Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsfrist

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensrechtliche Fragen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Maßnahmen der Steueraufsicht nach § 210 Abs. 1 bis 3 AO wird der Ablauf der Festsetzungsfrist nicht gehemmt; sie stellen keine die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4, 5 AO auslösenden Prüfungen dar. Die Steueraufsichtsmaßnahmen sind aber steuerliche Prüfungen i. S. von § 371 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a AO, die die Straffreiheit aufgru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind die Vorschriften über die Festsetzungsfrist auf die gesonderte Feststellung ebenfalls sinngemäß anwendbar (Feststellungsfrist). Die Dauer der Feststellungsfrist bestimmt sich nach § 169 Abs. 2 AO. Die verlängerte Feststellungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO hier setzt voraus, dass sich die Steuerverkürz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Bestandskraft

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO) soweit er nicht nichtig ist (s. § 125 AO). Er bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (s. § 124 Abs. 2 AO). Mit Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Festsetzung durch Zinsbescheid

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 4 AO soll die Festsetzung der Zinsen mit der Steuerfestsetzung verbunden werden. Das gilt sowohl für die Zinsfestsetzung zur erstmaligen Steuerfestsetzung als auch für die geänderte Zinsfestsetzung des § 233a Abs. 5 AO. Zur Abhängigkeit des Zinslaufs von der Bekanntgabe des Bescheides s. Rz. 10. Unterbleibt die Festsetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 3 AO wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält eine Verpflichtung der Finanzbehörden, in bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Fällen die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO (Vollverzinsungszinsen bei Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam. Wirksamkeit bedeutet, dass die Regelung existent wird und in Kraft tritt, d. h. Rechte und Pflichten begründet, ändert oder aufhebt. Wirksamkeit bedeutet weiter, dass die Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes für die Finanzverwaltung bindend sind und nicht ohne Weiteres geändert werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 179 AO enthält allgemeine Regelungen des Verfahrens der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Es dient der Verfahrensvereinfachung und Sicherstellung einheitlicher verbindlicher Entscheidungen, indem es die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in der räumlichen Nähe "des Geschehens" (z. B. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Bestandskraft

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der §§ 172ff. AO die Bestandskraft der Steuerbescheide. Die Bestandskraft ist angelehnt an die Rechtskraft von Urteilen (§ 110 FGO; s. § 110 FGO Rz. 2 ff.). Dementsprechend werden die formelle (s. Rz. 11) und materielle Bestandskraft (s. Rz. 12) voneinander unterschieden. Tz. 11 Stand: 22. Auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Gegenstand und Dauer der Zahlungsverjährung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Zahlungsverjährung sind alle in § 37 AO genannten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, gleichgültig, ob sie der Finanzbehörde oder dem Stpfl. zustehen. Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 228 Satz 2 AO betrug die Zahlungsverjährungsfrist in allen Fällen einheitlich fünf Jahre. Um eine Angleichung an die Dauer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Aussetzung der Steuerfestsetzung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Steuer vorläufig festgesetzt werden kann, kann die Steuerfestsetzung auch insgesamt gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Es handelt sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH v. 23.01.2013, X R 32/08, BStBl II 2013, 423; Schuster...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Wirksame Prüfungsanordnung

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO tritt nur bei einer wirksamen, wenn u. U. auch rechtswidrigen Prüfungsanordnung (§§ 196f. AO) ein (BFH v. 13.10.2005, IV R 55/04, BStBl II 2006, 404; BFH v. 13.10.2016, IV R 20/14, BFH/NV 2017, 475). Die Hemmungswirkung setzt daher sowohl deren wirksame Bekanntgabe (§ 122 AO) als auch deren...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Umfang der Vorläufigkeit wird der Steuerbescheid materiell nicht bestandskräftig. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Steuerfestsetzung und nicht auf einzelne Besteuerungsgrundlagen, obwohl Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Steuerbescheids dadurch angegeben werden, dass eine einzelne Besteuerungsgrundlage als ungewiss gekennz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen. Fristen sind Zeiträume, in deren Grenzen ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmtes Handeln gefordert wird, an dessen Unterlassen bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Sog. "eigentliche Fristen" sind Fristen, innerhalb derer Handlungen vorzunehmen sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erlöschen des Primäranspruchs

