Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Verordnung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Internationales Schuldvertragsrecht im Wandel.

Rn 1 Der 17.12.09 (Stichtag) steht für den größten Wandel im Internationalen Schuldrecht seit der IPR-Reform des Jahres 1986 (s Magnus IPRax 10, 27; Mansel/Thorn/Wagner IPRax 10, 1 ff; Martiny RIW 09, 737). Für alle seit diesem Stichtag abgeschlossenen Verträge gilt das unionsrechtliche Internationale Schuldvertragsrecht in Form der Verordnung (EG) Nr 593/2008 des europäisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzgeberische Einleitung.

Rn 1 Art 3 steht als gesetzgeberische Einf in das in Deutschland geltende IPR an der Spitze des zweiten Kapitels des EGBGB. Aus Anlass der Verdrängung für die Praxis wichtiger Teile des (vornehmlich, s Rn 14) in den ›Vorschriften dieses Kapitels‹ normierten autonomen IPR durch mehrere seit 2009 in Kraft getretene EU-Verordnungen ist die Vorschrift 2009 neu gefasst worden. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsorte und Regelungstechnik.

Rn 8 Der Kernbestand schuldrechtlicher Regeln findet sich im zweiten Buch des BGB, also in den §§ 241–853. Jedoch ist das Schuldrecht nicht auf diesen Regelungsort beschränkt; vielmehr finden sich schuldrechtliche Bestimmungen – vorwiegend Anspruchsgrundlagen – auch in sämtlichen anderen Büchern des Gesetzbuchs. Außerdem enthält das deutsche Recht schuldrechtliche Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.2.5 Für Konzerne

Rz. 11 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Konzern-GuV-Rechnung als Bestandteil des (HGB-)Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB) ergibt sich primär aus den §§ 290 ff. HGB. Rz. 12 Art. 4 der EU-Verordnung[1] enthält eine unmittelbare Verpflichtung für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (mit den von der EU übernomme...mehr

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Fachwissen per KI-Chatbot abfragen: Dos and Don'ts für die Immobilienverwaltung

Warum Prompting-Kompetenz zur Schlüssel-Ressource wird und wie Fallstricke vermieden werden. 1. KI-Chatbots als neues Werkzeug im Verwalter-Alltag Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Co. sind auch in der Immobilienverwaltung angekommen. Sie beantworten Anfragen, liefern Textvorschläge und entlasten bei der Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern. Doch so hilfrei...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 1 Einführung

Mediation ist eine von mehreren Möglichkeiten der einvernehmlichen Regelung von Konflikten.[1] In Abgrenzung zum staatlichen Gerichtsverfahren wird Mediation den sogenannten ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zugeordnet. Die Ursprünge der heute in Deutschland meist gelehrten und angewandten verstehensbasierten Mediation finden sich in den 70er Jahren in den USA. ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 5 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts wird weder in der EuErbVO noch in anderen EU-Verordnungen definiert. Der Begriff ist nach Ansicht der herrschenden Meinung nicht in allen EU-Verordnungen gleich auszulegen,[4] sodass bei der Übertragung von Ausführungen zum gewöhnlichen Aufenthalt in Bezug auf andere Regelungsinstrumente der EU, wie z.B. der Rom I-VO oder der Ro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Titel gem § 794 I 6–9.

Rn 5 Bei Vollstreckung der in § 794 I 6–9 aufgeführten Titel gelten vorrangig die Vorschriften der EU-Verordnungen. Die ZPO-Vorschriften über die Zwangsvollstreckung gelten nur sekundär.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäische Zahlungsbefehle, sonstige europäische Rechtsakte.

Rn 61 § 794 I Nr 6 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v 30.10.08, im Wesentlichen in Kraft getreten am 12.12.08 (BGBl I 08, 2122), eingefügt. Danach findet die Zwangsvollstreckung nach den allgemeinen Vollstreckungsvorschriften der ZPO auch aus für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auslandszustellung.

Rn 60 Gem Abs 1 S 3 ist zwischen Zustellung nach Unionsrecht und sonstigen Auslandszustellungen zu unterscheiden. Die frühere Regelung, nach der die Zustellung dadurch als bewirkt galt, dass die gerichtlichen Schriftstücke zu den Gerichtsakten genommen werden, wenn die im EU-Ausland ansässige Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten im EU-Gerichtsstaat benannt hat, war nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 829 normiert das Verfahren sowie die Wirkungen der Pfändung von Geldforderungen. Die Regelung in § 829 II 3 über Zustellungen im Europäischen Rechtsraum ist durch das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 1067 ff ZPO

Rn 1 Das 11. Buch der ZPO enthält die vom deutschen Gesetzgeber für notwendig erachteten Umsetzungs- und Begleitvorschriften zu den von der EU erlassenen Rechtsakten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (heute Art 67 IV und 81 AEUV). Der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Regelungen wäre es dienlich, diese im allgemeinen Verfahrensrecht zu verorten, zB Zustellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

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Reisekosten / 7.8 Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfall

Nach § 3 Abs. 2 BRKG sind Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise erhalten, auf die Reisekostenvergütung anzurechnen. Anrechenbare Leistungen in diesem Sinne sind sowohl Geldbeträge als auch geldwerte Vorteile wie Sachleistungen oder Nutzungsberechtigungen, die dem Dienstreisenden unmittelbar oder mittelbar zugewendet w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sanieren für die Zukunft – ... / 4 Wo stehen wir aktuell und was gibt’s zu tun?

Trotz des wachsenden ökologischen Bewusstseins und strengerer regulatorischer Anforderungen reicht die aktuelle Sanierungsquote in Deutschland nicht aus, um die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen. Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag in den ersten drei Quartalen 2024 bei 0,72 %, für das Gesamtjahr wird sie mit 0,69 % pr...mehr

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Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 4.1 Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 – 3 LkSG)

Definition: Die Minamata-Konvention[1] zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. In der EU ist das Übereinkommen durch Verordnung Nr. 2017/852 in unmittelbar geltendes Recht überführt worden. Geregelt ist die Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung, Lagerung und Abfallbehandlung von Quecksilber und bestimmten quecksilberha...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.2 KI-Begriff

Ein allgemeingültiger KI-Begriff für die Rechtsanwendung besteht derzeit nicht. Allgemeines Verständnis: Als grobe Faustregel kann man immer dann von "künstlicher Intelligenz" sprechen, wenn ein Computersystem nicht nach fixen Regeln für sämtliche Anwendungsfälle vorprogrammiert ist und völlig vorhersehbar agiert, sondern die Regeln für die Lösung eines Problems autonom durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / [Ohne Titel]

Christoph Waldmann, StB, Zertifizierter Immobiliengutachter[*] Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / 1. Einleitung und Anlass der Diskussion

Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Frage gestellt wird. Insbesondere wird die Auffassung vertret...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / 3. Kritische Würdigung der Gegenposition

Die von Marquardt und dem FG Berlin-Brandenburg (z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 = ErbStB 2018, 269; FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 = ErbStB 2024, 185) vertretene Auffassung, die Verordnung Nr. 765/2008 sei auf Produkte beschränkt und biete keine Grundlage für Personenzertifizierungen, ist nach Analyse d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Fehlende Prüfereigenschaft (Satz 1 Nr. 2, 2. Fall)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei den dem PublG unterliegenden Unternehmen (§§ 1, 3) darf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des JA und Lageberichts wie nach HGB (§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB) nur von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden (vgl. § 6 PublG Rz. 18). Vereidigte Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften sind hierzu nicht berechtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Wirtschaftsprüferhandbuch Versicherungen- Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungswirtschaft, 2018, 122. Sitzung des Versicherungsfachausschusses am 28.6.1994 in Düsseldorf, FN-IDW 1994, 396; IDW, IDW, Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie, 6. ergänzte Aufl. 2021; IDW, Positionspapier zur EU-Regulierung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 [Autor/Zitation] Die EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) sieht Vorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit vor, die über die Vorgaben des nationalen Gesetzebers deutlich hinausgehen. Anzuwenden sind diese Vorgaben auf "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (public interest entities; PIE) und ihre Abschlussprüfer. Die APrVO enthält keine eigenständige Definition dieses ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Nichtigkeit des festgestellten JA bei Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer. Eine Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des JA durch den Aufsichtsrat (§ 7 PublG) führt dagegen nicht zur Nichtigkeit des JA. Die Formulierung "Nichtigkeit des Jahresabschlusses" ist unte...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung nach § 4 bzw. § 78 WpIG

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung von WpIG ist nach deren Größe zu unterscheiden. Für große WpIG iSv. § 2 Abs. 18 WpIG gelten gem. § 4 WpIG die Prüfungsanforderungen der §§ 28–30 KWG, die auch für (CRR-)Kreditinstitute anzuwenden sind. Rz. 22 [Autor/Zitation] Für WpIG, die nicht groß iSv. § 2 Abs. 18 WpIG sind, gelten die Prüfungsanforderungen des § 78 WpIG. Demnach ist b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. International Financial Reporting Standards

Tz. 12 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 International Financial Reporting Standards (IFRS) sind gem. IAS 1.7 die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Diese umfassen: International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards, Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.2.6 Steuerberater, die Fördermittelberatung für Unternehmenskäufe anbieten wollen

Der Steuerberater als Fördermittelberater im Bereich Unternehmenskauf ist aufgrund seiner Fachqualifikation grundsätzlich naheliegend. Bei dieser Fördermittelberatung stehen betriebswirtschaftliche Qualifikationen im Vordergrund. Die Förderprogramme für den Unternehmenskauf setzen eine umfangreiche Finanzplanung für den Kauf voraus und auch die zukünftige Geschäftsplanung nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

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Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr