Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 13.2.1 "Normale" Außenprüfung

Im Rahmen einer Außenprüfung (= "Betriebsprüfung") wird vonseiten des für das jeweilige Unternehmen zuständigen Finanzamtes (vgl. §§ 16 ff. AO) nachträglich überprüft, ob die in der Steuererklärung gemachten Angaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Prüfung ist dabei regelmäßig auf bestimmte Steuerarten und Veranlagungs- bzw. Erhebungszeiträume beschränkt...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.1.8 D.8: Was versteht man unter "group synergies" und wem sind sie zuzuordnen?

Die OECD stellt fest, dass positive wie negative Konzernsynergien existieren können, die unabhängigen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Positivbeispiele: "Such group synergies can arise, for example, as a result of combined purchasing power or economies of scale, combined and integrated computer and communication systems, integrated management, elimination of duplicatio...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3 Korrekturnormen

Wie oben dargestellt, haben die weltweiten Finanzverwaltungen auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes die Möglichkeit, Gewinne verbundener Unternehmen mittels VP-Anpassungen zu berichtigen. Obwohl dieses Buch auch nicht steuerlich vorgebildete VP-Anwender ansprechen soll, möchten wir einerseits die relevanten Korrekturnormen wenigstens erwähnt haben. Andererseits haben wir u...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.4.3 Globale Gewinnaufteilungsmethode

Diese "Global Formulary Apportionment Method" wird hin und wieder diskutiert und sieht vor, das Konzernergebnis anhand von Verteilungsschlüsseln wie z. B. Umsätze, Lohnsummen, Kosten etc. auf alle weltweiten Konzerngesellschaften zu verteilen. Da diese starre formelhafte Allokation weder geschäftsvorfallbezogen ist noch die F&R-Profile der Konzerngesellschaften berücksichtig...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.1 Grundlagen

Die folgende Tabelle fasst die anwendbare VP-Methode für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter zusammen: Für Ausführungen zu den akt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 6 Fremdvergleichsgrundsatz und Korrekturrahmen

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Der Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's-length-Principle") hat sowohl auf nationaler Ebene wie auch im internationalen Umfeld einen hohen Stellenwert, weil dieser Grundsatz aktuell der einzige gemeinsame Nenner zwischen den Staaten ist, um die Angemessenheit von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen im steuerlichen Sinne zu über...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 9.1 Typisierte Unternehmensaktivitäten

Bevor weitere Details einer F&R-Analyse beschrieben werden, soll folgendes Schaubild einen Überblick über die typischen Ausprägungen von Unternehmensaktivitäten, abhängig vom Umfang des F&R-Profils, geben. Jeder weiß, dass die Unternehmensrealität sehr komplex und nicht schwarz-weiß ist – und es daher unendlich viele Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten gibt. Die Herausford...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.9. OECD Pillar 2

Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147] Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden? Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen? Besteuerungsansatz Die OECD schlägt eine als "G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.2 Zinsnachzahlungen

Autoren: Jörg Hanken, Stefan Fritsch Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen fest. Häufig, so auch in Deutschland, endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland betrug der Zinssatz seit vielen Jahren 6 % p. a. Der deutsche Gesetzgeber hat nun – ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 BewG ist vorrangig das Vergleichswertverfahren nach § 183 BewG anzuwenden. § 183 BewG bestimmt, dass bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens der Grundbesitzwert des zu bewertenden Grundstücks entweder aus Vergleichspreisen für vergleichbare Grundstücke oder aus Vergleichsfaktoren abgeleitet wird. Der Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Schwankender Erbbauzins

Rz. 60 [Autor/Stand] Ändert sich die Höhe des Erbbauzinses während der Laufzeit des Erbbaurechts, müssen die Veränderungen rechnerisch entsprechend berücksichtigt werden. Derartige Änderungen können bedingt sein durch eine Einmalzahlung, Vorauszahlungen oder eine von vornherein vereinbarte Staffelung des Erbbauzinses. Sind Erbbauzinsen während der Laufzeit des Erbbaurechts in un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Elektronische Betriebsprüfung

Tz. 72 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die § 147 Abs. 6 AO (Anhang 1b) und § 200 Abs. 1 AO (Anhang 1b) regeln, dass die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen (Umsatzsteuersonderprüfungen, Betriebsprüfungen, Nachschau) bei Vereinen und Verbänden, die ihre Bücher und Aufzeichnungen mittels eines Datenverarbeitungssystems (EDV) führen, Folgendes verlangen kann: Einsicht in di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / (4) Schwankender Erbbauzins

Rz. 67 [Autor/Stand] Ändert sich die Höhe des Erbbauzinses während der Laufzeit des Erbbaurechts, müssen die Veränderungen rechnerisch entsprechend berücksichtigt werden. S. hierzu § 193 BewG bis 2022 Rz. 60–61. Rz. 68 [Autor/Stand] Neben dem laufenden Erbbauzins können Einmal- oder Vorauszahlungen, insb. bei Gewerbeimmobilien, vereinbart sein. Ist die Einmalzahlung vor dem B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verzinsungsbetrag Bodenwert

Rz. 37 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 193 Abs. 3 BewG ist zunächst der angemessene Verzinsungsbetrag des Bodenwerts nach § 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BewG zu berechnen. Dabei ist der Bodenwert für das unbelastete Grundstück mit dem maßgebenden Liegenschaftszinssatz zu multiplizieren. Der Bodenwert ist anhand des Bodenrichtwerts für ein fiktiv unbeba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Prüfung durch die Finanzbehörde

Tz. 47 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Finanzbehörden können die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge durch eine Außenprüfung überprüfen (s. § 42f EStG, Anhang 10). Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt. Die Verbände/Vereine als Arbeitgeber sind verpflichtet, den mit der Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Finanzbehörden das Betrete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Unbebautes Grundstück

Rz. 101 [Autor/Stand] Ist an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht bestellt worden und hat der Erbbauberechtigte bis zum Bewertungsstichtag noch nicht mit der Bebauung begonnen (zum Begriff des unbebauten Grundstücks vgl. § 178 BewG), besteht nach R B 193 Abs. 2 Satz 2 ErbStR 2019 der Grundbesitzwert des Erbbaurechts allein aus dem Bodenwertanteil. Dieser entspricht de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / III. Streitfall Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ist kein vertraglicher Rückforderungsgrund vorhanden, der die Rückabwicklung einer Schenkung rechtfertigen könnte, ist zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung insbesondere häufig die Frage umstritten, ob sich der Rückforderungsanspruch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) stützen kann. Während naturgemäß die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Abgezinster Bodenwert

Rz. 39 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Bodenwertanteils nach § 194 Abs. 3 BewG ist zunächst der abgezinste Bodenwert nach § 194 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BewG zu berechnen. Dabei ist der Bodenwert anhand des Bodenrichtwerts für ein fiktiv unbebautes Grundstück nach § 179 BewG zu ermitteln. Dieser Wert wird nach § 194 Abs. 3 Satz 2 BewG mit einem Abzinsungsfaktor multipliziert, d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.2 Modell 1: 1-Preis-System, VP gem. CO, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus Controllingsicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹). Das heißt, die VP-Bildung erfolgt z. B. auf Basis der C+-Methode und der Standardgrenzkosten. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand des EBIT der lokalen Routinevertriebsgesellschaft. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Feststellung des Grundbesitzwerts für das Erbbaurecht

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert ist nicht abzurunden. Die für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 vorgesehene Abrundung auf volle 500 EUR (§ 139 BewG), ist nicht übernommen worden. Eine nach § 139 BewG analoge gesetzliche Regelung wurde im Zweiten Teil des Sechsten Abschnitts des Bewertungsgesetzes nicht aufgenommen. Allerdings kann sich für Bewertungsstichtage bis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Unbebautes Grundstück

Rz. 124 [Autor/Stand] Ist an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht bestellt worden und hat der Erbbauberechtigte bis zum Bewertungsstichtag noch nicht mit der Bebauung begonnen (vgl. zur Abgrenzung des unbebauten Grundstücks § 178 BewG), ist gleichwohl eine Bewertung des Erbbaugrundstücks durch Ansatz eines Bodenwertanteils nach § 194 Abs. 3 und ggf. eines Gebäudewerta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 54 [Autor/Stand] Der Eigentümer des Erbbaugrundstücks, also des belasteten Grundstücks, hat Anspruch auf Zahlung des Erbbauzinses. Bei der Bewertung des Erbbaugrundstücks wird einerseits der abgezinste Bodenwert angesetzt. Andererseits wird nach § 194 Abs. 3 BewG der kapitalisierte vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins im Rahmen der Bodenwertermittlung über die La...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewertanteil des Erbbaurechts (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 80 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudewertanteils ist in § 193 Abs. 5 BewG geregelt. Für die Wertermittlung ist nicht relevant, ob bei der Bestellung des Erbbaurechts bereits ein Gebäude vorhanden war oder das Gebäude erst in Ausübung des Erbbaurechts errichtet worden ist. Ein Gebäudewertanteil kann sich lediglich bei bebauten Grundstücken ergeben. Zu den sich bei unb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ermittlung des Gebäudewerts

Rz. 92 [Autor/Stand] § 194 Abs. 4 BewG regelt die Ermittlung des Gebäudewertanteils des Erbbaugrundstücks. Der Gebäudewertanteil ist lediglich dann anzusetzen, sofern bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf der verbleibende Gebäudewert nicht oder nur teilweise zu entschädigen ist. Ist dagegen bei Vertragsablauf die Zahlung einer Gebäudeentschädigung in vollem Umfang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 119 [Autor/Stand] Aufgrund des im Zweiten Teil des Sechsten Abschnitts des Bewertungsgesetzes eingeführten § 198 BewG kann für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbracht werden. Dies entspricht der für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 geltenden Regelung des § 138 Abs. 4...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5 Einsatz von Data & Analytics im VP-Prozess

Autoren: Jörg Hanken, Dr. Alexander Totzek Big Data und Data & Analytics (‹D&A‹) sind in jedweder strategischen Diskussion in Unternehmen unter den Topthemen. Vereinfachend gesagt geht es dabei um den Prozess der Datenextraktion und -sammlung, das Verständnis und die Aufbereitung sowie um die Analyse und Visualisierung von Daten. Der Einsatz von D&A führt zu erheblichem Mehrwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Tätigkeitsberichte

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, ob die sogenannten Tätigkeitsberichte wie diese Vereine regelmäßig für die Vorbereitung ihrer Mitgliederversammlungen erstellen, als Nachweise der tatsächlichen Geschäftsführung vorgelegt werden müssen. Die Finanzverwaltung nennt diese beispielhaft im AEAO und fordert die Tätigkeitsberichte regelmä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Frist für die Mittelverwendung

Tz. 19 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung gehört auch die zeitnahe Mittelverwendung. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Körperschaft ihre Mittel in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für steuerbegünstigte Zwecke einsetzt/ausgibt. Praxis-Beispiel Spendeneinnahme in 01. Die ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellung des Grundstückswerts für das Erbbaugrundstück

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert ist nicht abzurunden. Die für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 vorgesehene Abrundung auf volle 500 EUR (§ 139 BewG), ist nicht übernommen worden. Eine nach § 139 BewG analoge gesetzliche Regelung wurde im Zweiten Teil des Sechsten Abschnitts des Bewertungsgesetzes nicht aufgenommen. Rz. 147 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert des Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ende der Aufbewahrungspflicht

Das Ende der Aufbewahrungspflichten ist durch die jeweilige gesetzliche Regelung der Vorschriften §§ 147 bis 147a AO definiert. Bei gemeinnützigen Körperschaften ist zu berücksichtigen, dass gesetzliche Vertreter für die Aufbewahrung auch nach Ende der Aufzeichnungspflichten Sorge tragen müssen. Dies umfasst die Pflicht, die Unterlagen auch außerhalb von Geschäftsräumen aufz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / 10

Auf einen Blick Rückforderungsrechte in Schenkungsverträgen sind wichtig, erreichen steuerliche Vorteile aber nur bei ursprünglicher Vereinbarung und exakter zivilrechtlicher Erfüllung des die Rückforderungsberechtigung des Schenkers auslösenden Tatbestands. Die Herausgabe des zivilrechtlichen Schenkgegenstands ist unerlässlich. Bei Verbleib von Nutzungen beim Beschenkten dr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Sphärenrechnung

Tz. 13 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 In langjähriger Rechtsprechung hat sich zur steuerlichen Behandlung einer als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaft die sog. Sphärentheorie herauskristallisiert. Die Umsetzung einer solchen Sphärenrechnung, deren Aufgabe es ist, die Einnahmen-Ausgabenrechnung nach den unterschiedlich steuerlich zu behan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Aufbewahrung der Unterlagen

Tz. 5 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse, der Eröffnungsbilanz und der Unterlagen nach § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO (s. Anhang 1b) – Zollanmeldungen und bestimmte andere zollrelevante Unterlagen – können die in § 147 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) aufgeführten Unterlagen als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2023, Rückforderung... / IV. Steuerliche Abwicklung des Schenkungswiderrufs

Sind die Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, ist die früher gezahlte Schenkungsteuer zurückzuerstatten. Dennoch ist eine früher gezahlte Steuer nicht zu verzinsen, weil bei Steuern, die auf den Zeitpunkt des Vermögens-Zuflusses abstellen (vgl. § 9 ErbStG zum Stichtagsprinzip), ein Vorgang der Rückgängigmachung erst in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist, in dem der Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Vervielfältiger

Rz. 83 [Autor/Stand] Der vertraglich vereinbarte jährliche Erbbauzins ist nach § 194 Abs. 3 Sätze 1 und 3 BewG über die Restlaufzeit des Erbbaurechts mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger der Anlage 21 zum BewG ist abhängig vom maßgebenden Liegenschaftszinssatz nach § 193 Abs. 4 BewG und von der Restlaufzeit des E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Untererbbaurecht

Rz. 135 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Ebenfalls kann mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) an dem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Be...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung / VI. Bedeutung der Erbschaftsteuer

Rz. 102 [Autor/Stand] Für die Länderhaushalte haben die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer keine allzu große Bedeutung. Allerdings sind sie seit dem Jahre 1948 trotz eines geringen Aufkommens in den ersten Jahren nach der Währungsreform und trotz leichter Rückgänge in einzelnen Jahren stetig gestiegen. Das Aufkommen hat sich nach der Erbschaftsteuerreform 1974 von 530,3 Mio. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Vervielfältiger

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung des Bodenwerts und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Erbbauzins ist nach § 193 Abs. 3 Satz 2 BewG über die Restlaufzeit des Erbbaurechts mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger zu kapitalisieren. Der Vervielfältiger der Anlage 21 zum BewG ist abhängig vom maßgebenden Liegenschafts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.1 Entwicklung der VP-Aufbau- und der VP-Ablauf-Organisation

Eine erfolgreiche Implementierung der VP-Strategie und der VP-Richtlinie setzt u. a. voraus, dass eine geschulte und motivierte Organisation geschaffen wird, die die Umsetzung konzernweit vorantreibt. Dabei sollte jedes der folgenden drei Kernelemente gesondert betrachtet und in der Organisation verankert sein: Regeldefinition Operative Durchführung Überwachung und Steuerung Wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Untererbbaurecht

Rz. 111 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Ebenfalls kann mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) an dem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 142 [Autor/Stand] Aufgrund des im Zweiten Teil des Sechsten Abschnitts des Bewertungsgesetzes eingeführten § 198 BewG kann für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaugrundstücks der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbracht werden. Dies entspricht der für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 geltenden Regelung des § 138 A...mehr