Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Vererben oder Schenken eine... / 3.6 Tarifbegrenzung beim Erwerb von Produktivvermögen

Ist der Erwerber begünstigten Produktivvermögens eine natürliche Person und gehört er zur Steuerklasse II oder III, wird unter bestimmten Voraussetzungen seine festzusetzende Steuer ermäßigt (§ 19a ErbStG). Die Tarifbegrenzung kommt nur in Betracht, wenn durch Verschonungsabschlag und ggf. Abzugsbetrag keine vollständige Befreiung des begünstigten Produktivvermögens erreicht...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / Zusammenfassung

Überblick Beim Übergang mittelständischer Unternehmen von Todes wegen oder durch Schenkung müssen die Erwerber häufig die Erbschaft- und Schenkungsteuer aus dem erworbenen Unternehmensvermögen begleichen. Das könnte zu einem Abfluss von Eigenkapital führen und damit zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit. Das seit 1.1.2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungs...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.8 Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe innerhalb von 10 Jahren

Grundsätzlich ist jeder Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung für sich zu betrachten und zu besteuern. Durch Aufteilen einer höherwertigen Schenkung in mehrere kleinere Schenkungen ließen sich die Progressionswirkung des Steuertarifs vermeiden oder verringern und die persönlichen Freibeträge mehrfach nutzen. Um dies einzuschränken, müssen einem Erwerber mehrere innerha...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.3 Steuererklärungspflichten

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht erst nach Aufforderung durch das Finanzamt.[1] Es kann sie von jedem Erwerber, im Fall einer Schenkung auch vom Schenker verlangen. Eine Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärung ist nur auf Verlangen des Finanzamts binnen angemessener Frist abzugeben. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit den umfangreichen Anzeigepf...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.2 Bewertungsmaßstab gemeiner Wert

Das auf den Erwerber übergegangene Vermögen ist auf den Todestag bzw. den Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung zu bewerten. Die Bewertung orientiert sich durchgängig am gemeinen Wert des Vermögensgegenstands (§ 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 9 BewG). Dieser entspricht regelmäßig dem Verkehrswert. Für bestimmtes inländisches Vermögen gibt das BewG typisierende Bewertungsverf...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.7 Persönliche Steuerfreibeträge

Bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs erhält jeder Erwerber im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht einen persönlichen Freibetrag, dessen Höhe sich nach der Steuerklasse und innerhalb der Steuerklasse I nach dem konkreten Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richtet (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Übersicht: Persönliche Freibeträgemehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.2 Besondere Anzeigepflichten gelten bei Inanspruchnahme der Begünstigungen für Produktivvermögen

Der Erwerber ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt mittzuteilen[1] innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist, wenn die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, innerhalb von 1 Monat, wenn er innerhalb der 5- bzw. 7-jährigen Behaltensfrist begünstigtes Vermögen veräußert hat oder in anderer Weise gegen die Behaltensbedingungen verstoßen hat. Erfolgen die Mittei...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1.4 Sachliche Steuerbefreiungen

Bei Ermittlung der Bereicherung des Erwerbers als Bemessungsgrundlage der Erbschaft- oder Schenkungsteuer bleiben insbesondere folgende Vermögensteile ganz oder teilweise steuerfrei: Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % beteiligt ist (unternehmerisches Vermögen), werden unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 1 Steuerpflicht bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer erfasst im Gesetz abschließend aufgezählte Erwerbe von Todes wegen (§ 3 ErbStG). Sie wird ergänzt durch die Schenkungsteuer, die bei Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) anfällt und weitgehend nach denselben Regelungen berechnet wird. Hierzu gehört auch die sog. vorweggenommene Erbfolge. Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.1 Anzeigepflichten für Erben, Beschenkte und Schenker und sonstige Verpflichtete

Im Erbfall sind alle Erwerber verpflichtet, den Erwerb innerhalb von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.[1] Erfolgt der Erwerb aufgrund einer von einem deutschen Gericht oder einem deutschen Notar eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag), besteht eine Anzeigepflicht nur, wenn zum Ererb kein Grundbesitz, Betriebsvermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vererben oder Schenken eine... / 1.5 Verwandtschaftsgrad bestimmt die Steuerklasse

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist von der Steuerklasse des Erwerbers abhängig, für deren Einteilung grundsätzlich das zivilrechtliche Verwandtschaftsverhältnis maßgebend ist. Das ErbStG unterscheidet 3 Steuerklassen (§ 15 ErbStG): Steuerklasse I: der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel und weitere Abkömmlinge des Erblassers oder Schenkers; i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vererben oder Schenken eine... / 1.3 Nachlassverbindlichkeiten

Nachlassverbindlichkeiten sind bei Erwerben von Todes wegen im Rahmen der Ermittlung der Bereicherung abzuziehen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Nach der abschließenden Regelung im ErbStG lassen sich 3 Gruppen bilden: Erblasserschulden: Dazu gehören grundsätzlich alle Schulden, die der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes hatte, egal, aus welchem Rechtsgrund. Betriebliche Schulden des Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in nichtehelich... / 1.1 Kein rechtlicher Rahmen

Auf dem Vormarsch In zunehmendem Maß entscheiden sich Paare für eine nichteheliche Partnerschaft, weil sie aus bestimmten Gründen (noch) nicht heiraten wollen oder – etwa bei noch verheirateten Partnern – nicht heiraten können.[1] Die Statistik zählt inzwischen über 3 Mio. Paare, davon rund ein Drittel mit Kindern im Haushalt.[2] Damit hat die tatsächliche Bedeutung der nichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz bei Gütertrennung / 2 Entstehung

Ehevertrag Der Güterstand der Gütertrennung tritt zum einen ein, wenn die Eheleute dies in einem notariellen Ehevertrag vereinbaren. Allerdings will dieser Schritt wohl bedacht sein. Anlass für die Vereinbarung der Gütertrennung ist häufig die Überlegung, dieser Güterstand biete größeren Schutz vor Gläubigern (Stichwort: "Sippenhaft"). Doch ist insoweit ein Wechsel des Güter...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im Erbfall

Leitsatz Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berechnung

Zusammenfassung Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Wird Betriebsvermögen (Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft) vererbt oder verschenkt, unterliegt der Vorgang der Erbschaftsteuer. Um den Vorgang der Erbschaftsteuer unterwerfen zu können, muss ein Wert für das Betriebsvermögen festgestellt werden. Dabei ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts jeder Vermögensgegenstand grundsätzli...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2 Grundsätze der Wertfeststellung

2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3 Die Bewertung

3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag fe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Zusammenfassung Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung des Betriebsvermögens

Zusammenfassung Überblick Wird Betriebsvermögen (Einzelunternehmen oder Anteile an einer Personengesellschaft) vererbt oder verschenkt, unterliegt der Vorgang der Erbschaftsteuer. Um den Vorgang der Erbschaftsteuer unterwerfen zu können, muss ein Wert für das Betriebsvermögen festgestellt werden. Dabei ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts jeder Vermögensgegenst...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung des übrigen Vermögens

Zusammenfassung Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bew...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.1 Regelungen zur Feststellung der Werte des Betriebsvermögens und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (bei Personengesellschaften) wird grundsätzlich nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG gesondert festgestellt. Gleiches gilt nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG für Anteile an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG. Von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ist aber nicht nur der Wert gesondert festzuste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.1 Übernahme der Steuer durch einen anderen

Ist die entstehende Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht vom Erwerber, sondern von einem Dritten zu entrichten, gehört die von dem anderen übernommene Steuer mit zu dem steuerpflichtigen Erwerb.[1] In manchen Fällen kann es zu ganz überraschenden Ergebnissen führen, wenn der Schenker selbst die Schenkungsteuer übernimmt oder einem Dritten die Erbschaftsteuer auferlegt. In di...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3. Die besonderen Bewertungsvorschriften

Neben den allgemeinen Bewertungsverfahren nach § 9 und § 10 BewG sind in den §§ 11 ff. BewG weitere grundsätzliche Bewertungsvorschriften enthalten, die für die dort aufgeführten Fälle für die Bewertung heranzuziehen sind. 3.1 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich mit ihrem Börsenkurs am Bewertungsstichtag z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4 Besondere Bewertungsvorschriften

Im besonderen Teil der Vorschriften über die Ermittlung des Grundbesitzwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben sich nach §§ 169 ff. BewG noch besondere Bewertungs- und Abgrenzungsvorschriften, insbesondere für die Einbeziehung der Tierbestände, der umlaufenden Betriebsmittel und der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. 4.4.1 Einbeziehung der T...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Die allgemeinen Bewertungsvorschriften

Nach § 12 Abs. 1 ErbStG ist grundsätzlich der erste Teil des Bewertungsgesetzes (§ 1 – § 16 BewG) anzuwenden, wenn eine Bewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorzunehmen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn ausdrücklich eine andere Bewertungsvorschrift vorgeschrieben ist. Praxis-Tipp § 12 ErbStG als Überleitungsvorschrift zu den Bewertungsvorschriften des BewG Bei E...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.2 Gemeiner Wert nach allgemeinen Bewertungsverfahren

Liegt kein Verkaufspreis vor, aus dem der gemeine Wert abzuleiten ist, ist der Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Dabei ist die Methode anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises zugrunde legen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.2 Umlaufende Betriebsmittel

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört nach § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BewG der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Dies wird durch Satz 2 der Vorschrift konkretisiert, nach dem als normaler Bestand der Bestand gilt, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Es gelten in Abhängigkeit der Art des land- und forstwirtschaftlichen Betr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.2 Der Teilwert

Der Teilwert ist nach der ausdrücklichen Anordnung des § 10 Satz 1 BewG für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die einem Unternehmen dienen, soweit nicht – insbesondere im besonderen Teil des Bewertungsgesetzes – etwas anderes vorgeschrieben ist. Die Definition des Teilwerts erfolgt im § 10 BewG. Es ist hier die allgemeine – auch ertragsteuerrechtlich normierte – Definition wiederg...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Sonderfall: Der Börsenkurs

Ein Sonderfall der Bewertung liegt vor, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft bewertet werden müssen, die an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt[1] zugelassen sind. In diesen Fällen ist der am Stichtag für dieses Wertpapier im regulierten Markt niedrigste notierte Kurs anzusetzen.[2] Wenn kein Kurs zum Bewertungsstichtag festgestellt wird, ist der letzt...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3 Bewertung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, §§ 13 ff. BewG

Besonderheiten bestehen bei der Ermittlung des Kapitalwerts von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (§ 13 BewG) und bei der Ermittlung des Werts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen (§ 14 BewG). Unabhängig davon, ob es sich um eine auf bestimmte Zeit beschränkte oder eine lebenslängliche Nutzung oder Leistung handelt, ist der Jahreswert der Nutzung oder Leistung...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Mischfälle

Häufig werden langjährige Nutzungen oder Leistungen nicht nur von einem Kriterium (feste Laufzeit oder lebenslänglich) abhängig gemacht, es kommen auch Mischfälle vor. Insbesondere kommen die folgenden Rentenformen vor: Abgekürzte Leibrente: Bei einer abgekürzten Leibrente wird die Rente nur für eine bestimmte Zeit gewährt, auch wenn der Berechtigte länger leben sollte. Bei d...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4 Aufteilung des gemeinen Werts von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

In § 97 Abs. 1a BewG ist ein modifiziertes Verfahren zur Aufteilung des gemeinen Werts des Anteils an einer Personengesellschaft geregelt. Der festgestellte gemeine Wert wird in der Form aufgeteilt, dass dem Gesellschafter das jeweilige Kapitalkonto aus der Gesamthandsbilanz vorab zuzurechnen ist. Die Differenz zwischen der Summe der Kapitalkonten und dem festgestellten geme...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.4 Der Liquidationswert

Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert, ist für die wirtschaftliche Einheit der Liquidationswert nach § 166 BewG anzusetzen. Dies gilt entsprechend, wenn wesentliche Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, stehende Betriebsmittel, immaterielle Wirtschaftsgüter) dem Betrieb der Land- und Fors...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.1 Einbeziehung der Tierbestände

Tierzucht und Tierhaltung kann nur dann zur Landwirtschaft gehören, wenn sie im Zusammenhang mit einer Bodenbewirtschaftung und einer eigenen Futtergrundlage betrieben wird oder betrieben werden könnte. Dazu ist der Tierbestand in sog. Vieheinheiten umzurechnen und mit der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu vergleichen. Übersteigen die ermittelten Vieheinheiten...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.3 Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen

§ 175 BewG definiert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Sondernutzungen und sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen). Die Vorschrift dient der Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung und ermöglicht eine bessere Ermittlung der einschlägigen Wirtschaftswerte, da bei Sondernutzungen sowohl hinsichtlich der Erträge als auch der Aufwendungen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes

Der erste Teil des Bewertungsgesetzes (§§ 2 – 16 BewG) gilt für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben, die durch Bundesrecht geregelt werden, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Nur wenn in Einzelsteuergesetzen oder im zweiten Teil des Bewertungsgesetzes andere Bewertungsvorschriften vorgegeben werden, gelten die allgemein...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.2 Allgemeine Regelungen über die Wertverhältnisse

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 11 Abs. 2 BewG ist immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festzustellen, sog. Anteilswert. Dabei ist der Anteilswert nach den in § 11 Abs. 2 BewG getroffenen Bewertungsvorschriften zu ermitteln.[1] Entsprechendes gilt für den Wert des Betriebsvermögens (g...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Allgemeine Bewertung des Betriebsvermögens und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Bei der Bewertung des Betriebsvermögens (Einzelunternehmen, Freiberuflerpraxen, Beteiligungen an Personengesellschaften) wie auch bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist als steuerlicher Wert der gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG anzusetzen. Dieser Wert soll nach § 11 Abs. 2 BewG – soweit kein Börsenkurs gegeben ist – wie folgt ermittelt werden: Vorrangig soll der Wert aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.1 Ausgangsbasis: Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Ausgangsgröße für die Bewertung ist der nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. Dabei soll der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag die Beurteilungsgrundlage bilden. Dabei sollen grundsätzlich die letzten 3 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre heranzuziehen sein. Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen nach § 201 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist für Grundbesitz i. S. d. § 19 Abs. 1 BewG – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke –...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Grundsätzlich sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie das Abbau-, Geringst- und Unland gesondert mit ihrem Wirtschaftswert nach § 163 BewG ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich werden – nur im Fall eines Erwerbs von Todes wegen – zur Berücksichtigung der besonderen Versorgung der Hinterbliebenen für den Ehegatten, den Lebenspartner und den unterhaltspflichtigen Kindern sog. besondere Versorgungsfreibeträge gewährt. Besonderer Versorgungsfreibetragmehr