Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.1 Wichtiger Kündigungsgrund

Rz. 804 Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt (nur dann) vor, wenn es der Gesellschaft unzumutbar ist, das Dienstverhältnis bis zu dessen vertraglich vereinbartem Ablauf mit dem Geschäftsführungsmitglied fortzusetzen. Umstritten ist, ob die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer im Anstellungsvertrag festlegen kann, was als wichtiger Kündigungsgrund gelten soll. Insoweit gilt da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.5 Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 819 Nach § 626 Abs. 2 BGB ist die fristlose Kündigung eines Dienstvertrages nur dann wirksam, wenn sie dem Geschäftsführungsmitglied innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des für die Kündigung zuständigen Organs von den Kündigungsgründen zugeht. "Kenntnis von den Kündigungsgründen" setzt voraus, dass alle Informationen vorliegen, die Ausmaß und Tragweite der Kündigungsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5 Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern

Rz. 801 Aus der "Trennungstheorie"[1] folgt, dass Dienstverträge mit Geschäftsführungsmitgliedern nicht automatisch mit dem Ende der Organstellung enden – es sei denn, der Dienstvertrag sieht ausdrücklich eine derartige Koppelung von Organstellung und Laufzeit des Dienstvertrages vor.[2] Ist dies nicht der Fall, endet der Dienstvertrag unabhängig von der Organstellung (a) mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IX Verbundene Unternehmen –... / 2.3 Beendigung eines Unternehmensvertrages

Rz. 1579 Ein Unternehmensvertrag kann aufgrund der für die AG gesetzlich geregelten und auf die GmbH entsprechend anwendbaren Beendigungstatbestände – der Aufhebung (§ 296 AktG) oder der Kündigung (§ 297 AktG) – oder aus sonstigen Gründen, beispielsweise wegen Zeitablaufs bei befristeten Verträgen oder weil die Vertragsparteien verschmolzen werden, beendet werden. Zwar wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung und Aufs... / 5 Anstellungsvertrag mit einem Geschäftsführungsmitglied

Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen … GmbH vertreten durch ihre Gesellschafterversammlung im Folgenden: "Gesellschaft" und Herrn … im Folgenden: "Geschäftsführer" Präambel Der Geschäftsführer wurde durch Gesellschafterbeschluss vom … zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die dienstvertraglichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer bestimmen si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Gesellschafterversammlun... / 3 Einberufungsverlangen

Einschreiben/Rückschein An die Geschäftsführung der … GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von … EUR an der Gesellschaft beteiligt, d. h. ich halte … % und damit mehr als 10 % des Stammkapitals der Gesellschaft. Daher bin ich gemäß § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Ich forde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.14.4 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung

Rz. 860 Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung durch ein Geschäftsführungsmitglied begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG; ist gem. § 85 Abs. 1 und 2 GmbHG strafbar, wenn es sich um ein Geheimnis, namentlich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis der Gesellschaft handelt, das vom Geschäftsführungsmitglied unbefugt offenbart wurde...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.6 Haftungsrisiko Eingehen übermäßiger Risiken; fehlendes Überwachungssystem (§ 91 Abs. 2 AktG analog)

Rz. 1082 Geht die Geschäftsführung ohne sachlichen Grund übermäßige Risiken ein, macht sie sich wegen eines daraus der Gesellschaft erwachsenden Schadens ersatzpflichtig. Darüber hinaus haften die Geschäftsführungsmitglieder nach § 43 Abs. 2 GmbHG als Gesamtschuldner der GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, wenn sie es pflichtwidrig unterlassen, analog § 91 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.2 Wichtiger Kündigungsgrund für den Geschäftsführer

Rz. 813 Gründe, die eine vorzeitige Amtsniederlegung rechtfertigen, berechtigen Geschäftsführungsmitglieder auch zur fristlosen Kündigung des Dienstvertrages. Das Geschäftsführungsmitglied kann sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jedoch auch auf die Amtsniederlegung beschränken und von der Gesellschaft die Erfüllung des Dienstvertrages verlangen, soweit die hieraus re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.2 Dauer

Rz. 782 Die Laufzeit des Dienstvertrags mit einem Geschäftsführungsmitglied muss nicht der Dauer seiner Bestellung entsprechen.[1] Der Dienstvertrag kann bei einer mitbestimmungsfreien GmbH auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden. Wird ein befristeter Anstellungsvertrag geschlossen, so kann außerdem vereinbart werden, dass eine Verlängerung durch Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.12.5.4 Kündigungserklärung

Rz. 815 Auf der Grundlage des zuvor gefassten Beschlusses muss die Kündigung des Dienstvertrages dem Geschäftsführungsmitglied gegenüber erklärt werden. Hierfür gilt das unter Rn. 753 zur Mitteilung des Abberufungsbeschlusses Gesagte entsprechend. Rz. 816 Wird die Kündigung durch einen vom zuständigen Organ bevollmächtigten Vertreter erklärt, gilt: Das Organ muss vorher die K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung / 2.5.1 Bareinlagen

