Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zinsverzicht

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 234 Abs. 2 AO kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Der Verzicht ist Erlass, weil die Zinsen kraft Gesetzes entstehen. § 234 Abs. 2 AO ist damit eine spezielle gesetzliche Regelung zu §§ 163, 227 AO, wobei sich die Voraussetzungen für den Erlass ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 194 Abs. 3 AO, nach der die Auswertung von Feststellungen, die anlässlich einer Außenprüfung auch aufgrund von Sammelauskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1a AO (s. dazu von Wedelstädt, DB 2004, 948) zu Verhältnissen Dritter getroffen werden, u. a. für Besteuerungszwecke der Dritten oder zur Feststellung unerlaubter Hilfel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Verfahrensfragen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anordnung der Bestandsaufnahme ist ein mit Einspruch und Anfechtungsklage anfechtbarer Verwaltungsakt, nicht dagegen die Bestandsaufnahme selbst und die Feststellung der Fehlmenge. Die Schwundmengenfeststellung aufgrund gesetzlicher Regelungen stellt einen Verwaltungsakt dar (s. Rz. 3; Seer in Tipke/Kruse, § 161 AO Rz. 38; Wöhner in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Widerrufsfrist

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf kann auch nach Eintritt der Bestandskraft des zu widerrufenden Verwaltungsakts erfolgen. Allerdings sind besondere Festsetzungsfristen, wie z. B. für Haftungsbescheide nach § 191 Abs. 3 AO zu beachten. Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Begünstigende Verwaltungsakte kann die Finanzbehörde nur innerhalb einer Frist von ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.9 Vorschenkungen (Zeilen 47 bis 53)

Hat der Erwerber vom Erblasser Vorschenkungen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erhalten, werden diese mit dem Letzterwerb zusammengerechnet. Wichtig Erwerbe vor 1.1.2009 Dabei verlieren die einzelnen Erwerbe aber nicht ihre Selbstständigkeit. Es sind auch Erwerbe aus der Zeit vor dem 1.1.2009 einzubeziehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.[1] Dies bewirkt, ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bescheinigung der Landesbehörde bei kulturellen Leistungen und Bildungsleistungen (zu § 4 Nr. 20 und § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben hebt Abschn. 4.20.5 Abs. 2 UStAE auf und ergänzt Abschn. 4.21.5 Abs. 2 UStAE. Im kulturellen Bereich wie auch im Bildungssektor können nichtstaatliche Leistungserbringer steuerbefreite Leistungen ausführen, wenn sie nachweisen, dass sie die gleichen Aufgaben erfüllen wie staatliche oder besonders begünstigte Einrichtungen. Im Einzelnen betri...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. Novemb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2018, Zahlungssorge ... / 2.2 Zahlungssorge für die angefallene Steuer

§ 32 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist also so zu verstehen, dass der Testamentsvollstrecker für die Zahlung der vom Erben für den Erwerb geschuldeten Steuer zu sorgen hat. Deshalb hat er auch für die Zahlung einer Mehrsteuer zu sorgen, wenn der Erbschaftsteuerbescheid, der nach den §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung oder nur vorläufig ergangen ist, mit eine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung: Hilfsgeschäft in Investitionsphase; Rechtsgrundlage für Änderung früherer Bescheide nach Option

Leitsatz 1. Ein unmittelbarer Zusammenhang i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde. 2. § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n.F. enthält eine Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 8 Anwendbarkeit weiterer Normen (§ 138b Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 AO)

Rz. 10 Folgenden Regelungen sind gem. § 138b Abs. 4 S. 2 AO entsprechend anwendbar: § 72a Abs. 4 AO (Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden): Übermittelt eine mitteilungspflichtige Stelle vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten oder übermittelt sie die Daten pflichtwidrig nicht, haftet sie für die entgangene Steuer. Begeht ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuständigkeit vor Ausführung der Schenkung

Rz. 16 [Autor/Stand] Weder das bloße Schenkungsversprechen noch ein notarieller Schenkungsvertrag lösen den Schenkungsteueranspruch aus. Ausgeführt i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist die Zuwendung grds. erst mit Eintritt der tatsächlichen Bereicherung des Erwerbers (s. § 7 ErbStG Anm. 11 ff.; § 9 ErbStG Anm. 106 ff.). Da § 35 Abs. 1 Satz 1 ErbStG bei Schenkungen inländisch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach dem Verzeichnis der für die Verwaltung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämter [2] obliegt die Aufgabe, diese Steuern nach Maßgabe des ErbStG "gleichmäßig festzusetzen und zu erheben" (§ 85 Satz 1 AO), zurzeit 46 deutschen Finanzbehörden (s. auch Anm. 3.1). § 35 ErbStG grenzt nicht nur die Geschäftskreise dieser Behörden vonein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendungen an, von und zwischen nicht natürlichen Personen

Rz. 19 [Autor/Stand] Dass in- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein können, folgt bereits aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG.[2] Dies bestätigt § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG jedenfall...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Prüfungsanordnung

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp ist von der zuständigen Behörde (> Rz 10, 11, 14) schriftlich oder elektronisch (> Elektronische Kommunikation) anzuordnen (§ 196 AO); sie muss mit einer Belehrung über mögliche > Rechtsbehelfe nach den Vorgaben des § 356 AO versehen werden. Bei verbundenen Unternehmen und bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten (> R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Rz. 90 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Eingang einer LSt-Anmeldung beim FA hat die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO). Der > Vorbehalt der Nachprüfung erfasst die Festsetzungen des FA zu den LSt-Anmeldungen (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15/1). Er entfällt kraft Gesetzes, wenn beim ArbG keine Ap durchgeführt wird, sobald die Festsetzung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VII. Abschluss der Außenprüfung

Rz. 73 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Pflicht des ArbG zur Duldung einer Ap (> Rz 43ff) endet mit dem Abschluss der Außenprüfung. Dazu bedarf es einer ausdrücklichen oder konkludenten Erklärung der prüfenden Behörde (vgl BFH 152, 217 = BStBl 1988 II, 413). IdR dient dazu die Absendung des Prüfungsberichts (AEAO zu § 201 Nr 2; BFH 144, 333 = BStBl 1986 II, 21; BFH/NV 1990, 13...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Vorbereitung aus der Sicht des Prüfers

Rz. 50 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Prüfer soll die LStAp inhaltlich sowie hinsichtlich der Prüfungsdauer auf das Wesentliche beschränken (§ 7 BpO). Zunächst wird er die Akten des FA einsehen und klären, ob LSt-Anmeldungen und Zahlungen ausgeblieben sind; um sich ein Bild des zu prüfenden Betriebs zu machen, wird er sich nach Prüfungsbeginn dort weiter informieren. Dann ni...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Behandlung von Gesamtproduktionen im Rahmen des Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000

Leitsatz 1. Die Vergütung, die eine Produktionsgesellschaft für die Organisation einer künstlerischen Darbietung als Gesamtarrangement erhält, unterfällt nicht notwendig in ihrer Gesamtheit dem Art. 17 Abs. 2 DBA-Österreich 2000, sondern ist ggf. aufzuteilen in Vergütungsbestandteile, die eine persönlich ausgeübte Künstlertätigkeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österrei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Kaufpreisherabsetzung bei Grunderwerbsteuer kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Leitsatz Wird die in einem Kaufvertrag vereinbarte Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks nachträglich herabgesetzt, liegt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vor. Eine Bescheidkorrektur ist allein unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG möglich. Sachverhalt Im Streitfall hatte die Steuerpflichtige ein Grundstück erworb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Leitsatz Es ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und höchstrichterlich nicht geklärt, wann die Festsetzungsfrist für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Steuervorauszahlungen beginnt und nach welchen Maßstäben der Zinslauf zu berechnen ist. Sachverhalt Die Kläger erstatteten Ende 2014 Selbstanzeige, mit der sie bisher nicht versteuerte Kapitalerträ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.2 Absoluter Ausschluss der Geltendmachung (§ 191 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 2 AO)

Rz. 52 Für die Geltendmachung der Haftung nach Steuergesetzen[1] bringt § 191 Abs. 5 S. 1 AO eine absolute Grenze. Die Geltendmachung ist abhängig vom rechtlichen Bestand des Primäranspruchs.[2] Dabei ist aber stets maßgebend der Steueranspruch, auf welchen sich die Haftung konkret bezieht. Bei der Haftung für Lohnsteuer nach § 42d EStG ist mithin auf die Lohnsteuer und nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.6 Unwirksamkeit und Aufhebung der tatsächlichen Verständigung

Rz. 196 Die tatsächliche Verständigung ist wirksam, wenn sie auf beiden Seiten von den entscheidungsbefugten Personen abgeschlossen wurde, sich auf die Beseitigung sachlicher Unklarheiten beschränkt, also nicht auf Rechtsfragen bezieht, und die Verständigung vom Bindungswillen beider Seiten getragen wurde. Verfahrensfehler im vorausgegangenen Besteuerungs- oder Außenprüfungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.5 Rechtswidrigkeit der Schätzung

Rz. 153 Die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Schätzung ist nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. In allen Schätzungsfällen entspricht die festgesetzte Steuer allenfalls zufällig derjenigen Steuer, die bei vollständiger Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt worden wäre. Abweichungen von den tatsäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.1 Allgemeine Verfahrensregelungen

Rz. 21 Das Solidaritätszuschlaggesetz enthält keine eigenständigen Verfahrensregelungen für den SolZ. Es gelten daher die Verfahrensregelungen der AO. Rz. 22 Da das Solidaritätszuschlaggesetz keine diesbezüglichen Regelungen enthält, gibt es keine eigenständige Steuererklärungspflicht. Steuererklärungen sind nur für ESt und KSt als die Maßstabsteuern abzugeben, die dann auch ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen

Leitsatz 1. Verzichtet das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen st...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzungsverjährung bei dreistufigem Verfahren der Grundsteuer

Leitsatz Die Grundsteuerfestsetzung vollzieht sich in drei Stufen. Auf der ersten Stufe stellt das Finanzamt den Einheitswert und auf der zweiten Stufe den Steuermessbetrag fest. Auf der dritten Stufe schließlich setzen die Gemeinden - bzw. in Berlin die Finanzämter - die Grundsteuer fest. Sachverhalt Die Klägerin errichtete auf einem ihr gehörenden Grundstück im Jahr 1996 ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung; Verjährungsfrist

Leitsatz 1. Fordert die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf, so ist er gemäß § 149 Abs. 1 Satz 2 AO hierzu gesetzlich verpflichtet mit der Folge, dass sich der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO richtet. 2. Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung liegt auch dann vor, wenn das FA zusätzlich ausf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an Parteien i.S. des § 2 PartG (Nr. 18 Buchst. a)

Rz. 178 [Autor/Stand] Den Parteien als verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung obliegt die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere durch die Aufstellung von Bewerbern für die Bundes-, Länder- und Gemeindeparlamente, die politische Einflussnahme auf Parlamente un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Verzicht auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Kinder und/oder der Ehegatte des Erblassers, nachrangig entferntere Abkömmlinge und seine Eltern sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie letztwillig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden (§§ 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2309 BGB).[2] Als reiner Geldanspruch i.H. der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils entsteht der Pflichtte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker")

Leitsatz 1. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG – wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft – die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz 1. Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsan­spruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist. 2. Wird eine im Abrechnungszeitraum entnommene Strommenge entgegen § 18 Abs. 4 Nr. 1 StromStV a.F. innerhalb der Antragsfrist im Antrag ni...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerhinterziehung eines Miterben

Leitsatz 1. Der Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein und schuldet die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. 2. Auch eine wegen Demenz des Erblassers unwirksame Einkommensteuererklärung führt – ist sie unr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Leitsatz Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände. Normenkette § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO Sachverhalt Der Kläger ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung der Schenkungsteuerfestsetzung für den Vorerwerb kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die erstmalige oder geänderte Steuerfestsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung der Steuerfestsetzung für den nachfolgenden Erwerb zulässt. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AO, § 14 Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 ErbStG Sachverhalt Die Klägerin erhielt sowohl im Mai 2002 ("Vorerwerb") als auch im August 2002 ("Erwerb") Schenkun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung – Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids

Leitsatz Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i.S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird. Normenkette § 169 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuererklärung kann auch beim unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingereicht werden

Leitsatz Der Einwurf einer Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist ist auch fristwahrend, wenn er beim unzuständigen Finanzamt erfolgt. Zur Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist ist es zudem ausreichend, wenn ein Veranlagungsantrag am Tag des Ablaufs der Festsetzungsfrist bis 24:00 Uhr beim Finanzamt eingeht. Sachverhalt Der Kläger warf seinen Antrag auf Veranlagu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Betriebszuordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

Leitsatz 1. Ein Betrieb, der das im Steinbruch frisch abgebaute Gestein durch Brechen, Sieben, Trennen und Mischen zu Schüttgütern (Schotter) aufbereitet, ist nicht dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen; dies gilt auch dann, wenn Sand und Wasser beigemischt werden. Eine abweichende Beurteilung folgt nicht aus den Senatsurteilen vom 23. Oktober 2002, III R 40/00 (BFHE 201, 36...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.4 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Dies führt dazu, dass die verfahrensrechtliche Behandlung nicht konsequent bzw. in Einzelbereichen unklar ist. Rz. 61a Nach Abs. 4 S. 1 wird das KSt-Guthaben auf den 31.12.2006 bzw. auf die in Abs. 4 S. 2, 3 genannten abweichenden Zeitpunkte letztmalig "ermittelt". Dieser Wort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.5 Verfahrensrechtliche Regelungen

Rz. 61 Die Neuregelung enthält verstreut über die Abs. 4–6 einige verfahrensrechtliche Vorschriften. Bei diesen verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwischen dem "Betrag nach Abs. 1", d. h. dem noch vorhandenen ehemaligen EK 02, und dem Erhöhungsbetrag, der aus diesem ehemaligen EK 02 ermittelt wird, zu unterscheiden. Nach Abs. 4 S. 1 wird der zu diesem Zeitpunkt noch vorhand...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei sog. qualifizierten Prüfungshandlungen

Leitsatz 1. Auch sog. qualifizierte Prüfungshandlungen, die nur ein Prüfungsjahr betreffen, führen dazu, dass die Außenprüfung insgesamt – also auch bezogen auf andere Prüfungsjahre – als nicht unmittelbar nach dem Prüfungsbeginn unterbrochen i.S. des § 171 Abs. 4 Satz 2 AO gilt. 2. Die Entgegennahme von Buchführungsdaten am Prüfungsort ist eine vom Prüfer veranlasste und dam...mehr