Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlegendes zum Fristverlängerungsantrag

Besteht eine unter I. skizzierte Abgabeverpflichtung und kann die unter II. normierte Abgabefrist nicht eingehalten werden, so wird sich sowohl in Nichtberatenen- als auch in Beratenenfällen regelmäßig ein Antrag auf Fristverlängerung aufdrängen. Formlose Antragstellung möglich: Ein Fristverlängerungsantrag kann mangels entsprechender Formvorschriften grds. formlos gestellt w...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / b) Unverschuldete Verhinderung in Beratenenfällen als Anknüpfungspunkt

Gesetzgeberischer Wille: Damit überhaupt eine Ermessensentscheidung des FA eröffnet ist, muss eine unverschuldete Verhinderung vorliegen. Hierzu werden nach h.M. die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur unverschuldeten Verhinderung bei der Wiedereinsetzung nach den §§ 110 AO, 56 FGO auch in Bezug auf § 109 Abs. 2 AO herangezogen (vgl. zum gesetzgeberischen Will...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Vorbemerkungen

Umfangreiche Kasuistik: Bei der Prüfung der unverschuldeten Verhinderung hinsichtlich Wiedereinsetzungsgründen i.S.d. §§ 110 AO, 56 FGO hat sich eine umfangreiche Kasuistik durch die höchstrichterliche Rechtsprechung herausgebildet, die auch im Rahmen von § 109 Abs. 2 AO heranzuziehen ist. Im Folgenden sollen daher in Bezug auf Beratenenfälle ausgewählte Rechtsprechungsbeisp...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Arbeitsüberlastung

Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haftungsrechtlich besonde...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / c) Sammelanträge/Floskelhafte Anträge

Häufig werden in der Praxis Sammelanträge für Fristverlängerungen bezüglich jeden Mandats bzw. floskelhafte Anträge, die sich in jedem Jahr wortlautgenau wiederholen, gestellt. Weder Sammelanträge noch floskelhafte Anträge können eine Fristverlängerung begründen und sind daher abzulehnen. Sammelanträge sind bereits deshalb abzulehnen, da bei der Prüfung der unverschuldeten Ve...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Einspruch

Statthaftigkeit: Gegen die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags ist die Einlegung eines Einspruchs statthaft. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass angesichts der unter IV. skizzierten Kasuistik zur unverschuldeten Verhinderung sorgfältig zu prüfen ist, ob das Betreiben eines Einspruchsverfahrens hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Beraterhinweis Lehnt das FA die Gewähr...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz

Keine AdV: Bei der Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags handelt es sich um einen nicht aussetzungsfähigen Verwaltungsakt, da dieser sich in der bloßen Negation (in Gestaltung der Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsakt) erschöpft (vgl. zur Nichtaussetzbarkeit bloßer Negationsverwaltungsakte auch BFH v. 15.3.1995 – I B 121/94; BFH v. 31.7.2002 – VII B ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 6. Fortsetzungsfeststellungsklage

Vor Klageerhebung: Wird ein Fristverlängerungsantrag rechtswidrig vom FA abgelehnt, indem es etwa die unverschuldete Verhinderung unzutreffend verneint und wäre ein Einspruch (bzw. im weiteren Verlauf ggf. eine Verpflichtungsklage) wegen zwischenzeitlicher Einreichung der Erklärung unzulässig, so besteht die Möglichkeit eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben (§ ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Weitere verfahrensrechtliche Implikationen

Festsetzungsfrist: Verfahrensrechtlich hat die Verletzung der Abgabepflicht noch weitere Folgen, denn durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe verzögert sich der Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, sog. Anlaufhemmung), so dass mittelbar durch den späteren Beginn der Festsetzungsfrist auch das Ende der – im Regelfall vierjährigen – Festsetzungsfrist hinau...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Folgen der Nichtabgabe

