Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbeste...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland

Kommentar Das FinMin Nordrhein-Westfalen hat sich zu den wesentlichen Aspekten einer Bekanntgabe von Verwaltungsakten im Ausland geäußert. In der Verfügung werden insbesondere auch die Besonderheiten im Hinblick auf bestimmte Staaten dargestellt. Bekanntgabe von Verwaltungsakten in bestimmte Staaten Die Verfügung bietet insbesondere einen guten Überblick über die Besonderheite...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Leitsatz 1. Ein laufend zu führendes Verzeichnis i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG muss nicht zeitnah, sondern lediglich fortlaufend erstellt werden. Auch ein im Rahmen der Außenprüfung nachträglich erstelltes Verzeichnis kann daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. 2. Der Finanzverwaltung steht es angesichts des klaren Wortlauts der Anlage 1 zum BewG in der in den Stre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anforderungen an einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines Frühstücks

Leitsatz 1. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei den zugewandten Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. 2. Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Durchschnittliche Jahresmiete – vor 2007

Rz. 162 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 2 Satz 1 BewG ist aus den Jahresmieten der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt eine durchschnittliche Jahresmiete zu errechnen. Hierfür werden die Dreijahresmieten zu einer Summe zusammengerechnet und durch drei dividiert. Rz. 163 [Autor/Stand] Die Jahresmieten für die letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Umsatzsteuer

Rz. 96 [Autor/Stand] In Rz. 20 der gleich lautenden Ländererlasse v. 28.5.1997[2] vertrat die Finanzverwaltung noch die Auffassung, dass die Umsatzsteuer bei einer insgesamt oder teilweisen steuerpflichtigen Vermietung zur Jahresmiete gehört. Dabei schien sie den Begriff des Gesamtentgelts als Summe der Zahlungen zu interpretieren, die der Mieter aufgrund des Mietvertrags zi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Jahresmiete bei Betriebsverpachtung und Leasingverträgen

Rz. 158 [Autor/Stand] Eine vergleichbare Problematik ergibt sich in den Fällen der Betriebsverpachtung und bei Leasingverträgen, die eine Grundstücksüberlassung zum Gegenstand haben. Bei Leasingverträgen wird in der Literatur[2] die Auffassung vertreten, dass es kaum möglich sein dürfte, aus der vereinbarten Leasingrate eine Miete abzuleiten, indem nur der Finanzierungskoste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedarfsbewertung ehemaliger Hofstellen

Rz. 364.1 [Autor/Stand] Der BFH[2] hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen, für die Wohnung ein pauschaler Zuschlag von 20 % nach § 146 Abs. 5 BewG anzusetzen ist. Der BFH hat entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts keinen Zuschlag anges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Nichtnutzung des Gebäudes oder Gebäudeteils

Rz. 193 [Autor/Stand] Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die innerhalb des dreijährigen Mietermittlungszeitraums zeitweise nicht genutzt wurden, fehlt es für diesen Zeitraum an einer vereinbarten Jahresmiete. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete, so auch die Auffassung der Finanzverwaltung.[2] Eine "Nichtnutzung" dürfte insbesondere vorliegen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertminderung wegen tatsächlicher Bebauung

Rz. 397 [Autor/Stand] Die tatsächliche Bebauung eines Grundstücks kann sich sowohl erhöhend als auch mindernd auf den Wert des Grund und Bodens auswirken. § 5 Abs. 1 Satz 2 WertV [2] bestimmt in diesem Zusammenhang, dass dann, wenn vom Maß der zulässigen Nutzung am Wertermittlungsstichtag in der Umgebung des zu bewertenden Grundstücks regelmäßig nach oben abgewichen wird oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 242 [Autor/Stand] § 146 Abs. 3 BewG gibt keine Auskunft darüber, wie die übliche Miete in der Praxis zu ermitteln ist. Hier helfen die Bestimmungen des BGB bzw. in "älteren" Fällen das Miethöhengesetz weiter. Danach kann die übliche Miete durch Heranziehung von Vergleichsmieten, durch Rückgriff auf einen Mietspiegel, mit Hilfe einer Mietdatenbank oder durch ein Mietgutac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wohnungsbegriff

Rz. 360 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist unter Wohnung die Zusammenfassung von Räumen zu verstehen, die von anderen Wohnungen oder Räumen baulich getrennt sind. Jede Wohneinheit muss über einen dauerhaften baulichen Abschluss verfügen, der jedoch nicht in allen Belangen den Anforderungen an die Abgeschlossenheit nach den Bestimmungen zum Wohnungseige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Nicht preisgebundene Mieten

