Fachbeiträge & Kommentare zu Emission

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.8 ESRS E1-9 – erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Rz. 90 Die Angabepflicht ESRS E1-9 erweitert die Informationen zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen gem. ESRS 2 SBM-3 (ESRS 2.48(d)). Sie erfordert Angaben einerseits über die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken, andererseits über wesentliche klimabezogene Chancen, von denen das Unternehmen profitieren könnte. Das H...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.3 Messmethoden und Messhierarchie

Rz. 76 Neben den Kontextinformationen sind weiterführende Erklärungen zu den Messmethoden und zur Messhierarchie anzugeben. Wird zur Quantifizierung der Emissionen eine im Vergleich zur direkten Messung der Emissionen schlechtere Methode gewählt, so sind die Gründe für die Wahl dieser schlechteren Methode darzulegen. Verwendet das Unternehmen Schätzungen, so legt es den Stan...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.2 Zentrale Definition

Rz. 19 Bevor die zentralen Definitionen des ESRS E2 vorgestellt werden, ist zunächst der Begriff "Emissionen" zu definieren, welcher sich aus der Industrieemissionsrichtlinie ergibt (Rz 7). Hiernach sind Emissionen die "direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden"[1]. Abzugrenzen hiervon sind Immissi...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.4 Luftschadstoffe

Rz. 79 Für die Angabe der Emissionen von Luftschadstoffen sind die in Rz 21 definierten Luftschadstoffe zu berücksichtigen und in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Die Angabe der Luftschadstoffe ist auch in der Offenlegungsverordnung gefordert. Hiernach sind die Emissionen von Luftschadstoffen anzugeben in der Messeinheit "Tonnen Äquivalent Luftschadstoffe pro investierter Mi...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.7 Ozonabbauende Stoffe

Rz. 86 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über ozonabbauende Stoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Welche Stoffe zu den ozonabbauenden Stoffen zählen, wurde im Montrealer Protokoll[1] festgelegt und in der Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen[2], verankert. Hierzu zäh...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 66 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Parametern zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Rz. 12 Das berichtspflichtige Unternehmen ist zur Angabe seines Übergangsplans zum Klimaschutz (transition plan for climate change mitigation) verpflichtet. Anhang II der ESRS definiert einen Übergangsplan zum Klimaschutz als einen Aspekt der übergeordneten Unternehmensstrategie, welcher die Ziele, Maßnahmen und Ressourcen darlegt, die zur Dekarbonisierung des Unternehmens v...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.2 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3

Rz. 21 Das berichtspflichtige Unternehmen muss für jedes identifizierte wesentliche Klimarisiko darstellen, ob es das Risiko als physisches Risiko oder als Transitionsrisiko begreift. Alle weiteren Angaben dieser Angabepflicht sind vorbehaltlich wesentlicher identifizierter Klimarisiken zu tätigen. Praxis-Beispiel Nordex SE[1] Die folgende Tab. zeigt die wichtigsten klimabezog...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.6 Anorganische Schadstoffe

Rz. 85 In der Veröffentlichung zu Schadstoffen aus der E-PRTR-Verordnung sind Informationen über die anorganischen Schadstoffe, die das Unternehmen erzeugt, in Tonnen oder Kilogramm anzugeben. Anorganische Schadstoffe werden definiert als "Emissionen, die innerhalb oder unterhalb der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionsw...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2 ESRS E2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 41 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung einer Strategie vor, die adressiert, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Str...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3 ESRS E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 48 Angabepflicht ESRS E2-2 sieht die Offenlegung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Verschmutzung sowie der dazu bereitgestellten Mittel vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der wichtigsten Maßnahmen zu ermöglichen, die ergriffen wurden und geplant sind, um die Ziele und Vorgaben der verschmutzungsbezogenen Strategie (Rz 41 ff.) zu erreichen (ESRS E2.16 f...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.6 ESRS E1-7 – Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften

Rz. 80 Hinsichtlich des Abbaus von Treibhausgasen (THG) und Projekten zur Verringerung von THG finanziert über CO2-Gutschriften hat das Unternehmen folgende Angaben verpflichtend zu tätigen (ESRS E1-7.31[1]): Den ggf. erzielten Abbau sowie die Speicherung von THG i. R. v. Projekten in CO2-Äquivalenten. Hierbei sind Projekte i. R. d. eigenen Tätigkeiten zu berücksichtigen sowi...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.2 Kontextinformationen

Rz. 70 Die Emissionsangaben sind in Kontext zu setzen, und es sind Angaben zur Veränderung der Emissionswerte im Zeitablauf zu machen, die Messmethoden anzugeben und die Verfahren zur Erhebung der Daten für die verschmutzungsbezogene Bilanzierung und Berichterstattung, einschl. der Art der benötigten Daten und der Informationsquellen offenzulegen (ESRS E2.30). Die durch diese...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Parameter in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 134 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Parameter zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Parametern abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Parameter eben...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5 Berichtsgrenzen

Rz. 93 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nach...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.5 Treibhausgasintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 75 Von der Systematik her vergleichbar mit der Angabe der Energieintensität hat das Unternehmen die Intensität seiner Treibhausgasemissionen zu veröffentlichen. Anders als bei der Energieintensität ist eine gesonderte Berechnung der Treibhausgasintensität für unterschiedliche klimaintensive Sektoren jedoch nicht gefordert. Die Treibhausgasintensität ist eine Information,...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 28 Die Angabepflichten aus ESRS E2 sind zum größten Teil vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. Die Kategorisierung nach Angabebereichen, die für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse zu den Angabepflichten in ESRS E2 maßgeblich ist (§ 3 Rz 57 ff.), findet sich in Anlage A von ESRS 2....mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.5.8 Mikroplastik

Rz. 89 Die gem. ESRS E2.28(b) vorzulegenden Informationen über Mikroplastik umfassen Mikroplastik, das bei Produktionsprozessen erzeugt oder verwendet wurde oder das beschafft wird und das die Anlagen des Unternehmens als Emissionen, als Produkt oder als Teil von Produkten oder Dienstleistungen verlässt. Mikroplastik kann unbeabsichtigt entstehen, wenn sich größere Kunststof...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 87 Bei der Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die ...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 6 Ein berichtspflichtiges Unternehmen muss die Angabepflichten nach ESRS E1 für die i. R. e. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich festgestellten Themen tätigen. Allerdings bestehen an einigen Stellen des Standards Interaktionen mit anderen EU-Rechtsakten, so dass bestimmte Datenpunkte ungeachtet der Wesentlichkeitsanalyse nach den Zwecken der ESRS vorgeschrieben sein kö...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.1 Phase 1: Lokalisieren

Rz. 35 Hinsichtlich ESRS E2 überprüft das Unternehmen in Phase 1 "Lokalisieren" zunächst: die Standorte der direkten Anlagen und Betriebe und der damit verbundenen vor- und nachgelagerten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette; die Standorte, an denen Emissionen von Wasser-, Boden- und Luftschadstoffen auftreten; die Sektoren oder Geschäftsbereiche, die mit diesen Emission...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.2 Stichtagsprinzip und Vergleichsinformationen

Rz. 107 Wie für die Finanzberichterstattung, so ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung das Stichtagsprinzip zu beachten. Hierbei ist auf die gleichen Auslegungen abzustellen, d. h. darauf, inwieweit ein Sachverhalt vor oder nach dem Berichtsstichtag materialisiert ist (z. B. verursachte Emissionen). Informationen, die sich auf Zukunftseinschätzungen beziehen, sind...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 10 Aufgrund des engen Zeitplans und der damit einhergehend geringen Zeit für die Unternehmen, sich auf die Berichtspflichten vorzubereiten und die entsprechenden Strukturen und Systeme zu implementieren, wurden zumindest für die Übergangsphase temporäre Erleichterungen für bestimmte Unternehmen respektive Konzerne geschaffen. Unternehmen bzw. Konzerne, die an ihren Bilan...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.2 Governance – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3

Rz. 9 Die Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-3 spezifiziert die allgemeinen Anforderungen über die Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen in Anreizsysteme hinsichtlich klimabezogener Aspekte. Ein berichterstattendes Unternehmen soll angeben, ob und in welcher Weise klimabezogene Informationen zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung in den Verwaltung...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.10 ESRS 2 SBM-3 – wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 99 Ziel der Angabepflicht des ESRS 2 SBM-3 ist einerseits, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen konfrontiert ist, auszuführen. Andererseits ist darzustellen, auf welche Weise diese Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängen – d. h. aus diesen resultieren bzw. zu deren Anp...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Anlage C zu ESRS 1 enthält spezifische Phase-in-Regelungen für zwei Angabepflichten des ESRS E1: Zum einen sind die Angaben zu Scope-3-Treibhausgasemissionen nach ESRS E1-6 (Rz 69) im ersten Jahr der Anwendung nur dann zu machen, wenn das Unternehmen oder die Gruppe im (konsolidierten) Jahresmittel mehr als 750 Mitarbeitende beschäftigt hat. Sollte sich ein Unternehmen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
GEG 2024 – Synopse / § 3 Begriffsbestimmungen

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 106 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die final verabschiedete Version des Standards hat sich von den in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten, die eher ein legali...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E5 adressiert i. R. d. Umweltstandards die Teilbereiche Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und insbes. den Übergang hin zum Verzicht auf die Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und die Anwendung von Verfahren zur Vermeidung des Abfallaufkommens, einschl. der durch Abfälle verursachten Umweltverschmutzung (ESRS E2.7(d), ESRS E4.5(d)). Daraus kann abgelei...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 146 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD festgel...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.3 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 43 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit der eigenen Belegschaft oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder haben können, und ob und wie...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 102 Im Hinblick auf die Berichtszeiträume, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflic...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.7 ESRS E2-6 – erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 95 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Auswirkungen von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Das Ziel dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis zu vermitteln für: die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken, die sich aus verschmutzungsbedingten Auswirkungen und Abhän...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 101 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Parametern zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 37 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.2 ESRS E1-2 – Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 31 Die Angabepflichten zu Strategien ("policies") erfordern, dass das Unternehmen die Unternehmensstrategien zur Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel erklärt mit dem Ziel, die Identifizierung, die Beurteilung, das Management und/oder die Behebung der wesentlichen Auswirkungen...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwer...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.4 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 54 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Strategie und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen festgelegt hat (ESRS E2.20 ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.6 ESRS E2-5 – besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe

Rz. 90 Angabepflicht ESRS E2-5 sieht die Offenlegung von Informationen über die Produktion, die Verwendung, den Vertrieb, die Vermarktung und den Import bzw. Export von besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen in Reinform, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens au...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.2 ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Rz. 54 ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix des Unternehmens, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens, die Energieeffizienz, die Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln (ESRS E1-5.11(f)[1]). Rz. 55 Gem. ESRS E1-5.12[2] ist der Gesamtenergiev...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.5 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 75 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauleitplanung: Aufgabe und... / 4 Umweltschützende Belange in der Bauleitplanung

Bauen als Eingriff in Natur und Landschaft Mit der Neufassung des Baugesetzbuchs zum 1.1.1998 wurde auch das Verhältnis des Baurechts zum Umweltrecht, insbesondere zu den im Bundesnaturschutz geregelten Materien auf eine neue Ebene gestellt. Bis dahin war das Verhältnis der beiden Rechtsmaterien nicht frei von Unklarheiten. Dies rührte vor allem daher, dass das Bundesnatursc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Parkettleger (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vorräte (Abs. 2 B. I.)

Rz. 64 Vorräte dienen dem eigentlichen Geschäftszweck des Unt, also unmittelbar der Produktion oder dem Handel. Die Vorräte sind gem. § 266 Abs. 2 B. I. HGB in der Reihenfolge des betrieblichen Produktionsprozesses in folgende Unterposten aufzugliedern: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Genussrechte

Rz. 128 Genussrechte gewähren keine mitgliedschaftlichen Berechtigungen, sondern schuldrechtliche Ansprüche.[1] Wenn Genussrechte ausgegeben werden und dem Unt als Gegenleistung Mittel zufließen, sind diese bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Genussrechtskapital dem EK zuzuordnen.[2] Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden, um eine Gleichstellung vo...mehr