Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 18 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 596 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[592] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Übernahme von Schulden und Grundpfandrechten

Rz. 122 Hier sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:[378] Rz. 123 (1) Übernimmt der Erwerber im Zusammenhang mit der Zuwendung Verbindlichkeiten des Veräußerers im Wege der befreienden Schuldübernahme (§§ 414 f. BGB), so handelt es sich in Höhe der Schuld um eine Gegenleistung, die den Schenkungsteil der Zuwendung mindert und damit auch den Ergänzungsanspruch ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Festsetzungs- und Feststellungsverfahren

Rz. 30 [Autor/Stand] Durch § 184 AO wird das Verfahren zur Veranlagung des Grundsteuermessbetrags geregelt. § 184 AO hat folgenden Wortlaut: § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen (1) [1]Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. [2]Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird auch über die persönliche und...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 EL 157 – ET: 04/2022 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Nachholung der Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 79 [Autor/Stand] Für den Fall, dass bei einer Hauptveranlagung die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ein Grundstück unterblieben ist, obwohl das Grundstück im Hauptveranlagungszeitpunkt bereits existiert hat, kann die Hauptveranlagung noch nachgeholt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Festsetzungsfrist für die Hauptveranlagung bereits abgelaufen ist. Rz. 80...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Auskunft über den fiktiven Nachlass

Rz. 19 Neben dem Anspruch auf Auskunft über die im Erbfall tatsächlich im Nachlass vorhandenen Aktiva und Passiva steht dem pflichtteilsberechtigten Nichterben darüber hinaus auch ein Anspruch auf Auskunft bezüglich aller seitens des Erblassers erfolgten anrechnungs- und ausgleichungspflichtigen Zuwendungen i.S.d. §§ 2315, 2316, 2052, 2055 BGB sowie wegen pflichtteilsergänzu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Aufnahme des Haftungsvorbehalts in das Urteil

Rz. 339 Damit der Erbe sein Eigenvermögen auch nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede vor dem Zugriff des Gläubigers nach einer eventuellen Verurteilung zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs schützen kann, muss er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lassen. Die Aufnahme des Haftungsvorbehalts nach § 780 ZPO nur in die Urteilsgründ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 98 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Vorbehalt von Rückerwerbsrechten

Rz. 205 Ob die Vereinbarung von freien oder sogar nur von enumerativen Rückerwerbsrechten (Widerrufsvorbehalten) dem Beginn der Ausschlussfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB entgegensteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.[384] In einer Entscheidung vom 11.4.2008[385] verneinte das OLG Düsseldorf den Beginn der Ausschlussfrist allein wegen der Vereinbarung von Rückübertragu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen (§ 203 BGB)

Rz. 318 Gerade die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen erstreckt sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum hinweg. Da dem Pflichtteilsanspruch als reinem Geldanspruch die Bewertung des Nachlasses zugrunde liegt und diese i.d.R. streitig ist, wird seitens der Parteien oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg über die erstellten Gutachten verhandelt. Nach § 20...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / IV. Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 124 Um eine Vergleichbarkeit mit anderen, einem möglichen Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternativen zu erreichen, müssen die finanziellen Überschüsse des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.[216] Hierfür ist der Kapitalisierungszinssatz [217] eine der entscheidenden Stellschrauben.[218] Umso umstrittener ist seine Bestimmung im Einzelfall.[2...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird gemäß § 9 Abs. 1 GrStG nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, d.h. für die Höhe und die Festsetzung der Grundsteuer wird allein auf die Verhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres abgestellt (Stichtagsprinzip)[2]. Änderungen während eines Kalenderjahrs können sich damit erst für die Grundsteuer des folgenden...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / IV. Annahme des Vermächtnisses (§ 2307 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 21 Die Annahme kann erst nach Eintritt des Erbfalls erklärt werden. Eine besondere Form ist auch hierfür nicht erforderlich,[40] weshalb sie auch konkludent erfolgen kann.[41] Wird vom Pflichtteilsberechtigten das Vermächtnis eingefordert oder aber stillschweigend entgegengenommen, so kann hierin eine schlüssige Annahme liegen.[42] Dies gilt aber nicht, wenn der Testamen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Verspätete Abgabe der Voranmeldungen

Tz. 20 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Umsatzsteuervoranmeldungen, die nicht bis zum Ablauf des 10. Tages des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes abgegeben werden, gehen bei den zuständigen Finanzbehörden verspätet ein, falls von Seiten der Finanzbehörde keine Dauerfristverlängerung (d. h. die Frist zur Abgabe wurde nicht um einen Monat verlängert) gewährt wurde. Tz. 21 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Luf Vermögen (§ 33 BewG)

Rn. 36 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Ausgangswertes ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs 2, 3 EStG. Die Ausgangswerte sind je nach Vermögensnutzung verschieden. Maßgebend ist die Zuordnung zu den Nutzungen und WG nach den Vorschriften des BewG am 01.07.1970, mit Ausnahme der Hof- und Gebäudeflächen sowie der Hausgärten. Wich die vom StPfl für den 01.07.1970 b...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 25 Zivilrechtlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall, § 2317 BGB. Anderes gilt hingegen für das Erbschaftsteuerrecht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den geltend gemachten Pflichtteil erst in dem Moment, in dem der Pflichtteilsanspruch vom Berechtigten geltend gemacht wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG. Entscheidend für d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 221 Die Geltendmachung des Pflichtteilsrechts erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Klage ist gegen sämtliche testamentarisch Begünstigten – sofern die zu ihren Gunsten getroffenen Verfügungen der Herabsetzung unterliegen – zu richten. Ggf. ist anschließend durch Restitutionsklage die Herausgabe des Nachlasses, der Gegenstand der herabgesetzten Verfügungen war, an die Er...mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / V. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Bamberg befasst sich mit einer verfahrensrechtlichen und erstattungsrechtlichen Problematik, die in der Praxis nicht allzu häufig vorkommt. Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass sowohl bei den Gerichten als auch in der Anwaltschaft Unsicherheit herrscht, wie bei einer Kostenentscheidung gegen einen Zeugen – dasselbe gilt übrigens auch für eine Entscheidung gegen einen ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Begriff des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 21 Zivilrechtlich ist zwischen dem Pflichtteilsrecht und dem erst mit dem Ableben des Erblassers entstehenden Pflichtteilsanspruch zu unterscheiden. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG meint ausschließlich den Pflichtteilsanspruch, also nicht das abstrakte Pflichtteilsrecht als Anwartschaft, bei Ableben des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch zu erlangen. Einerseits wird de...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Verjährungsbeginn

Rz. 297 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch und der Pflichtteilsergänzungsanspruch (nach § 2325 BGB) verjähren innerhalb von drei Jahren. Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fa...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Klauseln, die der Bekl. in § 3a der ARB 2019 des beklagten VR verwendet. Sie lauten auszugsweise: “§ 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Schiedsgutachterverfahren (2) Mit der Mitteilung über die Rechtsschutzablehnung ist der VN darauf hinzuweisen, dass er, soweit er der Auff...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 4 Zulassung zur Prüfung

Nach § 43 Abs. 1 BBiG ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nr. 7 über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / bb) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 29 Im Anwendungsbereich der einfachen Nachfolgeklausel rücken sämtliche Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung nach.[93] Sind mehrere Erben vorhanden, erlangt jeder von ihnen eine eigene vollwertige Gesellschafterstellung (anteilig entsprechend der Erbquoten), hinsichtlich der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte sind sie aber zur Bestimm...mehr

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AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Grundbesitz, der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] Zentrales Tatbestandsmerkmal der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 1 GrStG ist der dem Gottesdienst bestimmter Religionsgemeinschaften gewidmete Grundbesitz. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass für eine Steuerbefreiung sowohl eine subjektive Voraussetzung (Anforderung an den Rechtsträger) sowie eine objektive Voraussetzung (Anf...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindungsvereinbarung

Rz. 109 Eine mögliche steuerorientierte Vorgehensweise besteht in der Ausschlagung der Erbschaft durch den länger lebenden Ehegatten gegen Einräumung einer Abfindung.[165] Auf diese Art und Weise geht im Beispiel (siehe Rdn 104) der Nachlass auf die beiden Kinder K 1 und K 2 als Ersatz- und Schlusserben über. In der Abfindungsvereinbarung können wiederum wesentliche Bestandt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Leitsatz 1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht. Normenkette § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 3.2 Zum möglichen Anspruch auf Zuschussgewährung

Es wird stets auch von außen erwartet, dass mit genauen Zielformulierungen dargelegt werden kann, was der Verein mit seinem Projekt oder Vorhaben erreichen will und ob die Förderung dann tatsächlich auch den gemeinnützigen Zwecken nach dem Gemeinnützigkeitsstatus und den Zielen dient. Es gibt auch kaum richtig aktuelle Übersichten für Fördergelder/Zuschüsse. Auch unabhängig d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinszuschüsse – worauf i... / 2.1 Zum unechten Zuschuss und seinen Folgen

Vorsicht aber, wenn der (dann meist unechte) Zuschuss im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbucht werden muss, da dies bei der späteren Einkommensermittlung berücksichtigt werden muss. Es gilt die bekannte Freigrenze von 45.000 Euro pro Jahr im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine – hier sind die entsprechenden Zuschüsse zu berücksichtigen. Diese Folg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters

Leitsatz Sowohl bei der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG als auch bei der Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Anspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten worden ist. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, wonach die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Fall der Bewerbung mit der Ablehnung beginnt, ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Frist nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Bewer...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Rn. 50 Stand: EL 43 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Statutarische Fristenregelung

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Frist des § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG kann durch die Satzung nicht verlängert werden (vgl. Abs. 2 Satz 2). Eine anderslautende Bestimmung ist nichtig, zumal die Endtermine im öffentlichen Interesse festgelegt worden sind (vgl. zur Nichtigkeit von Feststellungsbeschlüssen HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 65ff.). Ebenso ist eine statutarische Regelung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 42 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 GmbHG trifft Anordnungen über die Beschlussfassung der Gesellschafter nach § 46 Nr. 1 GmbHG. Satz 1 regelt die Frist, in der die Feststellung des JA und die Entscheidung über die Ergebnisverwendung zu erfolgen haben. Diese Frist ist nach Satz 2 nicht verlängerbar. Nach Satz 3 ist die Feststellung des JA an die für seine Aufstellu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalrücklage aus vereinfachter Kapitalherabsetzung (§§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG)

Rn. 21a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Außerhalb der Regelung des § 272 Abs. 2 sehen die §§ 58b Abs. 2, 58c GmbHG die Möglichkeit der Bildung einer Kap.-Rücklage vor. Diese ist auf den Bereich der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und somit auf den Ausgleich eingetretener oder drohender Verluste beschränkt. Werden von der Gesellschafterversammlung andere Zwecke beschlossen, so find...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung (Nr. 1)

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der JA besteht gemäß der §§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9). Der Lagebericht gehört per definitionem nicht zum JA. Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich ist der JA (und in seiner Folge der Lagebericht) erst dann, wenn er durch das hierfür zuständige Organ ("die Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtzeitigkeit der Aufstellung

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt § 264 Abs. 1 Satz 3 entsprechend, welcher für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz eine Frist von drei Monaten (für eine kleine GmbH entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 4 sechs Monate) festlegt. Eine Möglichkeit zur Fristverlängerung in Ausnahmefällen besteht nicht (vgl. Scholz-GmbHG (2020), § 71, Rn. 13).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen

Rn. 79 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Anwesenheit des AP kann nach § 42a Abs. 3 GmbHG der einzelne Gesellschafter verlangen, ohne dass es eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf. Verlangt ein Gesellschafter die Teilnahme des AP, ist dieser zum Erscheinen verpflichtet. Das Teilnahmeverlangen des Abs. 3 ist eine einseitige, empfangsbedürftige Wille...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschafterbeschluss

Rn. 48 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bilanzfeststellung und Ergebnisverwendung (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 43ff., 47) erfolgen nach § 46 Nr. 1 GmbHG i. d. R. durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Sowohl die Beschlusskompetenz der Gesellschafter als auch die Förmlichkeit des Verfahrens können indessen durch Gesellschaftsvertrag abweichend geregelt werden (vgl. § 45 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Jährliche Rechnungslegung

Rn. 27 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die jährliche RL (vgl. zum Stichtag HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 13) gelten die allg. Vorschriften (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 6ff.). Es sind mithin jährlich ein JA (Bilanz, GuV, Anhang) und ein Lagebericht aufzustellen. Für die Gliederung und Bewertung gelten die gleichen Grundsätze wie für die Eröffnungsbilanz (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 16...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anforderungen des § 239 Abs. 2

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das verwendete Buchführungssystem muss gewährleisten, dass alle buchführungspflichtigen Vorgänge den formalen Anforderungen der Abs. 1–3 entsprechend aufgezeichnet werden, unabhängig von den dabei verwendeten Organisationsformen und der eingesetzten Organisationsmittel der Buchführung (z. B. konventionelle, papierbasierte Buchführung, mittels ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Übersicht

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach § 46 Nr. 1 GmbHG obliegt es den Gesellschaftern, die "Feststellung der Jahresabschlusses" (vgl. § 264 Abs. 1) wie auch die "Verwendung des Ergebnisses" (vgl. § 29 GmbHG) zu beschließen. Der Gesellschaftsvertrag kann eine abweichende Kompetenzregelung vorsehen (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG). Die Ausübung dieser Befugnisse sichert und gestaltet d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtzeitigkeit der Vorlage

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Abschlussunterlagen (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9ff.) sind unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzulegen. "Unverzüglich" i. S. d. Gesetzes heißt nicht sofort, sondern bedeutet, dass die Urkunden nach deren Erstellung bzw. deren Zugang bei den Geschäftsführern i. R.e. ordnungsgemäßen Geschäftsgan...mehr