Fachbeiträge & Kommentare zu Freiwillige Krankenversicherung

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Jansen, SGB VI § 108 Beginn... / 2.3 Änderung und Ende der Zuschusszahlung

Rz. 7 Bezüglich der Änderung und des Endes einer Zuschussleistung (Krankenversicherungszuschuss) findet § 100 entsprechende Anwendung. Danach wird bei Änderungen in der Zuschusshöhe der Zuschuss in neuer Höhe von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist (vgl. dazu Komm. zu § 100). Die Fristenregelung in § 100 Abs. 2 ist zu beachten. Dabei ist... mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ... mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.2.2 Beitragsübernahme/Zuschussregelung zur privaten Pflegeversicherung nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 28 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1 bezieht für eine Beitragsübernahme zur privaten Pflegeversicherung den Personenkreis nach § 22 Abs. 1 SGB XI ein. Das sind freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, denen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit privat abzusichern. Es wird jedoch allgemein kein Anwendungsbereich für di... mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.1 Systematik der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 12 Grundsätzlich sind auch Bezieher von Alg in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI). Damit sind Bezieher von Alg... mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.8.3 Höhe der Prämienzahlung (Satz 4, 5)

Rz. 18 Die Prämienzahlung an Mitglieder ist begrenzt (Satz 4). Die Prämienzahlung an Versicherte darf für einen Tarif bis zu 20 % (maximal 600,00 EUR) und für mehrere Tarife 30 % (maximal 900,00 EUR) der im Kalenderjahr vom Mitglied getragenen Beiträge betragen. Es werden nur die vom Mitglied (selbst) getragenen Beiträge berücksichtigt. Die vom Arbeitgeber oder Dritten getragen... mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 2.1 Selbstbehalt (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass sowohl pflicht- als auch freiwillig versicherte Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten übernehmen können (Selbstbehalt; Satz 1). Der Tarif wird aufgrund einer Ermessensentscheidung des Satzungsgebers (z. B. Verwaltungsrat) eingeführt. Eine vollständige Übernah... mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Gesamter Lebensbedarf

Rz. 245 Der gesamte Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB) umfasst neben dem Elementarunterhalt nach § 1578 Abs. 2 und 3 BGB (regelmäßig berechnet nach der Düsseldorfer Tabelle) auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie des Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Es handelt sich um jeweils unselbstständige T... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vorsorgeaufwendungen

Rz. 330 Ein Selbstständiger kann Beiträge für eine regelmäßig freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, berufsständische Versorgungswerke, aber auch eine angemessene Altersversorgung abziehen. Letztere hat sich an der gesetzlichen Rentenversicherung zu orientieren, allerdings mit der Besonderheit, dass der Selbstständige für den Arbeitgeber- un... mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Tatbestand

Rz. 730 § 266a StGB ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB. Der Geschäftsleiter der Gesellschaft ist als deren gesetzlicher Vertreter Normadressat nach § 14 StGB.[1459] Daraus folgt eine persönliche Schadensersatzhaftung des Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Beiträgen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung nach § 823 Abs. 2 B... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka... mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e... mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 439 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 29–32] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an den... mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S... mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p... mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff... mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere... mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 50 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit. Das Institut des Wiedereinsetzungsantrags soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit auf der einen Seite und des materiellen Rechts auf der anderen Seite schaffen. Der Wiedereinsetzungsantrag ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, soweit er dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung (> Ermächtigungen Rz 8 ff) beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den meiste... mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.5 Nettoarbeitsentgelt für freiwillige Mitglieder von Krankenkassen und Versicherte von privaten Krankenversicherungsunternehmen

Rz. 19 Für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Versicherte eines privaten Krankenversicherungsunternehmens schreibt Abs. 1 Satz 2 eine besondere Berechnung des Nettoarbeitsentgelts vor. Danach ist zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts auch der um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken-, ... mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e... mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 2.1 Zuständigkeit für Versicherte einer Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Pflegeversicherung wird nach Absatz 1 Satz 1 von der Pflegekasse (vgl. § 46 SGB XI) durchgeführt, die bei der Krankenkasse errichtet ist, bei der eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft besteht. Freiwillige Mitglieder der Krankenversicherung i. S. d. § 9 SGB V sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig nach § 20 Abs. 3 SGB... mehr

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Sommer, SGB XI § 50 Melde- ... / 2.1 Meldepflichten für Versicherungspflichtige nach § 20 SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Grundsätzlich haben sich nach Absatz 1 Satz 1 alle nach § 20 versicherungspflichtigen Mitglieder unverzüglich nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der zuständigen Pflegekasse anzumelden. Unverzüglich ist hier i. S. d. § 121 BGB, also ohne schuldhaftes Zögern, zu verstehen. Rz. 4 Aufgrund der in der Sozialversicherung bestehenden Meldepflichten ist es allerdings mö... mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.2 Krankenversicherungsfreie Mehrfachbeschäftigte

Rz. 11 Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 6 und 7 SGB V übersteigt (2012 = 50.850,00 EUR jährlich oder 4.237,50 EUR mtl. für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sowie 45.900,00 EUR jährlich und 3.825,00 EUR mtl. für "Altfälle"). Diese JAG gelten... mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De... mehr

