zugleich Alg be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 172 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Angeforderter Vorschuss wird nicht gezahlt

Rz. 156 Zahlt der Auftraggeber die Vorschussforderung nicht, so hat der Verstoß gegen diese Zahlungsverpflichtung verschiedene Rechtsfolgen. Der RA ist nicht verpflichtet, ohne eine Vorschusszahlung tätig zu werden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Vorschusszahlung in Raten anzunehmen. Der Vorschuss kann als Ganzes gefordert werden. Der RA kann sich mit der Ratenzahlung e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Der Steuerberatungsvertrag in Abgrenzung zu Diensten höherer Art

Mit Urteil des OLG München vom 13.12.2017 (Az. 15 U 886/17) wurde das Endurteil der Klage einer Steuerberatungsgesellschaft bezüglich der Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Steuerberatungsvertrags durch den Mandanten rechtskräftig entschieden. Vorinstanzlich war das Landgericht München mit der Klage betraut (LG München, Urteil v. 17.2.2017, 4 O 9827/16). Beide Gerichte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen seine allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandanten abzuwerben. Hinweis Wettbewerbsverbot end...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für den/die Arbeitnehmer/in und den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BVerfG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Geschäftsführers bei unzulässigem Hin- und Herzahlen

Zusammenfassung Eine Einlagenrückgewähr durch Hin- und Herzahlen ist anzunehmen, wenn die Einlage oder ein Teil hiervon in einem engen zeitlichen Zusammenhang an den Gesellschafter zurückgezahlt wird. Der zeitliche Zusammenhang der Zahlungen begründet dabei die Vermutung, dass die Umgehung der Sachkapitalaufbringungsregeln abgesprochen war. Hintergrund Der Insolvenzverwalter e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.2 Sorge für die eigene Sicherheit und Gesundheit

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer bereits auf der Grundlage seines (mündlichen oder schriftlichen) Arbeitsvertrags verpflichtet, die Weisungen seines Arbeitgebers und seiner Vorgesetzten zu befolgen. Zusätzlich zu dieser privatrechtlichen Pflicht normiert § 15 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Das Gesetz enthält eine Vorsorgeverpflichtung jed...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlage fü... / 5.3 Sorge für die Sicherheit und Gesundheit Dritter

Das ArbSchG verpflichtet die Arbeitnehmer zu einem sicherheitsgerechten Verhalten auch gegenüber bestimmten Dritten, nämlich denjenigen, die von den Handlungen oder Unterlassungen der Arbeitnehmer bei der Arbeit betroffen sind. "Dritte" im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG können Besucher und Kunden, aber auch Lieferanten und Fremdfirmenangehörige sowie Kollegen und schli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestechlichkeit / 3.2 Arbeitsrechtliche Folgen

Die mildeste Konsequenz der Bestechlichkeit stellt die Abmahnung dar. Im Zusammenhang mit zunehmenden Compliance-Regelungen in den Unternehmen werden Einkäufer meist nur noch in Ausnahmefällen abgemahnt. Im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung ist "Korruption" ein durchweg vertretbarer Grund zur außerordentlichen Kündigung. In vielen Fällen führt die Bestechlichkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.1 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz

Rz. 22 Nach Abs. 4 Satz 1 sind die §§ 5bis 7 BDSG entsprechend anzuwenden. Aus dem Verweis auf § 5 BDSG folgt, dass ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen ist. Nach § 5 Abs. 4 Satz 3 BDSG kann dies eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. Einzelheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Kein Wahlrecht ... / 1 Aus den Gründen

Mit der nach §§ 91a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 ZPO zulässigen sofortigen Beschwerde begehrt die Beklagte, dass ihr die Kosten des Rechtsstreits nicht vollständig auferlegt werden, sondern dass sie gegeneinander aufgehoben werden. Das Rechtsmittel ist teilweise begründet. 1) Nachdem die Parteien den Rechtsstreit im Termin am 2.11.2017 übereinstimmend für erledigt er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vergünstigungen / 5 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei verbotswidriger Annahme einer Vergünstigung

Der Verbotszweck des § 3 Abs. 2 TVöD dient der arbeitsrechtlichen Verhaltenssteuerung[1] und rechtfertigt insofern ein energisches Einschreiten öffentlicher Arbeitgeber.[2] Dabei gilt es hauptsächlich auf den Verstoß des Beschäftigten in einer Weise zu reagieren, die zukünftigen Zuwiderhandlungen entgegenwirkt, um so den Eindruck zu verhindern, die Beschäftigten seien durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung (§ 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 12 Bleckmann, Verfassungsrechtliche Probleme des Verwaltungsvertrages, NVwZ 1990 S. 601. Horn, Zur Wirksamkeit von Anpassungsregelungen in langfristigen Verträgen, NJW 1985 S. 1118. Knispel, Rechtsfragen der Versorgungsverträge nach SGB V, NZS 2006 S. 120. Mannes/Peters-Lange, Anpassungsmöglichkeiten von Vergleichsverträgen mit Versicherten bei wesentlicher Änderung der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Compliance-Kultur und Train... / 3.3 Sanktionen: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Kündigungen durch den Arbeitgeber sind nur bei Vorliegen eines Grundes und – außer bei der verhaltensbedingten Kündigung – nur gegen Abfindung[1] möglich. Das gilt nicht nur während der Laufzeit befristeter oder unbefristeter Arbeitsverträge, sondern auch für die Probezeit.[2] Das bedeutet, Mitarbeiter können während oder zum Ende der Probezeit nicht einfach deshalb entlasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4 Materielle Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung (Satz 1)

2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Satz 2 definiert die "grobe Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu§ 123 Rz. 20), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen stehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 129 Kürzun... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Die Kürzungsmöglichkeit ist gegenüber dem auß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.4 Einschränkung des Ermessens

Rz. 12 Während dem Integrationsamt auch bei Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Ermessen bei der Beurteilung zusteht, gilt dies in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, nur eingeschränkt. In diesen Fällen darf das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 174 Außero... / 2.3 Entscheidungsfrist

Rz. 9 Das Integrationsamt ist nach Abs. 3 verpflichtet, über den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Hier ist dem Integrationsamt kein Ermessen eingeräumt wie in § 171 Abs. 1, soll innerhalb dieser Frist entscheiden. Das zeigen die Folgen, die sich aus Satz 2 ergeben: Wird innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht über d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung (Freudenberg, in: Jung, SGB XII, § 78 Rz. 10; Flint, in: Grube/Wahrendorf/Flint, 5. Aufl. 2014, SGB XII, § 78 Rz. 10; Jaritz/Eicher, in: jurisPK-SGB XII, § 78 Rz. 31; LSG Berlin-Brandenburg, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 130 Außero... / 2.4.2 Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 10 Die Unzumutbarkeit (als unbestimmter Rechtsbegriff) eines Festhaltens an den Vereinbarungen kann nur in Einzelfallbetrachtung bewertet werden. Zusammen mit der Einräumung von Ermessen (Satz 1: "kann") entsprechen diese Einschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VG München, Urteil v. 26.4.1990, M 15 K 90.576, RsDE (1991) Nr. 13 S. 87, 92; Neumann, in: Hauck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 172 Einsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Über einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Integrationsamt grundsätzlich in Ausübung seines Ermessens in Abschätzung der Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen, in den Fällen der ordentlichen Kündigung grundsätzlich, in den Fällen der außerordentlichen Kündigung mit einem bis auf null reduzierten Ermessen, wenn die außerorden...mehr