Rz. 198 Bareinlagen müssen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG mindestens zu einem Viertel des Nennbetrages (vgl. oben Rn. 170) vor Anmeldung eingezahlt werden. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG muss dies mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG, also die Hälfte von 25.000 EUR oder 12.500 EUR sein. Beträgt das Stammkapital 50.000 EUR, sind also mindestens 12....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Kein Verlust des Honoraranspruchs bei nur nachgeschobenen Kündigungsgründen

In Rechtsprechung und Literatur war bislang umstritten, ob der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Kündigung des Mandanten und Wegfall von dessen Interesse an den bisherigen Beratungsleistungen wegen vertragswidrigem Verhalten des Beraters bereits dann entfällt, wenn der Mandant bei Kündigung noch keine Kenntnis von der Pflichtverletzung hatte und somit seine Kündigu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Datenschutzbeauftragte (bet... / 3 Stellung des Datenschutzbeauftragten

Nach DSGVO muss der Datenschutzbeauftragte seine Berichte der höchsten Managementebene vortragen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er weisungsfrei, d. h., allein dem Datenschutzbeauftragten muss überlassen bleiben, ob und wie er tätig wird. Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf der Datenschutzbeauftragte nicht benachteiligt und auch nicht abberufen werden (Art. 37 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.3 Einlageverpflichtung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 126 Ist ein Kommanditist gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH,[1] kann er seine als Bareinlage zu erbringende Stammeinlage bei der Komplementär-GmbH auch dadurch erbringen, dass die KG aus einem Guthaben dieses Kommanditisten die entsprechenden Beträge an die GmbH überweist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts auch für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.3 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

Fast immer erfolgt in der Praxis eine Anfechtung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Mit dieser Regelung gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich von einer unter Druck zustande gekommenen Erklärung wieder lösen zu können, weil der unter dem Druck einer Drohung Handelnde aufgrund der Zwangslage keine Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise selbs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.4 Geschehen zwischen Abschluss des Auflösungsvertrags und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer schließt am 1.2. aufgrund eines Stellenabbaus einen Auflösungsvertrag zum 31.3. Als Abfindung wird ein Betrag von 10.000 EUR brutto vereinbart. Am 10.2. erwischt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und kündigt fristlos. Bekommt der Arbeitnehmer am 31.3. die vereinbarten 10.000 EUR brutto Abfindung? Hier ergibt sich aus dem Sach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.7 Auflösungsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen

In aller Regel verwendet der Arbeitgeber als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bei Unterbreitung eines Auflösungsvertragsangebots vorformulierte Entwürfe. Arbeitnehmer sind Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Damit findet grundsätzlich eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB statt. Allerdings ist die Einigung der Vertragsparteien über die Beendigung (mit Beendigungsdatum) des Arbeitsverh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2019, Kündigung des ... / Leitsatz

1. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat. 2. Vorarbeiten eines Anwalts, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 79 Jeglicher allgemeiner wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche Kündigungen. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anspruch auf Verri... / I. Allgemeines

Rz. 194 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[206] Rz. 195 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / A. Grundlagen

Rz. 1 Entgegen der häufig anzutreffenden Annahme genießen Teilzeitbeschäftigte denselben persönlichen Bestandsschutz ihres Arbeitsverhältnisses wie Vollzeitbeschäftigte. Anwendbar sind sowohl die Vorschriften des BGB zu den Kündigungsfristen als auch die Bestimmungen des KSchG. Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Voraussetzungen für eine Kündigung. Es gibt auch für Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Rechtsschutz bei Kündigungen

Rz. 93 Will ein Arbeitnehmer, der unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Sozialwidrigkeit einer Kündigung geltend machen, so muss er gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Rz. 94 Der gesetzlich vorgesehene Klageantrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nebentätigkeiten / 4. Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Rz. 36 Verletzt der Arbeitnehmer seine Anzeigepflicht und führt folglich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers aus, so ist dies ungeachtet der Frage, ob die Nebentätigkeit hätte genehmigt werden müssen, eine Arbeitsvertragsverletzung. Diese rechtfertigt in jedem Fall eine Abmahnung des Arbeitnehmers. Im Wiederholungsfall ist eine verhaltensbedingte ordentlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Person des Kündigenden

Rz. 2 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Zulassung von Kündigungen in besonderen Fällen

Rz. 97 In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle für zulässig erklärt werden, obwohl grundsätzlich ein Kündigungsschutz nach § 18 BEEG besteht, § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 BEEG. Rz. 98 Ob ein besonderer Fall vorliegt, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Anforderungen an Massen... / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 30 Fristlose Kündigungen fallen gemäß § 17 Abs. 4 S. 2 KSchG nicht unter den Entlassungsbegriff. Die Regelung knüpft an § 17 Abs. 4 S. 1 KSchG an, nach der das Recht zur fristlosen Kündigungen auch im Massenentlassungskontext unberührt bleiben soll, und erfasst außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Sofern der Arbeitgeber Grund für den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / kk) Sonderfall: betriebsbedingte außerordentliche Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 91 Eine Betriebseinstellung, eine Betriebseinschränkung oder die Insolvenzeröffnung oder die drohende Insolvenz sind keine Gründe, die eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen können.[162] Jedoch ist nach der Rechtsprechung des BAG in eng begrenzten Fällen eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers möglich, der aufgrund eine...mehr