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Sommer, SGB XI § 48 Zuständ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Regierungsentwurf (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119) war § 48 zunächst als § 44 vorgesehen und enthielt nur den heutigen Abs. 1 mit dem Ziel einer einheitlichen Zuständigkeit für die Kranken- und Pflegeversicherung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 119 zu § 44). Die Pflegekasse übernimmt jeweils den Versichertenbestand der Krankenkasse, unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder ... mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts... mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Rz. 1014 Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer dort versichert ist, ist auch nach dem SGB XI versicherungspflichtig (§§ 20 f. SGB XI). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachwe... mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 1672 Liegt nur eine geringfügige Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV vor, besteht eine Versicherungsfreiheit sowohl in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz erfährt im Bereich der Krankenversicherung aber in den Fällen eine Einschränkung, in denen der geringfügig Beschäftige bereits aufg... mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 80. Mutterschutz

Rz. 1274 Bei Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und nach der Entbindung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die zwingenden Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ( MuSchG) maßgeblich geregelt. Die Verpflichtungen nach dem MuSchG gebieten dem Arbeitgeber, für die im Gesetz definierte Zeit des Mutterschutzes... mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / G. Muster und Checklisten

Rz. 770 Checkliste: Aufbau einer Versorgungsordnung für einen leistungsorientierten Pensionsplan A. Personenkreis und Leistungsvoraussetzungen mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.8 Anrechnungszeiten bei Beitragszahlung von Arbeitsunfähigen auf Antrag

Rz. 21 Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder die in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert waren, stand bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit offen, gemäß § 130b Abs. 2 RKG, § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG freiwillige Beiträge für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder des Bezuges von Leistungen zur ... mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.6 Soldaten auf Zeit (Nr. 6)

Rz. 20 Durch Nr. 6 wird die Pflegeversicherungspflicht für Personen angeordnet, die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind. Dieser Vorschrift unterfallen nur Soldaten, die weder Grundwehrdienstleistende noch Berufssoldaten sind. Für Grundwehrdienstleistende gilt (über § 82 SVG) § 21 Nr. 1, für Berufssoldaten § 23 Abs. 3. Das Wehrdienstverhältnis ... mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.1.4 Bezieher von Leistungen nach dem SGB VIII (Nr. 4)

Rz. 16 Mit Nr. 4 werden Personen in die Pflegeversicherungspflicht einbezogen, die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen. § 39 SGB VIII enthält einen Katalog laufender Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen, wenn Hilfe zur Erziehung nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VII... mehr

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Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 2.3 Ergänzende Regelungen

Rz. 29 § 48 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Pflegekasse. Für in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversicherte Personen nach § 21 Nr. 1 bis 5, richtet sich die Zuständigkeit der Pflegekasse nach der Zuständigkeit der Krankenkasse, die mit der Leistungserbringung im Krankheitsfall beauftragt ist (§ 48 Abs. 2 Satz 1). Dies ist z. B. bei Personen der Fall, die Leistunge... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Deckungsrückstellung in der Krankenversicherung (Alterungsrückstellung)

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der Krankenversicherung, die nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, ist eine DR zu bilden (s § 341f Abs 3 HGB), die üblicherweise als Alterungsrückstellung bezeichnet wird. Hierzu gehören auch der RfB entnommene Beträge, die zur Erhöhung der Alterungsrückstellungen verwendet werden, sowie Zuschreibungen, die dem Aufbau einer Anwa... mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin... mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw... mehr

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zfs 03/2023, Stufenklage un... / 2 Aus den Gründen:

A. Der Kl. kann, was sein mit dem Antrag zu 1 verfolgtes Auskunftsbegehren angeht, die Ausstellung der ihm im Zuge von Beitragserhöhungen erteilten Nachtragsversicherungsscheine verlangen, aber auch nur diese. 1. Ein Anspruch auf die erneute Erteilung der Nachtragversicherungsscheine ergibt sich für den Zeitraum von Juni 2014 bis zum Dezember 2018 aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VVG. N... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le... mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.5.1 Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 27 Der Arbeitgeber hat für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten nach § 249b Satz 1 SGB V einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle abzuführen, wenn der geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und in der geringfügig entlohnten Beschäf... mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh... mehr

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Die Sozialversicherung bei ... / 4.1 Krankenversicherung bei hauptberuflich Selbstständigen

Wer hauptberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Für diesen Personenkreis besteht auch im Fall einer abhängigen Beschäftigung – beispielsweise als nebenberuflicher Übungsleiter – die freiwillige Krankenversicherung bei einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger bzw. der Krankenversicheru... mehr

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Die Sozialversicherung bei ... / 4.3 Rückwirkende Krankenversicherungspflicht nach Betriebsprüfungen

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wird oftmals rückwirkend eine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung festgestellt. So entsteht eine Nachforderung an Krankenversicherungsbeiträgen für Zeiträume, in denen bereits Beiträge für eine freiwillige oder private Krankenversicherung bezahlt wurden. Ob und in welchem Umfang ggf. eine Rückzahlung oder Verrechnung vorgenommen werde... mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 2.2 Gleichstellung von Versicherungszeiten (Abs. 5)

Rz. 4 Satz 1 stellt Zeiten, die im Beitrittsgebiet bis zum 31.12.1990 in den staatlichen Versicherungssystemen (Sozialversicherung, Freiwillige Krankheitskostenversicherung, Sonderversorgungssystem nach § 1 Abs. 3 AAÜG) der ehemaligen DDR zurückgelegt worden sind, Pflichtversicherungszeiten gleich. Bedeutung haben diese Pflichtversicherungszeiten in erster Linie für die Kran... mehr