Wird eine Steuererklärung trotz bestehender gesetzlicher Abgabeverpflichtung nicht eingereicht, so können die Rechtsfolgen vielfältig sein. Erinnerung: In der Praxis wird das FA die Abgabe zunächst regelmäßig anmahnen und an die Abgabe erinnern. Dies geschieht häufig durch interne, IT-gestützte Vergleiche zwischen dem Soll- und Ist-Bestand der Steuererklärungen sowie maschine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG)

Rz. 53 § 16 Abs. 5a UStG beinhaltet ein Verfahren für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch bestimmte Personen, die keine Unternehmer sind, ein (sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung). Betroffen sind im Ergebnis nur Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerb...mehr

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Schneller-Bauen-Gesetz für Berlin soll ab Dezember gelten

In Berlin fehlen Wohnungen. Das soll sich ändern. Der Senat hat den Entwurf für das Schneller-Bauen-Gesetz beschlossen und ans Abgeordnetenhaus zur abschließenden Beratung weitergeleitet. Im Dezember 2024 soll das Gesetz in Kraft treten. Der Wohnungsbau in Berlin ist gebremst. Der Senat will gegensteuern und hat dazu am 20.8.2024 den Entwurf für das sog. Schneller-Bauen-Geset...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Festsetzung der USt für das Kalenderjahr

Rz. 74 Der Unternehmer hat die Steuer für das Kj. in seiner USt-Jahreserklärung selbst zu berechnen.[1] Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstberechnung der USt ist die USt-Jahreserklärung – wie auch die Voranmeldung – eine Steueranmeldung i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 2 AO. Rz. 75 Nach § 168 AO steht die USt-Jahreserklärung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimm...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.7 Fristverlängerung und Übermittlung weiterer Sozialdaten (Abs. 2)

Rz. 26 Nach § 75 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 muss die Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch den Fristablauf der Verarbeitung der übermittelten Sozialdaten enthalten (Rz. 36). Mit dem zum 25.5.2018 neu eingeführten Abs. 2 wird den Forschern bzw. Forschungseinrichtungen, denen Sozialdaten für ein bestimmtes Vorhaben nach Abs. 1 Satz 1 übermittelt wurden (Rz. 8), eine verlängerte Verwe...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.6 Erforderliches Mahnverfahren (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Zur Übermittlung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist eine Stelle nach § 35 SGB I nur befugt, wenn die betroffene Person ihrer Auskunftspflicht auch nach Hinweis auf § 74 innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vollständig nachkommt. Der auskunftspflichtigen Person muss zum einen Gelegenheit und genügend Zeit gegeben werden, die benötigten Daten selbst zur Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.4 Verwendung der übermittelten Sozialdaten für weitere Forschungsvorhaben (Abs. 4a)

Rz. 39 Zum 25.5.2018 erhielt § 75 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 mit Abs. 4a eine weitere ergänzende Möglichkeit – neben der nach Abs. 2 neu geschaffenen Möglichkeit der Beantragung von Folgeforschungsfragen (Rz. 26 bis 28) –, die Verwendung der für dieses Vorhaben übermittelten Sozialdaten auch für...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.9 Behördlicher Genehmigungsvorbehalt (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 Satz 1 fordert vor einer Datenübermittlung nach Abs. 1 und der weiteren Verarbeitung und Übermittlung nach Abs. 2 die vorherige Genehmigung durch "die für den Bereich, aus dem die Daten herkommen", zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde. Ist die fachlich zuständige Bundes- oder Landesbehörde nicht zugleich auch zuständig für die Forschung, so ist gemäß de...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 21.6.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11287-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen BEL-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über ...mehr

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Entgelttransparenz / 2.4 Form und Adressat des Auskunftsverlangens

