Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände

Dr. Horst-Dieter Fumi
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Leitsatz

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.

 

Normenkette

§ 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO

 

Sachverhalt

Der Kläger erhielt im Jahr 2002 von seiner Mutter (M) Anteile am Grundbesitz (B) und an Eigentumswohnungen. Der beurkundende Notar übersandte der für die Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzbehörde eine Veräußerungsanzeige, in welcher lediglich der Grundbesitz B aufgeführt war; diese Anzeige gelangte auch zur Schenkungsteuerakte. Im Jahr 2009 verstarb M. Der Kläger reichte im Jahr 2011 eine Erbschaft­steuererklärung ein und deklarierte die gesamte Zuwendung des Jahres 2002 als Vorerwerb.

Mit Schenkungsteuerbescheid aus 2012 setzte das FA für die Zuwendungen im Jahr 2002 gegenüber dem Kläger Schenkungsteuer fest. Der Rechtsbehelf gegen die Besteuerung des übrigen Grundbesitzes hatte keinen Erfolg. Die Vorinstanz (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.11.2015, 14 K 14201/14, Haufe-Index 9041258) wies die Klage ab. Als Begründung führte das FG aus, die Schenkungsteuer für den Erwerb sei im Zeitpunkt des Erlasses des Schenkungsteuerbescheids – mit Ausnahme der auf den Erwerb des Grundbesitzes B entfallenden Steuer – noch nicht festsetzungsverjährt gewesen.

 

Entscheidung

Die Revision hatte keinen Erfolg. Auch der BFH geht davon aus, dass im Zeitpunkt des Erlasses des Schenkungsteuerbescheids im Jahr 2012 für den übrigen Grundbesitz noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten und der Steueranspruch deshalb auch nicht erloschen war.

Der Senat führt aus, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter anderem nach § 47 AO durch Verjährung erlöschen. Auch die Festsetzungsfrist für Schenkungen beträgt regelmäßig vier Jahre, § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Nach der für die Schenkungsteuer geltenden Sonderregelung in § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist einer Schenkung nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker gestorben ist oder die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat. Maßgeblich ist dabei die Alternative, die als Erste eintritt. Die Anlaufhemmung erfordert nach dem Wortlaut des Gesetzes die positive "Kenntnis" des FA von der vollzogenen Schenkung. Wendet ein Schenker dem Empfänger mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, so muss sich für den Anlauf der Festsetzungsfrist die erforderliche Kenntnis des FA von der vollzogenen Schenkung auf jeden einzelnen Vermögensgegenstand beziehen. Die Festsetzungsfrist beginnt nicht deshalb zu laufen, weil das FA die Möglichkeit gehabt hätte, weitere Ermittlungen anzustellen, § 88 Abs. 1 AO.

Nach diesen Grundsätzen durfte die Schenkungsteuer gegenüber dem Kläger im Jahr 2012 noch festgesetzt werden. Die Festsetzungsfrist für den Erwerb des übrigen Grundbesitzes begann nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 1. Alt. AO mit Ablauf des Jahres 2009; in diesem Jahr war M verstorben. Ein früherer Beginn der Festsetzungsfrist wegen "Kenntnis" des FA scheidet aus. Denn das FA erlangte erst mit Einreichung der Erbschaftsteuererklärung im Jahr 2011 Kenntnis von der Schenkung des übrigen Grundbesitzes. Durch die notarielle Veräußerungsanzeige konnte das FA dieses Wissen nicht erlangen.

 

Hinweis

Die Bedeutung der Festsetzungsfrist wird in der Praxis gelegentlich unterschätzt. Denn ein Steueranspruch kann bis zum Ablauf dieser Frist Bestand haben (§ 47 AO) und die Abgabenordnung kennt verschiedene An- und Ablaufhemmungen. In Gang gesetzt wird die Festsetzungsfrist häufig durch die Erstattung einer ordnungsgemäßen Erklärung oder Anzeige, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Im Fall der Schenkungsteuer stellt die Sonderregelung in § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO allerdings für den Beginn der Festsetzungsfrist auf den Tod des Schenkers oder die Kenntnis des Finanzamtes vom Besteuerungstatbestand ab.

Im Urteil vom 8.3.2017 (II R 2/15, BFH/NV 2017, 936, BFH/PR 2017, 275, BStBl II 2017, 751) musste sich der Senat mit dem Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung befassen. Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung begründen.

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage der Kenntnis des FA bei der Zuwendung mehrerer Vermögensgegenstände. Hier muss sich das Wissen auf jeden einzelnen Gegenstand erstrecken.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 26.7.2017 – II R 21/16

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
Haufe Finance Office Premium
Bild: Haufe Online Redaktion

Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


BFH II R 21/16
BFH II R 21/16

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände  Leitsatz (amtlich) Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren