Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdfinanzierung

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.8 Mezzanine Finanzierungen

Unter mezzaninen oder hybriden Finanzierungen versteht man Finanzierungsarten, die sowohl Merkmale der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung aufweisen und daher Eigenkapital- und Fremdkapitalcharakter haben (mezzo (it.) = halb, hybrid = zwitterartig = von zweierlei Herkunft). Der Eigenkapitalcharakter ergibt sich durch die nachrangige Rückzahlung des Kapitals im In... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 44 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel für die Fälle, dass ein Lebenssachverhalt abstrakt sowohl unter die eine als auch die andere Einkunftsart subsumiert werden kann. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt daher nicht vor, soweit Einkünfte iSd § 2 Abs 1 Nr 1–6 EStG gegeben sind. Dies folgt allerdings bereits aus der Bezeichnun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2 Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Buchst. b)

Rz. 39 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG schließt den proportionalen Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG in bestimmten Fällen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung aus. § 32d Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) S. 1 EStG sieht vor, dass § 32d Abs. 1 EStG nicht für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 u. 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG gilt, wenn sie von einer Kapitalgesellsc... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.4.2 Missbrauchsregel i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG

Rz. 10 Auch die in § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG enthaltene Missbrauchsregel hält den Anforderungen der Verfassung stand. Zwar bewirkt § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG, s. dazu die Ausführungen oben unter Rz. 9. Hierdurch sollen jedoch missbräuchliche Steuergestaltungen verhindert werden, die darauf abzielen, Ein... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.1 Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 40 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaft und Genossenschaft. Aus dem Wortlaut der Vorschrift lässt sich aber ableiten, dass die zivilrechtliche Rechtsform entscheidend sein soll. Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegt, ist daher nach Maßgabe des Zivilrechts zu beantworten. Das deutsch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Typisierte Missbrauchstatbestände, Nr. 1

Rz. 30 § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht vor, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 4 u. 7 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. bei der Einkünfteerzielung einen in dieser Vorschrift genannten, typisierten Mis... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Unternehmerische Beteiligungen, Nr. 3

Rz. 56 § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG sieht vor, dass auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt, wenn der Stpfl. im Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wir... mehr

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Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Kurzfristige Fremdfinanzierung

Rz. 192 Im Bereich der kurzfristigen Fremdfinanzierung kann von Kreditgewährung mit Laufzeit bis zu einem Jahr ausgegangen werden. Wesentliche Instrumente sind der Kontokorrentkredit, der Lieferantenkredit, Kundenanzahlungen sowie der Wechselkredit. aa) Kontokorrentkredit Rz. 193 Durch einen Kontokorrentkredit wird dem Unternehmen ein Spielraum zur Überziehung seines Kontos ei... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Langfristige Fremdfinanzierung

Rz. 152 Als Mittel der langfristigen Fremdfinanzierung werden gemeinhin solche Instrumente eingeordnet, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt. aa) Langfristige Darlehen Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristige... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Fremdfinanzierung

Rz. 150 Bei der Fremdfinanzierung als Form der Außenfinanzierung ist allgemein zwischen langfristiger und kurzfristiger Fremdfinanzierung zu unterscheiden. Die Differenzierung erfolgt nach der Länge der Laufzeit. Die wesentlichen für die jeweilige Finanzierungsart zur Verfügung stehenden Instrumente sind im folgenden Schaubild im Überblick dargestellt. Ihre Absicherung erfol... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Wechselkredit

Rz. 199 Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Gläubigers an den Schuldner und zugleich eine Zahlungsverpflichtung des Schuldners an den Inhaber des Wechsels verbrieft.[147] Die gesetzlichen Grundlagen des Instruments finden sich im Wechselgesetz (WG). Der Wechsel ist eine Urkunde und ein geborenes Orderpapier. Er kann ... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Schuldscheindarlehen

Rz. 159 Eine weitere Form der Fremdfinanzierung ist das Schuldscheindarlehen.[127] Hierbei handelt es sich um ein langfristiges Großdarlehen, das Industrieunternehmen, öffentliche Stellen oder bestimmte Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (direkt oder indirekt über eine Bank) in erster Linie bei Kapitalsammelstellen aufnehmen, und über das zu Zwecken der Beweissicherung ein S... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Kontokorrentkredit

Rz. 193 Durch einen Kontokorrentkredit wird dem Unternehmen ein Spielraum zur Überziehung seines Kontos eingeräumt. Der Kredit entsteht bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Bank, i.d.R. die Hausbank des Unternehmens, räumt diesem einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe ein, d.h. das Unternehmen kann sein Konto bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag (Kreditlinie) üb... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Lieferantenkredit

Rz. 195 Beim Lieferantenkredit handelt es sich um einen Kredit, den der Lieferant dem Unternehmen durch Gewährung eines Zahlungsziels, also durch eine hinausgeschobene Bestimmung der Leistungszeit für seine Forderung i.S.d. § 271 BGB, einräumt. Der Lieferantenkredit ist eine übliche Form der Finanzierung des Warenumschlags und wird meist für 30–90 Tage gewährt. Zahlt der Kun... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Erscheinungsformen

Rz. 174 Als Wandelanleihe bezeichnet man eine Schuldverschreibung, die mit einem Wandlungsrecht ausgestattet ist, aufgrund dessen der Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens sowie ggf. der aufgelaufenen Zinsen zu einem vorher festgelegten Wandlungsverhältnis in Aktien bzw. andere Gesellschaftsanteile tauschen kann.[138] Die Rückzahlung des Darlehens... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Begebungsvoraussetzungen

Rz. 176 Wandelschuldverschreibungen einer AG dürfen gem. § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG nur auf der Grundlage eines Beschlusses ihrer Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluss ist mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals zu fassen, sofern in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist (§ 221 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 AktG). I.d.R. beschließt die Haup... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kundenanzahlungen

Rz. 196 Kundenanzahlungen (auch Abnehmerkredit, Anzahlung oder Vorauszahlungskredit genannt) stellen einen Kredit des Auftraggebers an seinen Lieferanten und somit eine spezielle Form des Handelskredits dar. Der Auftraggeber leistet Zahlungen von Teilbeträgen vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung zu bestimmten Terminen, die zumeist vom Fortschritt mit der zu e... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Sicherstellung des Erfüllungsanspruchs

Rz. 178 Das Unternehmen, das die Wandelschuldverschreibungen begibt, hat sicherzustellen, dass im Fall der Wandlung oder der Ausübung des Optionsrechts die geschuldete Anzahl von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden können. Dazu wird i.d.R. ein bedingtes Kapital (vgl. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) geschaffen. Die Durchführung einer bedingten Kapi... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Bezugsrechtsausschluss

Rz. 179 Sollen die Wandelschuldverschreibungen im Wege der Privatplatzierung an den Kapitalmarkt gebracht werden, macht dies den Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erforderlich. Der Ausschluss des Bezugsrechts bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3, Abs. 4 AktG), der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln de... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Wandelschuldverschreibungen

Rz. 173 Die Wandel- und die Optionsanleihe[134] sind in § 221 Abs. 1 Satz 1 AktG unscharf gemeinsam unter dem Oberbegriff "Wandelschuldverschreibung" als Schuldverschreibung, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird, definiert.[135] Wandel- und Optionsanleihe sind jedoch klar zu unterscheiden. Der Gesetzeswortlaut ist insoweit missve... mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Grundpfandrechte

(a) Hypothek Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypo... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Industrieobligationen

Rz. 165 Industrieobligationen sind verzinsliche Schuldverschreibungen, die am Kapitalmarkt platziert werden. Es handelt sich um Wertpapiere, die in Serie zu gleichen Bedingungen ausgegeben werden, und in denen das Unternehmen den Kapitalgebern Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu im Voraus festgelegten Bedingungen verspricht. Wirtschaftlich ist eine Indus... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Personensicherheit

Rz. 204 Als Personensicherheit (auch Personalsicherheit oder persönliche Sicherheit genannt) kennzeichnet sich eine Sicherheit dann, wenn sich das Sicherungsrecht als ein persönlicher (schuldrechtlicher, obligatorischer) Anspruch des Sicherungsnehmers gegen den Sicherungsgeber darstellt. Haupterscheinungsformen sind: (1)... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Anleihebedingungen

Rz. 180 In den Anleihebedingungen werden die Einzelheiten der mit der Wandelschuldverschreibung verbundenen Rechte und Pflichten festgelegt. Einige ausgewählte Klauseln werden im Folgenden näher erläutert. Rz. 181 Zunächst enthalten die Anleihebedingungen regelmäßig Bestimmungen zum Wandlungszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Optionsausübung. Sie können auch vorsehen, dass das ... mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Konzernvoraussetzungen i.S.d. Zinsschranke

Rz. 239 Das durch die Vorschrift eingeführte Betriebsausgabenabzugsverbot findet nur auf "Betriebe" i.S.d. § 4h EStG Anwendung. Die Zinsschrankenregelung enthält in § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG selbst bei Überschreiten der Freigrenze eine Befreiungsvorschrift: Bei "Betrieben", die Personenunternehmen sind, können hiernach Zinsaufwendungen oberhalb der Freigrenze ohne E... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Garantie

Rz. 210 Der Garantievertrag ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, jedoch als solcher wegen der im Schuldrecht bestehenden Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) allgemein anerkannt.[157] Durch den Garantievertrag verpflichtet sich ein Dritter (Garant), unabhängig von dem Bestehen einer Verbindlichkeit, für einen bestimmten Erfolg einzustehen oder die Gewähr für einen künft... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Pfandrecht

Rz. 219 Das Pfandrecht ist die zur Sicherung einer Forderung bestimmte Belastung einer beweglichen Sache, welche den Gläubiger der gesicherten Forderung berechtigt, seine Befriedigung aus der Sache zu suchen (§ 1204 BGB). Das Pfandrecht ist (wie die Hypothek bei Immobilien) streng akzessorisch ausgestaltet, also vom Bestand einer zu sichernden persönlichen Forderung abhängig... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Sicherungsabtretung (Zession)

Rz. 226 Handelt es sich bei dem zu verwendenden Sicherungsmittel um ein Recht und nicht um eine bewegliche Sache, so ist anstelle der Sicherungsübereignung eine Sicherungsabtretung vorzunehmen. Auch die Abtretung zukünftig entstehender Forderungen ist grds. wirksam. Notwendig ist lediglich die Möglichkeit der Entstehung einer solchen Forderung und die bestimmte oder bestimmba... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 den ersten größeren Rückschlag seit Längerem erlebt.[1] Dies hatte sich angesichts der schon seit einem Jahr anhaltenden Konjunkturdelle abgezeichnet. Besonders der deutsche Mittelstand mit seinen im internationalen Vergleich traditionell eher niedrigen Eigenkapitalquoten ... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / III. Abgrenzung zwischen Außen- und Innenfinanzierung

Rz. 8 Nach dem Kriterium der Mittelherkunft (aus der Sicht der Unternehmung) wird zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden. Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Zuführung von Kreditkapital durch Gläubiger. Zur Außenfinanzierung zählt auch die Finanzierung über staatliche und sonstige Subve... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Grundschuld

Rz. 231 Zu den Grundpfandrechten zählt auch die Grundschuld, die ebenfalls als dingliches Recht in das Grundbuch eingetragen wird. Sie ist in den §§ 1191–1198 BGB geregelt.[174] Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt, d.h. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung gebunden und können für sich allein übertragen werden ... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Schuldbeitritt

Rz. 211 Beim Schuldbeitritt handelt es sich um eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, für die das kumulative Hinzutreten eines weiteren Schuldners zum bisherigen Schuldner kennzeichnend ist.[158] Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB. Der Schuldbeitritt ist in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften v... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Kreditauftrag

Rz. 212 Der in § 778 BGB geregelte Kreditauftrag ist mit der Bürgschaft verwandt.[160] Danach haftet derjenige, der einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu gewähren, wie ein Bürge. Die Bestimmungen für die Bürgschaft finden entsprechende Anwendung. mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Sachsicherheiten

Rz. 213 Als Sachsicherheiten werden solche Sicherheiten bezeichnet, die ein dingliches Recht des Sicherungsnehmers am Sicherungsmittel an einer beweglichen Sache, einer unbeweglichen Sache oder an einem Recht zum Gegenstand haben.[161] Der Sicherungsnehmer erwirbt durch die Sicherheitenbestellung eine dingliche, jedermann ggü. wirkende und von jedermann zu respektierende Rec... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Sicherungsübereignung

Rz. 223 Die Sicherungsübereignung ist das in der Praxis wohl am häufigsten eingesetzte Kreditsicherungsmittel der Kreditinstitute.[166] Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber. Die Übereignung erfolgt durch Einigung (§ 929 Satz 1 BGB) über den Eigentumsübergang und Vereinbarung eines Besitzkonstituts ... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Kreditsicherheiten

Rz. 203 Kreditsicherungsinstrumente dienen i.R.d. Unternehmensfinanzierung zur Absicherung der Ansprüche der Kreditgeber ggü. dem zu finanzierenden Unternehmen. Beim Recht der Kreditsicherung handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, die sich in den vergangenen Jahren zu einem kaum noch überschaubaren Rechtsgebiet entwickelt hat. Umfangreiche Rspr. und zahlreiche Geset... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Hypothek

Rz. 228 Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht i.S.d. Sachenrechts und in den §§ 1113–1190 BGB geregelt. Ihre Bedeutung als Kreditsicherheit tritt in der Praxis zugunsten der Grundschuld immer weiter zurück.[172] Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbaurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum begründet werden.[173] Der Inhaber der Hypothek ist ber... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Tatbestandsmerkmal "Abrede"

Rz. 66 Die höchstrichterliche Rspr.[231] und die herrschende Lehre[232] verlangen eine vorherige Abrede, aus der sich ergibt, dass die Bareinlage des Inferenten gem. dem wirtschaftlichen Ergebnis durch eine andere Leistung als Geld erbracht werden soll und kann. Statt einer ausdrücklichen Abrede ist auch eine stillschweigende Billigung ausreichend.[233] Entscheidend ist ledi... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Eigentumsvorbehalt

Rz. 214 Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises nach §§ 929, 158 Abs. 1 BGB.[162] Der Eigentumsvorbehalt an unbeweglichen Sachen ist wegen der Frist- und Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung nicht möglich. Der Eigentumsvorbehalt wird durch das Abstraktionsprinzip möglich,... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundlagen

Rz. 280 Charakteristisch für diese Finanzierungsform ist die Beleihung des Cash-Flow, den das Projekt voraussichtlich in Zukunft erwirtschaftet. Von der klassischen Fremdfinanzierung unterscheidet sich die Projektfinanzierung also insb. dadurch, dass Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung das Projekt bzw. die künftigen Erträge des Projektes und nicht die Bonität des Kred... mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte... mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Bürgschaft

Rz. 205 Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge ggü. dem Gläubiger eines Dritten (des sog. Hauptschuldners) verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.[150] Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft im Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Die Bürgschaft sichert damit als eigene Leistungsverpflichtu... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel... mehr