Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

Schrifttum Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Christoffel, Die Einheitsbewertung der GmbH ab 01.01.1993, GmbHR 1993, 766; Christoffel, Einheitsbewertung des Betriebsvermögens für Bilanzierende zum 1.1.1995, StWK Gruppe 9,1; Christoffel, Vermögensteuer – leicht gemacht, Vermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 166 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden, vgl. § 205 Abs. 1 BewG. § 166 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BewG ist erstmals für Bewertungsstichtage ab dem 13.12.2011 anzuwenden.[2] Rz. 7 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 44 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sonstige Nutzungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zu den sonstigen Nutzungen gehören die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 46 [Autor/Stand] Hierbei ist festzustellen, dass für die Wertermittlung des Besatzkapitals bei der weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung ebenfalls auf die Anlagen zum BewG zurückgegriffen werden kann. Währe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage vom 1.1.2016 bis 31.12.2022 wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[2] vom 2.11.2015 geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die Regelungen der zur ImmoWertV 2010[3] vom 19.5.2010 ergangenen Sachwertrichtlinie [4] vom 5.9.2012 angepasst. Die Vorschrift des § 190 BewG i.d.F. bis 31.12.20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Brutto-Grundfläche

Rz. 94 [Autor/Stand] Die zur Berechnung des Gebäuderegelherstellungswerts[2] erforderliche Brutto-Grundfläche eines Gebäudes wird aus den Brutto-Grundflächen der einzelnen nutzbaren Grundrissebenen ermittelt. Dabei werden die Grundflächen von waagerechten Flächen aus ihren tatsächlichen Maßen und Grundflächen von schräg liegenden Flächen (z.B. Tribünen, Zuschauerräumen, Trep...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden bei Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe

Leitsatz Ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert entfaltet Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs nach § 14 Abs. 1 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Normenkette § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 12 Abs. 3 ErbStG, § 179 A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 Hs. 1 EStG. Rz. 23a In Entstrickungsfällen erfolgt regelmäßig eine Überführung eines Wirtsc...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung für Hausgrundstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG einzubeziehen sind. Sachverhalt Der Kläger ist Erbe nach seinem im August 2020 verstorbenen Vater. Zum Nachlass gehörten unter anderem drei Grundstücke an einer Wohnstraße mit dem Wohnhaus des Erblassers (218/5), einem Nachbargru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 15): Nießbr... / 2. Erbschaftsteuer

Der Vermächtnisnießbrauch erfüllt den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch ist nach § 7 Abs. 1 ErbStG steuerpflichtig. Für die Ermittlung des Werts des Nießbrauchs sind die §§ 13–15 BewG anzuwenden. Ist der Nießbraucher danach zur Steuerzahlung verpflichtet, so steht ihm ein Wahlrecht zu, ob er den Kapitalwert des Nießbrauchs als einm...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden eheähnliche Gemeinschaften gegenüber Ehegatten massiv benachteiligt. Denn Erwerbe durch den Partner der eheähnlichen Gemeinschaft werden dem Erwerb unter völlig Fremden gleichgestellt: Der persönliche Freibetrag liegt bei nur 20.000 EUR, während Ehegatten und die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Freibetrag von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Anspruchsbezogene Einheitlichkeit des Beginns der Zahlungsverjährung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 16 Nach dem mit dem JStG 2022[1] eingefügten S. 3 des § 229 Abs. 1 AO beginnt die Zahlungsverjährung des gesamten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO der Festsetzung oder Anmeldung erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung wirksam geworden ist. Die Anknüpfung der ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, Grunderwerbsteuerrecht

a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Regelung der Erbschaftsteuer und der sonstigen vom Erblasser herrührenden steuerlichen Pflichten

Rz. 96 Der Testamentsvollstrecker gehört zum Kreis der Vermögensverwalter nach § 34 Abs. 3 AO. Ihn treffen daher die vom Gesetz auferlegten Steuerpflichten. Nach § 31 Abs. 5 ErbStG trifft ihn dabei insbesondere die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung; er hat nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (vgl. Rdn 191 ff.).mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt

Rz. 230 Wenn der Nachlasspfleger eine Steuererklärung für die unbekannten Erben abgibt, besteht lediglich ein Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR. Rz. 231 Muster 6.37: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt Muster 6.37: Schreiben des Nachlasspflegers an das Erbschaftsteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ – Erbschaftsteuerstelle – Steuernum...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 10. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des Vermächtnisnehmers

Rz. 19 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses (zum Muster für Auskunftsklagen siehe § 9 Rdn 374, 380).[31] Sollen Erbschaftsteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1967 Abs. 2...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 12 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer als alleiniger Erbe seine ganze Erbschaft an B verkauft. In der Praxis ist ein solcher Fall eher selten. Das Muster kommt etwa dann in Betracht, wenn der Erbe aus persönlichen Gründen bzw. großer räumlicher Distanz (Ausland) eine eigene Nachlassabwicklung und eine umständliche Einzelverwertung vermeiden will ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Muster: Testamentsauslegungsvergleich

Rz. 559 Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich Muster 8.9: Testamentsauslegungsvergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind: Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung: W...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 49 Abgrenzung von Nießbrauch am gesamten Nachlass und Nießbrauch am Erbteil Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nießbrauch am gesamten Nachlass, auf den gem. § 1089 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch an einem Vermögen Anwendung finden, und dem Nießbrauch an einem Erbteil.[60] Letzterer ist ein Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068 ff. BGB; er besteht nicht an den ...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Bisher wurde den Bestattungskosten höchstens im Rahmen der Erbschaftsteuer eine Bedeutung zugemessen, inzwischen können sie aber auch bei anderen Steuerarten relevant werden.[219] Als außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 33 EStG sind Aufwendungen anzusehen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergl...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen

Rz. 210 Die Besteuerung der Stiftung im Erbfall erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln, insb. denen der Erbschaftsteuer.[230] Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere Körperschaft zu besteuern, es sei denn, sie ist etwa wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt. Eine Stiftung ist schon deshalb kein Steuersparmodell! Rz. 211 Die Übertragung...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Steuerentstehung ist allgemein in § 9 ErbStG geregelt. Bei einer lebzeitigen Stiftungserrichtung entsteht die Schenkungsteuer mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Das bedeutet, dass die Steuer frühestens im Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht entstehen kann, da die Übertragung des im Stiftungsgeschäft zugesagten Vermögens...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VII. Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers

Rz. 191 Aus § 34 Abs. 3, Abs. 1 AO ergibt sich, dass der Testamentsvollstrecker als "Vermögensverwalter die steuerlichen Pflichten zu erfüllen hat".[342] Der Erbfall löst dabei unterschiedliche steuerliche Tatbestände und Pflichten aus, welche der Testamentsvollstrecker zu erfüllen hat:[343]mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 5. Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 1968 BGB

Rz. 65 Umstritten war, ob diejenigen Kosten, die erst später anfallen, wie z.B. Kosten für Grabpflege[180] oder Instandhaltungskosten für Grabmal und Grabstätte,[181] zu den Bestattungskosten zählen. Mit Hinweis auf einen Aufsatz von Damrau,[182] in dem argumentiert wird, angemessene Grabpflegekosten seien Nachlassverbindlichkeiten, da der Gesetzgeber sie in § 10 Abs. 5 Nr. ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt

Rz. 228 Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ Steuernummer: _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Begriff und Bedeutung

Rz. 76 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2205 S. 2 BGB das Recht, den Nachlass in Besitz zu nehmen. Aus der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ergibt sich eine Pflicht zur Besitzverschaffung. Rz. 77 Nach § 2215 Abs. 1 BGB ergibt sich die weitere Verpflichtung, unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis über die seiner Verwaltung unterliegenden ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Grunderwerbsteuer

