Fachbeiträge & Kommentare zu Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Wie viel Dokumentationsaufw... / 2.1 Fehlende Akzeptanz

Das deutsche Arbeitsschutzsystem richtet sich immer zuerst an den Arbeitgeber – in der betrieblichen Praxis bedeutet das, dass die jeweils zuständigen Führungskräfte angesprochen werden. Sowohl im Kontakt zu Aufsichtsbehörden als auch im Schadensfall ist es wesentlich, dass diese Zuständigkeit im betrieblichen Handeln erkennbar bleibt. Nicht alleinig die umfangreiche Dokumen... mehr

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Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3 Unfallmeldung

Wichtig Unfallmeldung im Überblick Intern: Unternehmensleitung bzw. Vertreter, Fachkraft für Arbeitssicherheit (vor Ort, auf Konzernebene oder überbetrieblich), ggf. weitere für Sicherheit Verantwortliche, ggf. Betriebs- oder Personalrat (wenn vorhanden und betrieblich so vereinbart, spätestens durch Kenntnisgabe der Unfallanzeige). Extern: Polizei (wenn nicht bereits über Rettung... mehr

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Richtiges Verhalten nach sc... / 1 Ausnahmesituation "Schwerer Unfall"

Ein schwerer Unfall ist ein Schockerlebnis für alle Betroffenen. Nicht nur das oder die Unfallopfer, sondern auch Ersthelfer, Unfallzeugen, Verantwortliche im Betrieb, Kollegen und die Angehörigen geraten weitgehend unvorbereitet in eine Ausnahmesituation, für die ihnen kaum Handlungsmuster und Erfahrungen vorliegen. Daher erleben auch Personen, die gewohnt sind, zügig, umsi... mehr

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Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.1 Unfallmeldung intern

Ein schwerer Unfall muss immer unverzüglich intern der Unternehmensleitung direkt (bzw. auf den von für solche Fälle vorgesehenen Wegen) gemeldet werden. Der Unternehmer hat in einem solchen Fall unverzüglich nicht nur die hier beschriebenen rechtlichen Pflichten wahrzunehmen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, Haftungs- und Versicherungsfragen unverzüglich zu regeln s... mehr

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Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ... mehr

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Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 47 In § 11 Abs. 1 Satz 4 hat der Gesetzgeber als letzten Satz des sehr detailliert gehaltenen Absatzes – und daher eher "versteckt" – eine wissenschaftliche Generalklausel untergebracht. Die vom Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei Gefahrstoffen ko... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Übertragung der Dokumentationspflicht

Rz. 37 Die Verpflichtung zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung trifft den Arbeitgeber. Die gesetzliche Pflicht ist an die Eigenschaft des Arbeitgebers geknüpft und unterliegt damit der Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten. Betriebliche Führungskräfte können zur Übernahme von Arbeitgeberpflichten veranlasst werden, die sie im Rahmen der Zuständigkeit in... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren – anlassbezogene Informationspflicht. Voraussetzung ist demnach, dass eine ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au... mehr

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Arbeitsschutz / 7 Betriebsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen sollen.[1] Unter den Voraussetzungen des § 11 ASiG ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens einmal vierteljährlich tagt. mehr

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Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar... mehr

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Mutterschutz / 11.3 Mitteilung an Dritte

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die erhaltenen Informationen über Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Frau unbefugt an Dritte weiterzugeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Der Arbeitgeber ist zur Weitergabe berechtigt, wenn er ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht erfüllen könnte. Dies könnte beispielsweise die In... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitssicherheit / 3 Arbeitssicherheitsgesetz

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet die Betriebe, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, soweit das wegen der Betriebsart, der Zahl der Arbeitnehmer oder der Betriebsorganisationen erforderlich ist.[1] mehr

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Arbeitssicherheit / 10 Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Dabei ist zu beachten, dass ein Mitbestimmungsrecht nur für solche Regelungen in Betracht kommt, bei ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitssicherheit / 9 Unfallverhütung

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit sind die von den Berufsgenossenschaften auf der Grundlage des § 15 SGB VII erlassenen Unfallverhütungsvorschriften. Sie gelten für den Unternehmer und die versicherten Beschäftigten und ergänzen die Bestimmungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts. Insgesamt gibt es zurzeit etwa 80 Unfallverhütungsvorschriften. Hervorzuheben si... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Übertragung der Arbeitgeberpflichten (Abs. 5)

Rz. 89 Die Regelung[1] stellt klar, dass der Arbeitgeber nicht notwendigerweise selbst die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des betrieblichen Gesundheitsschutzes für schwangere und stillende Frauen haben muss, sondern auch durch die Beauftragung einer zuverlässigen und fachkundigen Person (z. B. durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit) sicher... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ergonomie / 4 Chancen und Verantwortung

Ein ergonomischer Arbeitsplatz reduziert Ausfallzeiten, steigert die Motivation und fördert das Wohlbefinden. Für Unternehmen zahlt sich die Investition in ergonomische Maßnahmen nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Langfristiger Erfolg im Arbeits- und Gesundheitsschutz gelingt jedoch nur in guter Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Fachkräften für Arbeitssi... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 17 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Nicht verwechselt werden darf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – ASiG). Letzteres regelt im Wesentlichen die Einbindung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in den Betrieb. Das Arbeitssicherheitsgesetz enthält Regelungen zur Beste... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.4 Weitere Arbeitsschutzakteure

In der Regel sollten noch weitere Arbeitsschutzakteure in das betriebliche Arbeitsschutzgeschehen mit eingebunden werden. Dazu gehören z. B. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß dem ASiG und Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII. Diese haben allerdings keine verwaltungsrechtliche Verantwortung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes. Betriebsärzte, Fachk... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Steuerpflichtige ärztliche Leistungen

Rz. 63 Folgende ärztliche Leistungen sind steuerpflichtig [1]: die schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit, auch soweit es sich dabei um Berichte in einer ärztlichen Fachzeitschrift handelt; die Vortragstätigkeit, auch wenn der Vortrag vor Ärzten im Rahmen der Fortbildung gehalten wird; die Lehrtätigkeit; die Lieferungen von Hilfsmitteln, z. B. Kontaktlinsen, Schuhe... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4 Verantwortlickeiten im Arbeitsschutz

Da im Betrieb typischerweise verschiedene Arbeitsschutzakteure (z. B. Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) tätig sind, ist die Frage, wer für die Umsetzung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, besonders praxisrelevant. 4.1 Arbeitgeber als Adressat Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als A... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.4 Zuständigkeit für die Durchführung von Unterweisungen

Als Adressat der Unterweisungsverpflichtung ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG der Arbeitgeber benannt. Dies ist allerdings nicht so zu verstehen, dass er die Unterweisung auch immer persönlich durchführen muss. Die Durchführung der Unterweisung kann er an andere Personen delegieren (z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte). Dennoch trägt de... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 7.1 Unterweisungsverpflichtung

Damit Beschäftigte eine Gesundheitsgefährdung erkennen und entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen handeln können, müssen sie auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnittene Informationen, Erläuterungen und Anweisungen erhalten. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unter... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 14 Jugendliche und schwangere und stillende Frauen

Das Arbeitsschutzrecht sieht vor, dass besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen auch besonders berücksichtigt werden müssen[1]. Für 2 Personengruppen finden sich allerdings auch gesonderte Rechtsvorschriften. Dies betrifft einerseits Jugendliche und andererseits schwangere sowie stillende Frauen. Jugendliche sind in Bezug auf den Arbeitsschutz besonders durch das Jugen... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 8.3 Weitere Unterstützungspflichten

Fallen den Beschäftigten unmittelbare erhebliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit auf, so sind sie auch öffentlich-rechtlich dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich zu melden[1] . Dies gilt auch dann, wenn sie Defekte an Schutzsystemen (z. B. automatische Abschaltung von Schneidewerkzeugen etc.) feststellen. Die festges... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber haben durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind[1]. § 5 ArbSchG setzt Art. 6 Abs. 3 lit. a RL 89/391/EWG um. Im Kern beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung, dass eine Gefährdung als solche zunächst erkannt und dann hinsichtlich ihrer Schwere (Art un... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.9 Fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber stets den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Arbeitshygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen[1]. Folglich muss eine Gefährdungsbeurteilung stets fachkundig durchgeführt werden. Teilweise ist in den spezifischen Fachrechtsverordnungen explizit festge... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.3 Stand der Arbeitswissenschaft

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen genau erforderlich sind und welche allgemeinen Möglichkeiten bestehen, ist von dynamischer Natur. Auch der Arbeitsschutz unterliegt insofern einem Wandel, als dass sich fortlaufend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen, deren Auswirkungen und deren Bekämpfung ergeben. Entscheidend ist somit, dass der Arbeitgeber immer auf dem aktuellen Stand ist, wa... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 11.3 Meldung von Unfällen

Neben der Verpflichtung zur Erfassung von Unfällen nach § 6 Abs. 2 ArbSchG muss der Arbeitgeber diese Unfälle auch dem zuständigen Unfallversicherungsträger (im gewerblichen Bereich folglich einer Berufsgenossenschaft) anzeigen[1]. Wie diese Anzeige zu erfolgen hat, ist in der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) geregelt. Meldepflichtig sind lediglich die Unfälle. I... mehr

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Datenschutz und Gesundheits... / 4.1 Wearables: Definition

Wearables sind tragbare Computersysteme, die während ihres Betriebs am Körper getragen werden. Wichtigster Unterschied gegenüber anderen mobilen Computersystemen, wie etwa Smartphones, ist dabei der Zweck. Bei Wearables ist nicht die Nutzung des Computersystems als solches die hauptsächliche Tätigkeit, sondern irgendeine Tätigkeit in der realen Welt, die von dem am Körper ge... mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 4.7 Betriebsärztlicher Dienst/Gesundheitsdienstleister

Grundlage für den Betriebsärztlichen Dienst ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG). Danach hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG aufgezählten Aufgaben zu übertragen, wenn dies im Hinblick auf § 2 ASiG erforderlich ist. Die Betriebsmedizin (= Arbei... mehr

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Meldeblock / 1 Dokumentationspflichten

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist der Arbeitgeber nach § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet, die Erste-Hilfe-Leistung in Form der Erhebung der folgenden Daten zu dokumentieren und die Dokumentation 5 Jahre aufzubewahren: Name des/der Verletzten oder Erkrankten, Zeit, Ort des Unfalls (der Verletzung, des Gesundheitsschadens), Unfallhergang, Art und Umf... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.13 § 74 Abs. 2 Nr. 7: Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 7 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen sowie von Gesundheitsgefährdungen". Die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bleibt beim Arbeitgeber/Dienstherrn. Hierher gehören etwa: das Arbeitsschutzgesetz (und d... mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.1.3 Geheimhaltungspflicht

Der Arbeitgeber darf die Informationen über eine schwangere oder stillende Frau i. S. des § 27 Abs. 1 Satz 1 MuSchG nicht unbefugt an Dritte weitergeben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Die im Betrieb für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen (Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft usw.) können informiert werden. mehr

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Raumausstatter (Professiogr... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterstützung bei der Durchführung von Analyse und Beurteilung von Gefährdungen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt, Beratung bei der richtigen Auswahl, Handhabung, regelmäßigen Wartung und Lagerung von PSA (z. B. für Atem- und Gehörschutz, für Schutz von Händen und Füßen), Hinweise zur Substitution gefährlicher Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, Möglichkei... mehr

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Fliesenleger (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Begehung des Betriebes möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt mit Empfehlungen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse und Beurteilung auftretender Gefährdungen nach Häufigkeit und Schwere sowie Festlegung von Prioritäten hinsichtlich einzuleitender technischer und organisatorischer Maßnahmen, Unterstützung bei der Analyse und Beurteilung von Unfällen und Ableitung entspr... mehr

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Maurer (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterstützung bzw. Mitwirkung bei Analyse und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsbereich sowie bei Ableitung wirksamer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen, Sensibilisierung zur Analyse und Beurteilung von Gefährdungen bei der Errichtung von Mauerwerken, Bauwerksteilen und Bauwerken, Beratung zur Einrichtung einer Baustelle auf Grundlage der Baust... mehr

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Schuhmacher (Professiogramm) / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei Begehungen von Unternehmen und Beratung bei der Analyse und Beurteilung der existierenden Gefährdungen und Belastungen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, thematische Unterstützung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Mitwirkung bei der Analyse und Bewertung... mehr

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Schuhmacher (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen, möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen, Beratung bei Auswahl und Einsatz von chemischen und biologischen Arbeitsstoffen, bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und erhöhtem Risiko einer arbe... mehr

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Sicherheitsunterweisungen: ... / 4.1 Grundregeln

Grundregeln[1] der Einfachen Sprache sind: Übersichtlich: Der Text ist klar gegliedert und leicht nachvollziehbar. Klar und strukturiert: Sätze sind kürzer als in der Alltagssprache (bis zu 15 Wörter). Direkte Formulierungen: Fachbegriffe werden genutzt, aber zusätzlich erklärt. Einfache Worte: Wörter und Ausdrücke sind so einfach wie möglich gewählt. Aktive Sprache: Passive Stru... mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.6 Fachkraft für Arbeitssicherheit als Adressat

Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben nach § 3 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 1 ASiG Aufgaben, die sich zum großen Teil mit denjenigen des Betriebsarztes überschneiden. Zu diesem Kreis der beiden Beauftragten zugewiesenen Tätigkeiten gehören im Einzelnen: den Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes beraten, die Durchführung des Arbeitsschut... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Arbeitsmedizin / 5 Stellung in Betrieben

Der gesetzliche Auftrag in § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) lautet: "Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen". Eine ähnliche Formulierung findet sich in § 6 ASiG für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Beide Funktionen gelten als beratende Stabsstellen i... mehr

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Warum müssen Mitarbeiter un... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

§ 12 ArbSchG weist die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber zu: Er kann (und wird i. d. R.) diese Aufgabe delegieren: "der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben ... in eigener Verantwortung wahrzunehmen" (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Je nachdem, welche Inhalte in den Unterweisungen vermittelt werden sollen,... mehr

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Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.1 Mit einer wertschätzenden Haltung an das Gespräch herangehen

Auch die Mitglieder der Geschäftsleitung möchten einen guten Job machen. Auch sie haben ein Bedürfnis nach Wertschätzung, wollen gesehen und geschätzt werden. Und sie sind i. d. R. der Meinung, dass sie bereits – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – wertschätzend agieren. In der Praxis fehlt es ihnen häufig an Feedback. Hier kann auch eine Aufgabe für Fachkräfte für Arbeitssicher... mehr

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Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu... mehr