Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.4 Nichtabzugsfähige Vorsteuer

Rz. 28 Der Vorsteuerbetrag nach § 15 UStG gehört nur insoweit nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, als er bei der USt abgezogen werden kann (§ 9b Abs. 1 EStG). Die nichtabzugsfähigen Vorsteuern sind unter den sonstigen Voraussetzungen zu diesen Kosten zu rechnen, da sie auch Kostencharakter haben. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die AfA. Rz. 29 Nicht ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 3.2 Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG

Rz. 36 § 15a UStG ist keine Verfahrensvorschrift, sondern eine materiell-rechtliche Berichtigungsvorschrift und ergänzt § 15 UStG, der einen Vorsteuerabzug unabhängig von der Verwendungsdauer der für das Unternehmen bezogenen sonstigen Leistung oder Lieferung grundsätzlich im Zeitpunkt der Ausführung dieser Leistung und der Rechnungserteilung ermöglicht. Es wird davon ausgeg...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebühren: Verfahrensgebühr im zweiten Rechtszug bei kontinuierlicher Mandatierung anrechnen

Nach erfolgreicher Revision vor dem BFH kommt es häufig zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Nach Abschluss des zweiten Rechtszugs stellt sich für den Prozessbevollmächtigten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens die Frage, wie der erste und der zweite Rechtszug vor dem FG gebührenrechtlich zu behandeln sind. In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteht gem. Nr. 32...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1.2 Beachtung der Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung (S. 3)

Rz. 17a In § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1] wurde durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[2] m. W. z. 1.1.2016 (Art. 18 Abs. 4 Steueränderungsgesetz 2015) aufgenommen, dass der Steuerabzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen ist". Damit sind primär ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.6 Entwicklung der Verwaltungsauffassung

Rz. 5 Die Finanzverwaltung hat sich im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer [1] grundlegend zu § 44 EStG bzw. grundlegend zu KapESt-Abzugsverpflichtungen für auszahlende Stellen bei der Abgeltungsteuer geäußert. Durch das Schreiben v. 13.5.2017 [2] wurden im Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer durch das Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) v. 23.6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 44 EStG ist die zentrale Vorschrift für das KapESt-Abzugsverfahren. Daher hat die Norm besondere Praxisbedeutung für die in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG definierten auszahlenden Stellen, wie etwa Banken, denen von § 44 Abs. 1 EStG die Durchführung des KapESt-Abzugsverfahrens auferlegt wird. Das KapESt-Abzugsverfahren nach den §§ 43ff. EStG besteht aus Sicht einer auszahlend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1 Modellhafte Gestaltung

Rz. 17 Zentrales Tatbestandsmerkmal ist somit die modellhafte Gestaltung.[1] Zur Auslegung kann sich an dem Begriff des § 2b EStG a. F. "ähnliches Modell" orientiert werden.[2] Die Finanzverwaltung sieht in ihrem Schreiben v. 17.7.2007[3] eine modellhafte Gestaltung durch folgende Typus-Merkmale gekennzeichnet: vorgefertigtes Konzept, gleichgerichtete Leistungsbeziehungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.2 Unbestimmtheit der Norm

Rz. 9 Bereits bei § 2b EStG (aufgehoben)[1] ist gerügt worden, dass die überwiegend aus unbestimmten Tatbestandsmerkmalen wie "ähnliche Modelle", "im Vordergrund stehen", "Rendite nach dem Betriebskonzept", "Inaussichtstellen von Steuerminderungen" u. a. bestehende Norm gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.[2] Entsprechendes gilt für § 15b E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Systematik

Rz. 1a § 44 Abs. 1 EStG enthält Vorschriften über die Entrichtung/Abführung der KapESt unter Bezugnahme auf die in § 43 Abs. 1 EStG i. V. m. § 20 EStG geregelten einzelnen Steuerabzugstatbestände. Dabei bestimmt § 44 Abs. 1 EStG den Schuldner der KapESt, den Zeitpunkt der Entstehung und Einbehaltung der KapESt sowie den zum Einbehalt und Abführung der KapESt-Verpflichteten. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Steuerabzug bei Tafelgeschäften (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 1a Doppelbuchst. bb EStG)

Rz. 40 Um ein Tafelgeschäft handelt es sich, wenn die Wertpapiere bei der auszahlenden Stelle nicht in einem Depot verwahrt werden, sondern die Kapitalerträge am Bankschalter (d. h. der Tafel) Zug um Zug gegen Übergabe der Zinsscheine oder – bei Wertpapieren ohne Zinsscheine – gegen Übergabe der Wertpapiere an den Bankkunden bar ausgezahlt werden, ohne dass bei diesem Geschä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Anfangsphase

Rz. 17c Die Anfangsphase i. S. d. § 15b Abs. 2 S. 2 EStG ist der Zeitraum, in dem nach dem zugrunde liegenden Konzept nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden sollen, sodass sie i. d. R. mit der Verlustphase identisch ist. Der Abschluss der Investitionsphase ist ohne Bedeutung. Die Anfangsphase endet, wenn nach dem prognostizierten Konzept ab einem bestimmten Vz da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 4.1 Allgemeines

Rz. 30a § 15b Abs. 3a EStG ist durch das AIFM-StAnpG v. 18.12.2013[1] (Rz. 1a) in das Gesetz eingefügt worden. § 15b Abs. 3a EStG bezweckt Modelle zu bekämpfen, die unter dem Namen "Goldfälle" oder "Goldfinger-Modelle" bekannt geworden sind. Dabei handelt es sich um Modelle, die aus dem Handel mit verschiedenen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens eine Steuerersparnis durch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.3 Zweck der Regelung

Rz. 2 § 44 EStG dient zunächst der Verpflichtung der auszahlenden Stellen zur Durchführung des KapESt-Abzugs. In diesem Zusammenhang werden den auszahlenden Stellen daneben weitere Verpflichtungen auferlegt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die KapESt-Besteuerung von den Finanzämtern auf die auszahlenden Stellen verlagert hat. Die auszahlenden Stellen dienen insoweit al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4a Durch Art. 7 des G. zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) v. 22.6.2011[1] sind in § 44 EStG grundlegende Änderungen für die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG erfolgt, wenn also Aktien kurz vor dem Ausschüttun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Steuerabzug bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben steuerbefreiter Körperschaften (§ 44 Abs. 6 EStG)

Rz. 127 In den Fällen des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7c EStG (§ 43 EStG Rz. 93; § 43a EStG Rz. 11.) besteht zivilrechtliche Personenidentität von Gläubiger (juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. steuerbefreite Körperschaft) und Schuldner (Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) der Kapitalerträge. Da in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1b § 15b EStG ist im Aufbau ähnlich wie § 15a EStG, im Inhalt ähnlich wie § 2b EStG, und verbietet den sofortigen Verlustausgleich oder den Verlustausgleich nach § 10d EStG der Einkünfte aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (§ 15b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 EStG), soweit die Verluste 10 % des g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Entwicklung der Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 6 Zur praxisrelevanten Bindungswirkung von BMF-Schreiben für auszahlende Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG [1], wonach der KapESt-Abzug "unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vorzunehmen ist (§ 43 EStG Rz. 4h). Für die Praxis sind folgende Schreiben der Finanzverwaltung relevant: BMF-Schreiben zur Ausstellung von Steuerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.2 Ersatzbescheinigung bei elektronischer Übermittlung, § 45a Abs. 5 S. 1 EStG

Rz. 137a Die Finanzverwaltung hat sich zu der praxisrelevanten Frage geäußert, wie zu verfahren ist, wenn der Kunde der auszahlenden Stelle geltend macht, dass die elektronisch übermittelte Steuerbescheinigung abhandengekommen ist.[1] Beispielsfälle aus der Praxis für das Abhandenkommen der Steuerbescheinigung im Falle der elektronischen Übermittlung: Dem Kunden wurde die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 "Auf Verlangen" des Gläubigers, § 45a Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 53b Nach § 45a Abs. 2 S. 1 EStG sind Steuerbescheinigungen (nur) "auf Verlangen" des Gläubigers der Kapitalerträge auszustellen. Dies bedeutet, dass die Kreditinstitute bzw. Versicherungsunternehmen daher nicht verpflichtet sind, zwingend alle Steuerbescheinigungen unaufgefordert und flächendeckend an alle Kunden zu versenden.[1] Es ist demnach zulässig, die Steuerbesche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4 Weitere Anforderungen und Sonderfälle

Rz. 53e Das Versenden/Einstellen einer elektronischen Steuerbescheinigung ist grundsätzlich gegenüber allen Kunden möglich, mit denen die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen bisher schon über elektronische Medien kommuniziert hat.[1] Es bedarf daher aufgrund des Wortlauts des § 45a Abs. 2 S. 2 EStG auch keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden, bevor erstmals die Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.1 Allgemein

Rz. 138 Hat der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die unrichtige Angaben enthält oder in sonstiger Hinsicht nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, ist die Bescheinigung vom Empfänger zurückzufordern und durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 53c § 45a Abs. 2 EStG enthält des Weiteren Ausführungen über die Form der Steuerbescheinigung. Durch eine Änderung des § 45a Abs. 2. S. 2 EStG durch Art. 4 des G. zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] kann eine Steuerbescheinigung grundsätzlich auch "elektronisch übermittelt" werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Steuerbescheinigungen noch in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.2 Investmentsteuergesetz

Rz. 140b Abweichend von Rz. 138ff. setzt eine Erstattung von KapESt gegenüber einem Investmentfonds ab dem 1.1.2018 voraus, dass der Investmentfonds eine erteilte Steuerbescheinigung im Original zurückgegeben hat (vgl. § 7 Abs. 5 S. 3 und 4 InvStG).[1] Die Finanzverwaltung hat jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. interne Dokumentation) Erleichterungen für die Praxi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.4.1 Verlangen einer Papierform, § 45a Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EStG

Rz. 53g Wichtig ist die Einschränkung in § 45 Abs. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG, dass die Steuerbescheinigung Anforderung des Gläubigers der Kapitalerträge dem Gläubiger weiterhin in Papierform zu übersenden ist, wenn dieser es verlangt. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch den Anspruch auf papierhafte Ausstellung der Kunde geschützt werden, der nicht über einen Internet-An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6.5 Kapitalertragsteuerbescheinigung der inländischen Wertpapiersammelbank (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 129a Nach § 44 Abs. 1a EStG ist eine inländische Wertpapiersammelbank auch dann zum Steuerabzug verpflichtet, wenn bei einem "Cum-ex-Geschäft" über inländische Aktien die die Kompensationszahlung auszahlende Stelle (Depotbank des Käufers) im Ausland sitzt und daher nicht zur Einbehaltung von KapESt verpflichtet ist. Erfolgt in einem solchen Fall von der Depotbank des Käu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Verpflichtung zur Anmeldung und Bescheinigung der KapESt dienen insbesondere Nachweiszwecken für die Finanzverwaltung [1] Durch die Verpflichtung zur Ausstellung Steuerbescheinigung soll der die praktikable und rechtssichere Durchführung der KapESt-Anrechnung ermöglicht werden. Zudem ist die Steuerbescheinigung vor allem im Zusammenhang mit § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 26 Die KapESt-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung wurde für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 dem Gläubiger zufließen, durch G. v. 20.12.2007[1] eingeführt. Die Regelung geht auf eine Anregung des Bundesrats zurück...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.3 Praxisbeispiele der elektronischen Übermittlung

Rz. 53d Die nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellte Steuerbescheinigung kann dem Stpfl. gem. § 45a Abs. 2 S. 2 EStG in "elektronischer Form" übermittelt werden. Für die Praxis ist bedeutsam, dass das Gesetz nach Ansicht der Finanzverwaltung es in § 45a Abs. 2 S. 2 EStG ausdrücklich offen lässt, auf welchem Wege die elektronische Übermittlung erfolgt. Die Formulieru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.8 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster II

Rz. 98 Die Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens wird im Unterschied zu Muster I und III nur von Ausstellern erteilt, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute sind. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, GmbH und AG, sofern die Aktien nicht depotverwahrt sind. Rz. 99 Die Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.9 Besonderheiten bei der Bescheinigung nach Muster III

Rz. 106 Die Steuerbescheinigung nach Muster III wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zum einen an Gläubiger herausgegeben, die ihre Kapitalanlagen nicht im Privatvermögen halten (Rz. 69ff.). Diese Steuerbescheinigung hat – anders als die nach Muster I für Privatanleger erstellte Steuerbescheinigung – eine Nachweisfunktion. Nur durch die Steuerbescheinigung k...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 2 Realisierung des Rückzahlungsanspruchs durch Einbehalt

Rz. 7 Der Anbieter hat den Rückzahlungsbetrag bei der Auszahlung des Altersvorsorgevermögens einzubehalten, anzumelden und abzuführen (§ 94 Abs. 1 S. 3 EStG). Anzumelden ist im Anmeldeverfahren des § 90 Abs. 3 EStG. Abzuführen ist der Betrag an die zentrale Stelle. Darüber hinaus sind die einbehaltenen und abgeführten Beträge der zentralen Stelle im amtlich bestimmten Datenv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 3 Rechtsfolge der schädlichen Verwendung

Rz. 42 Als unmittelbare Rechtsfolge einer schädlichen Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals entsteht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Fördermittel. Dies sind sowohl die erhaltenen Zulagen als auch die zusätzlichen Steuerermäßigungen nach § 10a EStG , die eigens zu diesem Zweck nach § 10a Abs. 4 EStG jährlich gesondert festgestellt werden. Die Rückgängigmachung de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2019

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgeno...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern (zu § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Kommentar Seit dem 1.7.2015 unterliegen Saunaleistungen dem Regelsteuersatz. Bis dahin war von einem nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt besteuerten Umsatz als Heilbad ausgegangen worden. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Regelsteuersatz hatten sich Probleme bei gleichzeitiger Ausführung von ermäßigt besteuerten Umsätzen in Schwimmbädern und den dann regelbesteuert...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. 2. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rabattberechtigung beim Einkauf im Supermarkt

Leitsatz 1. Die entgeltliche Einräumung des Rechts zum betragsmäßig nicht begrenzten verbilligten Warenbezug in Form einer "Mitgliedschaft" stellt eine selbständige steuerbare Leistung und nicht eine Nebenleistung oder einen Zwischenschritt zum Warenkauf dar. 2. Die Einräumung dieser Rabattberechtigung unterliegt vollumfänglich dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG, wenn ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mit den Heubeck-Richttafeln 2018 G

Kommentar Das BMF äußert sich in einem Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellungen und weist darauf hin, dass die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" die bisherigen "Richttafeln 2005 G" ersetzen. In einem weiteren Schreiben hat das BMF nun die flankierenden Übergangsregelungen an ein Urteil des BFH zur Verteilung des Unterschiedsbetrags angepasst. Steuerliche Anerkennung von ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer im Ausland

Leitsatz Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind. Normenkette § 19 Abs. 1 UStG, Art. 283 Abs. 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die in Italien lebende Klägerin vermietete im Inland eine Ferienwohnung steuerpflichtig. FA und FG (FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 4.6.2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berichtigung der fehlerhaften Festsetzung eines ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i.S.d. § 17 EStG im Einkommensteuerbescheid trotz "6‐Augen-Prinzip"

Leitsatz 1. § 129 AO ist nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht. 2. Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

Leitsatz 1. Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus. 2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat. Normenkette § 4 Abs. 1 Sätze 1 un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

Leitsatz 1. § 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. 2. Soll der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens erbracht werden, muss das Gut...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behandlung einer Investitionszulage und nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz 1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirkt. 2. Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG sind demgegenüber dem Gewinn für Zwecke der Berechnung der ...mehr