Rz. 233 [Autor/Stand] Zur Bestimmung der üblichen Mieten dürfen nur Grundstücke herangezogen werden, die nicht preisgebunden vermietet sind. Demnach bleibt der öffentlich geförderte Wohnungsbau bei der Mietableitung außer Betracht. Dies gilt auch für Wohnungen im Beitrittsgebiet, die vor dem 3.10.1990 fertiggestellt worden sind und bis Ende 1997 preisrechtlich gebunden vermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sollmiete

Rz. 110 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber stellt in § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG auf die vertraglich vereinbarte Miete ab. Bei der Jahresmiete handelt es sich somit um eine Sollmiete. Auf das, was tatsächlich in dem dreijährigen Mietermittlungszeitraum an Miete gezahlt wurde, kommt es nicht an; Mietausfälle bleiben daher bei der Ermittlung der Jahresmiete außer Ansatz. Rz. 111 [Autor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Ableitung der üblichen Miete aus Mietspiegeln

Rz. 248 [Autor/Stand] Liegen keine oder keine geeigneten Vergleichsmieten für eine Ableitung der üblichen Miete vor, wird das Finanzamt i.d.R. auf einen vorliegenden Mietspiegel zurückgreifen. Nach § 558c Abs. 4 BGB sollen die Gemeinden, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem für sie vertretbaren Aufwand möglich ist, Mietspiegel erstellen, die möglichst im A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ferienwohnungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Ferienwohnungen liegen meist in bauordnungsrechtlich ausgewiesenen Sondergebieten, auch wenn die Gemeinde ausdrücklich ein Dauerwohnen in diesem Gebiet zugelassen hat. Darüber hinaus rechnen zu dieser Gruppe von Grundstücken Wohnungen, die sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen, z.B. in den Wintermonaten wegen unzureichender Is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Besonderheiten bei der Ermittlung der üblichen Miete

Rz. 320 [Autor/Stand] Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung der üblichen Miete bei aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Ein- und Zweifamilienhäusern, die von dem Grundstückseigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Hier hat sich die Finanzverwaltung für die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren entschieden, so dass zumindest aus Verwaltungssicht die Frage zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vermietung an Angehörige oder an Arbeitnehmer des Grundstückseigentümers

Rz. 205 [Autor/Stand] Bei einer Nutzungsüberlassung an Angehörige des Grundstückseigentümers ist stets die übliche Miete anzusetzen. Es muss also nicht – wie bei der Einheitsbewertung 1964 – geprüft werden, ob die tatsächlich vereinbarte Miete um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweicht. Demzufolge werden Grundstücke oder Grundstücksteile, die aus ertragsteuerlicher Sic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mietvorauszahlungen

Rz. 182 [Autor/Stand] Vereinbaren Grundstückseigentümer und Mieter im Rahmen der Nutzungsüberlassung Mietvorauszahlungen, stellt sich die Frage, wie die Mietvorauszahlungen bei der Ermittlung der im Besteuerungszeitpunkt maßgebenden Miete zu berücksichtigen sind. Die Hinweise 167 zu Tz. 46 der gleich lautenden Erlasse v. 2.4.2007[2] enthalten folgendes Beispiel zur Ermittlun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz der üblichen Miete vor 2007

Rz. 185 [Autor/Stand] Wurde ein bebautes Grundstück oder ein Teil hiervon nicht oder vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) oder Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 Satz 1 BewG). Bei der üblichen Miete handelt es sich um die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 200 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke oder Teile davon, die an andere unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden, sind wegen der fehlenden Miete ebenfalls unter Ansatz der üblichen Miete zu bewerten. Dies gilt unabhängig davon, wer Nutzer ist; hierbei kann es sich um einen Angehörigen des Grundstückseigentümers, aber auch um einen fremden Dritten handeln. Auf die Art de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Ermittlung der üblichen Miete durch ein Mietgutachten

Rz. 263 [Autor/Stand] Kann die übliche Miete weder aus Mietspiegeln noch aus Vergleichsmieten abgeleitet werden, kann die Höhe des Mietansatzes auch aufgrund eines Mietgutachtens ermittelt werden, vorausgesetzt, das zu bewertende Grundstück wird zumindest in der betreffenden Gegend üblicherweise vermietet. Die Finanzverwaltung forderte bisher von dem Steuerpflichtigen, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007

Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Mietermittlungszeitraums keine Jahresmiete oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Alterswertminderung bei Verlängerung der gewöhnlichen Nutzungsdauer

