Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / k) Erbverzicht und Steuer

Rz. 131 Eine Erbschaftsteuer fällt für den Erbverzicht zunächst nicht an, da die Erhöhung der Erbteile für die verbleibenden Erben keine Schenkung darstellt. Hingegen wird eine Abfindungszahlung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Sofern die Abfindung nicht der Erblasser, sondern ein Dritter leistet, ist für die Ermittlung der Steuerklasse das Verhäl...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen

Rz. 192 Die Voraussetzungen der Steuervergünstigung müssen bei einer Körperschaft grundsätzlich entweder bei Entstehen der Steuer (z.B. Schenkung- oder Erbschaftsteuer) oder bei zeitraumbezogenen Steuern (z.B. Körperschaft- oder Gewerbesteuer) im jeweiligen Zeitraum vorliegen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist daher der Zeitpunkt des Erwerbs bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 9...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Umwandlung

Rz. 164 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist zu prüfen, ob der Vorerbe an einer Umwandlung des Unternehmens, z.B. von der Personen- in eine Kapitalgesellschaft, mitwirken darf. Vor allem die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften kann dazu führen, dass der Nacherbe, vor allem wenn ein Börsengang in die Zeit der Vorerbschaft fällt, eine u...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 1. Zwecke und Wechselwirkungen

Rz. 17 Situative oder turnusmäßige Bewertungsanlässe ergeben sich i.d.R. aus gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen/einseitigen Verfügungen oder Informationsbedürfnissen für Planungs-, Entscheidungs- oder Kontrollzwecke und gehen nicht nur mit unterschiedlichen Vereinfachungs- und Objektivierungserfordernissen bei der Wertermittlung, sondern auch mit untersc...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Steuerliche Auswirkungen

Rz. 140 Der Pflichtteilsanspruch wird von der Erbschaftsteuer nur dann erfasst, wenn er auch tatsächlich angemeldet wird. Auch ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Pflichtteilsverzicht erklärt wird. Geschieht dies zu Lebzeiten des Erblassers gegen eine Abfindung, liegt eine Schenkung seitens des Erblassers nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG vor. Dabei kommt es nicht darauf a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Herausgabeanspruch nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 69 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer auch, was ein Vertragserbe aufgrund beeinträchtigender Schenkung des Erblassers (§ 2287 BGB)[79] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Dasselbe gilt nunmehr auch für den Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments sowie für den Vermächtnisnehmer, der w...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Antrag

Rz. 355 Angerechnet wird nur auf Antrag, dann aber immer. Denn auf die Anrechnung besteht ein Rechtsanspruch.[463] Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann also bis zur Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides gestellt werden; dies ist bis zum Ende des finanzgerichtlichen Verfahrens in der I. Instanz möglich.[464] Antragsberechtigt sind der Steuerschuldner und die Pers...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Hinführung an die Aufgabe der Vermögensverwaltung

Rz. 60 Neben den Vorteilen bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet eine Familiengesellschaft die Möglichkeit, Familienmitglieder schrittweise an verantwortungsvolle Aufgaben der Vermögensverwaltung heranzuführen. So können den Kindern z.B. zunächst rein vermögensrechtliche Beteiligungen und später auch Mitentscheidungsrechte übertragen werden. In diesem Zusammenspiel w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung durch ein DBA

Rz. 358 Neben der innerstaatlichen Regelung des § 21 ErbStG existieren im Verhältnis zu einigen (wenigen) Staaten auch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die § 21 ErbStG regelmäßig vorgehen. DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für Deutschland durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt werden (Art. 59 Abs. 2 GG). Derzeit bestehen zwischen de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs

Rz. 24 Wird Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt unter Lebenden übertragen, wird der Nießbrauch nicht als übernommene Gegenleistung des Beschenkten angesehen und dementsprechend auch nicht ein teilentgeltliches Geschäft angenommen. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungs- bzw. Duldungsauflage, die nicht zu den Gegenleistungen zählt.[34] Der Nießbrauch wird mit seinem vollen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[41] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, wird die Ansässigkeit unter dem D...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Neben einem Familienstammbaum sollte der Berater bei Ermittlung der Ausgangslage das Vermögen des Mandanten in einem Nachlassverzeichnis erfassen. Hierbei sollte insb. nach Immobilien, Betriebsvermögen, Vermögen im Ausland, Geld bzw. Barvermögen und sonstigem Vermögen differenziert werden. Ebenso erfasst werden sollten Lebensversicherungen und Verträge zugunsten Dritt...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Vermächtnis als Besteuerungsgegenstand

Rz. 46 Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB (lediglich) eine gegen den Beschwerten gerichtete Forderung auf Leistung des vermachten Gegenstandes. Vermächtnisgegenstände können vielfältiger Natur sein. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Vermächtnisgegenständen, die sich tatsächlich im Nachlass befinden, und solchen, die der Beschwerte zur Vermächtniserfüll...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / XI. Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb von Vermögen

