Fachbeiträge & Kommentare zu Flüchtlinge

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Steuerfreiheit für Leistungen nach dem Flüchtlingshilfegesetz vgl § 3 Nr 7 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 230). Zur > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Über Flüchtlingshilfe > Spenden. Wegen der Fluchtgelder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Fluchthilfe. Zu Vermissten > Familienstand Rz 3/5. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 145. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 145. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 14.12.2025. Aus diesem umfassenden Update lassen sich die Kommentierungen zu den folgenden fünf Stichworten besonders hervorheben: Fortbildungsveranstaltungen (steuerliche Hinweise zu Aufwendungen des Arbeitgebers und zur Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen als Werbungsko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.11 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal einer "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit" ist in Teil I der Entgeltordnung in den Entgeltgruppen 10 und 11 vorgesehen. In der Entgeltgruppe 10 muss sich die Tätigkeit nur zu einem Drittel und in der Entgeltgruppe 11 mindestens zur Hälfte (§ 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund)) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Zuletzt geändert wurde sie durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) mit Wirkung zum 1.1.2017. Rz. 2 Die Vorschrift...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.2 Antragsberechtigung

Rz. 5 Antragsberechtigt ist der in der Norm genannte Personenkreis der Vertriebenen und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und der Evakuierten gemäß § 1 BEvG. Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis wird für Vertriebene und Flüchtlinge durch die Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise A, B oder C geführt, für Evakuierte i. d. R. durch die Registrierungsbescheinigung nach § 4...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Nachzahlungsrecht für den Personenkreis des § 284 (Vertriebene und Flüchtlinge gemäß §§ 1 bis 4 BVFG und Evakuierte gemäß § 1 BEvG) besteht nur auf Antrag. Die Voraussetzungen des § 209 müssen zusätzlich erfüllt sein. 2.1 Versicherungsberechtigung Rz. 4 Nach der für die Nachzahlung von Beiträgen geltenden Grundnorm des § 209 muss nach dessen Abs. 1 eine Versicherungs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 284 Nachza... / 2.6 Nachzahlungszeitraum

Rz. 9 Freiwillige Beiträge können nachgezahlt werden für den Zeitraum ab Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch frühestens ab dem 1.1.1924 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Zeiten dürfen allerdings nicht bereits mit Beiträgen belegt sein. Es ist daher die Belegung nicht nur der Zeiten der Selbständigkeit, sondern aller Lücken möglich. Rz. 10 Der Nachzahlungszeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2020 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets/§ 23 EStG Das FG Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens mit Beschluss v. 20.6.2019, 13 V 13100/19 entschieden, dass die Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen bei Krypto-Assets zulässig ist. Es liegt insoweit ein Wirtschaftsgut i.S.v. § 23 EStG vor. Der Entscheidung dürfte nicht zu folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 5 Geringfügige Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber können auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sog. Minijob) eingesetzt werden. Unter die Minijob-Regelung fallen sämtliche Dienstverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.[1] Eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden besteht nicht. Allerdin...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2 Integrationskurse

Die Regelungen und Leistungen zur Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeit sind von dem Grundsatz des Förderns und Forderns in den jeweiligen Rechtskreisen geprägt. Den Fördermöglichkeiten stehen damit zugleich Verpflichtungen zu eigenen Anstrengungen und – bei fehlender Mitwirkung – ggf. leistungsrechtliche Sanktionen gegenüber. Integrationskurse sind das staa...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6 Arbeitsmarktzugang

Die Möglichkeiten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sind für Flüchtlinge unterschiedlich, abhängig vom Aufenthaltsstatus geregelt. Kriterien hierbei sind insbesondere der Aufenthaltsstatus, die Dauer der Registrierung als asylsuchende Person und das Herkunftsland. Daran knüpfen auch die Eingliederungsleistungen an.[1] 6.1 Leistungen zur Eingliederung Asylberechtigte und aner...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.8 Leistungen der Jobcenter

Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen, die Bürgergeld beziehen, stehen die gesamten Eingliederungsleistungen nach dem SGB II ohne Wartezeit offen. Das Leistungsspektrum umfasst im Grundsatz alle vorgenannten Leistungen, die auch von den Agenturen für Arbeit erbracht werden. Darüber hinaus kommen in Betracht Leistungen zur Förderung einer längeren beruflichen Weiterbil...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 6.4 Ausbildungsförderung