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 191 Abs. 5 Satz 1 AO kann ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen, soweit die in § 191 Abs. 5 Nr. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung beruht auf der Akzessorietät der Haftung gegenüber dem Primäranspruch und gibt daher nur Selbstverständliches wieder. Die Aufzählung ist auch nicht erschöpfend. Allgemein m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Korrektur des Verwaltungsaktes während des Einspruchsverfahrens oder finanzgerichtlichen Verfahrens (Satz 1)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Korrektur des angefochtenen Steuerverwaltungsaktes ist nach § 132 Satz 1 AO auch im Einspruchsverfahren sowie während des finanzgerichtlichen Verfahrens zulässig, sodass eine nach dem Gesetz bestehende Änderungsmöglichkeit durch ein schwebendes finanzgerichtliches Verfahren nicht eingeschränkt wird (BFH v. 18.02.2016, V R 53/14, BFH...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rechtsfolgen

Tz. 70 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Treu und Glauben, die ein bestehendes Steuerrechtsverhältnis voraussetzen, können ein solches nicht begründen. Der Grundsatz von Treu und Glauben bewirkt nicht, dass Rechte und Pflichten der durch ihn Gebundenen begründet werden, Steueransprüche entstehen oder erlöschen (h. M., u. a. BFH v. 30.07.1997, I R 7/97, BStBl II 1998, 33; BFH v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeiten der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei (s. aber § 87 Abs. 2 Satz 3 AO Kosten für Übersetzungen; § 89 Abs. 3 ff. AO Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; § 178a AO Kosten für Verständigungsverfahren; §§ 337ff. AO Vollstreckungskosten; § 112 BranntwMonG). Kosten sind Gebü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorbehalt kann jederzeit durch Bescheid von Amts wegen oder auf Antrag des Stpfl. aufgehoben werden (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen, da für sie als Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 Satz 2 AO) § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 AO sinngemäß gilt, d. h. die Aufhebung schriftlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Anwendungsbereich des § 127 AO fallen alle Verwaltungsakte im Sinne des § 118 AO, d. h. sonstige Verwaltungsakte, Steuerbescheide und Bescheide über Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. § 127 AO findet auch in berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem StBerG Anwendung (BFH v. 17.08.2004, VII B 14/04, n. v.). Der Anwendungsbereich des §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzung der Umdeutung (§ 128 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für eine Umdeutung nach § 128 AO ist, dass der andere Verwaltungsakt auf das gleiche Regelungsziel wie der ursprüngliche Verwaltungsakt gerichtet ist. Danach darf kein anderer Sachverhalt dem anderen Verwaltungsakt zugrunde gelegt werden, also keine andere Person oder kein anderer Veranlagungszeitraum als im umzudeutenden V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eigene Rechtsbehelfsbefugnis

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gegenüber dem Stpfl. eingetretene Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung muss ferner gegen sich gelten lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassenen Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Die Aufzählung ist abschließend. Ausschlaggebend ist allein die während...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 77 Duldungspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Duldung der Zwangsvollstreckung in bewegliches bzw. unbewegliches Vermögen. Die hiernach bestehende Duldungspflicht wird durch die in § 191 Abs. 1 AO vorgesehenen Duldungsbescheide realisiert. Zwar betrifft § 77 AO nur zwei besondere Fälle der Duldungspflicht, doch bedeutet dies keine abschließende Reg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorabentscheidung über den Grund

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorabentscheidungen über den Grund des Klageanspruchs können nach § 99 Abs. 1 FGO – ohne dass es der Zustimmung der Beteiligten bedarf – ergehen, wenn sowohl über den Grund wie über den Betrag gestritten wird, der Streit über den Grund, nicht aber auch über den Betrag, spruchreif ist und ein Interesse besteht, hinsichtlich des Grundes zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Absehen von der Steuerfestsetzung (§ 156 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 156 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) von der Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 AO) sowie deren Änderung absehen, wenn zu erwarten ist, dass die Erhebung keinen Erfolg haben (§ 156 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) wird oder wenn die Kosten der Erhebung einschließlich d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beginn der Außenprüfung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ferner haben die Prüfer nach § 198 Satz 2 AO den Beginn der Außenprüfung nach Tag und Uhrzeit in einem Aktenvermerk festzuhalten. Diese Feststellung hat vor allem für die in § 171 Abs. 4 Satz 1 AO mit dem Prüfungsbeginn verknüpfte Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist oder im Zusammenhang mit der Selbstanzeige wegen § 371 Abs. 2 Nr. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verlegung des Prüfungsbeginns

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 197 Abs. 2 AO soll die Finanzbehörde begründeten Anträgen auf Verlegung des Beginns einer Außenprüfung stattgeben. Der Antrag kann auch in einer Bitte um Hinausschiebung des Prüfungsbeginns liegen, wenn sie erkennbar darauf abzielt, die Prüfung möge zu dem beabsichtigten Zeitpunkt unterbleiben und zu einem späteren Termin stattfi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erlass des Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erforderlich ist, dass der Erlass des Grundlagenbescheids sich verzögert, aber beabsichtigt ist, dass es sich also um eine vorläufige Regelung handelt, die einem noch zu erlassenden Grundlagenbescheid vorgreift. § 155 Abs. 2 AO eröffnet nicht die Möglichkeit, in einem Folgebescheid abschließend über Sachverhalte zu befinden, deren Beurt...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Antrag auf Hinausschieben der Außenprüfung

Tz. 54 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 4 Satz 1 AO ordnet eine Ablaufhemmung auch für den Fall an, dass der Prüfungsbeginn auf formlosen Antrag des Stpfl. hinausgeschoben wird (§ 197 Abs. 2 AO). Die Festsetzungsfrist ist von dem Tage des Eingangs des Antrags an gehemmt (Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 40). Der Antrag muss ursächlich für die Verschiebung sein (A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen der Nr. 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufgabe der Fahndung umfasst auch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bezeichneten Fällen. Die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ist zwangsläufig mit steuerlichen Ermittlungen verbunden. Es ist daher sachdienlich und ein Gebot der Verfahrensökonomie, den Fahnd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175b AO ist die gesetzliche Grundlage für die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide, wenn Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i. S. von § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt worden sind, bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b Abs. 1 AO), wenn derartige Daten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die strafbefreiende Selbstanzeige, die über den Rücktritt vom Versuch (s. § 24 StGB) hinaus auch die vollendete Tat betrifft, findet verschiedene Rechtfertigungen. So gibt es steuerpolitische Erwägungen: Wer eine dem FA unbekannte Steuerquelle zum Fließen bringt oder – nüchterner ausgedrückt – bisher nicht oder zu wenig gezahlte Steuern ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Regelung durch das Recht der Europäischen Union

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Abs. 1 Satz 1 AO ordnet an, dass die Steuern durch das Recht der EU "geregelt" sein müssen. Es kommt – wie bei dem Merkmal "Regelung durch Bundesrecht" – lediglich darauf an, ob eine Regelung tatsächlich vorliegt, nicht dass die EU über eine entsprechende Regelungskompetenz verfügt (vgl. Musil in HHSp, § 1 AO Rz. 33; Seer in Tipke/K...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

Schrifttum Assmann, Die abgekürzte Außenprüfung (§ 203 AO) – Der Weg zum dichteren Prüfungsraster? –, StBp 1998, 309; Buse, Die abgekürzte Außenprüfung, AO-StB 2013, 90; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 202 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die abgekürzte Außenprüfung soll der Finanzbehörde in geeigneten Fällen von vornherein eine Beschränkung des Prüfungsumfangs u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge wächst der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hinein (für den Erben s. BFH v. 21.07.2016, X R 43/13, BFHE 255, 27). Das bedeutet, dass bei der Feststellung der Rechte und Pflichten, die den Rechtsnachfolger betreffen, so zu verfahren ist, als ob der Rechtsnachfolger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Endgültige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 AO

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Steuerfestsetzung kann jederzeit für endgültig erklärt werden. Ist die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO beseitigt, muss die Finanzbehörde den Bescheid ungeändert oder nach Änderung für endgültig erklären bzw. bei teilweisem Wegfall der Ungewissheit die Vorläufigkeit einschränken. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Bindungswirkung des Grundlagenbescheids für den Steuerbescheid

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 AO ordnet nur die Änderung solcher Steuerbescheide an, für die der Grundlagenbescheid Bindungswirkung entfaltet (s. § 182 AO Rz. 2 ff.). Dies ist anzunehmen, soweit die in dem Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen für den Folgebescheid von Bedeutung sind. Für die Annahme einer Bindungswirkung ist grds. eine ausdrückliche ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verböserungsbefugnis

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Liegen alle verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vor, wird daraus eine Änderungspflicht (BFH v. 17.12.1998, IX R 45/96, BFH/NV 1998, 816). Die fehlerhafte Rechtsanwendung soll sowohl zugunsten als auch zuun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung der unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallenden Bescheide (s. Rz. 1) ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern zwingend. Die Finanzbehörde ist von Amts wegen zu Korrektur verpflichtet; der Stpfl. hat einen Rechtsanspruch auf die in § 173 Abs. 1 AO angeordnete Aufhebung oder Änderu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen der Drittwirkung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 166 AO genannten Personen sind nach Eintritt der Bestandskraft der die Drittwirkung ausübenden Steuerfestsetzung bzw. des der Steuerfestsetzung gleichzusetzenden Bescheides mit Einwendungen gegen Form und Inhalt des Steuerbescheides, also gegen dessen Rechtswirksamkeit und Bestandskraft, ausgeschlossen (BFH v. 19.12.2000, VII R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einspruchsverfahren

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ist der Einspruch gegeben. Da der Vorbehalt der Nachprüfung als unselbstständige Nebenbestimmung mit dem Steuerbescheid eine Einheit bildet, kann er nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit diesem angefochten werden (BFH v. 20.12.2000, III R 17/97, BFH/NV 2001, 914 m. w. N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsbehelfe

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Einspruch gegen die vorläufige Steuerfestsetzung können die fehlenden Voraussetzungen für die Vorläufigkeit sowie die Fehlerhaftigkeit der Steuerfestsetzung selbst gerügt werden; eine isolierte Anfechtung der Vorläufigkeit ohne gleichzeitige Anfechtung der gesamten Steuerfestsetzung ist nicht zulässig (BFH v. 25.10.1989, X R 109...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Schlichte Änderung versus Einspruch

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist von einem Einspruch abzugrenzen. Denn § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO eröffnet dem Stpfl. eine echte Wahlmöglichkeit zwischen einem bloßen Änderungsantrag (häufig als "Antrag auf schlichte Änderung" bezeichnet) und der Einlegung eines Einspruchs (BFH v. 27.02.2003, V R 87...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 66 Rechtshängigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 66 FGO geregelte Rechtshängigkeit bedeutet das Schweben einer Rechtssache in einem auf Erlass eines Urteils gerichteten Verfahren; Anhängigkeit bedeutet Schweben jeglichen anderen gerichtlichen Verfahrens. Die Rechtshängigkeit beginnt im Finanzprozess gem. § 66 Satz 1 FGO grds. bereits mit Klageerhebung (§ 64 Abs. 1 FGO), d. h. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Beginn der Außenprüfung

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung knüpft an den Beginn der Prüfung an. Die Außenprüfung beginnt, wenn der Prüfer dem Stpfl. die Prüfungsanordnung übergeben hat und konkrete Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalls aufnimmt. Nach § 198 Satz 2 AO ist der Prüfungsbeginn unter Angabe von Datum und Uhrzeit aktenkundig zu machen. Der Aktenvermerk stellt jed...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. In angemessener Zeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung sowie der voraussichtliche Prüfungsbeginn und die Namen der Prüfer sind dem von der Prüfung betroffenen Stpfl. angemessene Zeit vor Beginn der Prüfung bekannt zu geben (§ 197 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Prüfungsbeginn muss nicht minutengenau angegeben werden, die taggenaue Angabe reicht (BFH v. 12.06.2006, XI B 123/05, B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87d ersetzt seit dem 1.1.2017 § 1 Abs. 1 Satz 2 SteuerdatenübermittlungsVO. Sie ermöglicht dem Datenübermittler sich bei der Datenübermittlung Dritter zu bedienen, die das Gesetz als Auftragnehmer bezeichnet. Der Personenkreis, der als Auftragnehmer tätig werden kann, ist im Gesetz nicht genannt. Dementsprechend können nicht nur profes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kann mit dem Einspruch auch gegen behördliche Untätigkeit angegangen werden, und zwar dann, wenn über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Dabei ist der Einspruch nur statthaft, wenn eine Leis...mehr