Der Auskunftsanspruch muss gemäß § 10 Abs. 2 EntgTranspG lediglich in Textform i. S. d. § 126b BGB geltend gemacht werden. Daher ist eine E-Mail ausreichend. Um missbräuchliche Auskunftsverlangen zu verhindern, verlangt das Gesetz die Angabe einer nach Ansicht des Arbeitnehmers vergleichbaren Tätigkeit, auf die sich die verlangte Auskunft über das Entgelt beziehen soll. Laut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 3.2 Fristen

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG sind verschiedene Ausschlussfristen zu beachten. 3.2.1 Ausschlussfrist für Entschädigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 4 AGG Dem Interesse des Arbeitgebers trägt die aus der früheren Rechtslage übernommene Ausschlussfrist in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG Rechnung[1], die den von einer Benachteiligung betroffenen Beschäftigten zu ...mehr

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AGG / 3.2.1 Ausschlussfrist für Entschädigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 4 AGG

Dem Interesse des Arbeitgebers trägt die aus der früheren Rechtslage übernommene Ausschlussfrist in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG Rechnung[1], die den von einer Benachteiligung betroffenen Beschäftigten zu einer raschen Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche anhält. Ein Anspruch nach § 15 AGG muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
AGG / 3.2.2 Klage wegen Benachteiligung gem. § 61b Abs. 1 ArbGG

Die für die schriftliche Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber gesetzte Frist (2 Monate) in § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG wird im Sinne einer 2-stufigen Ausschlussfrist durch die Ausschlussfrist in § 61b Abs. 1 ArbGG (3 Monate nach schriftlicher Geltendmachung) ergänzt, wenn der Benachteiligte Ansprüche gerichtlich geltend machen will, beschränkt sich inhaltlich jedoch auf Anspr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung zugun... / 3 Das Problem

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung ausführlich mit dem Begriff der Familie im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung auseinandergesetzt. Eigenbedarf kann danach nur zugunsten solcher Familienangehöriger geltend gemacht werden, denen aus persönlichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zustehe. Erwerb der Mietwohnung durch GbR In dem vom B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.10 Lösung des inneren Zusammenhangs

Rz. 144 Für Wege vom oder zum Ort der Tätigkeit hat die Rechtsprechung im Interesse einer gleichmäßigen und rechtssicheren Handhabung eine feste zeitliche Grenze von 2 Stunden festgelegt, bis zu der eine Unterbrechung für den Versicherungsschutz auf dem restlichen Weg unschädlich ist. Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg i. d. R. nicht mehr nur unterbroch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 6 Eigenkapital als ausschlaggebende Größe

Das Eigenkapital des Unternehmens ist für viele Finanzkennziffern eine ausschlaggebende Größe. Um zumindest einen gewissen Einfluss auf die Kennzahlen zu haben, muss bereits im Laufe des Jahres eine Planung der Entwicklung des Eigenkapitals erfolgen. In der Regel müssen Veränderungen am Kapital durch Gesellschafterversammlungen beschlossen werden. Diese haben einem Reglement...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.6 Ernennung von Bundesbeamten

Rz. 35 Abs. 7 greift den praktisch gewordenen Fall auf, dass ein Bundesbeamter Mitglied des Vorstands wird. Die Regelung ordnet für die Dauer des öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses das Ruhen der Rechte und Pflichte aus dem Beamtenverhältnis an. Die Rechte und Pflichten leben wieder auf, wenn das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis beendet ist (vgl. aber Abs. 8) oder d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 2.4 Mieter versorgt sich selbst

Der Vermieter muss auch einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, wenn sich ein Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgt. Beispiele dafür sind: Gasetagenheizung, Kohleöfen, Heizöl zum Beispiel in einem vermieteten Einfamilienhaus, Direct oder Full Contracting, bei dem die Wärmelieferung aufgrund eines Wärmelieferungsvertrages zwischen dem Contractor und dem Mie...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 2.1 Benennung und Ernennung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Verwaltungsrat hat das Recht, aber nicht die Pflicht, der Bundesregierung Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden übrigen Vorstandsmitglieder zu unterbreiten. Das BMAS ist nur insoweit beteiligt, als es Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsrat einnimmt, insoweit hat die Bundesregierung für 3 Mitglieder d...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.6 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 59 Abs. 4 ermächtigt das BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihr Anordnungsrecht trotz Aufforderung durch das BMAS nicht binnen 4 Monaten wahrnimmt. Dasselbe gilt für Änderungen bereits erlassener Anordnungen. In diesem Fall wird die bestehende Anordnung durch die Rechtsverordnung geändert. Rz. 60 Die Regelung ermächtigt zur Ersatzvor...mehr

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GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.5 Fehlende Informationen in der Rechnung des Energieversorgers

Die Informationspflichten nach § 3 CO2KostAufG sind nicht mit einer Frist versehen, sie gelten also für alle Rechnungen, die Energieversorger seit Inkrafttreten des Gesetzes, also seit dem 1.1.2023, ausstellen oder ausgestellt haben. Sollten in der Energierechnung des Energieversorgers die verpflichtenden Informationen nach § 3 nicht enthalten sein, sollte die Rechnung zurück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Vorschlag eines anderen Mitgliedstaates (Abs. 5)

Rz. 13 § 12 Abs. 5 EUAHiG regelt den Fall, in dem ein anderer Mitgliedstaat um die Durchführung einer gleichzeitigen Prüfung ersucht. Hiermit wird Art. 12 Abs. 3 der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Das Ersuchen des anderen Mitgliedstaates geht mit Begründung der Auswahl und Angabe des Zeitraums, in dem die gleichzeitige Prüfung durchgeführt werden soll, beim deutschen zentral...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Kostenaufteilung / 3.2 Direktbelieferung des Mieters

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ermittelt er nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG im Fall eines Wohngebäudes und nach § 8 Abs. 2 CO2KostAufG bei einem Nichtwohngebäude im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß der Wohnung bzw. sonstigen Nutzungseinheit in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohn- bzw. Nutzfl...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 1 Einführung

Der GdW hatte gemeinsam mit 5 weiteren immobilienwirtschaftlichen Verbänden die Machbarkeit eines Stufenkonzeptes belegt, einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und dies allen drei Ministerien im Januar 2022 zur Verfügung gestellt. Es ist ein großer Erfolg, dass das Stufenmodell überhaupt gelungen ist. In der Endfassung des CO2KostAufG sind gegenüber den Entwürfen Änderungen vorg...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.3 Geschäftsordnung der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 16 Jedes Selbstverwaltungsorgan hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der Mitglieder des Selbstverwaltungsorgans zu beschließen ist. Dadurch werden die Rechte aller Gruppen im Selbstverwaltungsorgan gewährleistet bzw. die Interessen geschützt, weil nicht 2 Gruppen die Geschäftsordnung gegen die 3. Gruppe beschließen können. Da...mehr

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Sauer, SGB III § 382 Rechts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Vorstands und der beiden anderen Mitglieder des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschrift ergänzt § 381. Dort sind die Organisation und Aufgaben des Vorstands bzw. seiner Mitglieder geregelt, ebenso die Rechte und Pflichten. Betroffen von § 382 sind das Verfahren zur Berufung der (mindestens) 3 ...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Deponieverordnung (DepV)

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 9 Aufteilung der Kohlendioxidkosten und Erstattungsanspruch bei Nichtwohngebäuden

Die Kohlendioxidkosten sind bei Nichtwohngebäuden zwischen den Mietparteien hälftig zu teilen. Bei dem Kostenanteil der Vermieter ist zu berücksichtigen, dass dieser in der Regel steuerlich geltend gemacht werden kann, sodass der Nettobetrag meist deutlich unter dem hälftigen Anteil liegen wird. Hinweis Steuern Bei der Vermietung von Wohnungen stellt der Anteil des Vermieters ...mehr