Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltabrechnung

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.3 Pauschalbesteuerung zulässig

Auch für Belegschaftsrabatte ist eine Pauschalbesteuerung zulässig, wenn es sich um sonstige Bezüge handelt, deren Gesamtbetrag pro Arbeitnehmer 1.000 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigt und diese Vorteile mehr als 20 Arbeitnehmern gewährt werden.[1] Bei der Pauschalbesteuerung ist die Anwendung der Rabattregelung nicht zulässig. Die Bewertung der Vorteile aus der Nutzungsü...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders ermittelten Pauschsteuersätzen. Die Ermittlung des steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Arb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Grundlagen des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer.[1] Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich daher danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht. Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. 2.1 Begriff des Arbeitslohns Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselb...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.3 Steuererstattungsanspruch steht Arbeitnehmer zu

Ein Steuererstattungsanspruch, der sich bei zu hoch einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ergibt, steht grundsätzlich dem Arbeitnehmer zu.[1] Dies gilt unabhängig von der Verpflichtung des Arbeitnehmers, solche Erstattungsbeträge an den Arbeitgeber weiterzuleiten.mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.1 Rabatte des arbeitsrechtlichen Arbeitgebers

Begünstigt sind nur solche Waren und Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Hersteller einer Ware können gleichzeitig mehrere Arbeitgeber sein. Bei Verlagserzeugnissen ist z. B. nicht nur der Herausgeber begünstigt, sondern auch die herstellende Druckerei.[1] Deshalb können z. B. Druckerei-Mitarbeiter, die für einen anderen Zeitung...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.3.2 Pauschalierungsvoraussetzung

In den Fällen der Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen ist Voraussetzung, dass die Steuernacherhebung in einer größeren Zahl von Fällen vorzunehmen ist. Jedoch ist die Pauschalierung zur Nacherhebung der Lohnsteuer weder auf Lohnteile beschränkt, die als sonstige Bezüge gezahlt wurden, noch ist die Pauschalierungsgrenze von 1.000 EUR zu beachten.mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.2 Rückzahlung von Lehrgangskosten nicht beitragsmindernd

Soweit Betriebe oder Verwaltungen ihren Mitarbeitern Bildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen o. Ä. anbieten oder ihre Mitarbeiter sogar zur Teilnahme an solchen Maßnahmen verpflichten, übernehmen sie hierfür auch die Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden dera...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.1 Grundsatz

Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung zu erlangen. Ein ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.5.4 Keine Pauschalbesteuerung

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des Rabattfreibetrags ist, dass keine Pauschalversteuerung der Rabattvorteile erfolgt. Werden Sachbezüge pauschal besteuert, findet die Rabattregelung keine Anwendung. Die Wertermittlung für pauschal besteuerte Sachbezüge ist nach der Einzelbewertungsmethode oder nach den gesetzlichen Sachbezugswerten vorzunehmen. Die Wahl kann der Arb...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.2 Fiktive Bruttolohnermittlung

Für die fiktive Bruttolohnermittlung hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach einem besonderen Verfahren zu berechnen. Ziel ist die Ermittlung des Bruttoarbeitslohns, aus dem sich – nach Abzug der Lohnsteuer sowie ggf. der weiteren übernommenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beträge – der ausgezahlte Nettobetrag ergibt. Abzug von Freibeträgen Vor der Steuerbere...mehr

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Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.4 Frist/Rechtsfolgen

Ein Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats einzulegen. Diese Frist beginnt erst, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf belehrt wurde. Weitere Folgen sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht verbunden. Insbesondere hat eine fehlende, unvollständige oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts.[1] Hinweis Beginn der R...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2 Nachträgliche Pauschalbesteuerung

Eine vom Arbeitgeber erst im Nachhinein vorgenommene Pauschalbesteuerung wirkt sich auf die beitragsrechtliche Behandlung der Arbeitsentgeltbestandteile nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV nur bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung aus.[1] Insofern wirkt eine nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum durchgeführte Pauschalbesteuerung dieser Art längstens bis zum letzten Tag de...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.2 Getränke und Snacks zum Verzehr im Betrieb

Aufmerksamkeiten sind auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, z. B. Wasserspender, Getränkeautomat, Heißgetränke (z. B. Kaffee, Tee), Brotkorb mit unbelegten Backwaren[1], Obstkorb im Aufenthaltsraum.mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.2 Irrtümliche Annahme einer Selbstständigkeit: Vereinbarte Vergütung gilt als Bruttoarbeitsentgelt

Eine Nettolohnvereinbarung liegt nicht vor, wenn die Beteiligten zunächst davon ausgegangen sind, der Mitarbeiter stehe nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, sondern sei selbstständig tätig. Wird nachträglich z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die Tätigkeit doch als abhängige Beschäftigung anzusehen war und Versicherungspflicht vorlag, gil...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.1 Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag

Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer (inkl. eventuell anfallender Beträge für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teile des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen.[1]mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2.2 Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen

Nach § 37b Abs. 1 EStG besteht u. a. die Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten. Sofern diese Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind, handelt es sich bei pauschalversteuerten Sachzuwendungen dennoch immer um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nicht verbundener Arbei...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.6.1 Zusätzliche Anforderungen

Der Rabattfreibetrag darf auch für steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen oder anderen beweglichen Sachen, etwa zinslose bzw. zinsverbilligte Darlehen, in Anspruch genommen werden. Der geldwerte Vorteil aus einer Nutzungsüberlassung ist aber nur dann nach den Vorschrif...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2 Pauschalierung mit besonderen Pauschsteuersätzen

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit besonders zu ermittelnden Pauschsteuersätzen ist möglich auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR jährlich und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.4 Fingierte Nettolohnvereinbarung bei Steuer- und Beitragshinterziehung

Eine fingierte Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind.[1] Nach der Gesetzesbegründung entspricht es der Erfahrung, dass eine illegale Beschäftigung gegenüber der Sozialversicherung oder der Finanzbehörde verborgen wird. Dem illegalen Arbeitnehmer fließt jedenfalls bei Nichtabführung v...mehr

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Waren und Rabatte: Behandlu... / 1.8 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung

Belegschaftsrabatte sind nicht nur bei der Lohnsteuer von Bedeutung; sie unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Weder der kleine Rabattfreibetrag von 50 EUR noch der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR dürfen bei der Berechnung der Umsatzsteuer abgezogen werden. Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten des Arbeitgebers oder das vom Arbeitnehmer tatsächlich gezahlte Entgelt.[1]mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.2.2 Pauschalierungshöchstbetrag je Arbeitnehmer

Zulässig ist die Lohnsteuerpauschalierung mit dem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz für pauschal besteuerte sonstige Bezüge von max. 1.000 EUR pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Dabei gilt: Höchstbetrag gilt pro Arbeitnehmer: Wird für einen Arbeitnehmer die 1.000-EUR-Grenze überschritten, berührt dies die Pauschalierungsmöglichkeit für die übrigen Arbeitnehmer nicht. Nur ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.2 Von Dritten gewährte Preisgelder und Preise

Wird einem Arbeitnehmer von einem Dritten ein Preis verliehen, der den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und nicht eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, handelt es sich um Arbeitslohn. Dies ist z. B. der Fall bei einem Förderpreis, der für besondere fachliche Leistungen vergeben wird und damit als Frucht der Arbeit des Arbeitnehmers anzuseh...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / Lohnsteuer

1 Varianten der Lohnsteuerpauschalierung 1.1 Pauschalierung mit festen Pauschsteuersätzen Feste Pauschsteuersätze sind überwiegend in § 40 Abs. 2 EStG geregelt.[1] Sie gelten für:mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 3 Studien- und Gruppenreisen

Das sog. Portugalurteil[1] ist nach den Entscheidungsgründen auch auf Studien- und Gruppeninformationsreisen anzuwenden. Bei einer solchen Reise kann es sich ebenfalls um eine gemischt veranlasste Reise handeln – soweit dem Grunde nach eine berufliche Veranlassung festgestellt werden kann –, bei der die Grundsätze des BFH zur Aufteilung von Sachzuwendungen in Arbeitslohn und...mehr

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Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

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Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.7 Ruhen des Verfahrens

Immer wieder sind auch Rechtsfragen streitig, die für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Um den mit solchen Masseneinsprüchen verbundenen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung getroffen: Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO "ruhen" Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, wenn man sich in seinem Einspruch auf ein beim ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / Zusammenfassung

Überblick Für die Lohnsteuerberechnung und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist grundsätzlich das erzielte Brutto-Arbeitsentgelt maßgeblich. Wird vom Arbeitgeber ein Nettolohn gezahlt, so stellen die insofern vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einen geldwerten Vorteil dar. Deshalb muss der Nettolohn auf den Bruttolohn hochgerec...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4 Dokumentationspflichten bei Netto-Arbeitsentgelt

Achtung Beitragsnachweis auch bei Nettoentgeltvereinbarung Der Arbeitgeber hat auch bei Zahlung eines Nettoentgelts der Krankenkasse die ermittelten Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit dem monatlichen Beitragsnachweis oder dem Dauernachweis zu melden. Im Lohnkonto sind in allen Fällen von Nettolohnzahlungen die nach dem Abtastverfahren ermittelten Bruttoarbeitsentgelte anzug...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Kein Arbeitsentgelt ohne Beschäftigungsverhältnis

Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung.[1] Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Eine Zahlu...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 5 Abwälzung pauschaler Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer

Es ist nicht zulässig, das vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt um die vom Arbeitnehmer getragene pauschale Steuer zu vermindern. Auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bzw. die Beitragsberechnung darf nicht aus einem geminderten Bruttoentgelt erfolgen. Das zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt bleibt in der Sozialversicherung maß...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Mö...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Bedeutung von Bezeichnung, Form und Erzielung der Einnahmen

Die laufenden oder einmaligen Einnahmen sind unabhängig von der Bezeichnung und Form der Einnahmen Arbeitsentgelt. Als Einnahmen – und damit als Arbeitsentgelt – gelten somit alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen. Dazu zählen grundsätzlich alle Sachbezüge sowie alle Zuwendungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Auch Belegschaftsrabatte ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Lohnsteuer

1 Bedeutung des Arbeitslohns für die Entgeltabrechnung Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.[1] Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einz...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 5 Was gilt bei Netto-Zuwendungen im Zusammenhang mit der Märzklausel?

Netto-Sonderzuwendungen können im ersten Quartal eines Kalenderjahres gezahlt werden. Wird in diesen Fällen durch die Hochrechnung des Nettobetrags die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze des laufenden Kalenderjahres überschritten, ist die Sonderzuwendung aufgrund der Märzklausel [1] dem Vorjahr zuzuordnen. Anschließend ist das Bruttoarbeitsentgelt mit den für das Kalende...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 4 Beitragsanspruch entsteht erst bei Auszahlung der Einmalzahlung

Die Sozialversicherungsträger gehen davon aus, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem geschuldeten und nicht dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen sind. Dies ist durch Ergänzung des § 22 Abs. 1 SGB IV für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ausgeschlossen worden. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt erst,...mehr

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Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Dienstaufsichtsverfahren

Unabhängig vom sog. förmlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) kann sich der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber auch im Dienstaufsichtsweg (Dienstaufsichtsbeschwerde) an die vorgesetzten Behörden (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium) oder auch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag bzw. jeweiligen Landtag[1] wenden, um eine Entscheidung des F...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.2 Unterschiede zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Die im Steuerrecht mögliche vereinfachte Pauschalabführung der nachzuentrichtenden Steuern ist für einen vergleichbaren Sachverhalt im Sozialversicherungsrecht wegen der personenbezogenen Beitragsabführung nicht möglich. So könnten beispielsweise pauschal nacherhobene Beiträge zur Rentenversicherung nicht im Versicherungskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. Eine nac...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.2 Steuerfreie Bezüge sind kein Arbeitsentgelt

Zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährte Beträge zählen nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgelt, wenn sie lohnsteuerfrei sind.[1] Dies gilt allerdings nicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden, pro Arbeitsstunde 25 EUR übersteigt. Die Beiträge aus Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen werden in ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.1 Beitragspflicht wie Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchgeführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang. Das gilt auch für vom Arbeit...mehr

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Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.1 Pauschalierungsfälle

In den folgenden Fällen kann der Arbeitgeber auf Antrag die Lohnsteuerpauschalierung mit einem durchschnittlichen, betriebsindividuellen Pauschsteuersatz wählen: für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR pro Jahr und pro Arbeitnehmer und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt in einer größeren Zahl von Fällen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 3 Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen

Die Ermittlung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die netto gezahlt werden, z. B. eine Gratifikation, wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung ermittelt.[1] Auch hier wird ein Bruttobetrag ermittelt. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: Bei der Ermittlung des maßgebenden Jahresarbeitslohns sind der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn und frühere, netto gezahlte so...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 5 Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

Ist nach einer Nettolohnvereinbarung streitig, in welcher Höhe Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung hätte berücksichtigt werden müssen, ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben. Einer isolierten Klage auf Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis, da von einem zutreffenden Lohnsteuereinbehalt ausgegangen wird. Im Übrigen kann...mehr