Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

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Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

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Flüchtling / 5 Geringfügige Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber können auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sog. Minijob) eingesetzt werden. Unter die Minijob-Regelung fallen sämtliche Dienstverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.[1] Eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden besteht nicht. Allerdin...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2 Integrationskurse

Die Regelungen und Leistungen zur Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeit sind von dem Grundsatz des Förderns und Forderns in den jeweiligen Rechtskreisen geprägt. Den Fördermöglichkeiten stehen damit zugleich Verpflichtungen zu eigenen Anstrengungen und – bei fehlender Mitwirkung – ggf. leistungsrechtliche Sanktionen gegenüber. Integrationskurse sind das staa...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.4 Ausbildungsförderung

Bei den Instrumenten der Ausbildungsförderung sehen die gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten abhängig vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor: Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen stehen mit dem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt uneingeschränkt alle Leistungen der Ausbildungsförderung zur Verfügung. Für Personen, die nicht zum Kreis de...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6 Arbeitsmarktzugang

Die Möglichkeiten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sind für Flüchtlinge unterschiedlich, abhängig vom Aufenthaltsstatus geregelt. Kriterien hierbei sind insbesondere der Aufenthaltsstatus, die Dauer der Registrierung als asylsuchende Person und das Herkunftsland. Daran knüpfen auch die Eingliederungsleistungen an.[1] 6.1 Leistungen zur Eingliederung Asylberechtigte und aner...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.8 Leistungen der Jobcenter

Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen, die Bürgergeld beziehen, stehen die gesamten Eingliederungsleistungen nach dem SGB II ohne Wartezeit offen. Das Leistungsspektrum umfasst im Grundsatz alle vorgenannten Leistungen, die auch von den Agenturen für Arbeit erbracht werden. Darüber hinaus kommen in Betracht Leistungen zur Förderung einer längeren beruflichen Weiterbil...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

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Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 4 Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist Kernbestandteil des "Gesamtprogramms Sprache", mit dem die Bundesregierung die Sprachförderung für Flüchtlinge in einem integrierten Ansatz umsetzt. Die Durchführung der Kurse liegt in der Verantwortung des BAMF, für die Umsetzung sind ausgewählte Träger zuständig. Die Berufssprachkurse knüpfen an das Abschlussniveau der Integrati...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.7 Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können bei Einstellung einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Lohnkosten für eine Dauer von bis zu 12 Monaten erhalten. Das Instrument wird in der Praxis der Agenturen für Arbeit regelmäßig nur für Bezieher von Arbeitslosengeld genutzt. Es steht aber auch Personen offen, die – wie arbeitsuchend gemeldete Flüchtlinge – kein Arbeitslosengeld aus d...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2.1 Teilnahmeberechtigte

Das AufenthG differenziert zwischen einer berechtigten Teilnahme[1] und einer verpflichtenden[2] Teilnahme. Anspruch auf Teilnahme haben Personen, denen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde und die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Hierzu gehören u. a. anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, international subsidiär Schutzberechtigte mit einem Aufenthaltstitel aus huma...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Kernvoraussetzung für den Zugang ausländischer junger Menschen zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen Menschen mit einem allgemeinen Zugang zum Arbei...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / Zusammenfassung

Überblick Personen, die als Flüchtlinge rechtmäßig auf Dauer oder für längere Zeit in Deutschland leben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. In den einzelnen Integrationsfeldern gibt es dazu ein breit angelegtes Grundangebot – von der Sprachförderung bis zur beruflichen Eingliederung. Arbeitgeber können dabei viele Maßna...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2.2 Kostenbeitragspflicht

Für Integrationskurse ist grundsätzlich ein Kostenbeitrag von den Betroffenen zu leisten. Dieser beträgt 2,29 EUR pro Unterrichtseinheit. Sozialleistungsbezieher oder Personen, denen der Kostenbeitrag aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwerfällt, werden regelmäßig von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein Zuschuss zu den Fahrkosten kann ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.6 Aktivierungsmaßnahmen

Ein wichtiges Förderinstrument sind die kurzfristigen Aktvierungsmaßnahmen, die zu einem großen Teil auch in Betrieben durchgeführt werden können. Hinweis Betriebliche Maßnahmen ausnahmsweise bis zu 12 Wochen möglich Flüchtlinge mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können bis zu 12 Wochen in einem Betrieb erprobt werden (im Normalfall ist eine betriebliche Erprobung maxi...mehr

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Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit...mehr

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Flüchtling / 2 Versicherungsfreiheit

Bei einigen Personenkreisen ist – trotz einer entgeltlichen Beschäftigung – die Sozialversicherungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen. Bezogen auf den Personenkreis der Flüchtlinge gibt es Besonderheiten lediglich bei einer geringfügigen Beschäftigung. 2.1 Minijob Üben Flüchtli...mehr

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Flüchtling / 2.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren, d. h. von der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag. Für die Dauer des Asylverfahrens erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1]mehr

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Flüchtling / 2.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG [1], Asylberechtigte i. S. d. Art. 16a GG [2] und international subsidiär Geschützte gemäß § 4 AsylG [3] erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und haben freien Zugang zur Erwerbstätigkeit, ...mehr

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Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

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Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

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Flüchtling: Integration/Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Zusammenfassung Überblick Personen, die als Flüchtlinge rechtmäßig auf Dauer oder für längere Zeit in Deutschland leben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. In den einzelnen Integrationsfeldern gibt es dazu ein breit angelegtes Grundangebot – von der Sprachförderung bis zur beruflichen Eingliederung. Arbeitgeber können da...mehr

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Flüchtling / 6.2.4 Berufliche Eingliederung

Asylberechtigte, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der Arbeitsmarktförderung nach dem SGB II und SGB III Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten. Im Regelfall sind die Agenturen für Arbeit für Asylbewerber und Geduldete und die Jobcenter für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge zuständig. Sonderre...mehr

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Flüchtling / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Versicherungsfreiheit aufgrund einer kurzfristigen Beschäftigung kann aber nur dann bestehen, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist al...mehr

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Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

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Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder au...mehr

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Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

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Flüchtling / 5 Beitragsrecht

Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]mehr

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Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

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Flüchtling / 3 Freiwillige Versicherung

Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, fehlender Hilfebedürftigkeit und Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.mehr

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Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich...mehr

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Flüchtling / 4 Meldungen

Das DEÜV-Meldeverfahren[1] gilt auch bei einer Beschäftigung für Flüchtlinge uneingeschränkt und ohne weitere Besonderheiten. Dies bedeutet u. a., dass der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden ist. Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, müssen zusätzliche Angaben b...mehr

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Flüchtling / 6.2.1 Integrationskurse

Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu 700 Unterrichtseinheiten gefördert wird. Kernelemente sind ein Deutschsprachkurs und ein erster Orientierungskurs. Auf die Teilnahme an einem Integrationskurs besteht grundsätzlich ein Anspruch für Ausländer, die sich dauerhaf...mehr

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Flüchtling / 2.3.1 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens nationaler subsidiärer Schutz zugesprochen wurde[1], denen ohne Asylverfahren ein vorübergehender Schutz mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG gewährt wurde (dies betrifft Schutzsuchende aus der Ukraine, die infolge des Kriegs nach Deutschland kommen) oder Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, beispielsw...mehr

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Flüchtling / 2.2 Geduldeter

Inhaber einer Duldung gemäß § 60a AufenthG, die jemand beispielsweise nach einer ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag erhält, sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht abgeschoben werden können. Zu den rechtlichen Gründen zählt u. a. die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, mit der jemand nicht ab...mehr

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Flüchtling / 1.4 Hospitation

Die Hospitation ist für Flüchtlinge eine Möglichkeit, einen ersten Schritt in die Arbeitswelt zu unternehmen. Hospitanten gliedern sich nicht in den Betrieb ein, eine persönliche Abhängigkeit besteht nicht. Die persönliche Abhängigkeit wird auch nicht durch die eventuelle Zahlung einer Entschädigungsleistung erreicht. Da die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialve...mehr

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Flüchtling / 1.6 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)"[1] werden bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert. Ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis besteht während der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen[2] nicht. Damit ...mehr

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Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 7 Programm und Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)"

Umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um die Themen Migration und Arbeitsmarkt, insbesondere auch für geflüchtete Menschen, bietet das Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)", das mit einem Netzwerk von 400 Teilprojekten in den 16 Bundesländern vielfältige Angebote für Migranten, aber auch für Kommunen und Unternehmen, zur Verfügung stellt. Im Kern bestehen ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 4.1.1 Kosten

Für Personen, die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zur Teilnahme an einem Deutschsprachkurs verpflichtet worden sind, oder die von diesen eine Teilnahmeberechtigung erhalten, sind die Kurse kostenlos. Von Kosten befreit sind darüber hinaus Personen, die neben einer Beschäftigung Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, Leistungen nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunte...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 1.1 Asylbewerber/Geduldete

Asylbewerber und Geduldete erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Dauer des Aufenthalts. In den ersten 18 Monaten werden sog. Grundleistungen gezahlt bzw. entsprechende Sachleistungen erbracht, die unterhalb der Sozialhilfeleistungen liegen.[1] Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten werden Leistungen grundsätzlich auf dem Niveau d...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 5.1 Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe

Bei der Anerkennung ist grundsätzlich zwischen den sog. reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen zu unterscheiden. Bei reglementierten Berufen sind der Zugang und die Ausübung an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden, d. h. eine Anerkennung muss vorliegen, damit der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf (z. B. bei Ärzteberufen). Die Mehrheit d...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 5 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben, können ihre Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur verwerten, wenn sie diese in Deutschland anerkennen lassen. Grundlage für die Anerkennung der bundesrechtlichen Berufe ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.5 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Ergänzend zur Beratung und Vermittlung können Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Unterstützung der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erbracht werden. Hierzu gehören z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten oder Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen.[1]mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 4.2 Deutsch lernen im Betrieb

Das bundesweite Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) bietet Hilfen und Praxistipps für Betriebe, die Deutschkurse für ihre Mitarbeiter organisieren wollen. Aufgezeigt wird, wie Betriebe Sprachlernangebote für ihre Beschäftigten finden, wie die Kommunikation im Betrieb auf die neuen Mitarbeiter eingestellt und das Lernen der Sprache in den Betriebsalltag integ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 3 Allgemeine Angebote zur Sprachförderung

Für die gesellschaftliche, insbesondere aber für die berufliche Integration ist der Erwerb von Deutschkenntnissen unverzichtbar. Das Goethe-Institut bietet kostenlose Online-Sprachlernangebote und Materialien, z. B. die App "Ankommen".[1] Die Deutsche Welle beteiligt sich ebenfalls an der Sprachförderung und stellt online interaktive Kurse zum Selbstlernen und entsprechende Ma...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 5.2 Im Ausland erworbene Berufserfahrung

Sofern Kenntnisse und Fertigkeiten ausschließlich über eine Berufserfahrung im Ausland erworben wurden, können diese nicht durch ein Anerkennungsverfahren bestätigt werden. Für diesen Fall besteht ggf. die Möglichkeit, die Abschlussprüfung in dem jeweiligen Beruf durch eine externe Prüfung abzulegen. Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abs...mehr

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Flüchtling / 4.2 (Ersatz-)Bescheinigung über die maßgebenden Besteuerungsmerkmale

Als weiteres Ersatzverfahren, von dem auch bei Asylbewerbern und Flüchtlingen Gebrauch gemacht werden kann, wenn bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern (noch) keine Identifikationsnummer zugeteilt wurde, sieht der Gesetzgeber eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform vor.[1] Die Bescheinigung kann ab 2021 auch der Arbeitgeber beantragen, wenn ihn der...mehr

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Flüchtling / 6.2 Gesellschaftliche/berufliche Integration

Für die Integration, die Deutschsprachförderung, die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen und für eine berufliche Eingliederung stehen spezielle Maßnahmen und Instrumente zur Verfügung.[1] 6.2.1 Integrationskurse Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu...mehr