Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.6 Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Mit dem Tod des überlebenden Ehegatten wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet (§ 1494 Abs. 1 BGB). Verheiratet sich der überlebende Ehegatte oder begründet er eine Lebenspartnerschaft, so führt dies ebenso zur Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 1493 BGB). Nach Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft kommt es zur Auseinandersetzung über das Gesam...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.4 Sondergut des überlebenden Ehegatten

Zum Sondergut gehört nach § 1486 Abs. 2 BGB folgendes Vermögen: das Sondergut, das der überlebende Ehegatte schon hatte, und das Sondergut, das er als Sondergut erwirbt. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Sondergut des überlebenden Ehegatten Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütergemeinschaft. Des Weiteren haben sie in einem Ehevertrag festgelegt, dass der überleben...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.4 Pflegeleistungen

Ist ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner gesetzlich zur Pflege verpflichtet, greift der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Dieser beträgt 20.000 EUR. Die Pflegeleistung muss jedoch unentgeltlich oder gegen zu geringem Entgelt im persönlichen oder privaten Bereich erbracht werden oder worden sein. Für entgeltliche Pflegeleistungen kommt er hingegen nicht zur A...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.3 Unterhaltspflicht oder Ausbildung des Ehegatten

a) Unterhaltspflicht des Ehegatten Hat der Ehegatte einen gesetzlichen Anspruch auf das ihm Zugewendete, so ist von keiner objektiven Bereicherung auszugehen. Infolgedessen entsteht auch keine Schenkungsteuerpflicht. Nach § 1360 BGB besteht für die Ehegatten die Pflicht, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Unter anderem zählen zu dies...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.6 Darlehen

Anstatt einer Schenkung können die Ehegatten auch ein Darlehen vereinbaren. In diesem Fall kommt es naturgemäß zu keiner Schenkungsteuerpflicht. Beachtet werden sollte aber, dass eine schriftliche Vereinbarung von den Ehegatten vorgenommen wird.[1] Wichtig Zinsloses Darlehen Ist das Darlehen zinslos, so ist hinsichtlich der Zinslosigkeit eine Schenkung gegeben.[2] Zur Berechnun...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.4 Verzicht auf den Anteil durch einen Abkömmling

Verzichtet ein Abkömmling auf seinen Anteil am Gesamtgut, nachdem die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist, so hat dies die folgenden steuerlichen Auswirkungen: Wird der Verzicht unentgeltlich vorgenommen, so liegt eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung an die Person vor, welche den Anteil (des Verzichtenden) am Gesamtgut erhält. Dies sind regelmäßig die anderen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.8 Steuerklärungspflicht

Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft kann das Finanzamt eine Erbschaftsteuerklärung allein von dem überlebenden Ehegatten oder vom eingetragenen Lebenspartner verlangen (vgl. auch § 31 Abs. 3 ErbStG). Das Finanzamt kann aber – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung von den steuerpflichtigen Abkömmlingen verlangen.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.2 Begründung der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag vereinbart (§ 1415 BGB). Dies kann mit der Eheschließung geschehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. während der Ehe. Für den Ehevertrag gilt die Formvorschrift des § 1410 BGB, wonach dieser notariell beurkundet sein muss. Die Gütergemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft. Sie besteht auf die Lebenszeit de...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb (§ 5 Abs. 2 ErbStG und R E 5.2 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019) und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der G...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.12 Hausrat

Wendet ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Hausrat zu, bleibt die Zuwendung bis zu einem Betrag von 41.000 EUR steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG). Praxis-Beispiel Zuwendung von Hausrat Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF kurz nach der Eheschließung wertvolle Möbel im Wert von 30.000 EUR. Lösung: Die Zuwendung der Möbel bleibt für den Ehegatten aufgrund des Freibetrags (§ 13 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.5 Auseinandersetzung des Gesamtguts

Wird der Güterstand der Gütergemeinschaft beendet, so ist von den Ehegatten die Auseinandersetzung über das Gesamtgut vorzunehmen (§ 1471 Abs. 1 BGB). Nach § 1472 Abs. 1 BGB haben die beiden Ehegatten das Gesamtgut bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftlich zu verwalten. Wird die Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so hat der überlebende Ehegatte die Ges...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.4.2 Verwaltung durch den Ehemann oder die Ehefrau

Die Verwaltung des Gesamtguts kann entweder durch den Ehemann oder die Ehefrau vorgenommen werden. Die Einzelheiten hierzu sind in den §§ 1422 – 1449 BGB geregelt. Die Verwaltung hat durch den entsprechenden Ehegatten ordnungsgemäß zu erfolgen (§ 1435 BGB), wobei er den anderen Ehegatten über die Verwaltung zu unterrichten hat. Zur Verwaltung sollen hier die wichtigsten Regel...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.7.2 Beendigung der Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten

Verstirbt ein Ehegatte, so wird die Gütergemeinschaft aufgelöst. Dabei gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zu dessen Nachlass (§ 1482 Satz 1 BGB). Die Beerbung des verstorbenen Ehegatten erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften (§ 1482 Satz 2 BGB). Hiernach sieht die Erbfolge des verstorbenen Ehegatten wie folgt aus: Der überlebende Ehegatte erhält neben...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst (R E 13.3 Abs. 3 ErbStR 2019). Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.14 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt (§ 13d Abs. 1 ErbStG). Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht....mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.4 Vorbehaltsgut

Wie auch das Sondergut ist das Vorbehaltsgut vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1418 Abs. 3 BGB). Nach § 1418 Abs. 2 BGB fallen die folgenden Gegenstände unter das Vorbehaltsgut: diejenigen Gegenstände, die von den Ehegatten zum Vorbehaltsgut erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB); diejenigen Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erworben hat, sofern vom Erblasser ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.15 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 6. Auslandsberührung

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Zur erbschaft- und schenkun... / bb) Abzugsfähigkeit der Abfindungsleistung

Sodann stellt sich die Frage, ob die geleistete Abfindung bei der Erbschaftsteuerfestsetzung – soweit auf den Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuer entfällt – abgezogen werden kann. Dabei kommt zunächst § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Betracht, der allerdings die – hier annahmegemäß nicht vorliegende (s. oben unter III. 2.) – Geltendmachung voraussetzt. Es stellt sich aber die F...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 338 Der veräußernde Miterbe bleibt auch nach der Veräußerung Schuldner der Erbschaftsteuer, § 20 Abs. 1 ErbStG. Der Erwerber haftet daneben gem. § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung mit dem erworbenen Erbanteil, selbst wenn im Innenverhältnis zwischen Käufer und Miterbe etwas andere geregelt sein mag. Dies gilt auch bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Mite...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Erbschaftsteuer

Rz. 383 Die Festsetzungsfrist beginnt nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat (§ 170 Abs. 5 Nr. 1 AO).mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG

a) Überblick Rz. 345 Soweit kein DBA eingreift, kann eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert werden, dass die ausländische Erbschaftsteuer auf Auslandsvermögen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird (§ 21 ErbStG).[458] Die Vorschrift gilt über § 1 Abs. 2 ErbStG auch für eine ausländische Schenkungsteuer. Ausländische Erbschaftsteuer, die nicht anrechenbar is...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Übernahme der Schenkungsteuer oder der Erbschaftsteuer

Rz. 615 Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer, so wird diese nach § 10 Abs. 2 ErbStG der Zuwendung zugeschlagen. Sie muss also auch versteuert werden. Deshalb kürzt der Schenker eine Geldschenkung entsprechend, sodass er am Ende nicht mehr aufzubringen hat. Die endgültige Schenkungsteuer wird in einer Näherungsrechnung berechnet. Die h.M.[1043] geht davon aus, dass der ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 339 Für die Erbschaftsteuer ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ohne Bedeutung, da jeder Erbe nach seinem Anteil an der Erbengemeinschaft besteuert wird, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, vgl. ErbStR R 5. Im Falle der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften kommt nicht zu einer Verschiebung der Werte, sondern lediglich zur Ve...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 57 Erbschaftsteuerlich stellt die Übernahme von Verbindlichkeiten von geringerem Wert als der zugewendete Vermögensgegenstand eine gemischt-freigebige Zuwendung und damit eine gemischte Schenkung dar.[102] Demnach werden wie im Ertragsteuerrecht ein entgeltlicher und ein freigebiger Anteil ermittelt. Insoweit kann auf die Ausführungen zur erbschaftsteuerlichen Behandlung...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Überblick

Rz. 345 Soweit kein DBA eingreift, kann eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert werden, dass die ausländische Erbschaftsteuer auf Auslandsvermögen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet wird (§ 21 ErbStG).[458] Die Vorschrift gilt über § 1 Abs. 2 ErbStG auch für eine ausländische Schenkungsteuer. Ausländische Erbschaftsteuer, die nicht anrechenbar ist, kann im A...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Zeitpunkt der Feststellung des Umfangs der persönlichen Steuerpflicht

Rz. 31 Für die Beantwortung der Frage, ob eine persönliche Steuerpflicht vorliegt, kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) an. Dies ist bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich der Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bei Schenkungen die Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Von diesen Grundregel...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Zurückbehaltungsrechte des Beschwerten

Rz. 41 Die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer hat der Vermächtnisnehmer zu tragen. Der Erbe haftet nur gem. § 20 Abs. 3 ErbStG für die Erfüllung der Erbschaftsteuer durch den Vermächtnisnehmer, wenn eine Inanspruchnahme des Nachlasses bereits erfolgt ist.[100] Dann steht dem beschwerten Erben bei einem Geldvermächtnis ein Zurückbehaltungsrecht i.H.d. für die Erb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Stundung bei Immobilienerwerben

Rz. 336 Nach § 28 Abs. 3 ErbStG gilt Folgendes: Gehört zum Erwerb – sowohl von Todes wegen als auch durch Schenkung[452] – begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13d Abs. 3 ErbStG (vermietete Immobilien), ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu zehn Jahren zu stunden, soweit er die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann....mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 169 Steuerrechtlich gilt der Vorerbe als Vollerbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Der Vorerbe hat nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten. Die Steuer wird daher aus der Substanz der Erbschaft gezahlt. Sie ist damit ausdrücklich geregelte außerordentliche Last gem. § 2126 BGB. Wird die Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Ausländische Steuer

Rz. 351 Der Erwerber muss in dem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Darunter ist jede ausländische Steuer zu verstehen, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen freigebigen Vermögensübergang erhoben wird. Ausländische Gewinnsteuern wie die kanadische capital gains tax sind nich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Grundsätzliches – Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und Folgeänderungen

Rz. 5 Mit Beschl. v. 7.11.2006 hatte das BVerfG das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht, vornehmlich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen, für verfassungswidrig erklärt, da es nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Daraufhin trat am 1.1.2009 das Gesetz zur Reform d...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DBA Schweiz...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2’Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Das DBA Schweiz/Deutschland (E) umfasst nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (BewG) besteht, unterliegt auch nach dem Wegzug des Erblassers der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, ohne dass das DBA Schweiz/Deutschland (E) hierauf Einfluss hätte...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer, Nachweise

Rz. 354 Die ausländische Steuer muss bestandskräftig festgesetzt und gezahlt sein. Sie darf keinem Ermäßigungsanspruch unterliegen. Davon kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid endgültig bzw. bestandskräftig ist.[462] Der Erwerber hat den Nachweis über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer durch Vorlage entsprechende...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / XIV. Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung

Rz. 344 Eine Doppelbesteuerung kann auf zweierlei Weise vermieden oder gemildert werden: unilateral durch Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer oder/und bilateral durch ein DBA. 1. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer nach § 21 ErbStG a) Überblick Rz. 345 Soweit kein DBA eingreift, kann eine mehrfache Besteuerung dadurch abgemildert w...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Umfang der Anrechnung

Rz. 356 Besteht der Erwerb nur aus Auslandsvermögen, das uneingeschränkt der ausländischen und der deutschen Besteuerung unterliegt, wird die ausländische Steuer vollständig auf die deutsche Steuer angerechnet. Ist die ausländische Steuer höher, wird der Mehrbetrag nicht erstattet.[465] Rz. 357 Besteht der Erwerb aus Inlands- und Auslandsvermögen, ist die ausländische Steuer ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Q. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 345 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer.[963] Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[964] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen An...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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