Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Verordnung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellung.

Rn 11 Die Benachrichtigung muss Schuldner und Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher im Parteibetrieb, §§ 191 ff, zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellung besonders zu beschleunigen, § 178 II 1 GVGA. Eine Ersatzzustellung ist zulässig, ebenso eine öffentliche Zustellung, § 185 (St/J/Würdinger § 845 Rz 8; aA MüKoZPO/Smid § 845 Rz 10). Zustellungsmänge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 7.8 Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfall

Nach § 3 Abs. 2 BRKG sind Leistungen, die Dienstreisende ihres Amtes wegen von dritter Seite aus Anlass einer Dienstreise erhalten, auf die Reisekostenvergütung anzurechnen. Anrechenbare Leistungen in diesem Sinne sind sowohl Geldbeträge als auch geldwerte Vorteile wie Sachleistungen oder Nutzungsberechtigungen, die dem Dienstreisenden unmittelbar oder mittelbar zugewendet w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sanieren für die Zukunft – ... / 4 Wo stehen wir aktuell und was gibt’s zu tun?

Trotz des wachsenden ökologischen Bewusstseins und strengerer regulatorischer Anforderungen reicht die aktuelle Sanierungsquote in Deutschland nicht aus, um die Klimaschutzziele der deutschen Bundesregierung zu erreichen. Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag in den ersten drei Quartalen 2024 bei 0,72 %, für das Gesamtjahr wird sie mit 0,69 % pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 4.1 Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 – 3 LkSG)

Definition: Die Minamata-Konvention[1] zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. In der EU ist das Übereinkommen durch Verordnung Nr. 2017/852 in unmittelbar geltendes Recht überführt worden. Geregelt ist die Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung, Lagerung und Abfallbehandlung von Quecksilber und bestimmten quecksilberha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 6 Weitere Sorgfaltspflichtenregulierungen

Unzählige weitere, bzw. konkretisierte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus Gesetzen und Regulierungen, z. B. EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821), die seit Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien – Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) – weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich vorschreibt. Sie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / Zusammenfassung

Überblick HINWEIS : Die EU-Kommission möchte mit einer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen vornehmen. Die zahlreichen Entwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten werden im Beitrag "Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD v...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 1.2 KI-Begriff

Ein allgemeingültiger KI-Begriff für die Rechtsanwendung besteht derzeit nicht. Allgemeines Verständnis: Als grobe Faustregel kann man immer dann von "künstlicher Intelligenz" sprechen, wenn ein Computersystem nicht nach fixen Regeln für sämtliche Anwendungsfälle vorprogrammiert ist und völlig vorhersehbar agiert, sondern die Regeln für die Lösung eines Problems autonom durch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / [Ohne Titel]

Christoph Waldmann, StB, Zertifizierter Immobiliengutachter[*] Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / 1. Einleitung und Anlass der Diskussion

Ausgangspunkt des folgenden Artikels ist ein Fachbeitrag von Dipl.-Finw. (FH) Marquardt (OFD NRW) in der Zeitschrift ErbStB 6/2025, 191 ff., in dem die Rechtsgrundlage der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Sachverständige der Grundstückswertermittlung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) in Frage gestellt wird. Insbesondere wird die Auffassung vertret...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akkreditierung von Personen... / 3. Kritische Würdigung der Gegenposition

Die von Marquardt und dem FG Berlin-Brandenburg (z.B. FG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2018 – 3 K 3178/17, EFG 2018, 825 = ErbStB 2018, 269; FG Berlin-Brandenburg v. 20.3.2024 – 16 K 3070/23, EFG 2024, 1196 = ErbStB 2024, 185) vertretene Auffassung, die Verordnung Nr. 765/2008 sei auf Produkte beschränkt und biete keine Grundlage für Personenzertifizierungen, ist nach Analyse d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Fehlende Prüfereigenschaft (Satz 1 Nr. 2, 2. Fall)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei den dem PublG unterliegenden Unternehmen (§§ 1, 3) darf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des JA und Lageberichts wie nach HGB (§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB) nur von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden (vgl. § 6 PublG Rz. 18). Vereidigte Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften sind hierzu nicht berechtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Wirtschaftsprüferhandbuch Versicherungen- Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungswirtschaft, 2018, 122. Sitzung des Versicherungsfachausschusses am 28.6.1994 in Düsseldorf, FN-IDW 1994, 396; IDW, IDW, Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie, 6. ergänzte Aufl. 2021; IDW, Positionspapier zur EU-Regulierung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die Nichtigkeit des festgestellten JA bei Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer. Eine Verletzung von Vorschriften über die Prüfung des JA durch den Aufsichtsrat (§ 7 PublG) führt dagegen nicht zur Nichtigkeit des JA. Die Formulierung "Nichtigkeit des Jahresabschlusses" ist unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 170 [Autor/Zitation] Die EU-Verordnung 537/2014 (APrVO) sieht Vorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit vor, die über die Vorgaben des nationalen Gesetzebers deutlich hinausgehen. Anzuwenden sind diese Vorgaben auf "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (public interest entities; PIE) und ihre Abschlussprüfer. Die APrVO enthält keine eigenständige Definition dieses ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung nach § 4 bzw. § 78 WpIG

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung von WpIG ist nach deren Größe zu unterscheiden. Für große WpIG iSv. § 2 Abs. 18 WpIG gelten gem. § 4 WpIG die Prüfungsanforderungen der §§ 28–30 KWG, die auch für (CRR-)Kreditinstitute anzuwenden sind. Rz. 22 [Autor/Zitation] Für WpIG, die nicht groß iSv. § 2 Abs. 18 WpIG sind, gelten die Prüfungsanforderungen des § 78 WpIG. Demnach ist b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Rechtsgrundlagen für die zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 19 Für die zwischenstaatliche Amtshilfe bedarf es grundsätzlich einer Rechtsgrundlage (Ausnahme: Kulanzauskunft). Für die Leistung der Amtshilfe benennt § 117 Abs. 2 AO hierfür innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen, innerstaatliche anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union sowie das EUAHiG. Als innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Auslegung einer Blankettnorm

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 331 ist als Blankettstraftatbestand ausgestaltet, der auf "Ausfüllungsnormen" innerhalb desselben Gesetzes oder auf Gesetze desselben Gesetzgebers, dh. insbes. auf die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. (unechte Blankettnorm oder Innenverweise), oder als Außenverweis auf VO (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Implementierung und Umsetzu... / 1.3 Regulatorische Anforderungen kennen

Achtung Omnibus-Initiative: Entwurf mit weitreichenden Änderungen an der CSRD veröffentlicht Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht. Formal werden Änderungen der bestehenden Richtlinien CSRD,[1] der EU Taxonomie-Verordnung [2] und der Europäis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. International Financial Reporting Standards

Tz. 12 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 International Financial Reporting Standards (IFRS) sind gem. IAS 1.7 die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Diese umfassen: International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards, Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.2.6 Steuerberater, die Fördermittelberatung für Unternehmenskäufe anbieten wollen

Der Steuerberater als Fördermittelberater im Bereich Unternehmenskauf ist aufgrund seiner Fachqualifikation grundsätzlich naheliegend. Bei dieser Fördermittelberatung stehen betriebswirtschaftliche Qualifikationen im Vordergrund. Die Förderprogramme für den Unternehmenskauf setzen eine umfangreiche Finanzplanung für den Kauf voraus und auch die zukünftige Geschäftsplanung nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Commercial Courts: Sollten Unternehmen ihre Gerichtsstandsvereinbarungen anpassen?

Zusammenfassung Am 1.4.2025 ist das sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zum Start dieser bemerkenswerten Reform im Bereich des deutschen Zivilprozessrechts haben bereits einige Länder Commercial Courts bei ihren Oberlandesgerichten eingerichtet. Bislang gibt es diese in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart und demnächst auch in München (ab Jun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
REACH-Verordnung: Kerninhal... / Zusammenfassung

Überblick Am 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1907/2006/EG zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Damit wurde eine umfassende Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik eingeleitet. Ziel ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen, den freien Verkehr von Stoffen im Binn...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Segmentberichterstattung na... / 3.2.1 Konzernabschluss nach HGB

Rz. 31 Nach § 315e Abs. 1, 2 HGB besteht eine Konzernrechnungslegungspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen (d. h. Inanspruchnahme eines organisierten Marktes i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch das zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen[1]) oder solche Unternehmen, die bis zum Abschlussstichtag die Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einem org...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Risikobewertung und Gefährd... / 2 Inverkehrbringen und Betriebssicherheit: Was sind die Grundlagen?

Bevor auf den Zusammenhang von Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung näher eingegangen wird, soll an dieser Stelle ein kurzer Exkurs in die Produktsicherheit gegeben werden. Als "Inverkehrbringen" wird die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem europäischen Binnenmarkt[1] bezeichnet, als "Inverkehrbringer" gelten also alle Hersteller eines Produktes sowie die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anwendung der Betriebssiche... / 6 Beschaffung von Arbeitsmitteln

Die Beschäftigten dürfen nur Arbeitsmittel verwenden, die ihnen ihr Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ausdrücklich gestattet hat. Das wiederum dürfen nur Arbeitsmittel sein, die den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere den ins deutsche Recht übertragenen EU-Richtlinien entsprechen. Beispiele für diesbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 450 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 (Rz. 20ff.) vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Verf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / X. Ausschluss bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. "Insider-Regeln" (A-7.6 AVB D&O)

Rz. 115 Insidergeschäfte sind EU-weit und damit in Deutschland verboten. Dies sind Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen an den Börsen bzw. Finanzmärkten getätigt werden. Dies ist in den Art. 8, 14, 15 der Marktmissbrauchsverordnung geregelt[1]. Diese EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht. Ergänzend gilt in Deutschland das Wertpapierhandelsgesetz, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / I. Klagen des Versicherten oder Versicherungsnehmers

Rz. 1 Die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte differenzieren zwischen Klagen gegen den Versicherer (B4-5.1 AVB D&O) und Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Die Bestimmungen in B4-5.1 AVB D&O entsprechen § 17 ZPO bzw. § 215 VVG. Zu § 215 VVG, wo es heißt, dass für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, auch das Gericht örtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.4 Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht

Rz. 37 Die Vereinbarkeit des § 26 KStG mit EU-Recht ist im Zusammenhang mit § 34c EStG zu sehen und muss differenziert betrachtet werden.[1] Zunächst stellt sich die Frage, ob die Anrechnung statt der Erstattung ausl. Quellensteuer im Vergleich zur deutschen KapESt generell mit dem EU-Recht vereinbar ist. Dies ist m. E. zu bejahen, da die ausl. Quellensteuer insoweit nicht m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 9 Zins- und Lizenzeinkünfte aus der EU (Abs. 2 S. 3)

Rz. 212 § 26 Abs. 2 S. 3 KStG erweitert den Anwendungsbereich der Verminderung des Anrechnungshöchstbetrags gem. § 34c Abs. 6 S. 3 EStG i. V. m. Abs. 1 S. 3 EStG auf Freistellungen gem. einer Verordnung oder Richtlinie der EU, wenn die Einkünfte des Stpfl. in dem ausl. Staat grundsätzlich steuerpflichtig wären, aufgrund der Verordnung oder Richtlinie dort aber nicht besteuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsarbeitsverordnung: Üb... / 2.1 Inkraftreten und rechtliche Wirkung

Als EU-Verordnung gilt die ZwangsarbeitsVO mit Inkraftreten seit dem 13.12.2024 unmittelbar. Für die Wirkung gegenüber Wirtschaftsbeteiligten und die meisten anderen Regelungen gilt jedoch nach Art. 39 VO (EU) 2024/3015 eine Übergangsfrist von 36 Monaten bis zum 14.12.2027, um den Aufbau der erforderlichen Prozesse und Informationsgrundlagen (s. dazu 3. "Informationsquellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / Zusammenfassung

Begriff Für eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern gehören Auslandseinsätze zum Berufsalltag. Sind diese befristet und bleibt während der Zeit das Arbeitsverhältnis bei ihrem inländischen Arbeitgeber bestehen, dann gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch im Ausland weiter. Allerdings gibt es dabei eine Reihe von Bedingungen und Formalitäten zu beachten. Auße...mehr