Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Ferienwohnung im Einkom... / 3 Verluste

Dauerhafte Verluste Werden bei den gewerblichen Vermietungseinkünften dauerhaft Verluste erzielt (Betriebsausgaben übersteigen die Betriebseinnahmen), so sind die Sachbearbeiter des Finanzamts angehalten, die Einkunfterzielungsabsicht zu prüfen. Maßgeblich für die Prüfung sind die Regelungen des § 15 EStG. Hier weicht der Gesetzgeber von den Regelungen des § 21 EStG ab. Hand...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Unionsrechtskonforme Auslegung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs

Kommentar Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg verstößt gegen EU-Recht, so hatte der EuGH kürzlich entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung die bisherigen Voraussetzungen für eine Kürzung von Beteiligungserträgen deutlich gemildert. Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg Eine Gewinnausschüttung aus einer Beteiligung außerhalb der EU kann der Gewerbesteuer unterliegen, wenn...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Ferienwohnung im Einkom... / 1.1 Ferienwohnung in einer Ferienwohnanlage

Gefährliche Zusatzleistungen Die Vermietung einer Ferienwohnung stellt i. d. R. private Vermögensverwaltung und keine gewerbliche Tätigkeit dar. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter von Ferienwohnungen dem Mieter nicht nur die Räume überlässt, sondern darüber hinaus zusätzliche Leistungen erbringt. Dabei nimmt nicht jede Sonderleistung über die bloße Zurverfügungstellun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerschuldnerschaft bei Bauträgerfällen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Kommentar Nachdem der BFH die Erstattung der von Bauträgern in den Altfällen zu Unrecht an die Finanzverwaltung abgeführten Steuerbeträge im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens nicht von weiteren Bedingungen abhängig gemacht hat, musste die Finanzverwaltung ihre dem entgegenstehende Rechtsauffassung aus dem Jahr 2017 aufgeben. Die rechtliche Problematik Der BFH[1] hatte 2013 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 13b UStG: Korrektur einer unzutreffenden Rechtsanwendung beim Bauträger

Leitsatz 1. Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Mögli...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz Ein ohne Begründung eingelegter Einspruch gegen einen Sammelbescheid kann auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung umfassen. Sachverhalt Der Kläger legte gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2015 fristgerecht zunächst ohne Begründung Einspruch ein. Der Steuerbescheid umfasste hierbei neben der Einkommen- und Kirchensteuer sowie dem Solidaritätszuschla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.1 Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz grundsätzlich gleichlaufend geregelt. Zur Berechnung der relevanten Steuer muss immer der Vermögensanfall beim Erben bzw. dem Beschenkten bewertet werden. § 12 ErbStG verweist insoweit auf die Regelungen im Bewertungsgesetz (BewG). Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich ein Schreiben betr. Bewertung einer lebenslängl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Planung und Sicherung der U... / 7.1.2 Betriebsvermögen und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

Das BVerfG hat im Dezember 2014 nach mehrjähriger Verfahrensdauer seine Entscheidung zum derzeitigen ErbStG getroffen und festgestellt, dass das ErbStG teilweise verfassungswidrig ist (Begünstigung von Betriebsvermögen).[1] Allerdings hatte das BVerfG das ErbStG nicht für ungültig erklärt, sondern den Gesetzgeber aufgefordert, die verfassungswidrigen Regelungen neu zu formul...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG fortan nicht nur auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung bei der KG beschränkt. Normenkette § 10a Satz 10, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 5 Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Leitsatz 1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme ­auf politische Willensbildung und Gestaltung ­der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen ­gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine ­gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Kommentar Musterprozesse kommen und gehen, sodass auch die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden von Zeit zu Zeit angepasst werden müssen. Der aktuelle Vorläufigkeitskatalog des BMF im Überblick. Vorläufigkeitsvermerke in Steuerfestsetzungen Sind Musterprozesse vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht (z. B. BFH) anhängi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermäßigter Steuersatz für von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten (zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 12.13 Abs. 8 UStAE . Nach einer EuGH-Vorlage[1] hatte der BFH[2] schon 2014 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG nicht für von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen gilt. Die Steuerermäßigung ist aber dann anwendbar, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Krankentransporte auf mit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Sonderbewertungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Ist ein Industriegrundstück zu bewerten, ist der Bodenrichtwert für Industrieland anzusetzen. Für diesen Bodenrichtwert kommt es nicht, wie bei Wohngrundstücken, auf eine Unterteilung in Vorder- und Hinterland an. Allerdings kann der Bodenrichtwert mit zunehmender Grundstücksgröße degressiv verlaufen. Hierzu müssten die Bodenrichtwertkarten der Gutachte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einheitliche Vorgaben zum Bodenrichtwert

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Anwendung der BRW-RL ist für die Gutachterausschüsse nicht zwingend vorgeschrieben, sondern lediglich zur Anwendung empfohlen. Deshalb dürften die Veröffentlichungen der Gutachterausschüsse in der Darstellung unterschiedlich sein. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Gestaltung der Bodenrichtwertkarte schon bei Einführung der Bedarfsbewertung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abweichende Geschossflächenzahl

Rz. 93 [Autor/Stand] Wird im Flächennutzungsplan das allgemeine Maß der baulichen Nutzung dargestellt, genügt nach § 16 Abs. 1 BauNVO die Angabe der Geschossflächenzahl, der Baumaßzahl und der Höhe baulicher Anlagen. Im Bebauungsplan kann das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden durch Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keiner Nutzung zuführbar

Rz. 35 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung beantwortete die Frage, ob ein Gebäude keiner Nutzung zugeführt werden kann, ursprünglich in R 159 Abs. 5 Satz 2 ErbStR 2003. Dabei richtete sich die Finanzverwaltung nach bautechnischen Grundsätzen. Nach der neueren Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist bei der Frage, ob ein Gebäude keiner Nutzung zugeführt werden kann, entscheiden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 145 BewG regelt neben der Bewertung von unbebauten Grundstücken auch die Frage, wann Grundstücke zu dieser Grundstücksart gehören. Die Vorschrift ist mit dem JStG 1997[2] eingeführt worden. Mit dem JStG 2007[3] ist § 145 BewG für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 geändert worden. Damit ist die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 weggef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unbedeutende Nutzung bei Bewertung im Ertragswertverfahren

Rz. 36 [Autor/Stand] Bei Grundstücken mit Gebäuden, die im Ertragswertverfahren nach § 146 BewG zu bewerten wären, ist für die Frage, ob eine unbedeutende Nutzung vorliegt, im Fall der Vermietung auf die hierfür erzielte Jahresmiete und im Fall der Eigennutzung oder einer vergleichbaren Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 BewG auf die übliche Miete abzustellen. Die erzielte Jahres...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erschließungszustand

Rz. 115 [Autor/Stand] Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es nach dem BFH-Urteil v. 18.8.2005[2] nicht an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ableitung aus dem Bodenrichtwert

Rz. 84 [Autor/Stand] Die bisherigen Erfahrungen mit den Bodenrichtwerten haben gezeigt, dass die Formel "Grundstückswert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 80 %" den gemeinen Wert in der Praxis allenfalls im Idealfall abbildet. Um eine Über- oder Unterbewertung der Grundstücke zu vermeiden, ist es erforderlich, den Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der Merkmale des z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausgangsgröße "Bodenrichtwert"

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11.1.2011[2] gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 ImmoWertV.[3] Mit der Anwendung der Richtlinie sollen die Gutachterausschüsse in die Lage versetzt werden, die Ermitt lung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherzustellen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Wertkorrekturen nebeneinander möglich

Rz. 118 [Autor/Stand] Aufgrund der Fassung des R 161 ErbStR 1999 war davon auszugehen, dass die drei "Anpassungsverfahren", die dort aufgeführt sind, nicht kumulativ angewendet werden durften, sondern es war in dem jeweiligen Bewertungsfall nur eines der drei Verfahren zu berücksichtigen. Hiervon ist die Finanzverwaltung bereits mit den gleich lautenden Ländererlassen v. 31....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundstückswerts ist vom Bewertungsgegenstand abhängig. Nach § 70 Abs. 1 BewG, der auch für die Bedarfsbewertung anzuwenden ist (vgl. § 138 Abs. 3 Satz 2 BewG), ist Bewertungsgegenstand das Grundstück i.S. des Bewertungsgesetzes . Bei der Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört, kommt es nicht auf das Zivilrecht, sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungserklärung

Rz. 133 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung übersendet dem Steuerpflichtigen für die Bedarfsbewertung eines unbebauten Grundstücks den Erklärungsvordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts". Der Erklärungsvordruck ist so aufgebaut, dass in dem "Mantelbogen" die allgemeinen Angaben zum Bewertungsstichtag, zur Lage des Grundstücks, zum Voreigentümer und zu den Erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zerstörte Gebäude

Rz. 29 [Autor/Stand] Ein Gebäude ist zerstört, wenn in diesem Gebäude keine auf Dauer benutzbaren Räume vorhanden sind. Ein Grundstück mit einem "entkernten" Gebäude, das im Bewertungsstichtag keine bestimmungsgemäß benutzbaren Räume mehr enthält, ist nicht als zerstört anzusehen, weil der Zustand der Unbenutzbarkeit nur ein vorübergehender ist. Ein solches Grundstück ist je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstücke mit im Bau befindlichen Gebäuden

Rz. 17 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007 rechnete § 145 Abs. 1 BewG auch Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden den unbebauten Grundstücken zu, wenn sich die Gebäude im Bewertungsstichtag noch im Bau befanden. Rz. 18 [Autor/Stand] In der Praxis ist allerdings die Frage, ob ein Grundstück mit einem im Bau befindlichen Gebäude als bebaut oder unbebaut anzuse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aufteilung in Vorder- und Hinterland

Rz. 111 [Autor/Stand] Eine weitere Korrekturmöglichkeit ist für Grundstücke vorgesehen, deren Grundstückstiefe von dem lagetypischen Bodenrichtwertgrundstück abweicht.[2] Hier ist die Grundstücksfläche in Vorder- und Hinterland aufzuteilen. Die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte beziehen sich meist nur auf die vorgegebene Grundstückstiefe, die mit der Str...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des unbebauten Grundstücks

Rz. 14 [Autor/Stand] Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich im Bewertungsstichtag keine benutzbaren Gebäude befinden (§ 145 Abs. 1 Satz 1 BewG). Hierbei kann es sich um Grundstücke handeln, auf denen keine Gebäude stehen, aber auch um Grundstücke, auf denen zwar Gebäude errichtet sind, die allerdings nicht benutzbar sind. Rz. 15 [Autor/Stand] Als Gebäude sind ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem Verfall preisgegebene Gebäude

Rz. 30 [Autor/Stand] Ein Grundstück mit einem Gebäude, das dem Verfall preisgegeben ist und auf dem sich somit kein auf Dauer benutzbarer Raum befindet, gilt ebenfalls als unbebaut (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG). Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass das Gebäude nach objektiven Verhältnissen auf Dauer nicht mehr benutzt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Geringfügigkeitsgrenze bei einer Bewertung nach § 147 BewG

Rz. 44 [Autor/Stand] Bei Grundstücken mit Gebäuden, die nicht vermietet sind und für die sich auch keine übliche Miete ermitteln lässt, wäre die Bewertung nach § 147 BewG unter Ansatz des Bodenrichtwerts für den Grund und Boden und des ertragsteuerlichen Werts für das Gebäude durchzuführen. Hier liegt keine für den Wertabgleich nach § 145 Abs. 2 Satz 1 BewG erforderliche Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Flächengrößenabhängige Umrechnungsfaktoren

Rz. 103 [Autor/Stand] In Bodenrichtwertzonen mit vorwiegender Ein- oder Zweifamilienhausbebauung können anstelle der Geschossflächenzahl von der Grundstücksgröße abhängige Umrechnungsfaktoren von den Gutachterausschüssen vorgegeben werden. Die Umrechnungsfaktoren geben das Abhängigkeitsverhältnis von Bodenrichtwert und Grundstücksgröße wieder. Hier gilt der Grundsatz: Je kle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Weitere wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 128 [Autor/Stand] Weitere wertbeeinflussende Merkmale, die den Bodenrichtwert mitbestimmen, sind die Art der baulichen Nutzung sowie die Bauweise. Meist ist die Bodenrichtwertzone so geschnitten, dass hierfür nur eine Art der baulichen Nutzung in Betracht kommt. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, muss die Art der baulichen Nutzung ebenfalls als Wertkorrektur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Stichtag für die Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 77 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte waren nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG i.d.F. vor dem JStG 2007[2] auf den 1.1.1996 zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen. Der Vorschrift über die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf den 1.1.1996 hätte es in § 145 Abs. 3 BewG nicht bedurft. Denn bereits durch § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG i.d.F. vor dem JStG 2007[3] war der 1.1.1996 al...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006