Bei den Instrumenten der Ausbildungsförderung sehen die gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Fördermöglichkeiten abhängig vom Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor: Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen stehen mit dem Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt uneingeschränkt alle Leistungen der Ausbildungsförderung zur Verfügung. Für Personen, die nicht zum Kreis de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Zusammenfassung Überblick Personen, die als Flüchtlinge rechtmäßig auf Dauer oder für längere Zeit in Deutschland leben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. In den einzelnen Integrationsfeldern gibt es dazu ein breit angelegtes Grundangebot – von der Sprachförderung bis zur beruflichen Eingliederung. Arbeitgeber können da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.1 Minijob

Üben Flüchtlinge einen geringfügig entlohnten Minijob aus, gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung keine Besonderheiten. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.[1] Für Flüchtlinge, die Leistungen nach ...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2.2 Kostenbeitragspflicht

Für Integrationskurse ist grundsätzlich ein Kostenbeitrag von den Betroffenen zu leisten. Dieser beträgt 2,29 EUR pro Unterrichtseinheit. Sozialleistungsbezieher oder Personen, denen der Kostenbeitrag aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwerfällt, werden regelmäßig von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein Zuschuss zu den Fahrkosten kann ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 6.6 Aktivierungsmaßnahmen

Ein wichtiges Förderinstrument sind die kurzfristigen Aktvierungsmaßnahmen, die zu einem großen Teil auch in Betrieben durchgeführt werden können. Hinweis Betriebliche Maßnahmen ausnahmsweise bis zu 12 Wochen möglich Flüchtlinge mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können bis zu 12 Wochen in einem Betrieb erprobt werden (im Normalfall ist eine betriebliche Erprobung maxi...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / Zusammenfassung

Überblick Personen, die als Flüchtlinge rechtmäßig auf Dauer oder für längere Zeit in Deutschland leben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. In den einzelnen Integrationsfeldern gibt es dazu ein breit angelegtes Grundangebot – von der Sprachförderung bis zur beruflichen Eingliederung. Arbeitgeber können dabei viele Maßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 1.5 Förderung von ausländischen jungen Menschen/"Flüchtlingen"

Kernvoraussetzung für den Zugang ausländischer junger Menschen zu den Instrumenten und Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem SGB III ist, dass die Betroffenen eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, oder dass ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden kann. Die Förderung steht damit grundsätzlich allen ausländischen jungen Menschen mit einem allgemeinen Zugang zum Arbei...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 4 Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist Kernbestandteil des "Gesamtprogramms Sprache", mit dem die Bundesregierung die Sprachförderung für Flüchtlinge in einem integrierten Ansatz umsetzt. Die Durchführung der Kurse liegt in der Verantwortung des BAMF, für die Umsetzung sind ausgewählte Träger zuständig. Die Berufssprachkurse knüpfen an das Abschlussniveau der Integrati...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.7 Eingliederungszuschüsse

Arbeitgeber können bei Einstellung einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Lohnkosten für eine Dauer von bis zu 12 Monaten erhalten. Das Instrument wird in der Praxis der Agenturen für Arbeit regelmäßig nur für Bezieher von Arbeitslosengeld genutzt. Es steht aber auch Personen offen, die – wie arbeitsuchend gemeldete Flüchtlinge – kein Arbeitslosengeld aus d...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 2.1 Teilnahmeberechtigte

Das AufenthG differenziert zwischen einer berechtigten Teilnahme[1] und einer verpflichtenden[2] Teilnahme. Anspruch auf Teilnahme haben Personen, denen ein Aufenthaltstitel erteilt wurde und die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Hierzu gehören u. a. anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, international subsidiär Schutzberechtigte mit einem Aufenthaltstitel aus huma...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2 Versicherungsfreiheit

Bei einigen Personenkreisen ist – trotz einer entgeltlichen Beschäftigung – die Sozialversicherungspflicht ausdrücklich ausgeschlossen. In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in allen oder in einigen Sozialversicherungszweigen. Bezogen auf den Personenkreis der Flüchtlinge gibt es Besonderheiten lediglich bei einer geringfügigen Beschäftigung. 2.1 Minijob Üben Flüchtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.3 Anerkannter

Anerkannte sind Personen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus und damit ein Bleiberecht gewährt worden ist. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gemäß § 3 AsylG [1], Asylberechtigte i. S. d. Art. 16a GG [2] und international subsidiär Geschützte gemäß § 4 AsylG [3] erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre und haben freien Zugang zur Erwerbstätigkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren, d. h. von der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag. Für die Dauer des Asylverfahrens erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 3 Anmeldung und Abruf der ELStAM-Daten für den Lohnsteuerabzug

Wie jeden neuen Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber den von ihm eingestellten Flüchtling oder Asylbewerber bei Beginn der Beschäftigung an der ELStAM-Datenbank anmelden.[1] Damit die ELStAM für einen Arbeitnehmer abgerufen werden können, muss er vom Lohnbüro mit folgenden Daten angemeldet werden[2]: IdNr und Geburtsdatum, Beginn der Beschäftigung, erstes oder weiteres Dienstverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 6 Steuerliche Vergünstigungen

Für Flüchtlinge gelten die allgemeinen Regeln des Lohnsteuerabzugs. Daher können ihnen auch sämtliche steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Sonstige Sachbezüge bleiben z. B. bis 50 EUR monatlich steuerfrei. Auch steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung oder Kindergartenzuschüsse sind ebenso möglich wie die Gewährung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR für Waren un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / Zusammenfassung

Begriff Personen, die als Flüchtlinge in Deutschland eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind wichtige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen für Arbeitgeber zu beachten. Durch verschiedene Leistungen zur Integration in Gesellschaft u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 6.2.4 Berufliche Eingliederung

Asylberechtigte, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der Arbeitsmarktförderung nach dem SGB II und SGB III Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten. Im Regelfall sind die Agenturen für Arbeit für Asylbewerber und Geduldete und die Jobcenter für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge zuständig. Sonderre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.2 Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristig ist eine Beschäftigung dann, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich. Versicherungsfreiheit aufgrund einer kurzfristigen Beschäftigung kann aber nur dann bestehen, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Prüfung der Berufsmäßigkeit ist al...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2 Vergabe der IdNr durch Meldebehörde

Mit der Einreise und Zuweisung in eine Erstaufnahmeeinrichtung werden Flüchtlinge und Asylsuchende unbeschränkt steuerpflichtig, da sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründen.[1] Dies gilt bereits für die Zeit der Unterbringung in Behelfsunterkünften. Die örtlich zuständige Meldebehörde nimmt die eingereiste Person in ihr Melderegister auf. Glei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 5 Beitragsrecht

Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.6 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)"[1] werden bei Kommunen, staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert. Ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis besteht während der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen[2] nicht. Damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 4 Meldungen

Das DEÜV-Meldeverfahren[1] gilt auch bei einer Beschäftigung für Flüchtlinge uneingeschränkt und ohne weitere Besonderheiten. Dies bedeutet u. a., dass der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden ist. Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, müssen zusätzliche Angaben b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1.5 Ein-Euro-Job

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, auch nicht eines faktischen Arbeitsverhältnisses, verrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 3 Freiwillige Versicherung

Flüchtlinge aus der Ukraine haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Das Beitrittsrecht besteht allerdings nur bei Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, fehlender Hilfebedürftigkeit und Antragstellung innerhalb einer 6-monatigen Frist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.2 Geduldeter

Inhaber einer Duldung gemäß § 60a AufenthG, die jemand beispielsweise nach einer ablehnenden Entscheidung über den Asylantrag erhält, sind vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht abgeschoben werden können. Zu den rechtlichen Gründen zählt u. a. die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, mit der jemand nicht ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 2.3.1 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens nationaler subsidiärer Schutz zugesprochen wurde[1], denen ohne Asylverfahren ein vorübergehender Schutz mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG gewährt wurde (dies betrifft Schutzsuchende aus der Ukraine, die infolge des Kriegs nach Deutschland kommen) oder Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, beispielsw...mehr