Rz. 135 Die Schenkung eines Grundstücks unter Lebenden ist ebenso grunderwerbsteuerfrei wie der Grundstückserwerb von Todes wegen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Allerdings unterliegen Schenkungen unter einer Auflage insoweit der Grunderwerbsteuer, als der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Erwerb...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Steuerliche Folgen

Rz. 102 Obwohl der Pflichtteilsanspruch mit dem Tod des Erblassers kraft Gesetzes entsteht, erfasst die Erbschaftsteuer diesen Anspruch nur, wenn er tatsächlich geltend gemacht wird. Rz. 103 Ferner kommt es darauf an, wann der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Wird der Verzicht auf den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers erklärt und eine Abfindung vereinbart, liegt eine ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / II. Unselbstständige Stiftung im Erbfall

Rz. 179 Unselbstständige Stiftungen können nicht selbst Erbe oder Vermächtnisnehmer sein, da sie keine juristischen Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind. Erbe oder Vermächtnisnehmer wird in ihrem Fall der Treuhänder, der dann erbrechtlich per Auflage und/oder aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet wird oder ist, den zugewendeten Vermögenswert "für" die Stiftun...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / h) Muster: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks

Rz. 93 Muster 15.4: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks Muster 15.4: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Vermächtniserfüllungsvertrag I. Vorwort 1. Im...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Nießbrauchbestellung am Erbteil

Rz. 48 Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil Muster 18.6: Nießbrauchbestellung am Erbteil _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen beu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Außergewöhnliche Erhaltungskosten und außerordentliche Lasten

Rz. 104 Die außergewöhnlichen Erhaltungskosten sowie die außerordentlichen Lasten fallen dem Nachlass zur Last (§§ 2124 Abs. 2 S. 1, 2126 BGB). Unter außergewöhnlichen Erhaltungskosten sind vor allem Aufwendungen mit langfristig wertsteigernder Wirkung zu verstehen.[134] Außerordentliche Lasten werden dadurch charakterisiert, dass sie nur einmalig anfallen.[135] Rz. 105 Beis...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / (2) Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins

Rz. 356 Die vorgenannte Diskussion führte zu den "Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins".[440] Diese Tabelle gilt als Nachfolgemodell der "Rheinischen Tabelle". Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins gehen jedoch über die Rheinische Tabelle hinaus. Es werden nicht nur Vergütungssätze genannt, sondern auch weiterreichende Empfehlungen aufgestellt.[4...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 4. Muster: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten

Rz. 97 Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten Muster 15.5: Vermächtniserfüllung durch den Vermächtnisnehmer als Bevollmächtigten _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr _________________________, handelnd im eigenen Namen und als Bevollmächtigter aufgrund Vollmacht im notariellen Testament der am ___...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Muster: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB)

Rz. 218 Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Muster 13.45: Auseinandersetzungsplan (§ 2204 BGB) Plan [392] über die Auseinandersetzung des Nachlasses des am _________________________ verstorbenen _________________________ I. Feststellungen zur Erbfolge und zur Testamentsvollstreckung Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgerichts _________________________ – Nach...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 54 Ausscheidung aus der Erbengemeinschaft durch Abschichtung Eine Erbengemeinschaft kann nach h.M. neben der Teilung bzw. der Veräußerung der Nachlassgegenstände oder durch Übertragung von Erbteilen einen dritten Weg wählen, der zu einer persönlichen Teilauseinandersetzung führt.[66] Ein Miterbe kann auch, meist gegen Abfindung, im Einvernehmen mit den/dem anderen Miterben...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 91 Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs wird von drei Faktoren bestimmt, nämlich erstens von der Höhe der gesetzlichen Erbquote, zweitens vom Wert des Nachlasses und drittens vom Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2311 BGB). Rz. 92 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (vgl. zur Pflichtteilsquote eines Partners ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / Literaturtipps

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