Rz. 346 [Autor/Stand] Sind an einem Gebäude nach dessen Bezugsfertigkeit bauliche Maßnahmen durchgeführt worden, die die gewöhnliche Nutzungsdauer dieses Gebäudes um mindestens 25 Jahre verlängert haben, ist bei der Alterswertminderung von einer der Verlängerung der gewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechenden Bezugsfertigkeit auszugehen (§ 146 Abs. 4 Satz 2 BewG). Somit ist di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Mietspiegel

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 558c BGB sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Diese Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Solche Mietspiegel liegen i.d.R. für größere Städte und in Ballungsräumen vor; im ländlichen Bereich und bei mittelständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten

Rz. 244 [Autor/Stand] Die übliche Miete soll vorrangig individuell aus Vergleichsmieten abgeleitet werden. In den gleich lautenden Ländererlassen v. 28.5.1997[2] ist die übliche Miete in folgenden Fällen aus Vergleichsmieten abzuleiten: Bei eigengenutzten und vermieteten Räumlichkeiten in einem Objekt kann die übliche Miete bei vergleichbarer Ausstattung aus den vereinbarten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Jährliche Alterswertminderung von 0,5 %

Rz. 335 [Autor/Stand] Nach § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG beträgt die Alterswertminderung des Gebäudes für jedes Jahr, das seit Bezugsfertigkeit des Gebäudes bis zum Besteuerungszeitpunkt vollendet worden ist, 0,5 % des Werts "Miete × Vervielfältiger". Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hatte als Wertminderung wegen Alters noch 1 % vorgesehen. In seinem Bericht[2] wird ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sach- und Dienstleistungen des Mieters

Rz. 95 [Autor/Stand] Leistungen des Mieters, die nicht in Geld bestehen, rechnen zur Jahresmiete, soweit sie nicht gleichzeitig als Betriebskosten zu berücksichtigen wären. Die Finanzverwaltung führt in diesem Zusammenhang das Beispiel der Übernahme der Grundstücksverwaltung an.[2] Hier ist zusätzlich zur vereinbarten Jahresmiete das ortsübliche Entgelt für die im Zusammenha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Bauliche Maßnahmen des Mieters

Rz. 101 [Autor/Stand] Die Kosten für Umbauten und Einbauten, die der Mieter vorgenommen hat, sind bei der Ermittlung der Jahresmiete wie Baukostenzuschüsse zu behandeln, wenn durch die Baumaßnahmen wesentliche Bestandteile des Grundstücks geschaffen werden, die in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen. Dies ist der Fall, wenn sie nach Beendigung des Mietverhältni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rückgriff bei der Bedarfsbewertung auf bekannte Bewertungsmethoden

Rz. 3 [Autor/Stand] Sowohl die Einheitsbewertung 1964 in den alten Bundesländern als auch die Einheitsbewertung 1935 für das Beitrittsgebiet beruhen im Wesentlichen auf zwei Bewertungsmethoden, und zwar zum einen auf dem Ertragswertverfahren unter Kapitalisierung der Miete und zum anderen auf dem Sachwertverfahren unter getrenntem Ansatz des Boden- und Gebäudewerts, ggf. erh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Herausrechnen der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 129 [Autor/Stand] Bei älteren Mietverträgen ist eine Trennung in die Nettokaltmiete und die umlagefähigen Betriebskosten nach der II. Berechnungsverordnung häufig nur zum Teil vorgenommen worden. Gesondert ausgewiesen und abgerechnet werden nach diesen Mietverträgen insbesondere die verbrauchsabhängigen Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung sowie die Aufwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorgaben des BVerfG

Rz. 29 [Autor/Stand] Das BVerfG billigt dem Gesetzgeber eine weitgehende Freiheit hinsichtlich der Auswahl der Steuerquelle bzw. des Steuergegenstands zu, fordert allerdings dann bei der Ausgestaltung des jeweiligen Steuergesetzes, dass die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig i.S. der Belastungsgleichheit umgesetzt wird. Eine gleichmäßige Besteuerung im Erb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Höchstgrenze für die Alterswertminderung

Rz. 343 [Autor/Stand] Die Alterswertminderung ist nach § 146 Abs. 4 Satz 1 BewG auf höchstens 25 % des Ausgangswerts begrenzt. Der Höchstsatz von 25 % ist bei einer jährlichen Alterswertminderung von 0,5 % erreicht, wenn das Gebäude im Besteuerungszeitpunkt – gerechnet in vollen Jahren – länger als 50 Jahre steht. Unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelung der Finanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zusätzliche Leistungen des Vermieters

Rz. 89 [Autor/Stand] Leistungen, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sind aus einem vereinbarten Gesamtentgelt herauszurechnen. Dies gilt z.B. für die Überlassung einer möblierten Wohnung mit gleichzeitiger Verpflichtung, die Wohnung zu reinigen, die Wäsche zu waschen und das Frühstück vorzubereiten. All diese Zusatzleistungen sind ggf. im Schätzungswege aus dem vere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung

Rz. 431 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum ist stets nach dem Ertragswertverfahren unter Ansatz der durchschnittlichen Jahresmiete, bei Eigennutzung und bei vergleichbarer Nutzung i.S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG unter Ansatz der üblichen Miete, vervielfacht mit 12,5, zu bewerten. Bei Teileigentum, das vermietet ist, ist der Grundstückswert ebenfalls nach dem Ertragswertver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1a) Nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO können auch die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen (vgl. § 91 Abs. 1 ZPO) Kosten der Zwangsvollstreckung zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beigetrieben werden. Vollstreckungstitel für die Beitreibung der Zwangsvollstreckungskosten ist der Hauptsachetitel; ein selbstständiger gesonderter Vollstreckungst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vergleichsmerkmal "Ausstattung"

Rz. 229 [Autor/Stand] Bei Wohngrundstücken ist die Ausstattung der Wohnung für den Mietansatz von erheblicher Bedeutung. Der Begriff "Ausstattung" beinhaltet nicht den baulichen Zustand des Gebäudes bezogen auf Baumängel beziehungsweise Bauschäden.[2] Bei der für die übliche Miete maßgebenden Ausstattung handelt es sich um die baualterstypischen, mietwertbestimmenden Merkmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bestandteile der Jahresmiete

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht in die Jahresmiete einzubeziehen sind Zahlungen des Mieters für Leistungen des Vermieters, die nicht die Grundstücksnutzung betreffen, sowie Leistungen, die der Vermieter von dritter Seite erhält. Dazu gehören[2]: Einnahmen für die Überlassung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Einnahmen für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen, Dienstl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / l) Schönheitsreparaturen

Rz. 104 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 ist die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter als eine sonstige Leistung anzusehen, die in die Jahresrohmiete einzubeziehen ist (Abschn. 22 BewRGr). Für diese Zwecke wurde die vereinbarte Miete um Zuschläge erhöht, die von der Grundstücksart abhängig waren; sie betrugen 3 % bei Geschäftsgrundstücken und bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Ermittlung der üblichen Miete mit Hilfe einer Mietdatenbank

Rz. 260 [Autor/Stand] Als zusätzliches Mittel für die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens wurde durch die Mietrechtsreform 2001 die Mietdatenbank eingeführt. Nach § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen auch durch Bezugnahme auf eine Auskunft aus einer Mietdatenbank begründen. Bei der Mietdatenbank handelt es sich um eine fortlaufend gefüh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Grundstücksbewertung nach dem ErbStRG

Rz. 46 [Autor/Stand] Mit der Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006 [2] musste sich der Gesetzgeber von der bisherigen Grundbesitzbewertung verabschieden und neue Bewertungsmethoden einführen, die eine hinreichende Nähe zum gemeinen Wert aufweisen. Dies ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [3] im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes realisiert worden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftliche Einheit beim Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 64 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum bildet eine wirtschaftliche Einheit, und zwar ein Grundstück i.S. des BewG (§ 68 Abs. 1 Nr. 3 und § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- bzw. Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zusammen, zu dem es gehört. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vergleichsmerkmal "Art des Grundstücks"

Rz. 217 [Autor/Stand] Die Grundstücke, aus denen die übliche Miete abgeleitet wird, müssen ihrer Art nach mit dem zu bewertenden Grundstück vergleichbar sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Nutzung und der baulichen Gestaltung. Demnach ist zwischen der Nutzung zu Wohnzwecken einerseits und der Nutzung zu gewerblichen Zwecken und zu freiberuflichen Zwecken anderersei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 45 [Autor/Stand] Zur Bedarfsbewertung des Grundbesitzes führt das BVerfG[2] unmissverständlich aus, dass das Ertragswertverfahren mit einem starren Einheitsvervielfältiger von 12,5 eine Bewertung mit dem gemeinen Wert regelmäßig verfehlt. Die gewählte Methode sei struktuell ungeeignet, um den gemeinen Wert in einer gleichheitsgerechten Annäherung abzubilden. Das BVerfG f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 124 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber bezieht sich zur Umschreibung der umlagefähigen Betriebskosten in § 146 Abs. 2 Satz 3 BewG auf § 27 Abs. 1 II. Berechnungsverordnung. Nach dieser Vorschrift in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung war bei der Ermittlung der Betriebskosten die Anlage 3 "Aufstellung der Betriebskosten" zur II. Berechnungsverordnung zugrunde zu legen. A...mehr