Rz. 329 Wird Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises erworben, also innerhalb der Steuerklasse I, kann es zu einer übermäßig hohen Belastung kommen, wenn die Freibeträge nicht ausreichen. § 27 ErbStG wirkt dem entgegen, indem die Erbschaftsteuer auf den zweiten Vermögensübergang ermäßigt wird. Die Ermäßigung ist gestaffelt, je nach de...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 54 Der Erblasser kann einen Erben auch in der Weise zum Erben einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§§ 2100 ff. BGB).[53] Das Institut der Vor- und Nacherbschaft[54] gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einem Vorerben zuzuwenden und zusätzlich zu bestimmen, dass es nach einer bestimmten Zeit oder mit ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / IV. Unternehmertestament als Teil einer ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung

Rz. 20 Das Unternehmertestament bildet nur einen von mehreren Bestandteilen einer ganzheitlichen und generationenübergreifenden Unternehmensnachfolgeplanung.[21] Neben dem Unternehmertestament sind im Rahmen der Nachfolgeplanung u.a. auch folgende Aspekte mit zu berücksichtigen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 410 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[538] er wir...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Kollision der Anrechnungsbestimmungen von § 1380 und § 2315 BGB

Rz. 39 Bekanntlich hat sich der Pflichtteilsberechtigte nur dann Zuwendungen nach § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Zuwendung diese Anrechnung angeordnet hat. Nach § 1380 Abs. 1 S. 1 BGB gilt hingegen im Zweifel automatisch jede Zuwendung als auf den Zugewinn anrechenbar, sofern sie den Wert von Gelegenheitsgeschenken...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG erlaubt es dem Erblasser, seine nächsten Verwandten von jeglicher Erbfolge auszuschließen. Das Pflichtteilsrecht in §§ 2303 ff. BGB wiederum begrenzt die Testierfreiheit, indem es den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Dem liegt der Gedanke zu...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / II. Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums

Rz. 159 Häufig tritt das Problem auf, dass die Erbschaft angenommen wurde, sich im Nachhinein aber herausstellt, dass die Ausschlagung derselben wirtschaftlich vorteilhafter gewesen wäre, z.B. wenn später die Überschuldung des Nachlasses festgestellt wird. Ist ein entsprechender Irrtum gegeben, kann die Anfechtung der Annahmeerklärung erklärt und gleichzeitig die Ausschlagun...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / VIII. Auflage

Rz. 117 Die Auflage ist eine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung oder einem Unterlassen verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung oder Unterlassung im eigenen Interesse zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch die Auflage kann aber auch dem Erben oder einem Dritten ein Vermögensvorteil zugewand...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / A. Einführung

Rz. 1 Auch wenn die nach dem Tod eines Menschen eintretenden Rechtsfolgen maßgeblich von der zivilrechtlichen Rechtslage bestimmt werden, ergeben sich doch auch maßgebliche, in vielen Fällen sogar ebenso bedeutsame steuerrechtliche Konsequenzen. Rz. 2 Denn neben den Steuern von Einkommen und Ertrag (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) ist im de...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 512 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[795] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Leitsatz Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 des Einkommensteuergesetzes beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 des Erbschaftsteuergesetzes), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Normenkette § 35b Satz 1 EStG, § 38 AO, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Sachverhalt Der Kläger hatte von der im Jahr 2010 verstorbenen W zwei KG-Beteiligungen als Alleinerbe geerbt. Ein Erbs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonstiges 2023 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 68 Wichtig Anlage Sonstiges Besondere Anträge zur Veranlagung für den Vz. 2023 können auf der Anlage Sonstiges gestellt werden. [Überblick]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 2.3 Aufgaben der Wertschöpfungsrechnung

Rz. 12 Die Wertschöpfung nimmt vorrangig Informationsaufgaben wahr. Daneben unterstützt die Wertschöpfungsrechnung das Management bei der Wahrnehmung von Dispositions- und Steuerungsaufgaben. Zudem kann die Wertschöpfung als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung oder zur Bemessung von Abgaben und Beiträgen verwendet werden. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Funktionen fü...mehr

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Pflichtteilsanrechnung und ... / 5. Erlass nach Eintritt des Erbfalls

Erfolgt ein Verzicht auf den Pflichtteil nach Eintritt des Erbfalls gegenüber dem Erben, ist dieser Erlassvertrag formfrei möglich; § 2348 BGB findet keine Anwendung (zum Pflichtteilserlass und -vergleich: Lange, ZEV 2022, 557). Zahlt der Erbe eine Abfindung für den Verzicht, unterliegt die Abfindungszahlung der Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Der Erwerb wird n...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr

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Änderung von Erbschaftsteue... / III. Die nachträgliche Änderung von Erbschaftsteuerbescheiden

Nichtperiodische Steuern wie die Erbschaftsteuer knüpfen punktuell an Einzelereignisse an. Im Rahmen des ErbStG tritt ein solches Ereignis in Gestalt eines Erbfalls oder einer Schenkung auf. Hierbei entsteht der Steueranspruch i.d.R. einmalig und ist der Begründung und Höhe nach eindeutig (vgl. § 38 AO i.V.m. §§ 9, 11 ErbStG), was damit den Abschluss des Sachverhalts zur Fol...mehr