Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdfinanzierung

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Umlaufvermögen / 2.1 Bedeutung für die Abgrenzung

Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Regelung nicht betroffen.[2] Das gil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 3 Abziehbare Zinsen und Zinsvortrag (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

In den Zeilen 5–38 werden die Höhe der im laufenden Wirtschaftsjahr abzugsfähigen Zinsen und der Zinsvortrag ermittelt. Bei einer Organschaft hat nur der Organträger, wenn er nicht zugleich Organgesellschaft ist, die Anlage Zinsschranke auszufüllen. Da alle Gesellschaften des Organkreises als "ein" Betrieb gelten (§ 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) und die Auswirkungen der Zinsschranke ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. zur Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.1.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 11 Die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital im Rahmen der Ermittlung des Umfangs der Herstellungskosten ist in § 255 Abs. 3 HGB geregelt. Nach dessen Satz 1 gehören Zinsen für Fremdkapital nicht zu den Herstellungskosten. Eine Relativierung offenbart Satz 2, wonach ein Aktivierungswahlrecht für Zinsen besteht, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.2 Beschränkung durch die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)

Rz. 36 Die Zinsschranke wurde im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 als eine Gegenfinanzierungsmaßnahme eingeführt, um den steuerlichen Zinsabzug auf Ebene des Zinsschuldners unter bestimmten Voraussetzungen zu begrenzen.[1] Mittlerweile verkörpert die Zinsschranke nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene ein Instrument zur Abwehr von Steuermissbr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 302 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung von Finanzierungsaufwendungen in die pagatorischen HK wird hinsichtlich der EK-Zinsen nach h. M. unter Berufung auf das Realisationsprinzip zu Recht abgelehnt und ist daher verboten (vgl. Grützner, BBK 1996, S. 3169 (3172)). Rn. 303 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Einbeziehung der FK-Zinsen in die handelsrechtlichen HK ist im b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Typische stille Gesellschaft

Rz. 67 Eine gesonderte Feststellung der Einkünfte ist nur in den Fällen möglich, in denen Beteiligter und Unterbeteiligter die Stellung von Mitunternehmern haben (z. B. atypische stille Gesellschaft, GbR). Soweit eine solche mitunternehmerische Stellung des Unterbeteiligten nicht vorliegt, d. h. bei einer typischen stillen Beteiligung, ist eine gesonderte Feststellung nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mittelfristige Einsparpoten... / 6 Einsparpotenziale bei der Kapitalbeschaffung

Die Finanzierung des Unternehmens mithilfe von Fremdkapitalgebern wird durch steigende Zinsen teurer und ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund fehlender Sicherheiten oft mit Schwierigkeiten verbunden. Wenn dann auch noch auf Marktveränderungen reagiert werden muss und sich die Kostenstruktur durch unterschiedliche Krisen verschlechtert, wird es nicht nur ungleich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mittelfristige Einsparpoten... / 7.2 Working Capital optimieren

Forderungsmanagement optimieren Die Höhe der Forderungen eines Unternehmens hat Einfluss auf die Finanzierungskosten, die Höhe der Bestände wirkt sich zusätzlich auf Lagerkosten aus. Je höher die Verbindlichkeiten gegen Lieferanten sind, desto geringer sind die Kosten für Fremdfinanzierungen, vorausgesetzt, Skonto wird trotzdem genutzt. Maßnahmen, die diese Größen beeinflusse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immobilienübertragungen zwi... / 4.4 Gezielte Kaufpreiszuordnung

In der Praxis wird nach Möglichkeiten gesucht, ob bei der Übertragung z. B. eines Zweifamilienhauses mit einer vermieteten und einer vom Übernehmer selbstgenutzten Wohnung eine Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf beide Wohnungen nach der Nutzfläche vermieden werden kann. Fraglich war, ob im Kaufvertrag/Übergabevertrag die Anschaffungskosten mit steuerlicher Wirkun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.9 Betriebsausgabenabzug

Rz. 515 Sind die Ausschüttungen gem. § 8b Abs. 4 KStG nicht steuerfrei, wird der Betriebsausgabenabzug nach den allgemeinen Regelungen vorgenommen. Nach Abs. 4 S. 7 erfolgt keine Hinzurechnung von 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 5 KStG. Daher erfolgt bei Anteilen, die in Streubesitz stehen, keine Hinzurechnung von nicht abziehbaren Betriebsausgaben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.5 Fehlende Vorbelastung bei internationalen Schachteldividenden (S. 4)

Rz. 129 Infolge der Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 hat das durch die DBA ab einer bestimmten Beteiligungshöhe (regelmäßig 25 %) und u. U. bei Erfüllung einer Aktivitätsklausel eingeräumte "internationale Schachtelprivileg" seine Bedeutung weitgehend verloren, da Abs. 1 S. 1 die Steuerfreistellung – solange keine Streubesitzbeteiligung i. S. v. Abs. 4 von weniger als 10 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregel (§ 4i S 2 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 4i EStG enthält in seinem S 2 eine Ausnahme zu dem Abzugsverbot der Grundregel des S 1, um überschießende Wirkungen zu vermeiden. In der Gesetzesbegründung (BR-Drs 406/16 v 23.09.2016) werden als Beispielfälle für die Doppelerfassung von Erträgen eine Steueranrechnung sowie ein fehlender DBA-Schutz angeführt. Beispiel: Die in Brasilien steu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.1 Verschuldungskoeffizient

Mindestforderung ist ein Verhältnis 2:1. Der Soll-Kennwert lautet 1:1 (= 100 %). D. h., das Eigenkapital sollte mindestens so groß sein wie das Fremdkapital. Mit einem durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von ca. 30 % wird dieser Grundsatz in Deutschland in vielen Unternehmen nicht erreicht. Es besteht eine bedenkliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[277] Der Ausschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.2.3 Allgemeines Fremdkapital

Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben den speziellen Finanzierungsformen sind auch allgemeine, nicht im Zusammenhang mit einem spezifischen qualifizierten Vermögenswert stehende Finanzierungen zu berücksichtigen. IAS 23.10 sieht hier den sog. Would-have-been-avoided-Ansatz vor (Konzept der vermeidbaren Fremdkapitalkosten). Dabei bestimmt sich das Aktivierungsvolumen der Fr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.1 Anwendungsbereich und Definitionen

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS sehen eine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalzinsen vor. IAS 23 regelt die bilanzielle Abbildung von Aufwendungen für die Fremdfinanzierung als Bestandteil sowohl der Anschaffungs- als auch der Herstellungskosten sog. qualifizierter Vermögenswerte. Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fremdkapitalkosten, die der Anschaffung bzw. Herst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.4 Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .42). Er umfasst sämtliche Zahlungsvorgänge für den Erwerb oder die Herstellung und aus dem Verkauf von Anlagevermögen, inkl. nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsauszahlungen sowie ausgewählte mit dem Anlagevermögen im Zusammenhang steh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 2.3.6 Umsetzungsbeispiele

Rz. 84 Zur Verdeutlichung der konkreten Umsetzung von Kapitalflussrechnungen in deutschen Konzernen folgen 2 exemplarische Beispiele. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung der Brilliant AG im Konzernabschluss 2023[1] folgt dem DRS 21:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2 Eigen- oder Fremdfinanzierung

7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.1 Erbschaftsteuerliche Sicht

Rz. 307 Die Frage, welche Finanzierungsform sich bei der Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich günstiger auswirken kann, muss differenziert nach Personengesellschaft (PersG) und Kapitalgesellschaft (KapG) beurteilt werden. Hierbei wird folgender Fall exemplarisch zugrunde gelegt: Der gemeine Wert des Unternehmens des V beträgt unabhängig von der Rechtsform 100 (Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.3 Fazit

Rz. 317 Mit einer ausschließlich eigenkapitalfinanzierten Gesellschaft ist der Erbe erbschaftsteuerlich besser gestellt als bei Fremdfinanzierung. Rz. 318 Losgelöst von einer rein steuerlichen Betrachtung stellt die Eigenfinanzierung stets die wirtschaftlich günstigere Alternative dar, da die Fremdkapitalgeber keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.2.2 Ertragsteuerliche Sicht

Rz. 312 Aus ertragsteuerlicher Sicht wird die Entscheidung für eine bestimmte Finanzierungsform vor allem durch die unterschiedliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapitalvergütungen bestimmt, wobei Fremdkapital – im Gegensatz zum Eigenkapital – nicht nur durch den Gesellschafter (Gesellschafter-Fremdfinanzierung), sondern auch durch Dritte gewährt werden kann.[1] Rz. 313 Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.2 Fremdüblichkeit dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 244 Dreistufiger Fremdvergleichstest "dem Grunde nach": § 1 Abs. 3d Satz 1 AStG leitet mit einer deutlichen Aussage ein: "Es entspricht nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn ein aus einer grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat [...]". Das Hau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.10.1 Anwendung des § 8a Abs 2 und 3 KStG idF des URefG 2008 (§ 34 Abs 4 S 1 KStG idF des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes)

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der in § 34 Abs 6a KStG durch das URefG 2008 eingefügte S 4 wurde durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 4 KStG und durch das Kreditzweitmarktförderungsges zu § 34 Abs 4 S 2 KStG. § 34 Abs 4 KStG regelt die Voraussetzungen für die Anwendung des durch das URefG 2008 neu gefassten § 8a Abs 2 und 3 KStG. § 8a KStG enthält für Kö Zusatzvoraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.4 Definition: Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d S. 2 AStG)

Rz. 256 Finanzierungsbeziehung: Der Terminus "Finanzierungsbeziehung" wird in § 1 Abs. 3d S. 2 AStG näher erläutert: Darunter fallen hauptsächlich, jedoch nicht abschließend ("insbesondere"), Darlehensverhältnisse sowie die Nutzung oder Bereitstellung von Fremdkapital und fremdkapitalähnlichen Instrumenten. Der Gesetzgeber hat die Legaldefinition bewusst offen gelassen, da au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 1.1 Wahl der Finanzierung: Kaufen, mieten oder leasen

Eine Entscheidung mit großem Einfluss auf die Bilanz ist die Wahl der Finanzierung von Investitionen. Wird ein Vermögensgegenstand gekauft und werden dazu eigene finanzielle Mittel eingesetzt, kommt es zu einem Aktivtausch in der Bilanz. Die Bilanz verlängert sich nicht, entsprechende Kennziffern werden nicht verändert. Die in der Bilanz ausgewiesene Liquidität sinkt. Bei Frem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensbewertung ... / III. Adjusted Present Value-Ansatz (Konzept des angepassten Barwerts)

Rz. 153 Bei der APV-Methode werden die Wertbeiträge der operativen Tätigkeit des Unternehmens und der Finanzierungsstruktur unabhängig voneinander ermittelt. Daraus folgt eine zweistufige Ermittlung des Gesamtkapitalwerts.[282] In einem ersten Schritt wird der Wert des Unternehmens unter der Annahme einer 100 %-igen Eigenfinanzierung bestimmt.[283] Die fiktiven Nettozuflüsse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung in de... / 3.5.1 Der Entity-Ansatz

Beim Entity-Ansatz wird der Marktwert des Eigenkapitals und damit der Unternehmenswert in 2 Schritten ermittelt. Im 1. Schritt werden der Marktwert des Gesamtkapitals und der Marktwert des Fremdkapitals ermittelt. Im darauffolgenden 2. Schritt wird dann der Marktwert des ermittelten Fremdkapitals vom Marktwert des Gesamtkapitals abgezogen. Der Unternehmenswert als Marktwert ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 195 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nicht wenige in der Praxis vorzufindende Formen der UN-Finanzierung sind im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung angesiedelt. Diese Finanzierungsformen firmieren unter dem Oberbegriff Mezzaninekap. Die dem UN zur Verfügung gestellten Mittel werden verschiedentlich als "Quasi-EK", als "EK-Surrogate" oder als "EK-Verstärkungen" b...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.4 Finanzierung von gehebelten Transaktionen

Rz. 102 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen ("Leveraged Transactions", LT) müssen bei der Festlegung ihrer Strategie die Anforderungen aus Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Demnach wird von den Instituten insbesondere erwartet, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsberei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.9 Kapitalbedarf für Immobilienrisiken

Rz. 122 Auf der Suche nach alternativen Ertragsquellen im Niedrigzinsumfeld haben viele Institute in Immobilien investiert. Dadurch wurden das Immobiliengeschäft und das damit verbundene Immobilienrisiko immer relevanter für deutsche Institute. Im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle wurde hierzu ein neues Modul in den besonderen Teil der MaRisk aufgenommen (→ BTO 3). Das Immob...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einzelfälle

Rz. 56 Bauzeitzinsen: Berechnete Bauzeitzinsen sind Entgelt für die steuerpflichtige Bauleistung und kein Entgelt für eine selbstständige Kreditgewährung. Auch ein getrennter Ausweis von Bauleistungen und Bauzeitzinsen normiert keine gesonderte Vereinbarung i. S. d. Abschn. 3.11 Abs. 2 Nr. 1 UStAE. Entsprechend stellen Zinsen, die dem Käufer für die Befugnis der Inanspruchna...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenswert mit der Di... / 2.1 Berechnungsalternativen

Der Unternehmenswert lässt sich in der Beispieldatei mit 2 Alternativen berechnen. Die eine Möglichkeit bezieht die ewige Rente mit ein, die zweite Möglichkeit wird ohne diese Position berechnet. Der Wert mit ewiger Rente ist regelmäßig höher als der Wert ohne ewige Rente. Hinweis Die Planungen für die Jahresergebnisse können nicht in der Excel-Lösung erarbeitet, sondern müss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel / 2.4 Vorbehalt der Einzelfallbetrachtung

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei der Drei-Objekt-Grenze nicht um eine starre Grenze. Es sind vielmehr stets die Umstände des jeweiligen Einzelfalls in ihrer Gesamtheit zu würdigen. Folglich stellt auch die Finanzverwaltung klar, dass auch der Verkauf von weniger als 4 Objekten in besonderen Konstellationen eine bedingte Veräußerungsabsicht indizieren kann, wobei für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Das FG gab der Klage insoweit Recht. Auch wenn § 20 GmbHG erwähnt, dass ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von "Verzugszinsen" von Rechts wegen verpflichtet ist, sind damit nicht Verzugszinsen i.S.d. § 288 BGB gemeint, sondern der gesetzliche Zinssatz i.H.v. 4 % p.a. gem. § 246 BGB. Der Wor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zwingende Ausnahme bei Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG)

1. Grundsätze Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im Falle der Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer KapGes oder Genossenschaft durch einen Gesellschafter oder Genossen sieht § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 EStG einen zwingenden Ausschluss des AbgSt-Satzes für den Gläubiger vor (grafisch aufbereitet bei Schulz/Vogt, DStR 2008, 2189, 2194; s auch ähnliche Regelungen bei der Zinsschranke nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr