Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Überblick über die Gesetzessystematik

Rz. 3 Der 8. Teil der AO enthält mit den materiellen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie den Vorschriften über das Straf- und Bußgeldverfahren die in der AO vorhandenen Regelungen für die Ahndung steuerlichen Fehlverhaltens. Der 8. Teil der AO gliedert sich in vier Abschnitte. Geregelt werden in: §§ 369–376 AO die materiellen Strafvorschriften für Steuerstraftaten, §§ 377–384 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die von den dort genannten kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften erzielten Umsätze steuerbefreit. Museen in diesem Sinn sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen i. S. v. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettbewerb

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Treten Vereine in größeren Wettbewerb zu anderen Unternehmern als es zur Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig ist, sind erzielte Einnahmen nicht mehr dem steuerbegünstigten/steuerfreien Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb" zuzuordnen, weil die Bedingungen, die der Gesetzgeber in § 65 Nr. 1–3 AO ( Anhang 1b) fordert, nicht m...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, sind steuerbar. Die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dient nur dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder. Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechtskraftwirkung eines BFH-Urteils

Leitsatz 1. § 110 Abs. 2 FGO ist dahingehend auszulegen, dass die Rechtskraft eines Urteils Vorrang gegenüber den Änderungsvorschriften der AO hat. 2. Eine Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils aufgrund geänderter Sachlage ist nur in engen Grenzen möglich. Sie ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn das Gericht im Urteil Bodenrichtwerte nicht berücksichtigen konnte, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2020, Anwaltshaftung ... / Aus den Gründen

Gründe: [16] Die Berufung ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. [17] Nach dem Ergebnis der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme geht der Senat mit dem Landgericht davon aus, dass dem Beklagten bei Vorbereitung des Entwurfs der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung alle für die Entstehung der Steuerpflicht relevanten Informationen zur Verfügun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2020, Sockelvermäch... / 1. Anforderungen an die Bestimmung des Bedachten gemäß § 2151 BGB

Gemäß § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser mehrere Personen mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den Mehreren das Vermächtnis erhalten soll. Nach dem Wortlaut muss der Erblasser jedenfalls "mehrere" bestimmen. Dies erfordert, dass der Personenkreis, aus dem der Bedachte kommen soll, vom Erblasser hinreiche...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leasingverträgen

Kommentar Das LfSt Niedersachsen hat sich zu der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leasingverträgen geäußert und dies in der ESt-Kartei zu § 6 Karte 4.2 niedergelegt. Die Verfügung gliedert sich in 4 Teilbereiche, deren wesentliche Inhalte nachfolgend für die Praxis dargestellt werden. Die Auffassung der Finanzverwaltung ist in den sog. Leasingerlassen enthalten. Dari...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gemeinnützigkeit eines Vereins

Leitsatz Ein Verein, der politisch aktiv ist, kann nicht wegen Förderung der Bildung gemeinnützig sein Sachverhalt Umstritten ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins ("Attac"), der nach seiner Satzung die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Forschung, Demokratie und Solidarität unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Globalisierung erstrebt. Dies soll durch Auf...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Entwicklung der Rechtsprechung zu den sog. Meilicke-Fällen zusammengestellt. Es geht darin um die Voraussetzungen für eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer. Erörtert werden auch eventuelle Änderungsmöglichkeiten für bestandskräftige Bescheide. Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer Der Steuerpflichtige Heinz Meilicke hatte...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Staatenliste zur Anwendung des § 4j EStG veröffentlicht

Kommentar Zu Rechteüberlassungen nach § 4j EStG nimmt die Finanzverwaltung Stellung - dies insbesondere zur sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung im VZ 2018. Kern des BMF-Schreibens ist eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen. Neuregelung zu Rechteüberlassungen Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.6.1 Steuervergünstigung

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten

Probleme bereiten vorrangig Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten. Praxis-Beispiel Liquidation Der Mandant hat in seinem Depot auch (unter/über 1 %) Anteile an einer Schweizer AG, die liquidiert wird. Die Schweiz erhebt auf den gesamten Rückzahlungsbetrag eine Verrechnungsteuer von 35 %, d. h. ohne nähere Untersuchung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Alternative I: Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Leitsatz 1. Die Einzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen auf einen nicht zertifizierten Bausparvertrag stellt auch dann eine förderschädliche wohnungswirtschaftliche Verwendung gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 EStG dar, wenn infolge der hierdurch ermöglichten früheren Zuteilung der Bausparsumme erreicht werden soll, ein Darlehen zur Immobilienfinanzieru...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Künstliche Intelligenz: So ... / Einsatzgebiete für Künstliche Intelligenz im Steuer-Bereich

Sind all diese Technologien heute schon im Einsatz? Es gibt diese Technologien und man könnte sie sicherlich auch alle anwenden, allerdings sind das meist keine Standard-Produkte, die einfach irgendwo eingekauft und dann direkt genutzt werden können. Wie bei einem ERP-System müssen auch die genannten Technologien an die betrieblichen Besonderheiten angepasst werden und das br...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitaler Wandel in der Ste... / 3 Big Data und künstliche Intelligenz

Die im Internet vorhandene Datenmenge betrug laut EMC Studie "Das digitale Universum" im Jahr 2010 1.227 Exabyte (das sind 1 Mrd. Gigabyte), im Jahr 2020 werden es 40.026 Exabyte sein. Die große Herausforderung ist es, diese Daten sinnvoll zu verarbeiten und nutzbar zu machen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden Anwendungen entwickelt, die das Weltwissen zu spezifisch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.3.2 Abs. 4 und Abschn. 4.3.3 Abs. 8 UStAE . Die Beförderung von Gegenständen kann – soweit sie in Deutschland steuerbar ist – unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Notwendig ist dafür eine drittlandsgrenzüberschreitende Warenbewegung. Wichtig Die Beförderung muss sich entweder unmittelbar auf G...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Kommentar Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberleistung - entgegen der neueren BFH-Rechtsprechung - zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, sodass Steuerbefreiungen oder -begünstigungen greifen. Nur "echte" Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung begünstigt sein. Das Zusätzlichkeitserfordernis ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.8 Rechtsschutz

Rz. 70d Gegen die Teileinspruchsentscheidung ist nach § 40 Abs. 1 FGO die Anfechtungsklage beim FG gegeben. In diesem Klageverfahren können alle Einwendungen gegen den Erlass der Entscheidung, aber auch gegen die inhaltliche Regelung erhoben werden.[1] Rz. 70e Hinsichtlich des "offenen Teils" des Einspruchs ist das Verfahren weiter anhängig und bedarf eines gesonderten Abschl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Großbritannien mit Digitalisierungsprojekt "Making Tax Digital"

In Sachen Digitalisierung hat sich Großbritannien große Ziele gesetzt. Die britische Regierung möchte künftig eine der digital fortschrittlichsten Steuerverwaltungen der Welt auf die Beine stellen. Mit der Einführung von "Making Tax Digital" startete sie im April 2019 ihre Digitalisierungsoffensive. Der digitale Dienst dient allen in Großbritannien registrierten Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Zusammenfassung

Überblick Wenn es um die Digitalisierung geht, scheint die deutsche Steuerverwaltung hinten zu liegen. Wie andere Länder die Digitalisierung in der Finanzverwaltung für sich nutzen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Best Practice: So digital a... / Digitale Vorreiter der Steuerbranche

Von der verpflichtenden E-Rechnung bis zur automatischen Umsatzsteuerermittlung: In zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern nutzen Finanzverwaltungen bereits digitale Lösungen, um Prozesse besser zu steuern. Kaum ein Steuergebiet hat die digitale Transformation dabei bereits so stark erfasst wie den Bereich der indirekten Steuern. Nicht verwunderlich: Die Mass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Abrundung und Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Rz. 147 [Autor/Stand] Der Grundstückswert für ein Grundstück im Zustand der Bebauung, ist, unabhängig davon, welches Bewertungsverfahren angewendet wurde, auf volle 500 EUR nach unten abzurunden; mit diesem Wert ist das Grundstück im Zustand der Bebauung im Feststellungsbescheid auszuweisen. Sind mehrere Erwerber an diesem Grundstück beteiligt, ist dieser Wert entsprechend d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Bewertung im Mischverfahren

Rz. 67 [Autor/Stand] Wird auf dem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, das nach Fertigstellung sowohl Gebäudeteile enthält, die im Ertragswertverfahren zu bewerten wären, als auch Gebäudeteile, für die § 147 BewG anzuwenden ist, hatte die Finanzverwaltung, zunächst ein sog. Mischverfahren vorgesehen. Die Anwendung des Mischverfahrens war umstritten. Bereits mit den E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedarfsbewertung ab 1.1.1996

Rz. 5 [Autor/Stand] § 149 BewG ist mit dem Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Die Vorschrift schafft die Rechtsgrundlage für die Feststellung eines Grundbesitzwerts im Bedarfsfall und gilt für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.1995. Für Zwecke der Grunderwerbsteuer ist die Vorschrift erst für Bewert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Überblick über § 149 BewG

Rz. 9 [Autor/Stand] § 149 BewG regelt die Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, und Grundstücken, bei denen der Wert nach § 147 BewG zu ermitteln ist. Rz. 10 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind, ist nach § 149 Abs. 1 BewG dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / 3. Verfahrensrechtliche Probleme

Rz. 19 [Autor/Stand] Adressat des formlos zulässigen Optionsantrags[2] war das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 35 ErbStG). Es prüfte die Optionsvoraussetzungen und veranlasste, soweit eine Erbschaftsteuerpflicht für den Erwerb bedarfsbewertungsbedürftigen Vermögens in Betracht kam (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4, Satz 2 BewG),[3] die Aufnahme erforderlicher Wertfeststel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wert des Grund und Bodens

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens wird wie bei der Bewertung eines unbebauten Grundstücks nach § 145 Abs. 3 BewG ermittelt. Maßgebend dafür ist die Grundstücksfläche und der um 20 % ermäßigte Bodenrichtwert. Ggf. ist der Bodenrichtwert wegen der Aufteilung in Vorder- und Hinterland, wegen der Berücksichtigung abweichender Geschossflächenzahlen oder bei Ansat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bebauung eines zuvor unbebauten Grundstücks

Rz. 34 [Autor/Stand] Wird ein bisher unbebautes Grundstück erstmals mit einem Gebäude bebaut, das im Besteuerungszeitpunkt noch nicht bezugsfertig ist, so ist danach zu unterscheiden, wie das fertigzustellende Gebäude im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu bewerten ist. Maßgebend ist stets das, was tatsächlich neu geschaffen wurde. Der Wille des Erblassers oder Schenkers ist h...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung bei Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 140 [Autor/Stand] Ist an einem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt und wird aufgrund dieses Rechts auf dem Grundstück ein Gebäude errichtet, das im Bewertungsstichtag noch nicht bezugsfertig ist, richtet sich die Bewertung nach § 148 Abs. 1 i.V.m. § 149 BewG. Zwar fehlt in § 148 Abs. 1 BewG der ausdrückliche Hinweis auf die Bewertungsvorschrift des § 149 BewG, jedoch läs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / 1. Antragsfrist

Rz. 16 [Autor/Stand] Das ErbStRG trat "am" 1.1.2009 in Kraft und Art. 3 ErbStRG trat "am" 1.7.2009 außer Kraft. Nach dieser klaren Anordnung des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG galt eine gesetzliche Ausschlussfrist,[2] über deren exaktes Enddatum einst keine Einigkeit herrschte. Der BFH bestätigte aber alsbald die dem Wortlaut des Art. 6 Abs. 3 ErbStRG nicht entsprechende Auffassung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstücksbewertung nach Abschluss der Baumaßnahme im Ertragswertverfahren

Rz. 107 [Autor/Stand] Wird ein Industriegrundstück eigengenutzt und lässt sich für dieses Grundstück keine übliche Miete finden, ist die Grundstücksbewertung nach § 147 BewG durchzuführen. Wird ein solches Grundstück umgebaut und dort durch die Baumaßnahme ein Gebäude geschaffen, das nach Abschluss der Bauarbeiten im Ertragswertverfahren zu bewerten ist, erfolgt die Grundstü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wert der im Besteuerungszeitpunkt geschaffenen Bausubstanz

Rz. 39 [Autor/Stand] Die im Besteuerungszeitpunkt neu geschaffene Bausubstanz ist aus dem Grundstückswert nach Fertigstellung des Gebäudes zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt hier im Ertragswertverfahren, und zwar unter Ansatz der üblichen Miete, die im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre (§ 149 Abs. 2 Satz 1 BewG). Hierbei handelt es sich um eine St...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / I. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] Ein Gesetz mit beschränkter Haltbarkeit: Gültig ab 1.1.2009 trat Art. 3 ErbStRG bereits am 1.7.2009 außer Kraft (Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ErbStRG). Zeitlich befristet konnte danach ausschließlich für Erwerbe von Todes wegen mit Steuerentstehungszeitpunkten nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 die rückwirkende Anwendung des neuen, ab 1.1.2009 gelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang zu § 37 ErbStG / IV. Der Widerruf der Option

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Antrag auf rückwirkende Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG war grundsätzlich widerruflich. Dies ergab sich im Umkehrschluss aus § 3 Abs. 3 ErbStRG.[2] Danach war der Widerruf nur ausgeschlossen, wenn die Steuerfestsetzung wegen eines Verstoßes gegen die Verschonungsvoraussetzungen der §§ 13a, 19a ErbStG geändert wurde. Weit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Das vergleichende Verfahren, das grundsätzlich schon immer die Methode für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildete, erfordert zur Festlegung der Ausgangsbasis für die Bewertung und der sich darauf aufbauenden vergleichenden Wertermittlung für die Masse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die beratende Mitwirkung eines mi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nach § 147 BewG

Rz. 116 [Autor/Stand] Wird ein Grundstück, für das sich keine übliche Miete ermitteln lässt und das demnach nach § 147 BewG zu bewerten ist, durch eine Baumaßnahme erweitert, um- oder ausgebaut, so ist für dieses Grundstück, wenn es nach Bezugsfertigkeit weiterhin nach § 147 BewG zu bewerten ist, ein Grundstückswert nach § 149 Abs. 3 BewG zu berechnen. Maßgebend dafür sind d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr