Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Aufhebung und Änderung des Steuerbescheids

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, eröffnet er die jederzeitige Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids und der ihm gleichgestellten Bescheide. Dies bedarf keiner weiteren Rechtsgrundlage. Denn der gesamte Steuerfall bleibt "offen" und kann – abgesehen von der Einschränkung des § 176 AO – in rechtlicher und tatsächli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32f Abs. 1 AO bestimmt in Abweichung von Art. 16 DSGVO, dass das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung oder Vervollständigung zu ihr gespeicherter Daten gegenüber einer Finanzbehörde dann nicht besteht, soweit die Dat...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 5

Auf einen Blick Der Beitrag erläutert verschiedene Steuerfragen im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge über Ländergrenzen hinweg. Eine Kernfrage des steuerlichen Zuzugs oder Wegzugs betrifft die Merkmale des Wohnsitzbegriffs (§ 8 AO). Mit der Neufassung des Anwendungserlasses zu § 8 AO vom 7.8.2017 hat die Finanzverwaltung die Rechtssicherheit hinsichtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abschluss des Einspruchsverfahrens

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einer förmlichen Einspruchsentscheidung bedarf es nur insoweit, als die Finanzbehörde dem Einspruch nicht abhilft, der Einspruch nicht zurückgenommen oder das Verfahren für erledigt erklärt wird. Abhelfen kann sowohl die zuständige Finanzbehörde, als auch die für die zuständige Finanzbehörde handelnde Behörde (§ 367 Abs. 2 Satz 3, Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe durch Postübermittlung (§ 122 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Übermittlung eines schriftlichen Steuerverwaltungsakts durch die Post im Geltungsbereich der AO gilt dieser mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (sog. Bekanntgabefiktion), außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Adressat seinen Wohnsit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Zuständigkeit

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Kompetenz für Stundungen ist durch ministerielle Verwaltungsvorschriften zwischen den FA (HZA) und den OFD bzw. dem BMF oder den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden zumeist mit der Maßgabe verteilt, dass für Beträge von bestimmter Höhe an aufwärts oder für Stundungen, die eine bestimmte Zeit überschreiten so...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antragserfordernis

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 361 AO setzt keinen Antrag voraus. Die Finanzbehörde entscheidet von Amts wegen darüber, ob Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Dies hat insbes. immer dann zu geschehen, wenn der Einspruch offensichtlich begründet ist oder aber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG zu e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften

Tz. 53 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 131 Abs. 2 RAO gestattete die Aufstellung von Richtlinien für Erlassmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Gruppen von gleichgelagerten Fällen. Eine entsprechende Regelung sieht § 227 AO zwar – entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf – nicht mehr vor, gleichwohl sind derartige Erlassrichtlinien weiterhin zulässig (von Groll in HHSp, § 227...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift, Vertrauensschutz

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist keine eigenständige Korrekturnorm, sie ist nur anwendbar, wenn ein Steuerbescheid oder ein diesem gleichgestellter Bescheid aufgehoben oder geändert wird. § 176 AO schützt den Stpfl. nur vor der Änderung eines Steuerbescheids zu seinen Ungunsten. Die Vorschrift räumt hingegen keinen Anspruch auf Änderung eines bestands...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen der öffentlich-rechtlichen Aufgabe des Steuerberaters, zu der "richtigen" Erhebung der Steuer beizutragen, und seiner privatrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, dessen Steuerlast nach Möglichkeit zu verringern, können sich Kollisionen ergeben. Soweit diese zu einem strafbaren Verhalten des Berufsträgers führen, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Richterrecht

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Judikate jedweder Art – auch diejenigen von EGMR, EuGH und BVerfG – und das sog. Richterrecht sind keine Rechtsnormen, denn die Aufgabe der Gerichte ist die Rechtsprechung, nicht die Rechtsetzung; die Gerichte dürfen sich mithin im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (h. M., z. B....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Spruchreife

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verurteilung der beklagten Behörde zum Erlass des begehrten gebundenen Verwaltungsaktes setzt voraus, dass die Sache spruchreif ist (vgl. BFH v. 26.08.2010, III R 80/07, BFH/NV 2011, 401). Da das Gericht nur die Verpflichtung der Behörde aussprechen darf, ist es ihm verwehrt, den begehrten Verwaltungsakt selbst zu erlassen. Spruchrei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
§ 13b UStG: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Leitsatz Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichk...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit

Leitsatz Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, Art. 295 Abs. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Kläger...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall

Leitsatz Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, die ihrerseits Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Organträgerin ist, ist auf den Verschmelzungsgewinn weder auf der Ebene der Muttergesellschaft noch auf der Ebene der Organträgerin das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verkauf der Hofstelle im Jahr 1974 führte zur Zwangsbetriebsaufgabe

Leitsatz Das FG München beleuchtet mit Urteil vom 25.9.2018, unter welchen Voraussetzungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den 1970er Jahren das sogenannte Verpächterwahlrecht ausgeübt werden konnte. Sachverhalt Fraglich war im vorliegenden Fall, ob eine Erbengemeinschaft ihre Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als Einkünft...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz Die Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt keine offenbare Unrichtigkeit dar. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH. Mit Vertrag vom 31.8.2012 schlossen die Gesellschafter einen Einbringungsvertrag, mit dem sie sich verpflichteten zur Stärkung des Kapita...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsausgaben bei der Tonnagesteuer

Leitsatz Der Aufwand aus dem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens oder einer stillen Beteiligung ist durch die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG abgegolten. Sachverhalt Die Kläger waren Kommanditist einer KG, die drei Schiffe im internationalen Verkehr betrieb. Die Gesellschaft ermittelte hierbei ab 2004 ihren Gewinn nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer). Zudem schloss...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (zu § 4 Nr. 2 und § 8 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 8.1 UStAE . Nach § 4 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 UStG sind bestimmte Umsätze für die internationale Luftfahrt und die Seeschifffahrt von der Umsatzsteuer befreit. Die Finanzverwaltung hatte schon 2017[1] die Rechtsprechung des EuGH[2] übernommen, dass in bestimmten Fällen – anders als bis dahin von der Finanzverwaltung angenommen ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Leistungen eines von der Pflegekasse beauftragten Gutachters (zu § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG)

Kommentar Nach § 18 Abs. 1 SGB XI können Pflegekassen seit dem 30.10.2012 neben dem MDK[1] auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit und der Feststellung des Pflegegrads beauftragen. Diese Leistungen eines Pflegegutachters werden von der Finanzverwaltung als eng mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und Pflege körp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Besonderheiten bei Nutzungsrechten

Rz. 142 [Autor/Stand] Probleme bereiten in der Praxis die Fälle, in denen ein bebautes Grundstück, das im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, mit einem Nutzungsrecht, z.B. mit einem Nießbrauch, belastet ist. Zwar ist unstreitig, dass das Nutzungsrecht bei der Ermittlung des Ertragswerts nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nicht berücksichtigt werden kann, da es für den Ansatz der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Qualifikation der Sachverständigen

Rz. 79 [Autor/Stand] Aus der einschränkenden Formulierung "regelmäßig" kann auch abgeleitet werden, dass in der Praxis vorrangig auf die Qualität des Gutachtens und erst in zweiter Linie auf die formelle Qualifikation des Gutachtenden abzustellen ist. Während in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999[2] zunächst regelmäßig ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis durch einen stichtagsnahen Kaufpreis

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts setzt nicht zwingend ein Sachverständigengutachten voraus. Ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielter Kaufpreis wird vom Finanzamt ebenso als Nachweis anerkannt.[2] Dem Kaufpreis dürfen also keine Verkäufe unter nahen Angehörigen oder sog. Notverkäufe zugrunde liegen. Dabei bestehen – so der Wortlaut der T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wegfall der "doppelten Öffnungsklausel" ab 2007

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Regelungen der bisherigen sog. "doppelten Öffnungsklausel" sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 entfallen.[2] Dies ist vor dem Hintergrund, dass sich der Nachweis stets auf die wirtschaftliche Einheit beziehen soll, grundsätzlich verständlich. Rz. 139 [Autor/Stand] Bei im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken existiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Belastung mit Nutzungsrechten

Rz. 128 [Autor/Stand] Ist ein unbebautes Grundstück mit einem Nutzungsrecht belastet, z.B. mit einem Nießbrauchsrecht, bleibt diese Belastung bei der Ermittlung des Grundstückswerts nach § 145 Abs. 3 Satz 1 BewG außer Ansatz. Anders sieht es dagegen nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Ermittlung des niedrigeren Verkehrswerts i.S.d. § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG a.F. aus....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Qualität des Sachverständigengutachtens

Rz. 88 [Autor/Stand] Wurde ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch den Gutachterausschuss erstellt, ging die Finanzverwaltung tendenziell davon aus, dass die anerkannten Methoden der Wertermittlung beachtet wurden und dass bei der Wertermittlung auf die zutreffenden Ausgangsgrößen zurückgegriffen wurde. Ein in einem solchen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung wegen neuer Tatsachen

Rz. 114 [Autor/Stand] Sofern das Finanzamt einen Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert vor dem Verkauf des Grundstücks erteilt, kann die Bestandskraft des Feststellungsbescheids eintreten, bevor der niedrigere Kaufpreis realisiert wird und als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geltend gemacht werden kann. Anfänglich hat die Finanzverwaltung[2] die Auffassung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Nachweislast

Rz. 69 [Autor/Stand] Dass den Steuerpflichtigen nicht eine bloße Darlegungs- und Feststellungslast, sondern die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert trifft, ist durch den BFH bestätigt worden.[2] , [3] Es genügt somit nach der Rechtsprechung des BFH nicht, wenn der Steuerpflichtige lediglich die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht beantragt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verwaltungsmäßige Umsetzung

Rz. 25.11 [Autor/Stand] Bei der verwaltungsmäßigen Umsetzung waren verfahrensrechtliche Fragen zu diskutieren. Bei erster Betrachtung führt die gesetzliche Neuregelung zum Ansatz der Grundbesitzwerte nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, die tendenziell über den bisher maßgebenden Werten liegen. Ebenfalls war zunächst davon ausgegangen worden,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfassende Erweiterung der Öffnungsklausel ab 2007

Rz. 61 [Autor/Stand] Durch die Pauschalierungen bei den Bewertungsmethoden können im Einzelfall Überbewertungen eintreten. Deshalb lässt § 138 Abs. 4 BewG zum Schutz des Steuerzahlers den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu. Die mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] zu Lasten der bisherigen Einzelregelungen[3] eingeführte umfassende Öffnungsklausel gilt für alle wirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts vor 2007

Rz. 186 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 besteht bei der Bewertung nach § 149 BewG für den Grundstückseigentümer keine Möglichkeit, für ein Grundstück mit dem im Bau befindlichen Gebäude einen unter dem Steuerwert liegenden Verkehrswert nachzuweisen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass einzelne Berechnungsgrößen, z.B. der Wert für ein unbebautes Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertermittlungsstichtag

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist der Gutachterwert für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt zu ermitteln. Dagegen wird in der Literatur[3] z.T. die Auffassung vertreten, dass § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG als lex generalis anzuwenden ist. Denn § 146 Abs. 7 BewG a.F. enthalte hinsichtlich des Werter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen für den Nachweis

Rz. 68 [Autor/Stand] Den Steuerzahler trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast. Die Finanzverwaltung lässt als Nachweis für einen niedrigeren Verkehrswert das Gutachten eines Sachverständigen oder des örtlich zuständigen Gutachterausschusses einerseits und einen stichtagsnahen Kaufpreis andererseits zu. Hierbei handelt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Typisierender Wert

Rz. 27 [Autor/Stand] § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG i.d.F. vor dem Jahressteuergesetz 2007[2] bestimmte, dass die Grundstückswerte typisierende Werte sind, die von dem allgemeinen Wertniveau "gemeiner Wert" abweichen. Damit brachte das Bewertungsgesetz klar zum Ausdruck, dass die Grundstückswerte nicht darauf ausgerichtet sind, einen gemeinen Wert anzustreben, sondern einen pausch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Feststellungsbescheid

Rz. 51 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 regelte § 138 Abs. 5 BewG a.F. die gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten. Mit dem Jahressteuergesetz 2007[2] sind diese Regelungen in §§ 151 ff. BewG aufgenommen worden. Bisher waren nur Grundbesitzwerte festzustellen. Für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2006 wird das Feststellungsverfahren erhebl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeiner Wert

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung trifft für Zwecke der Bedarfsbewertung keine Unterscheidung zwischen den Begriffen "gemeiner Wert" und "Verkehrswert". Im Ergebnis werden beide Begriffe nebeneinander verwandt. Definitionsdivergenzen sind möglicherweise in der Praxis allenfalls in Grenzbereichen der Argumentation von Bedeutung. Denn für eine unstreitig belegbare zahl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Vorschriften aus der Einheitsbewertung 1964

Rz. 28 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Steuerwerts nach § 138 BewG sind aus dem Recht der Einheitsbewertung 1964 folgende Vorschriften anzuwenden: Darüber hinaus ist § 70 B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Kosten des Gutachtens

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Kosten des Gutachtens trägt grundsätzlich der Steuerzahler, weil ihn die Nachweispflicht trifft. Deshalb muss der Steuerzahler die Wirtschaftlichkeit im Auge haben. Ein Gutachten lohnt sich nur, wenn der Steuerzahler die Kosten für das Gutachten aus der reduzierten Erbschaft-/Schenkungsteuer finanzieren kann. Die Überlegung der Wirtschaftlichkeit de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Grundbesitzwerte sind stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vom Besteuerungszeitpunkt und der Wertverhältnisse vom 1.1.1996 zu ermitteln (§ 138 Abs. 1 Satz 2 BewG). Hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse kommt es auf den Besteuerungszeitpunkt an. Dieser bestimmt sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 9 ErbStG. Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Behrens, Hofmann, UVR 2015, 285–288, BVerfG fordert Neuregelung der Grundstücksbewertung für die Zwecke der Grunderwerbsteuer mit Rückwirkung ab 1.1.2009; Bock, Weis, GmbHR 2016, 205–213, Änderungen beim mittelbaren Gesellschafterwechsel (§ 1 Abs. 2a GrEStG) und der grunderwerbsteuerlichen Ersatzbemessungsgrundlage durch das Steueränderungsgesetz 2015; Bopp, HFR 2015, 891, G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Übermaßverbot des Grundgesetzes

Rz. 166 [Autor/Stand] Die bei Besteuerungszeitpunkten vor dem 1.1.2007 fehlende gesetzliche Grundlage, auch den niedrigeren gemeinen Wert für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts oder des belasteten Grundstücks nachweisen zu können, hat sich in keiner Weise bewährt. Besonders nachteilig konnte sich dies beispielsweise bei kurzen Restlaufzeiten oder bei niedrigen Erbb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Handelsrecht

Tz. 101 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zur Bilanzierung von Emissionsberichtigungen nach HGB hat das IDW in RS HFA 15 Stellung genommen (vgl. WPg 2006, S. 574–576; kritisch hierzu Völker-Lehmkuhl, WP Praxis 2016, S. 182–187). Nach IDW RS HFA 15.4f. handelt es sich bei Emissionsberechtigungen iSd. Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) um immaterielle Vermögenswerte des Umlau...mehr