Leitsatz Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig. Normenkette § 20 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6 Satz 3 UmwStG 2006 Sachverhalt Der Geschäftsbetrieb der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, bestand u.a. in der Herstellung, dem Verkauf und dem Vertrieb von Getränken einer bestimmten Marke. Sie war zugleich als Kommanditistin mit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.7 Datenübermittlung an die Finanzverwaltungen (§ 32b EStG)

Rz. 80 Das an den Organspender gezahlte Krankengeld nach § 44a SGB V ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG und ist damit gemäß § 32b Abs. 3 EStG von der Krankenkasse des Spendenempfängers als Krankengeld an die Finanzverwaltungen zu melden. Die Krankenkasse des Spendenempfängers hat dem Spender nach Abschluss der Zahlung eine manuelle ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Formulare für den elektronischen Handel (zu § 22f UStG)

Kommentar Über elektronische Marktplätze werden immer mehr Umsätze auch durch ausländische Unternehmer ausgeführt. Um das Steuerausfallrisiko zu verringern, sind durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften neue Aufzeichnungsvorschriften und Haftungsregelungen für die Betreiber...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2018

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig an diversen Stellen geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH m...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsetzung des Digitalpakets (zu § 3a Abs. 5 UStG)

Kommentar Elektronisch erbrachte Leistungen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen erfordern spätestens seit 2015 die besondere Aufmerksamkeit der Unternehmer. Nun sind zum 1.1.2019 erneut unionsrechtliche Änderungen in diesem Bereich vorgenommen worden, die in Deutschland fristgerecht umgesetzt worden sind. Die Änderungen betreffen i...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Postalische Erreichbarkeit ausreichend für ordnungsgemäße Rechnung (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG)

Kommentar Die ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug steht seit Langem im Mittelpunkt der Rechtsprechung. Nachdem der EuGH und nachfolgend der BFH festgestellt hatten, dass es als Absenderangabe für eine Rechnung ausreichend ist, dass der leistende Unternehmer eine Anschrift angibt, unter der er postalisch erreichbar ist, setzt die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Ermäßigter Steuersatz bei Sammlermünzen 2019 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG)

Kommentar Sammlermünzen können dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG unterliegen, wenn diese Münzen aus dem Drittlandsgebiet eingeführt werden. Für die Frage, ob es sich um Sammlermünzen i. S. d. Nr. 54 der Anlage 2 zum UStG handelt, wird zur Abgrenzung das Verhältnis des Metallwerts zum Verkehrswert der Münze zugrunde gelegt. Danach kann der leistende Unter...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zu § 4 Nr. 26 UStG)

Kommentar Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei, wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Nachdem der BFH[1] zur Frage der ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstands eines Sparkassenverbands ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Haftung des Schuldners ohne abweichende Regelung im Plan (§ 227 Abs. 1)

Rn 2 Dazu sieht § 227 Abs. 1 vor, dass der Insolvenzschuldner – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Plan – von seinen Verbindlichkeiten (ohne Wohlverhaltensphase) in vollem Umfang frei wird, wenn er die im Insolvenzplan vorgesehenen Bedingungen erfüllt. Die Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfasst auch etwaige Gläubigerforderungen aufgrund vors...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft

Leitsatz § 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen BMF-Schreiben vom 14. Januar ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung der Heileurythmisten (zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.14.4 UStAE . Seit Langem ist strittig, ob Heileurythmisten [1] steuerfreie Leistungen im Rahmen heilkundlicher Tätigkeit ausführen und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Wichtig Die Steuerbefreiung als heilkundliche Leistung setzt regelmäßig berufsrechtliche Regelungen voraus, nach denen eine Befähigungsprüfung abzu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 2 VO zu § 180 Abs. 2 AO, § 370 AO, § 741 ff. BGB Sachverhalt Der Kläger hatte zusammen m...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Leitsatz Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Dezember 2017 ­III R 23/15, BFHE 260, 271). Nor...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr